Versorgung der Versicherten mit wieder verwendbaren Hilfsmitteln aus dem „Exklusiv-Pool“ der BAHN-BKK und Neukauf von zum Wiedereinsatz bestimmten Hilfsmitteln im Rahmen der Poolversorgung. Es sind vier Fachlose gebildet: Fachlos 1 für den Wiedereinsatz Rehatechnik / Medizintechnik, Fachlos 2 für den Wiedereinsatz Rollstühle (Produktgruppe 18.50.02.0 und 18.50.02.2), Fachlos 3 für den Neukauf Badewannenlifter (Produktgruppe 04.40.01.0) und Fachlos 4 für den Neukauf Kranken- / Pflegebetten (Produktgruppe 19.40.01.3 / 50.45.01.1). Alle Fachlose sind jeweils in 13 Gebietslose unterteilt. Die Gebietslose entsprechen den Bundesländern, wobei Rheinland-Pfalz und das Saarland, Hamburg und Schleswig-Holstein, Bremen und Niedersachsen zu jeweils einem Gebietslos zusammengefasst sind.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-06-29.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-05-24.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2017-05-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Krankenkassenleistungen
Referenznummer: 2017-01
Kurze Beschreibung:
Versorgung der Versicherten mit wieder verwendbaren Hilfsmitteln aus dem „Exklusiv-Pool“ der BAHN-BKK und Neukauf von zum Wiedereinsatz bestimmten Hilfsmitteln im Rahmen der Poolversorgung.
Es sind vier Fachlose gebildet: Fachlos 1 für den Wiedereinsatz Rehatechnik / Medizintechnik, Fachlos 2 für den Wiedereinsatz Rollstühle (Produktgruppe 18.50.02.0 und 18.50.02.2), Fachlos 3 für den Neukauf Badewannenlifter (Produktgruppe 04.40.01.0)
und Fachlos 4 für den Neukauf Kranken- / Pflegebetten (Produktgruppe 19.40.01.3 / 50.45.01.1).
Alle Fachlose sind jeweils in 13 Gebietslose unterteilt. Die Gebietslose entsprechen den Bundesländern, wobei Rheinland-Pfalz und das Saarland, Hamburg und Schleswig-Holstein, Bremen und Niedersachsen zu jeweils einem Gebietslos zusammengefasst sind.
Versorgung der Versicherten mit wieder verwendbaren Hilfsmitteln aus dem „Exklusiv-Pool“ der BAHN-BKK und Neukauf von zum Wiedereinsatz bestimmten Hilfsmitteln im Rahmen der Poolversorgung.
Es sind vier Fachlose gebildet: Fachlos 1 für den Wiedereinsatz Rehatechnik / Medizintechnik, Fachlos 2 für den Wiedereinsatz Rollstühle (Produktgruppe 18.50.02.0 und 18.50.02.2), Fachlos 3 für den Neukauf Badewannenlifter (Produktgruppe 04.40.01.0)
und Fachlos 4 für den Neukauf Kranken- / Pflegebetten (Produktgruppe 19.40.01.3 / 50.45.01.1).
Alle Fachlose sind jeweils in 13 Gebietslose unterteilt. Die Gebietslose entsprechen den Bundesländern, wobei Rheinland-Pfalz und das Saarland, Hamburg und Schleswig-Holstein, Bremen und Niedersachsen zu jeweils einem Gebietslos zusammengefasst sind.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Krankenkassenleistungen📦
Zusätzlicher CPV-Code: Krankenkassenleistungen📦 Medizinische Hilfsmittel📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Ergänzung zu II.2. 7): Der Vertrag tritt am 1.9.2017 in Kraft und ist auf 4 Jahre befristet. Der Vertrag sowie das Fachlos können jeweils gesondert mit einer Frist von 6 Monaten zum Ende eines Kalendermonats, frühestens jedoch zum 31.8.2019, gekündigt werden.
Hierzu und zu sonstigen vorzeitigen Kündigungsmöglichkeiten siehe §§ 27 – 29 des Vertrages.
