Hilfsmittel und Register § 140a Diabetologie
AOK Baden-Württemberg
Die Auftraggeberin führt ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb zum Abschluss einer Vereinbarung gemäß § 140a SGB V über eine besondere Versorgung von an insulinpflichtigem Diabetes mellitus erkrankten Versicherten der AOK Baden-Württemberg mit technischen Hilfsmitteln für den Zeitraum ab dem 1.4.2017 durch. Das Nähere ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
DeadlineDie Frist für den Eingang der Angebote war 2017-02-01. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-01-02.
AnbieterDie folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer? Wie?- • Aufzeichnungssysteme und Untersuchungsgeräte › System zur ambulanten Langzeitaufzeichnung
- • Datenbank- und -Betriebssoftwarepaket › Datenbanksysteme
- • Datendienste › Datenbankdienste
- • Datendienste › Datenverarbeitung
- • Diagnostikausrüstung › Diagnostische Ausstattung
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2017-01-02 | Auftragsbekanntmachung |
| 2017-04-27 | Bekanntmachung über vergebene Aufträge |
Auftragsbekanntmachung (2017-01-02)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Medizinische Ausrüstungen, Arzneimittel und Körperpflegeprodukte
Referenznummer: I.8.2/2017/140a-Diabetologie
Kurze Beschreibung:
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Medizinische Ausrüstungen, Arzneimittel und Körperpflegeprodukte 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Medizinische Geräte 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Baden-Württemberg 🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Baden-Württemberg
Postanschrift: Presselstraße 19
Postleitzahl: 70191
Postort: Stuttgart
Kontakt
Internetadresse: http://www.aok-bw.de 🌏
E-Mail: andreas.pfaff@bw.aok.de 📧
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Center/company/announcements/categoryOverview.do?method=search&searchString=%22CXP4YH0Y5PW%22 🌏
URL der Teilnahme: https://www.dtvp.de/Center/company/announcements/categoryOverview.do?method=search&searchString=%22CXP4YH0Y5PW%22 🌏
Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-01-02 📅
Einreichungsfrist: 2017-02-01 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-01-03 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 001-000243
ABl. S-Ausgabe: 1
Zusätzliche Informationen
Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 1 250 000 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 250 000 EUR 💰
Dauer: 48 Monate
Zusätzliche Informationen:
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Verfahren
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 10
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2017-02-03 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herr Andreas Pfaff und Herr Frank Flemisch
Internetadresse: www.aok-bw.de 🌏
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Center/company/announcements/categoryOverview.do?method=search&searchString=%22CXP4YH0Y5PW%22 🌏
Referenz
Zusätzliche Informationen
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 2289499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Quelle: OJS 2017/S 001-000243 (2017-01-02)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Medizinische Ausrüstungen, Arzneimittel und Körperpflegeprodukte
Referenznummer: I.8.2/2017/140a-Diabetologie
Kurze Beschreibung:
Die Auftraggeberin führt ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb zum Abschluss einer Vereinbarung gemäß § 140a SGB V über eine besondere Versorgung von an insulinpflichtigem Diabetes mellitus erkrankten Versicherten der AOK Baden-Württemberg mit technischen Hilfsmitteln für den Zeitraum ab dem 1.4.2017 durch. Das Nähere ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
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Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Medizinische Ausrüstungen, Arzneimittel und Körperpflegeprodukte 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Medizinische Geräte 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Baden-Württemberg 🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Baden-Württemberg
Postanschrift: Presselstraße 19
Postleitzahl: 70191
Postort: Stuttgart
Kontakt
Internetadresse: http://www.aok-bw.de 🌏
E-Mail: andreas.pfaff@bw.aok.de 📧
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Center/company/announcements/categoryOverview.do?method=search&searchString=%22CXP4YH0Y5PW%22 🌏
URL der Teilnahme: https://www.dtvp.de/Center/company/announcements/categoryOverview.do?method=search&searchString=%22CXP4YH0Y5PW%22 🌏
Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-01-02 📅
Einreichungsfrist: 2017-02-01 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-01-03 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 001-000243
ABl. S-Ausgabe: 1
Zusätzliche Informationen
Die Ausschreibung richtet sich an Unternehmen, welche gemäß § 126 Abs. 1, 1a SGB V für die Produktgruppe 21 (Messgeräte für Körperzustände und -funktionen) des Hilfsmittelverzeichnisses des GKV-Spitzenverbandes präqualifiziert sind und die zulässige Vertragspartner nach § 140a Abs. 3 SGB V sind. Näheres hierzu ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 1 250 000 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Vereinbarung gemäß § 140a SGB V über eine besondere Versorgung von an insulinpflichtigem Diabetes mellitus erkrankten Versicherten der Auftraggeberin mit technischen Hilfsmitteln, insbesondere Flash Glucose Monitoring-Systemen (i. F.: „FGM-Systeme“) für den Zeitraum ab dem 1.4.2017.
