Hilfsmittel gegen Dekubitus (Auflagen, Matratzen und Systeme der PG11), behindertengerechten Betten/Pflegebetten (PG19/50) und Einlegerahmen (PG19/50) für den häuslichen Bereich
KKH Kaufmännische Krankenkasse
Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss von Verträgen nach § 127 Abs. 1 SGB V über die aufzahlungsfreie Versorgung von erwachsenen Versicherten der KKH mit Hilfsmitteln zur Behandlung von Dekubitus, behindertengerechten Betten/Pflegebetten sowie Einlegerahmen in Form von Pauschalen.
DeadlineDie Frist für den Eingang der Angebote war 2017-12-20. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-11-07.
AnbieterDie folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
- • Fachbetrieb für Rehabilitationstechnik Dipl.-Ing. Ulrich Maltry e. K.
- • REHA aktiv 2000 GmbH
- • Sanitätshaus Tingelhoff GmbH
- • ThiesMediCenter GmbH
- • Deutschland › Baden-Württemberg
- • Deutschland › Bayern
- • Deutschland › Berlin
- • Deutschland › Brandenburg
- • Deutschland › Bremen
- • Deutschland › Hamburg
- • Deutschland › Hessen
- • Deutschland › Mecklenburg-Vorpommern
- • Deutschland › Niedersachsen
- • Deutschland › Nordrhein-Westfalen
- • Deutschland › Rheinland-Pfalz
- • Deutschland › Saarland
- • Deutschland › Sachsen
- • Deutschland › Sachsen-Anhalt
- • Deutschland › Schleswig-Holstein
- • Deutschland › Thüringen
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2017-11-07 | Auftragsbekanntmachung |
| 2017-12-20 | Ergänzende Angaben |
| 2018-03-28 | Bekanntmachung über vergebene Aufträge |
Auftragsbekanntmachung (2017-11-07)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Medizinische Hilfsmittel
Kurze Beschreibung:
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Medizinische Hilfsmittel 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Medizinische Hilfsmittel 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Schleswig-Holstein 🏙️
Berlin 🏙️
Sachsen 🏙️
Nordrhein-Westfalen 🏙️
Rheinland-Pfalz 🏙️
Hessen 🏙️
Baden-Württemberg 🏙️
Bayern 🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: KKH Kaufmännische Krankenkasse
Postanschrift: Karl-Wiechert-Allee 61
Postleitzahl: 30625
Postort: Hannover
Kontakt
Internetadresse: http://www.kkh.de 🌏
E-Mail: daniel.jansen-smutny@kkh.de 📧
Telefon: +49 511/28022776 📞
Fax: +49 511/28022779 📠
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E94497991 🌏
Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-11-07 📅
Einreichungsfrist: 2017-12-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-11-09 📅
Datum des Beginns: 2018-04-01 📅
Datum des Endes: 2022-03-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 215-446464
ABl. S-Ausgabe: 215
Zusätzliche Informationen
Objekt
Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Schleswig-Holstein, Hamburg, Niedersachsen, Bremen
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Zusätzliche Informationen:
Bezeichnung des Loses: Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Nordrhein-Westfalen I (Regierungsbezirke Düsseldorf + Münster)
Losnummer: 4
Bezeichnung des Loses: Nordrhein-Westfalen II (Regierungsbezirke Köln, Arnsberg + Detmold)
Losnummer: 5
Bezeichnung des Loses: Rheinland-Pfalz, Saarland
Losnummer: 6
Bezeichnung des Loses: Hessen
Losnummer: 7
Bezeichnung des Loses: Baden-Württemberg I (Regierungsbezirke Karlsruhe, Freiburg + Tübingen)
Losnummer: 8
Bezeichnung des Loses: Baden-Württemberg II (Regierungsbezirk Stuttgart)
Losnummer: 9
Bezeichnung des Loses: Bayern I (Regierungsbezirke Oberbayern + Schwaben)
Losnummer: 10
Bezeichnung des Loses: Bayern II (Regierungsbezirke Mittel-, Ober- und Unterfranken, Oberpfalz + Niederbayern)
Losnummer: 11
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-02-28 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-12-20 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Daniel Jansen-Smutny
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E94497991 🌏
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990 📞
E-Mail: poststelle@bundeskartellamt.bund.de 📧
Fax: +49 2289499400 📠
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2017/S 215-446464 (2017-11-07)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Medizinische Hilfsmittel
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss von Verträgen nach § 127 Abs. 1 SGB V über die aufzahlungsfreie Versorgung von erwachsenen Versicherten der KKH mit Hilfsmitteln zur Behandlung von Dekubitus, behindertengerechten Betten/Pflegebetten sowie Einlegerahmen in Form von Pauschalen.