Ergänzung zu II.2. 7): Der Vertrag tritt am 1.9.2017 in Kraft und ist auf 4 Jahre befristet. Der Vertrag sowie das Fachlos können jeweils gesondert mit einer Frist von 6 Monaten zum Ende eines Kalendermonats, frühestens jedoch zum 31.8.2019, gekündigt werden.
Hierzu und zu sonstigen vorzeitigen Kündigungsmöglichkeiten siehe §§ 27 – 29 des Vertrages.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Versorgung der Versicherten mit wieder verwendbaren Hilfsmitteln aus dem „Exklusiv-Pool“ der BAHN-BKK und Neukauf von zum Wiedereinsatz bestimmten Hilfsmitteln im Rahmen der Poolversorgung.
Es sind vier Fachlose gebildet: Fachlos 1 für den Wiedereinsatz Rehatechnik / Medizintechnik, Fachlos 2 für den Wiedereinsatz Rollstühle (Produktgruppe 18.50.02.0 und 18.50.02.2), Fachlos 3 für den Neukauf Badewannenlifter (Produktgruppe 04.40.01.0)
und Fachlos 4 für den Neukauf Kranken- / Pflegebetten (Produktgruppe 19.40.01.3 / 50.45.01.1).
Alle Fachlose sind jeweils in 13 Gebietslose unterteilt. Die Gebietslose entsprechen den Bundesländern, wobei Rheinland-Pfalz und das Saarland, Hamburg und Schleswig-Holstein, Bremen und Niedersachsen zu jeweils einem Gebietslos zusammengefasst sind.
Alle Fachlose sind jeweils in 13 Gebietslose unterteilt. Die Gebietslose entsprechen den Bundesländern, wobei Rheinland-Pfalz und das Saarland, Hamburg und Schleswig-Holstein, Bremen und Niedersachsen zu jeweils einem Gebietslos zusammengefasst sind.
Bezeichnung des Loses: Wiedereinsatz Rehatechnik / Medizintechnik
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Versorgung mit wieder verwendbaren Hilfsmitteln der Produktgruppen 04, 10, 11, 14, 18, 19, 21, 22, 32, 50 des Hilfsmittelverzeichnisses gemäß § 139 SGB V:
Vertragsgegenstand für den Wiedereinsatz aus dem „Exklusiv-Pool“ der BAHN-BKK sind die im Fachlos aufgelisteten Hilfsmittel (Positionsnummern). Die Vergütung des Wiedereinsatzes erfolgt auf der Grundlage einer Auslieferungspauschale und einer Rückholpauschale. Die im Rahmen eines Wiedereinsatzes anfallenden Tätigkeiten sind mit zu kalkulieren. Mit der Wiedereinsatzpauschale sind die in § 5 Absatz 2 des Vertrages genannten Leistungen abgegolten.
Vertragsgegenstand für den Wiedereinsatz aus dem „Exklusiv-Pool“ der BAHN-BKK sind die im Fachlos aufgelisteten Hilfsmittel (Positionsnummern). Die Vergütung des Wiedereinsatzes erfolgt auf der Grundlage einer Auslieferungspauschale und einer Rückholpauschale. Die im Rahmen eines Wiedereinsatzes anfallenden Tätigkeiten sind mit zu kalkulieren. Mit der Wiedereinsatzpauschale sind die in § 5 Absatz 2 des Vertrages genannten Leistungen abgegolten.
Die Versorgung erfolgt bundesweit, aufgeteilt in 13 Regionallose (Gebietslose). Die Gebietslose entsprechen den Bundesländern, wobei Hamburg und Schleswig-Holstein, Bremen und Niedersachsen sowie Rheinland-Pfalz und das Saarland jeweils zu einem Gebietslos zusammen gefasst sind.
