Helikopterflüge für den Transport von Personen und Fracht inklusive Gefahrgut vom und zum Offshore-Windpark Global Tech I (GTI) sowie optional weiteren benachbarten Windparks
Die Errichtung des Offshore-Windparks GTI in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone der Nordsee ist abgeschlossen. Der Auftraggeber beabsichtigt, für den regelmäßigen Transport von Personen und Fracht inklusive Gefahrgut von Emden zum Windpark und zurück einen Dienstleister mit der Durchführung von Helikopterflügen zu beauftragen. Es sollen mindestens ein Flug (Hin- und Rückflug) regelmäßig an einem festen Wochentag sowie weitere optionale Flüge (ca. 1-2 pro Woche) durchgeführt werden. Der Transportbedarf des Auftraggebers umfasst jeweils ca. 4 bis 10 Personen zuzüglich Gepäck und zusätzlicher Fracht und damit eine Zuladung von ca. 500 bis 1 100 kg. Optional soll den Betreibern benachbarter Windparks die Möglichkeit geboten werden, ebenfalls Personen mit Gepäck mittels dieser Flüge zu transportieren.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-10-16.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-09-15.
Auftragsbekanntmachung (2017-09-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Charterflüge
Referenznummer: 2238/2017
Kurze Beschreibung:
Die Errichtung des Offshore-Windparks GTI in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone der Nordsee ist abgeschlossen. Der Auftraggeber beabsichtigt, für den regelmäßigen Transport von Personen und Fracht inklusive Gefahrgut von Emden zum Windpark und zurück einen Dienstleister mit der Durchführung von Helikopterflügen zu beauftragen. Es sollen mindestens ein Flug (Hin- und Rückflug) regelmäßig an einem festen Wochentag sowie weitere optionale Flüge (ca. 1-2 pro Woche) durchgeführt werden. Der Transportbedarf des Auftraggebers umfasst jeweils ca. 4 bis 10 Personen zuzüglich Gepäck und zusätzlicher Fracht und damit eine Zuladung von ca. 500 bis 1 100 kg.
Optional soll den Betreibern benachbarter Windparks die Möglichkeit geboten werden, ebenfalls Personen mit Gepäck mittels dieser Flüge zu transportieren.
Die Errichtung des Offshore-Windparks GTI in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone der Nordsee ist abgeschlossen. Der Auftraggeber beabsichtigt, für den regelmäßigen Transport von Personen und Fracht inklusive Gefahrgut von Emden zum Windpark und zurück einen Dienstleister mit der Durchführung von Helikopterflügen zu beauftragen. Es sollen mindestens ein Flug (Hin- und Rückflug) regelmäßig an einem festen Wochentag sowie weitere optionale Flüge (ca. 1-2 pro Woche) durchgeführt werden. Der Transportbedarf des Auftraggebers umfasst jeweils ca. 4 bis 10 Personen zuzüglich Gepäck und zusätzlicher Fracht und damit eine Zuladung von ca. 500 bis 1 100 kg.
Optional soll den Betreibern benachbarter Windparks die Möglichkeit geboten werden, ebenfalls Personen mit Gepäck mittels dieser Flüge zu transportieren.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Charterflüge📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Emden, Kreisfreie Stadt
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Gobal Tech I Offshore Wind GmbH
Postanschrift: Am Sandtorkai 62 Dock 4
Postleitzahl: 20457
Postort: Hamburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.globaltechone.de🌏
E-Mail: hauke.schueler@kapellmann.de📧
URL der Dokumente: http://www.kapellmann.de/vergabemanagement🌏
Der Auftraggeber ist kein Auftraggeber im Sinne des § 99 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), so dass das öffentliche Vergaberecht keine Anwendung findet. Zur Herstellung größtmöglicher Transparenz und Fairness wird der Auftraggeber das Vergabeverfahren gleichwohl freiwillig nach den Vorschriften der Sektorenverordnung (SektVO) durchführen. Es wird ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb gemäß § 13 Abs. 1 S. 1 SektVO durchgeführt. Die Zuständigkeit der unter Ziffer VI.4.1) angegebenen Stelle ist daher nur gegeben, wenn diese gleichwohl die öffentliche Auftraggebereigenschaft von GTI bejaht. Anders ist zuständige Rechtsschutzinstanz das Landgericht Hamburg.
