Text
Der Nachweis erfolgt durch die Vorlage von Referenzen des Bieters über in den letzten 3 Jahren erbrachte vergleichbare Leistungen. In Bezug auf die Leistungen in Los 1 sind Referenzen über erbrachte Leistungen in der Herstellung und/oder Lieferung von zur Verwendung mit Kofferaufbauten (nicht zwingend nur für Sonderfahrzeuge) geeigneten Fahrgestellen vorzulegen. In Bezug auf die Leistungen in Los 2 sind Referenzen über erbrachte Leistungen bei der Herstellung und Lieferung von Kofferaufbauten für Sonderfahrzeuge vorzulegen; neben Leistungen in Bezug auf Büchereifahrzeuge können auch solche Leistungen als Referenzen vorgelegt werden, die mit in Bezug auf Herstellung und Lieferung der Kofferaufbauten vergleichbarem technischem Schwierigkeitsgrad in Bezug auf andere Sonderfahrzeuge erbracht wurden.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Der Bieter gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt, die zur Erbringung der von ihm angebotenen Leistungen erforderlich sind. In Bezug auf die Leistungen in Los 2 gilt als zusätzliche Mindestbedingung, dass der Bieter in den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe mindestens bei einem Sonderfahrzeug mit Kofferaufbauten (Büchereifahrzeug oder anderes Sonderfahrzeug mit in Bezug auf Herstellung und Lieferung der Kofferaufbauten vergleichbarem technischem Schwierigkeitsgrad) vergleichbare Leistungen erbracht haben muss.