Die Versorgung erfolgt bundesweit, aufgeteilt in 13 Regionallose (Gebietslose). Die Gebietslose entsprechen den Bundesländern, wobei Hamburg und Schleswig-Holstein, Bremen und Niedersachsen sowie Rheinland-Pfalz und das Saarland jeweils zu einem Gebietslos zusammen gefasst sind.
In jedem Gebietslos mit Ausnahme von Nordrhein-Westfalen werden 2 Zuschläge erteilt. Für Nordrhein-Westfalen werden 3 Zuschläge erteilt.
Weitere Details sind den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.
Dauer: 48 Monate
Zusätzliche Informationen:
Ergänzung zu II.2. 7): Der Vertrag tritt am 1.9.2017 in Kraft und ist auf 4 Jahre befristet. Der Vertrag sowie das Fachlos können jeweils gesondert mit einer Frist von 6 Monaten zum Ende eines Kalendermonats, frühestens jedoch zum 31.8.2019, gekündigt werden.
Ergänzung zu II.2. 7): Der Vertrag tritt am 1.9.2017 in Kraft und ist auf 4 Jahre befristet. Der Vertrag sowie das Fachlos können jeweils gesondert mit einer Frist von 6 Monaten zum Ende eines Kalendermonats, frühestens jedoch zum 31.8.2019, gekündigt werden.
Hierzu und zu sonstigen vorzeitigen Kündigungsmöglichkeiten siehe §§ 27 – 29 des Vertrages.
Bezeichnung des Loses: Wiedereinsatz Standard- und Leichtgewichtsrollstühle
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Versorgung mit wieder verwendbaren Hilfsmitteln der Produktgruppen 18.50.02.0 und 18.50.02.2 des Hilfsmittelverzeichnisses gemäß § 139 SGB V:
Vertragsgegenstand sind der Wiedereinsatz und alle erforderlichen Zubehör- / Ersatzteile nebst Nebenleistungen bei einer Reparatur für die genannten Produktgruppen. Das Fachlos 2 untergliedert sich in die Abgabe eines Angebotes für den Wiedereinsatz und die Abgabe eines Angebotes für eine Komplexpauschale. Die Vergütung des Wiedereinsatzes erfolgt auf der Grundlage einer Auslieferungspauschale und einer Rückholpauschale. Die im Rahmen eines Wiedereinsatzes anfallenden Tätigkeiten sind in der Wiedereinsatzpauschale mit zu kalkulieren. Mit der Wiedereinsatzpauschale sind die in § 5 Absatz 2 des Vertrages genannten Leistungen abgegolten. Die Komplexpauschale beinhaltet alle Nebenleistungen zum Wiedereinsatzhilfsmittel, insbesondere alle notwendigen Reparaturen vor Auslieferung des Hilfsmittels, erforderliche Zurüstungen und Ersatzteile, die Reparatur des ausgelieferten Hilfsmittels beim Versicherten inklusive einer erforderlicher An- und Abfahrt, die Fehlersuche, den Austausch der defekten Teile, eine erforderliche Wartung / Sicherheitstechnische Kontrolle und alle erforderlichen Arbeitsleistungen jeglicher Art. Sofern während einer Versorgung eine Reparatur des beim Versicherten befindlichen Hilfsmittels in den Räumen des Poolpartners durchgeführt werden muss, sind die Verbringung des Wiedereinsatz-Hilfsmittels und die Verbringung und die Stellung eines gleichartigen Leihhilfsmittels ebenfalls Bestandteil der Komplexpauschale.