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Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Medizinische Hilfsmittel 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Medizinische Hilfsmittel 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Schleswig-Holstein 🏙️
Berlin 🏙️
Sachsen 🏙️
Nordrhein-Westfalen 🏙️
Rheinland-Pfalz 🏙️
Hessen 🏙️
Baden-Württemberg 🏙️
Bayern 🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: KKH Kaufmännische Krankenkasse
Postanschrift: Karl-Wiechert-Allee 61
Postleitzahl: 30625
Postort: Hannover
Kontakt
Internetadresse: http://www.kkh.de 🌏
E-Mail: daniel.jansen-smutny@kkh.de 📧
Telefon: +49 511/28022776 📞
Fax: +49 511/28022779 📠
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E94497991 🌏
Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-11-07 📅
Einreichungsfrist: 2017-12-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-11-09 📅
Datum des Beginns: 2018-04-01 📅
Datum des Endes: 2022-03-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 215-446464
ABl. S-Ausgabe: 215
Zusätzliche Informationen
Die ersten fünf Monate gelten als Probezeit. Während der Probezeit wird die Versorgungstätigkeit des Auftragnehmers durch die KKH genau analysiert. Sollte die Analyse ergeben, dass die Versorgungstätigkeit des Auftragnehmers nicht vertragskonform erfolgt, wird die KKH den Auftragnehmer unverzüglich auf die Mängel hinweisen und Abhilfe verlangen. (siehe Mustervertrag § 6 Probezeit).
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Schleswig-Holstein, Hamburg, Niedersachsen, Bremen
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss von Verträgen nach § 127 Abs. 1 SGB V über die aufzahlungsfreie Versorgung von erwachsenen Versicherten der KKH mit Hilfsmitteln zur Behandlung von Dekubitus, behindertengerechten Betten/Pflegebetten sowie Einlege-rahmen in Form von Pauschalen.
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Kinder- und Jugendlichen-Versorgungen sind nicht Bestandteil dieses Vertrages, außer ein Kind oder Jugendlicher kann/muss mit einem der vertragsgegenständlichen Hilfsmittel versorgt werden.
Der Vertrag umfasst ausschließlich Neuversorgungen und nur die Folgeversorgungen, die unmittelbar lückenlos an die Erstversorgungen, die im Rahmen dieses Vertrages erfolgen, anschließen. Diese Folgeversorgungen gelten solange die Versorgungsnotwendigkeit des Versicherten besteht.