Der Auftraggeber ist kein Auftraggeber im Sinne des § 99 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), so dass das öffentliche Vergaberecht keine Anwendung findet. Zur Herstellung größtmöglicher Transparenz und Fairness wird der Auftraggeber das Vergabeverfahren gleichwohl freiwillig nach den Vorschriften der Sektorenverordnung (SektVO) durchführen. Es wird ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb gemäß § 13 Abs. 1 S. 1 SektVO durchgeführt. Die Zuständigkeit der unter Ziffer VI.4.1) angegebenen Stelle ist daher nur gegeben, wenn diese gleichwohl die öffentliche Auftraggebereigenschaft von GTI bejaht. Anders ist zuständige Rechtsschutzinstanz das Landgericht Hamburg.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Errichtung des Offshore-Windparks GTI in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone der Nordsee ist abgeschlossen. Der Auftraggeber beabsichtigt, für den regelmäßigen Transport von Personen und Fracht inklusive Gefahrgut von Emden zum Windpark und zurück einen Dienstleister mit der Durchführung von Helikopterflügen zu beauftragen. Es sollen mindestens ein Flug (Hin- und Rückflug) regelmäßig an einem festen Wochentag sowie weitere optionale Flüge (ca. 1-2 pro Woche) durchgeführt werden. Der Transportbedarf des Auftraggebers umfasst jeweils ca. 4 bis 10 Personen zuzüglich Gepäck und zusätzlicher Fracht und damit eine Zuladung von ca. 500 bis 1 100 kg.
Die Errichtung des Offshore-Windparks GTI in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone der Nordsee ist abgeschlossen. Der Auftraggeber beabsichtigt, für den regelmäßigen Transport von Personen und Fracht inklusive Gefahrgut von Emden zum Windpark und zurück einen Dienstleister mit der Durchführung von Helikopterflügen zu beauftragen. Es sollen mindestens ein Flug (Hin- und Rückflug) regelmäßig an einem festen Wochentag sowie weitere optionale Flüge (ca. 1-2 pro Woche) durchgeführt werden. Der Transportbedarf des Auftraggebers umfasst jeweils ca. 4 bis 10 Personen zuzüglich Gepäck und zusätzlicher Fracht und damit eine Zuladung von ca. 500 bis 1 100 kg.
Optional soll den Betreibern benachbarter Windparks die Möglichkeit geboten werden, ebenfalls Personen mit Gepäck mittels dieser Flüge zu transportieren.
Siehe Ziffer II.1.4) sowie Vergabeunterlagen.
Dauer: 12 Monate
Beschreibung der Verlängerungen: 2 x 12 Monate.
Beschreibung der Optionen: Siehe Ziffer II.1.4) sowie Vergabeunterlagen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Emden/Windpark GTI (Koordinaten Umspannwerk: N 54 Grad 30,80' E 006 Grad 22,12' nach WGS 84).
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Auszug aus dem Handelsregister oder vergleichbares Dokument (zum Ende der Teilnahmefrist nicht älter als 6 Monate).
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien: Siehe Vergabeunterlagen.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Vergabeunterlagen.
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2017-10-23 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Englisch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-01-31 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Finanzbehörde Hamburg
Postanschrift: Große Bleichen 27
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 40428231448📞
Fax: +49 40428232020 📠
Internetadresse: https://www.hamburg.de/behoerdenfinder/hamburg/11354549/🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 160 Abs. 3 GWB enthält Präklusionsvorschriften für Nachprüfungsanträge:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2017/S 180-369528 (2017-09-15)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-01-16) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Der Auftraggeber ist kein Auftraggeber im Sinne des § 99 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), so dass das öffentliche Vergaberecht keine Anwendung findet. Zur Herstellung größtmöglicher Transparenz und Fairness wird der Auftraggeber das Vergabeverfahren gleichwohl freiwillig nach den Vorschriften der Sektorenverordnung (SektVO) durchführen. Es wird ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb gemäß § 13 Abs. 1 S. 1 SektVO durchgeführt. Die Zuständigkeit der unter Ziffer VI.4.1) angegebenen Stelle ist daher nur gegeben, wenn diese gleichwohl die öffentliche Auftraggebereigenschaft von GTI bejaht. Anderenfalls ist zuständige Rechtsschutzinstanz das Landgericht Hamburg.
Der Auftraggeber ist kein Auftraggeber im Sinne des § 99 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), so dass das öffentliche Vergaberecht keine Anwendung findet. Zur Herstellung größtmöglicher Transparenz und Fairness wird der Auftraggeber das Vergabeverfahren gleichwohl freiwillig nach den Vorschriften der Sektorenverordnung (SektVO) durchführen. Es wird ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb gemäß § 13 Abs. 1 S. 1 SektVO durchgeführt. Die Zuständigkeit der unter Ziffer VI.4.1) angegebenen Stelle ist daher nur gegeben, wenn diese gleichwohl die öffentliche Auftraggebereigenschaft von GTI bejaht. Anderenfalls ist zuständige Rechtsschutzinstanz das Landgericht Hamburg.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Siehe Ziffer II.1.4) sowie Vergabeunterlagen
Beschreibung der Optionen: Siehe Ziffer II.1.4) sowie Vergabeunterlagen
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Emden/Windpark GTI (Koordinaten Umspannwerk: N 54 Grad 30,80' E 006 Grad 22,12' nach WGS 84)
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-12-22 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Telefon: +49 40428231491📞
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt“.