Vertragsgegenstand sind der Wiedereinsatz und alle erforderlichen Zubehör- / Ersatzteile nebst Nebenleistungen bei einer Reparatur für die genannten Produktgruppen. Das Fachlos 2 untergliedert sich in die Abgabe eines Angebotes für den Wiedereinsatz und die Abgabe eines Angebotes für eine Komplexpauschale. Die Vergütung des Wiedereinsatzes erfolgt auf der Grundlage einer Auslieferungspauschale und einer Rückholpauschale. Die im Rahmen eines Wiedereinsatzes anfallenden Tätigkeiten sind in der Wiedereinsatzpauschale mit zu kalkulieren. Mit der Wiedereinsatzpauschale sind die in § 5 Absatz 2 des Vertrages genannten Leistungen abgegolten. Die Komplexpauschale beinhaltet alle Nebenleistungen zum Wiedereinsatzhilfsmittel, insbesondere alle notwendigen Reparaturen vor Auslieferung des Hilfsmittels, erforderliche Zurüstungen und Ersatzteile, die Reparatur des ausgelieferten Hilfsmittels beim Versicherten inklusive einer erforderlicher An- und Abfahrt, die Fehlersuche, den Austausch der defekten Teile, eine erforderliche Wartung / Sicherheitstechnische Kontrolle und alle erforderlichen Arbeitsleistungen jeglicher Art. Sofern während einer Versorgung eine Reparatur des beim Versicherten befindlichen Hilfsmittels in den Räumen des Poolpartners durchgeführt werden muss, sind die Verbringung des Wiedereinsatz-Hilfsmittels und die Verbringung und die Stellung eines gleichartigen Leihhilfsmittels ebenfalls Bestandteil der Komplexpauschale.
Bezeichnung des Loses: Neukauf und Lieferung Badewannenlifter
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Vertragsgegenstand ist der Neukauf und die Lieferung von Badewannenliftern mit der Hilfsmittelpositionsnummer 04.40.01.0 für den Hilfsmittelpool der BAHN-BKK.
Das Angebot beinhaltet nur die Lieferung der Badewannenlifter an die Poolstandorte der BAHN-BKK, nicht die Versorgung der Versicherten der BAHN-BKK. Diese erfolgt durch die Poolpartner der BAHN-BKK.
Das jeweilige Angebot beinhaltet den Kaufpreis für das einzelne Hilfsmittel nebst Zubehör / ergänzenden Anforderungen (gemäß Produktbeschreibung) inklusive Mehrwertsteuer, Kosten für Anlieferung und die Entsorgung von ggf. anfallendem Verpackungsmaterial bei Lieferung.
Das jeweilige Angebot beinhaltet den Kaufpreis für das einzelne Hilfsmittel nebst Zubehör / ergänzenden Anforderungen (gemäß Produktbeschreibung) inklusive Mehrwertsteuer, Kosten für Anlieferung und die Entsorgung von ggf. anfallendem Verpackungsmaterial bei Lieferung.
In jedem Gebietslos wird 1 Zuschlag erteilt.
Bezeichnung des Loses: Neukauf und die Lieferung von Kranken- bzw. Pflegebetten
Losnummer: 4
Kurze Beschreibung:
Vertragsgegenstand ist der Neukauf und die Lieferung von Kranken- bzw. Pflegebetten mit den Hilfsmittelpositionsnummern 19.40.01.3 bzw. 50.45.01.1 inklusive Matratze für den Hilfsmittelpool der BAHN-BKK.
Das Angebot beinhaltet nur die Lieferung der Kranken- bzw. Pflegebetten nebst Matratze und Zubehör an die Poolstandorte der BAHN-BKK, nicht die Versorgung der Versicherten der BAHN-BKK. Diese erfolgt durch die Poolpartner der BAHN-BKK. Das jeweilige Angebot beinhaltet den Kaufpreis für das einzelne Hilfsmittel nebst Matratze und Zubehör / ergänzenden Anforderungen (gemäß Produktbeschreibung) inklusive Mehrwertsteuer, Kosten für Anlieferung und die Entsorgung von ggf. anfallendem Verpackungsmaterial bei Lieferung.