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Folgende Hilfsmittel sollen in Form von Pauschalen abgegeben werden:
— Luftgefüllte Wechseldruckauflagen, manuell geregelt (Hilfsmittelpositionsnummer 11.29.04.0) – Luftgefüllte Wechseldruckauflagen mit Luftstrom, manuell geregelt (Hilfsmittelpositionsnummer 11.29.04.1) – Luftgefüllte Wechseldruckauflagen mit Luftstrom, automatisch geregelt (Hilfsmittelpositionsnummer 11.29.04.2) – Schaummatratzen mit einteiliger Liegefläche (Hilfsmittelpositionsnummer 11.29.05.0) – Schaummatratzen mit unterteilter Liegefläche (Hilfsmittelpositionsnummer 11.29.05.1) – Luftgefüllte Wechseldruckmatratzen, manuell geregelt (Hilfsmittelpositionsnummer 11.29.08.0) – Luftgefüllte Wechseldruckmatratzen mit Luftstrom, automatisch geregelt (Hilfsmittelpositionsnummer 11.29.08.3) – Betten/Pflegebetten, motorisch höhenverstellbar (Hilfsmittelpositionsnummer 19.40.01.3/50.45.01.1) mit einteiligen und zweigeteilten Seitengittern – Einlegerahmen, verstellbar mit Bettheber/Einlegerahmen (Hilfsmittelpositionsnummer 19.40.03.0/50.45.03.0) Die Betten, motorisch höhenverstellbar (Hilfsmittelpositionsnummer 19.40.01.3) und die Pflegebetten, motorisch höhenverstellbar (Hilfsmittelpositionsnummer 50.45.01.1) werden in einer Pauschale „Bett“ zusammengefasst. Gleiches gilt für die Einlegerahmen, verstellbar mit Bettheber (Hilfsmittelpositionsnummer 19.40.03.0) und die Einlegerahmen (Hilfsmittelpositionsnummer 50.45.03.0). Diese werden ebenfalls in einer Pauschale „Einlegerahmen“ zusammengefasst. Unterschieden werden die beiden Pauschalen noch in:
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— Bett ohne Standardmatratze und mit einteiligen Seitengittern – Bett ohne Standardmatratze und mit zweigeteilten Seitengittern – Bett mit Standardmatratze und mit einteiligen Seitengittern – Bett mit Standardmatratze und mit zweigeteilten Seitengittern – Einlegerahmen ohne Standardmatratze – Einlegerahmen mit Standardmatratze Die Versorgung eines Bettes oder Einlegerahmens ohne Standardmatratze ist in den Fällen angezeigt, wenn:
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— zeitgleich die Versorgung mit einem Hilfsmittel gegen Dekubitus (Auflage oder Matratze) im Rahmen dieses Vertrages erforderlich ist,
— der Versicherte mit einem Hilfsmittel gegen Dekubitus (Auflage/Matratze), welches nicht Gegenstand dieses Vertrages ist, versorgt werden muss,
— der Versicherte bereits in der Vergangenheit mit einem Hilfsmittel gegen Dekubitus (Auflage/Matratze) versorgt wurde,
— eine beim Versicherten vorhandene Standard- oder private Matratze weiterhin genutzt werden soll.
Eine Versorgung mit einer Standardmatratze ist dann vorzunehmen, wenn für den Versicherten ausschließlich eine Verordnung mit einem Bett oder Einlegerahmen vorliegt.
Von den Pauschalen umfasst sind darüber hinaus alle im Zusammenhang mit der Versorgung erforderlichen Versorgungsleistungen dieser Leistungsbeschreibung.
Die abgegebenen Hilfsmittel verbleiben im Eigentum des Auftragsnehmers.
Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung und dem Mustervertrag gemäß der Anlage 13: „Mustervertrag“.
Die ersten fünf Monate gelten als Probezeit. Während der Probezeit wird die Versorgungstätigkeit des Auftragnehmers durch die KKH genau analysiert. Sollte die Analyse ergeben, dass die Versorgungstätigkeit des Auftragnehmers nicht vertragskonform erfolgt, wird die KKH den Auftragnehmer unverzüglich auf die Mängel hinweisen und Abhilfe verlangen. (siehe Mustervertrag § 6 Probezeit).
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Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Nordrhein-Westfalen I (Regierungsbezirke Düsseldorf + Münster)
Losnummer: 4
Bezeichnung des Loses: Nordrhein-Westfalen II (Regierungsbezirke Köln, Arnsberg + Detmold)
Losnummer: 5
Bezeichnung des Loses: Rheinland-Pfalz, Saarland
Losnummer: 6
Bezeichnung des Loses: Hessen
Losnummer: 7
Bezeichnung des Loses: Baden-Württemberg I (Regierungsbezirke Karlsruhe, Freiburg + Tübingen)
Losnummer: 8
Bezeichnung des Loses: Baden-Württemberg II (Regierungsbezirk Stuttgart)
Losnummer: 9
Bezeichnung des Loses: Bayern I (Regierungsbezirke Oberbayern + Schwaben)
Losnummer: 10
Bezeichnung des Loses: Bayern II (Regierungsbezirke Mittel-, Ober- und Unterfranken, Oberpfalz + Niederbayern)
Losnummer: 11
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Wohnsitz der Versicherten: Schleswig-Holstein, Hamburg, Niedersachsen, Bremen.
