Herstellung der Durchgängigkeit Wehr Staakmühle

Wasser- und Bodenverband „Nördlicher Spreewald“

Die Vergabe umfasst Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 und 2 gemäß HOAI 2013 für die Herstellung der Durchgängigkeit am Wehr Staakmühle sowie Besondere Leistungen.
Die Besonderen Leistungen umfassen Vermessungsleistungen und Baugrunduntersuchungen. Naturschutzfachliche Planungen sind nicht Bestandteil des Leistungsumfangs.
Der Bauwert der Anlage beträgt geschätzt 1 500 000 EUR (brutto).

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-08-23. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-07-14.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-07-14 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2017-07-14)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Referenznummer: RS-2016-4-11
Kurze Beschreibung:
Die Vergabe umfasst Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 und 2 gemäß HOAI 2013 für die Herstellung der Durchgängigkeit am Wehr Staakmühle sowie Besondere Leistungen. Die Besonderen Leistungen umfassen Vermessungsleistungen und Baugrunduntersuchungen. Naturschutzfachliche Planungen sind nicht Bestandteil des Leistungsumfangs. Der Bauwert der Anlage beträgt geschätzt 1 500 000 EUR (brutto).
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Dahme-Spreewald 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Wasser- und Bodenverband „Nördlicher Spreewald“
Postanschrift: Am Stieg 15
Postleitzahl: 15910
Postort: Bersteland OT Freiwalde
Kontakt
Internetadresse: http://wbv-freiwalde.de 🌏
E-Mail: wbv.ns@t-online.de 📧
Telefon: +49 35474-366390 📞
Fax: +49 35474-366399 📠
URL der Dokumente: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPCenter/notice/CXP9Y0HYPE3 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-07-14 📅
Einreichungsfrist: 2017-08-23 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-07-19 📅
Datum des Beginns: 2017-11-15 📅
Datum des Endes: 2018-09-28 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 136-279109
ABl. S-Ausgabe: 136
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP9Y0HYPE3.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Vergabe umfasst Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 und 2 gemäß HOAI 2013 für die Herstellung der Durchgängigkeit am Wehr Staakmühle sowie Besondere Leistungen.
Die Besonderen Leistungen umfassen Vermessungsleistungen und Baugrunduntersuchungen. Naturschutzfachliche Planungen sind nicht Bestandteil des Leistungsumfangs.
Der Bauwert der Anlage beträgt geschätzt 1 500 000 EUR (brutto).
Die Beschaffung umfasst Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 und 2 gemäß HOAI 2013 für die Herstellung der Durchgängigkeit am Wehr Staakmühle sowie Besondere Leistungen.
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: Eler.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Wehr Staakmühle; Dorfstraße; 15910; Bersteland OT Freiwalde.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Nachweis der Eintragung in einem Berufs- und Handelsregister (Befähigung zur Berufsausübung). Eigenerklärung zur Eintragung in das Berufsregister am Sitz bzw. Wohnsitz des Bewerbers. Die Bewerber,die im Handelsregister eingetragen sind, geben an unter welcher Nummer und bei welchem Amtsgericht ihre Eintragung geführt wird. Bewerber, die nicht zur Eintragung verpflichtet sind, spezifizieren ihren Status. Die Bewerber bestätigen, dass der jeweils angegebene Eintragngsstand ihrem aktuellen Status entspricht.
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Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 5
Höchstzahl der Bewerber: 5
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2017-07-14 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-11-15 📅

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPCenter/notice/CXP9Y0HYPE3 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 331-8661610 📞
E-Mail: beatrice.gruenberg@mwe.brandenburg.de 📧
Fax: +49 331-8661652 📠
Internetadresse: http://www.mwe.brandenburg.de/ 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen besteht eine Antragsfrist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Nichtabhilfemitteilung. Es gelten insbesondere die folgenden Regelungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht:
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
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(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft,berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.
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§ 160 Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: MLUL Brandenburg, Ref. 13
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 103
Telefon: +49 331-8667232 📞
E-Mail: michaela.segner@mlul.brandenburg.de 📧
Fax: +49 331-8667248 📠
Quelle: OJS 2017/S 136-279109 (2017-07-14)