Das Angebot beinhaltet nur die Lieferung der Kranken- bzw. Pflegebetten nebst Matratze und Zubehör an die Poolstandorte der BAHN-BKK, nicht die Versorgung der Versicherten der BAHN-BKK. Diese erfolgt durch die Poolpartner der BAHN-BKK. Das jeweilige Angebot beinhaltet den Kaufpreis für das einzelne Hilfsmittel nebst Matratze und Zubehör / ergänzenden Anforderungen (gemäß Produktbeschreibung) inklusive Mehrwertsteuer, Kosten für Anlieferung und die Entsorgung von ggf. anfallendem Verpackungsmaterial bei Lieferung.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Bieter hat einen aktuellen Handelsregisterauszug (einfach) oder einen vergleichbaren Nachweis des Landes, in dem er seinen Sitz hat, vorzulegen. Der Auszug/Nachweis darf nicht älter als 6 Monate, gerechnet ab dem Tag der Angebotsabgabe, sein.
Sofern kein Eintrag im Handelsregister oder einem vergleichbaren Register des Landes, in dem der Bieter seinen Sitz hat, existiert, genügt eine rechtsverbindlich unterschriebene Eigenerklärung über die Haftungs- und Eigentumsverhältnisse.
Die detaillierten Teilnahmebedingungen sind der Teilnahmeerklärung (Anlage 1, 1a, 1b) und den Bewerbungsbedingungen zu entnehmen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Der Bieter hat die in der Teilnahmeerklärung (Anlage 1, 1a) definierten Kriterien zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit zu erfüllen.
Der Bieter hat weiterhin eine Versicherung gegen Beschädigung oder Untergang der Hilfsmittel nachzuweisen, sofern ein Angebot oder Angebote nach Abschnitt I des Vertrages ((Hilfsmittelpool – Fachlos 1 und 2) abgegeben werden.
Die detaillierten Teilnahmebedingungen sind der Teilnahmeerklärung (Anlage 1, 1a, 1b) und den Bewerbungsbedingungen zu entnehmen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Der Bieter hat eine Präqualifizierung gemäß § 126 Abs. 1 Satz 2 SGB V und die Erfüllung von Qualitätsstandards nachzuweisen, sofern ein Angebot oder Angebote nach Abschnitt I des Vertrages (Hilfsmittelpool – Fachlos 1 und 2) abgegeben werden.
Die detaillierten Teilnahmebedingungen sind der Teilnahmeerklärung (Anlage 1, 1a, 1b) und den Bewerbungsbedingungen zu entnehmen.
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-09-08 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-06-29 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 14:00
Ort des Eröffnungstermins: BAHN-BKK Zentrale.
Kündigungsmöglichkeit: Der Vertrag tritt am 1.9.2017 in Kraft und ist auf 4 Jahre befristet. Der Vertrag sowie die Fachlose können jeweils gesondert mit einer Frist von 6 Monaten zum Ende eines Kalendermonats, frühestens jedoch zum 31.8.2019, gekündigt werden.
Kündigungsmöglichkeit: Der Vertrag tritt am 1.9.2017 in Kraft und ist auf 4 Jahre befristet. Der Vertrag sowie die Fachlose können jeweils gesondert mit einer Frist von 6 Monaten zum Ende eines Kalendermonats, frühestens jedoch zum 31.8.2019, gekündigt werden.
Auftragswerte: Zu dem tatsächlichen zukünftigen Versorgungsumfang können keine verbindlichen Angaben gemacht werden. Die Angaben über die Anzahl der Wiedereinsätze – Fachlos 1 und 2 – und die Anzahl der Neuversorgungen – Fachlos 3 und 4 – dienen dem Bieter lediglich als Hilfestellung bei der Kalkulation, da die BAHN-BKK keinen Einfluss auf die Anzahl der Versorgungsfälle hat. Die Ausführungen zu den Auftragswerten können den Bewerbungsbedingungen (Ziffer 6.4) entnommen werden.