Wohnsitz der Versicherten: Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern.
Wohnsitz der Versicherten: Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen.
Wohnsitz der Versicherten: Nordrhein-Westfalen (Regierungsbezirke Düsseldorf + Münster).
Wohnsitz der Versicherten: Nordrhein-Westfalen II (Regierungsbezirke Köln, Arnsberg + Detmold).
Wohnsitz der Versicherten: Rheinland-Pfalz, Saarland.
Wohnsitz der Versicherten: Hessen.
Wohnsitz der Versicherten: Baden-Württemberg…
… I (Regierungsbezirke Karlsruhe, Freiburg + Tübingen.
… II (Regierungsbezirk Stuttgart).
Wohnsitz der Versicherten: Bayern I (Regierungsbezirke Oberbayern + Schwaben).
Wohnsitz der Versicherten: Bayern II (Regierungsbezirke Mittel-, Ober- und Unterfranken, Oberpfalz + Niederbayern).
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-02-28 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-12-20 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Daniel Jansen-Smutny
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E94497991 🌏
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990 📞
E-Mail: poststelle@bundeskartellamt.bund.de 📧
Fax: +49 2289499400 📠
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es wird darauf hingewiesen, dass § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB als Voraussetzung für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens eine Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vorsieht.
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
§ 134 Informations- und Wartepflicht.
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
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(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. … § 135 Unwirksamkeit.
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber: 1. Gegen § 134 verstoßen hat … § 160Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind…“.
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2017/S 215-446464 (2017-11-07)
Ergänzende Angaben (2017-12-20)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-12-20 📅
Einreichungsfrist: 2017-12-28 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-12-22 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 246-514804
Verweist auf Bekanntmachung: 2017/S 215-446464
ABl. S-Ausgabe: 246
Quelle: OJS 2017/S 246-514804 (2017-12-20)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-12-20 📅
Einreichungsfrist: 2017-12-28 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-12-22 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 246-514804
Verweist auf Bekanntmachung: 2017/S 215-446464
ABl. S-Ausgabe: 246
Quelle: OJS 2017/S 246-514804 (2017-12-20)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-03-28)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
E-Mail: zentralereinkauf@kkh.de 📧
Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-03-28 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-03-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 063-139684
ABl. S-Ausgabe: 63
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualitätskriterien gem. Anlage 04 der Vergabeunterlagen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50 %
Gewichtung des Preises: 50 %
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-02-23 📅
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Quelle: OJS 2018/S 063-139684 (2018-03-28)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
E-Mail: zentralereinkauf@kkh.de 📧
Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-03-28 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-03-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 063-139684
ABl. S-Ausgabe: 63
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
— Luftgefüllte Wechseldruckauflagen, manuell geregelt (Hilfsmittelpositionsnummer 11.29.04.0),
— Luftgefüllte Wechseldruckauflagen mit Luftstrom, manuell geregelt (Hilfsmittelpositionsnummer 11.29.4.1),
— Luftgefüllte Wechseldruckauflagen mit Luftstrom, automatisch geregelt (Hilfsmittelpositionsnummer 11.29.04.2),
— Schaummatratzen mit einteiliger Liegefläche (Hilfsmittelpositionsnummer 11.29.05.0),
