Herstellung und Lieferung von 12 Mio. Stück Biomülltüten aus 100 % Recyclingpapier

Landkreis Fürth

Der Landkreis Fürth beabsichtigt, die Herstellung und Lieferung von 12.000.000 Stück Biomülltüten aus 100 % Recyclingpapier neu zu decken. Der Abruf erfolgt nach Bedarf ab 01.06.2018 in Teilmengen von jeweils 300.000 Stück (Näheres siehe Vergabeunterlagen).

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-02-06. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-12-29.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-12-29 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2017-12-29)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Müllsäcke und -beutel aus Polyethylen
Kurze Beschreibung:
Der Landkreis Fürth beabsichtigt, die Herstellung und Lieferung von 12.000.000 Stück Biomülltüten aus 100 % Recyclingpapier neu zu decken. Der Abruf erfolgt nach Bedarf ab 01.06.2018 in Teilmengen von jeweils 300.000 Stück (Näheres siehe Vergabeunterlagen).
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Müllsäcke und -beutel aus Polyethylen 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Küchenausstattung, Haushalts- und Heimartikel, Catering-Zubehör 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Fürth, Landkreis 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis Fürth
Postanschrift: Im Pinderpark 2
Postleitzahl: 90513
Postort: Zirndorf
Kontakt
Internetadresse: http://www.landkreis-fuerth.de 🌏
E-Mail: kreisabfallwirtschaft@lra-fue.bayern.de 📧
Telefon: +49 91197731424 📞
Fax: +49 91197731442 📠
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E19782566 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-12-29 📅
Einreichungsfrist: 2018-02-06 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-12-30 📅
Datum des Beginns: 2018-06-01 📅
Datum des Endes: 2020-05-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 250-526763
ABl. S-Ausgabe: 250
Zusätzliche Informationen
Bieter sind nicht zugelassen.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: Handelsregisterauszug, sofern der Bieter im Handelsregister eingetragen ist.

Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-04-13 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-02-06 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Ort des Eröffnungstermins: Zirndorf.
Zusätzliche Informationen: Bieter sind nicht zugelassen.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Kreisabfallwirtschaft
Internetadresse: www.landkreis-fuerth.de 🌏
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E19782566 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landratsamt Fürth
Postanschrift: Im Pinderpark 4
Kontaktperson: Kreisrechnungsprüfungsamt
Telefon: +49 91197731023 📞
E-Mail: kreisrechnungspruefung@lra-fue.bayern.de 📧
Fax: +49 911/97731442 📠
Land: Fürth, Landkreis 🏙️

Referenz
Zusätzliche Informationen
Bitte beachten Sie, dass Bewerber, die sich die Vergabeunterlagen anonym und ohne Registrierung herunterladen, nicht an der Bieterkommunikation teilnehmen oder über veränderte Vergabeunterlagen informiert werden. Die Vergabestelle empfiehlt deshalb ausdrücklich eine Registrierung.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Nordbayern - Regierung von Mittelfranken
Postanschrift: Postfach 606
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 981531277 📞
Fax: +49 981531837 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilungdes Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). EinNachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestelltwird (§ 168 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe derVergabeentscheidung (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dassdie geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb einer Frist von 10 Tagen nach Kenntnis bzw. – soweit dieVergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf derAngebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB).
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Quelle: OJS 2017/S 250-526763 (2017-12-29)