Auftragswerte: Zu dem tatsächlichen zukünftigen Versorgungsumfang können keine verbindlichen Angaben gemacht werden. Die Angaben über die Anzahl der Wiedereinsätze – Fachlos 1 und 2 – und die Anzahl der Neuversorgungen – Fachlos 3 und 4 – dienen dem Bieter lediglich als Hilfestellung bei der Kalkulation, da die BAHN-BKK keinen Einfluss auf die Anzahl der Versorgungsfälle hat. Die Ausführungen zu den Auftragswerten können den Bewerbungsbedingungen (Ziffer 6.4) entnommen werden.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y4HY4GW.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt – Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 2289499-163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Bezüglich der Einlegung von Rechtsbehelfen sind die Vorschriften des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zu beachten, insbesondere die §§ 155ff. GWB zum Nachprüfungsverfahren unter besonderer Berücksichtigung der §§ 134, 135 GWB.
Solange ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt worden ist, kann als Rechtsbehelf ein schriftlicher Nachprüfungsantrag nach §§ 155ff. GWB bei der unter VI. 4. 1) genannten Stelle gestellt werden. Hinsichtlich Form und Inhalt wird auf § 161 GWB verwiesen. Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die fristgebundene Rügeobliegenheit der Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 – 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen des Vergabeverfahrens hin. Rügen sind bei der unter I. 1) angegebenen Stelle einzureichen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Solange ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt worden ist, kann als Rechtsbehelf ein schriftlicher Nachprüfungsantrag nach §§ 155ff. GWB bei der unter VI. 4. 1) genannten Stelle gestellt werden. Hinsichtlich Form und Inhalt wird auf § 161 GWB verwiesen. Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die fristgebundene Rügeobliegenheit der Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 – 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen des Vergabeverfahrens hin. Rügen sind bei der unter I. 1) angegebenen Stelle einzureichen.
Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf die Informations- und Wartepflicht des § 134 GWB hin. Die Vergabestelle wird die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 Abs. 1 GWB informieren.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf die Informations- und Wartepflicht des § 134 GWB hin. Die Vergabestelle wird die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 Abs. 1 GWB informieren.
§ 160 Abs. 3 GWB lautet wie folgt:
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2017/S 101-201801 (2017-05-24)
Ergänzende Angaben (2017-06-12) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Die Änderung betrifft die Angaben zur Kilometerpauschale bei Nichtbesetzung eines Gebietsloses mit einem Poolstandort bzw. bei Wegfall aller Poolstandorte in einem Gebietslos.
Die Bewerbungbedingungen Ziffer 6.3.3.1, das Fachlose 3 (Anlage 4) und das Fachlos 4 (Anlage 5) wurden geändert.
Die Änderung betrifft die Angaben zur Kilometerpauschale bei Nichtbesetzung eines Gebietsloses mit einem Poolstandort bzw. bei Wegfall aller Poolstandorte in einem Gebietslos.
Die Bewerbungbedingungen Ziffer 6.3.3.1, das Fachlose 3 (Anlage 4) und das Fachlos 4 (Anlage 5) wurden geändert.
Quelle: OJS 2017/S 112-226127 (2017-06-12)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-09-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 2017-01.1
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Vertragsgegenstand für den Wiedereinsatz aus dem „Exklusiv-Pool“ der BAHN-BKK sind die im Fachlos aufgelisteten Hilfsmittel (Positionsnummern). Die Vergütung des Wiedereinsatzes erfolgt auf der Grundlage einer Auslieferungspauschale und einer Rückholpauschale.
Vertragsgegenstand für den Wiedereinsatz aus dem „Exklusiv-Pool“ der BAHN-BKK sind die im Fachlos aufgelisteten Hilfsmittel (Positionsnummern). Die Vergütung des Wiedereinsatzes erfolgt auf der Grundlage einer Auslieferungspauschale und einer Rückholpauschale.
Vertragsgegenstand sind der Wiedereinsatz und alle erforderlichen Zubehör- / Ersatzteile nebst Nebenleistungen bei einer Reparatur für die genannten Produktgruppen.
Das Angebot beinhaltet nur die Lieferung der Kranken- bzw. Pflegebetten nebst Matratze und Zubehör an die Poolstandorte der BAHN-BKK, nicht die Versorgung der Versicherten der BAHN-BKK. Diese erfolgt durch die Poolpartner der BAHN-BKK.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-08-23 📅