— Schaummatratzen mit unterteilter Liegefläche (Hilfsmittelpositionsnummer 11.29.05.1),
— Luftgefüllte Wechseldruckmatratzen, manuell geregelt (Hilfsmittelpositionsnummer 11.29.08.0),
— Luftgefüllte Wechseldruckmatratzen mit Luftstrom, automatisch geregelt (Hilfsmittelpositionsnummer 11.29.08.3),
— Betten / Pflegebetten, motorisch höhenverstellbar (Hilfsmittelpositionsnummer 19.40.01.3/50.45.01.1) mit einteiligen und zweigeteilten Seitengittern,
— Einlegerahmen, verstellbar mit Bettheber/Einlegerahmen (Hilfsmittelpositionsnummer 19.40.03.0/50.45.03.0) Die Betten, motorisch höhenverstellbar (Hilfsmittelpositionsnummer 19.40.01.3) und die Pflegebetten, motorisch höhenverstellbar (Hilfsmittelpositionsnummer 50.45.01.1) werden in einer Pauschale „Bett“ zusammengefasst. Gleiches gilt für die Einlegerahmen, verstellbar mit Bettheber (Hilfsmittelpositionsnummer 19.40.03.0) und die Einlegerahmen (Hilfsmittelpositionsnummer 50.45.03.0). Diese werden ebenfalls in einer Pauschale „Einlegerahmen“ zusammengefasst. Unterschieden werden die beiden Pauschalen noch in:
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— Bett ohne Standardmatratze und mit einteiligen Seitengittern,
— Bett ohne Standardmatratze und mit zweigeteilten Seitengittern,
— Bett mit Standardmatratze und mit einteiligen Seitengittern,
— Bett mit Standardmatratze und mit zweigeteilten Seitengittern,
— Einlegerahmen ohne Standardmatratze,
— Einlegerahmen mit Standardmatratze Die Versorgung eines Bettes oder Einlegerahmens ohne Standardmatratze ist in den Fällen angezeigt, wenn:
— der Versicherte bereits in der Vergangenheit mit einem Hilfsmittel gegen Dekubitus (Auflage / Matratze) versorgt wurde,
– Luftgefüllte Wechseldruckauflagen, manuell geregelt (Hilfsmittelpositionsnummer 11.29.04.0)
Luftgefüllte Wechseldruckauflagen mit Luftstrom, manuell geregelt (Hilfsmittelpositionsnummer 11.29.04.1)
– Luftgefüllte Wechseldruckauflagen mit Luftstrom, automatisch geregelt (Hilfsmittelpositionsnummer 11.29.04.2)
– Schaummatratzen mit einteiliger Liegefläche (Hilfsmittelpositionsnummer 11.29.05.0)
– Schaummatratzen mit unterteilter Liegefläche (Hilfsmittelpositionsnummer 11.29.05.1)
– Luftgefüllte Wechseldruckmatratzen, manuell geregelt (Hilfsmittelpositionsnummer 11.29.08.0)
– Luftgefüllte Wechseldruckmatratzen mit Luftstrom, automatisch geregelt (Hilfsmittelpositionsnummer 11.29.08.3)
– Betten/Pflegebetten, motorisch höhenverstellbar (Hilfsmittelpositionsnummer 19.40.01.3/50.45.01.1) mit einteiligen und zweigeteilten Seitengittern
– Einlegerahmen, verstellbar mit Bettheber/Einlegerahmen (Hilfsmittelpositionsnummer 19.40.03.0/50.45.03.0) Die Betten, motorisch höhenverstellbar (Hilfsmittelpositionsnummer 19.40.01.3) und die Pflegebetten, motorisch höhenverstellbar (Hilfsmittelpositionsnummer 50.45.01.1) werden in einer Pauschale „Bett“ zusammengefasst. Gleiches gilt für die Einlegerahmen, verstellbar mit Bettheber (Hilfsmittelpositionsnummer 19.40.03.0) und die Einlegerahmen (Hilfsmittelpositionsnummer 50.45.03.0). Diese werden ebenfalls in einer Pauschale „Einlegerahmen“ zusammengefasst. Unterschieden werden die beiden Pauschalen noch in:
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– Bett ohne Standardmatratze und mit einteiligen Seitengittern,
– Bett ohne Standardmatratze und mit zweigeteilten Seitengittern,
– Bett mit Standardmatratze und mit einteiligen Seitengittern,
– Bett mit Standardmatratze und mit zweigeteilten Seitengittern,
– Einlegerahmen ohne Standardmatratze,
– Einlegerahmen mit Standardmatratze Die Versorgung eines Bettes oder Einlegerahmens ohne Standardmatratze ist in den Fällen angezeigt, wenn:
– zeitgleich die Versorgung mit einem Hilfsmittel gegen Dekubitus (Auflage oder Matratze) im Rahmen dieses Vertrages erforderlich ist,
– der Versicherte mit einem Hilfsmittel gegen Dekubitus (Auflage/Matratze), welches nicht Gegenstand dieses Vertrages ist, versorgt werden muss,
– der Versicherte bereits in der Vergangenheit mit einem Hilfsmittel gegen Dekubitus (Auflage/Matratze) versorgt wurde,
– eine beim Versicherten vorhandene Standard- oder private Matratze weiterhin genutzt werden soll.
