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Der Bieter hat als Nachweis seiner Eignung eine Übersicht über die in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen zu Sicherheitsdienstleistungen in Form einer Referenzliste vorzulegen. Es sind mindestens nachfolgende Angaben zu machen und das zur Verfügung gestellte Formblatt nach Anlage 4 der Vergabeunterlagen zwingend zu nutzen:
— Name und Adresse des Auftraggebers sowie Benennung eines Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse;
— Bezeichnungen und Anschriften der Referenzobjekte;
— Zeitraum der Leistungserbringung der Referenzobjekte, davon je anzubietendem Los und für jedes Referenzjahr (Geschäftsjahr) mindestens 3 Objekte, davon eines mit einer 24-Stunden-Überwachung, unabhängig ihrer Größe, welche gleichzeitig gesichert werden.
Darüber hinaus muss er zusätzlich die Sollbelegungsstärke aller von ihm aufgeführten Objekte darlegen. Unter Berücksichtigung der Sollbelegungsstärke der zu sichernden Objekte – die Angaben hierzu sind je Los in Anlage 1 der Vergabeunterlagen aufgeführt – müssen die Sicherheitsdienstleistungen in den Referenzobjekten aufsummiert und zeitgleich mindestens einen Umfang von 65 % der Sollbelegungsstärke haben. Es steht dem Bieter frei, diesbezüglich mehr als drei Referenzobjekte je Los zu benennen. Die Sollbelegungsstärken sind für jedes Referenzobjekt einzeln nachzuweisen. Eine Zusammenrechnung aus zwei oder mehreren Objekten ist nicht zulässig. Erfüllt der Bieter die Voraussetzungen für weniger als die von ihm begehrte Anzahl an Losen, so kann maximal auf die Anzahl der Lose der Zuschlag erteilt werden, wie der Bieter die Voraussetzungen erfüllen kann. Bei Interesse für nur ein Los kann dies sogar zum Ausschluss führen.
— Jährlicher Stundenwert:
Der Bieter muss je angebotenen Los nachweisen, dass er in den Jahren 2014, 2015 und 2016 durchgehend mindestens 75 % der in den Anlagen 1 „Information“ und 2 „Preis- und Angebotsblankett“ kalkulierten jährlichen Gesamtstunden – bezogen auf das Los – in den Referenzobjekten erbracht hat. Eine Zusammenrechnung aus 2 oder mehreren Objekten ist nicht zulässig. Erfüllt der Bieter die Voraussetzungen für weniger als die von ihm begehrte Anzahl an Losen, so kann maximal auf die Anzahl der Lose der Zuschlag erteilt werden, wie der Bieter die Voraussetzungen erfüllen kann. Bei Interesse für nur ein Los kann dies sogar zum Ausschluss führen.
— Angabe, ob die Leistungen als vollständige Eigenleistung, mit Unterauftragnehmern oder in Kooperation mit anderen Firmen einschließlich Angabe des Eigenleistungsanteils in Euro und Prozent erbracht wurden.
Angaben über die Mitarbeiterzahl zu den Stichtagen 1.1.2015, 1.7.2015, 1.1.2016, 1.7.2016 und 1.1.2017 bezogen auf Sicherheitsdienstleistungen.
Nachweis eines Qualitätsmanagementsystems nach DIN EN ISO 9001.
Nachweis der Geschäftsbereiche des Unternehmens samt Vorlage eines Organigramms (Gliederungsplans) des Unternehmens, insbesondere für die Aufgabenfelder, in die die hier ausgeschriebenen Leistungen fallen, sowie Angaben zur Eigentümerstruktur, Angaben zu Kooperationen mit anderen Unternehmungen und der Beteiligungsverhältnisse.
Alle Mitarbeiter des Auftragnehmers, soweit sie für die städtische Aufgabenerfüllung herangezogen werden, müssen über den Nachweis einer von der Industrie- und Handelskammer erfolgreich abgelegten Sachkundeprüfung nach § 34 a Gewerbeordnung (GewO) und eine durch das Amt für öffentliche Ordnung der Stadt Köln erstellte Wächtergenehmigung verfügen. Die Nachweise sind je eingesetztem Mitarbeiter und eingesetzter Führungskraft vorzulegen.
Näheres ist in Anlage 1 der Vergabeunterlagen dargestellt.
Für alle Mitarbeiter des Auftragnehmers, soweit sie für die städtische Aufgabenerfüllung herangezogen werden, ist die Auskunft nach § 30 Abs. 5 Bundeszentralregistergesetz einzuholen (Führungszeugnis) und eine Sicherheitsprüfung durch die Sicherheitsorgane (Polizei und Verfassungsschutz) auf Grundlage des Sicherheitsprüfungsgesetzes Nordrheinwestfalens nachzuweisen und dem öffentlichen Auftraggeber vorzulegen. Dies gilt sowohl für die unmittelbar mit der Aufgabenwahrnehmung einzusetzenden Kräfte genauso wie für Personal mit Führungsaufgaben.
Eigenerklärung, dass innerhalb der letzten 3 Jahre keine Gewerbeuntersagung nach § 35 GewO eingeleitet worden ist und dass das Gewerbe in diesem Zeitraum zu keiner Zeit von einem Stellvertreter nach § 45 GewO geführt worden ist.
Nachweis, dass die einzusetzenden Mitarbeiter über einen Ersthelfer- und Brandschutzhelferlehrgang verfügen.
Eigenerklärung eines jeden Mitarbeiters, dass keine für die Tätigkeiten relevanten Vorstrafen (Körperverletzungs-, Betäubungs-,Arzneimittelmissbrauchs-, Sexual- und Staatsschutzdelikte) vorliegen und aktuell kein Verfahren anhängig ist und umgehend anzeigt wird, sobald ein Verfahren eingeleitet worden ist.
Nachweis für jeden einzusetzenden Mitarbeiter einer umfangreichen Zusatzqualifikation mit Blick auf die Vorbereitung auf die Sachkunde mit Spezialisierung auf Interkulturelle Kompetenz und Deeskalationstechniken, diese Zusatzausbildung ist zu zertifizieren und in einer durch den Bundesverband der Sicherheitswirtschaft zertifizierten und nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung für Arbeitsförderung (AZAV) als Bildungsträger anerkannte Sicherheitsfachschule durchzuführen.