– Luftgefüllte Wechseldruckauflagen, manuell geregelt (Hilfsmittelpositionsnummer 11.29.04.0),
– Luftgefüllte Wechseldruckauflagen mit Luftstrom, manuell geregelt (Hilfsmittelpositionsnummer 11.29.04.1),
– Luftgefüllte Wechseldruckauflagen mit Luftstrom, automatisch geregelt (Hilfsmittelpositionsnummer 11.29.04.2),
– Schaummatratzen mit einteiliger Liegefläche (Hilfsmittelpositionsnummer 11.29.05.0),
– Schaummatratzen mit unterteilter Liegefläche (Hilfsmittelpositionsnummer 11.29.05.1),
– Luftgefüllte Wechseldruckmatratzen, manuell geregelt (Hilfsmittelpositionsnummer 11.29.08.0),
– Luftgefüllte Wechseldruckmatratzen mit Luftstrom, automatisch geregelt (Hilfsmittelpositionsnummer 11.29.08.3),
– Betten/Pflegebetten, motorisch höhenverstellbar (Hilfsmittelpositionsnummer 19.40.01.3/50.45.01.1) mit einteiligen und zweigeteilten Seitengittern,
– Einlegerahmen, verstellbar mit Bettheber/Einlegerahmen (Hilfsmittelpositionsnummer 19.40.03.0/50.45.03.0) Die Betten, motorisch höhenverstellbar, (Hilfsmittelpositionsnummer 19.40.01.3) und die Pflegebetten, motorisch höhenverstellbar (Hilfsmittelpositionsnummer 50.45.01.1) werden in einer Pauschale „Bett“ zusammengefasst. Gleiches gilt für die Einlegerahmen, verstellbar mit Bettheber (Hilfsmittelpositionsnummer 19.40.03.0) und die Einlegerahmen (Hilfsmittelpositionsnummer 50.45.03.0). Diese werden ebenfalls in einer Pauschale „Einlegerahmen“ zusammengefasst. Unterschieden werden die beiden Pauschalen noch in:
Mehr anzeigen
• Luftgefüllte Wechseldruckauflagen, manuell geregelt (Hilfsmittelpositionsnummer 11.29.04.0)
• Luftgefüllte Wechseldruckauflagen mit Luftstrom, manuell geregelt (Hilfsmittelpositionsnummer 11.29.04.1)
• Luftgefüllte Wechseldruckauflagen mit Luftstrom, automatisch geregelt (Hilfsmittelpositionsnummer 11.29.04.2)
• Schaummatratzen mit einteiliger Liegefläche (Hilfsmittelpositionsnummer 11.29.05.0)
• Schaummatratzen mit unterteilter Liegefläche (Hilfsmittelpositionsnummer 11.29.05.1)
• Luftgefüllte Wechseldruckmatratzen, manuell geregelt (Hilfsmittelpositionsnummer 11.29.08.0)
• Luftgefüllte Wechseldruckmatratzen mit Luftstrom, automatisch geregelt (Hilfsmittelpositionsnummer 11.29.08.3)
• Betten/Pflegebetten, motorisch höhenverstellbar (Hilfsmittelpositionsnummer 19.40.01.3/50.45.01.1) mit einteiligen und zweigeteilten Seitengittern
• Einlegerahmen, verstellbar mit Bettheber/Einlegerahmen (Hilfsmittelpositionsnummer 19.40.03.0/50.45.03.0) Die Betten, motorisch höhenverstellbar (Hilfsmittelpositionsnummer 19.40.01.3) und die Pflegebetten, motorisch höhenverstellbar (Hilfsmittelpositionsnummer 50.45.01.1) werden in einer Pauschale „Bett“ zusammengefasst. Gleiches gilt für die Einlegerahmen, verstellbar mit Bettheber (Hilfsmittelpositionsnummer 19.40.03.0) und die Einlegerahmen (Hilfsmittelpositionsnummer 50.45.03.0). Diese werden ebenfalls in einer Pauschale „Einlegerahmen“ zusammengefasst. Unterschieden werden die beiden Pauschalen noch in:
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• Bett ohne Standardmatratze und mit einteiligen Seitengittern • Bett ohne Standardmatratze und mit zweigeteilten Seitengittern • Bett mit Standardmatratze und mit einteiligen Seitengittern • Bett mit Standardmatratze und mit zweigeteilten Seitengittern • Einlegerahmen ohne Standardmatratze • Einlegerahmen mit Standardmatratze Die Versorgung eines Bettes oder Einlegerahmens ohne Standardmatratze ist in den Fällen angezeigt, wenn:
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• zeitgleich die Versorgung mit einem Hilfsmittel gegen Dekubitus (Auflage oder Matratze) im Rahmen dieses Vertrages erforderlich ist,
• der Versicherte mit einem Hilfsmittel gegen Dekubitus (Auflage/Matratze), welches nicht Gegenstand dieses Vertrages ist, versorgt werden muss,
• der Versicherte bereits in der Vergangenheit mit einem Hilfsmittel gegen Dekubitus (Auflage/Matratze) versorgt wurde,
• eine beim Versicherten vorhandene Standard- oder private Matratze weiterhin genutzt werden soll.
• Luftgefüllte Wechseldruckauflagen, manuell geregelt (Hilfsmittelpositionsnummer 11.29.04.0) • Luftgefüllte Wechseldruckauflagen mit Luftstrom, manuell geregelt (Hilfsmittelpositionsnummer 11.29.04.1) • Luftgefüllte Wechseldruckauflagen mit Luftstrom, automatisch geregelt (Hilfsmittelpositionsnummer 11.29.04.2) • Schaummatratzen mit einteiliger Liegefläche (Hilfsmittelpositionsnummer 11.29.05.0) • Schaummatratzen mit unterteilter Liegefläche (Hilfsmittelpositionsnummer 11.29.05.1) • Luftgefüllte Wechseldruckmatratzen, manuell geregelt (Hilfsmittelpositionsnummer 11.29.08.0) • Luftgefüllte Wechseldruckmatratzen mit Luftstrom, automatisch geregelt (Hilfsmittelpositionsnummer 11.29.08.3) • Betten/Pflegebetten, motorisch höhenverstellbar (Hilfsmittelpositionsnummer 19.40.01.3/50.45.01.1) mit einteiligen und zweigeteilten Seitengittern • Einlegerahmen, verstellbar mit Bettheber/Einlegerahmen (Hilfsmittelpositionsnummer 19.40.03.0/50.45.03.0) Die Betten, motorisch höhenverstellbar (Hilfsmittelpositionsnummer 19.40.01.3) und die Pflegebetten, motorisch höhenverstellbar (Hilfsmittelpositionsnummer 50.45.01.1) werden in einer Pauschale „Bett“ zusammengefasst. Gleiches gilt für die Einlegerahmen, verstellbar mit Bettheber (Hilfsmittelpositionsnummer 19.40.03.0) und die Einlegerahmen (Hilfsmittelpositionsnummer 50.45.03.0). Diese werden ebenfalls in einer Pauschale „Einlegerahmen“ zusammengefasst. Unterschieden werden die beiden Pauschalen noch in:
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Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Wohnsitz der Versicherten: Schleswig-Holstein, Hamburg, Niedersachsen, Bremen
Wohnsitz der Versicherten: Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern
Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualitätskriterien gem. Anlage 04 der Vergabeunterlagen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50 %
Gewichtung des Preises: 50 %
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-02-23 📅
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist;
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(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an;
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(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. ... § 135 Unwirksamkeit.
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber: 1. Gegen § 134 verstoßen hat ... § 160Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
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4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind...“.
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