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Das Vergabeverfahren dient der Umsetzung eines innovativen Versorgungskonzepts der Auftraggeberin für die Diabetesversorgung (i. F.: „Versorgungsprojekt“). Das Versorgungsprojekt soll u. a. eine Versorgung der Versicherten mit neuartigen technischen Hilfsmitteln zur Diabetesbehandlung ermöglichen. Zudem beabsichtigt die Auftraggeberin, durch das Versorgungsprojekt Versorgungs- und Wirtschaftlichkeitsforschung zu betreiben mit dem Ziel der Weiterentwicklung von Behandlungsleitlinien und der Verbesserung der Versorgungsqualität, und zwar durch die – hier auch vertragsgegenständliche – zentrale Einrichtung und Unterhaltung eines Abrechnungsregisters und den Aufbau und die Weiterentwicklung einer Wissensdatenbank durch einen Dienstleister. Näheres hierzu in den Vergabeunterlagen.
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Die Auftraggeberin beabsichtigt, den Vertrag über eine besondere ambulante ärztliche Diabetesversorgung, der ebenfalls Bestandteil des gesamten Versorgungskonzepts gem. § 140a SGB V sein wird und Gegenstand eines gesonderten Verfahrens ist, das parallel zu diesem Verfahren betrieben wird, als neues Facharztmodul zum bestehenden Vertrag über die Hausarztzentrierte Versorgung (i. F. „HzV“) zu implementieren. Nähere Informationen zur HzV über die Vergabeunterlagen abrufbar.
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Durch das Projekt soll zunächst eine wirtschaftliche Versorgung der teilnehmenden Versicherten mit FGM-Systemen ermöglicht werden. Zudem erwartet die Auftraggeberin eine Verbesserung von Qualität und Wirtschaftlichkeit der Versorgung ihrer an insulinpflichtigem Diabetes mellitus erkrankten Versicherten, insbesondere Versicherte unter Intensivierter Konventioneller Insulintherapie (ICT), mit technischen Hilfsmitteln. Das nähere hierzu ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
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Der Zuschlagsempfänger soll gegenüber der Auftraggeberin vertraglich die Funktion einer Clearingstelle übernehmen und die Abrechnung und Hilfsmittelabgabe koordinieren. Er muss sich vertraglich zur Durchführung folgender Aufgaben verpflichten: 1. Entgegennahme und Verarbeitung der ärztlichen Hilfsmittelverordnungen, 2. Hilfsmittelabgabe, 3. Führung des Abrechnungsregisters, 4. Aufbau und Weiterentwicklung einer Wissensdatenbank. Zu einem späteren Zeitpunkt sollen ggf. weitere Hilfsmittel, insbesondere CGM-Systeme und evtl. Insulinpumpen, Bestandteil der Diabetesversorgung auf der Grundlage der HzV werden. CGM-Systeme bestehen aus „Continuous Glucose Monitoring“-Sensoren und Messgeräten. CGM-Systeme ermöglichen, anders als FGM-Systeme, eine kontinuierliche Messung und alarmgesteuerte Überwachung sowie die Konnektivität zu Insulinpumpen. Ggf. werden Insulinpumpen Bestandteil der Versorgung.
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Dauer: 48 Monate
Zusätzliche Informationen:
Die Ausschreibung richtet sich an Unternehmen, welche gemäß § 126 Abs. 1, 1a SGB V für die Produktgruppe 21 (Messgeräte für Körperzustände und -funktionen) des Hilfsmittelverzeichnisses des GKV-Spitzenverbandes präqualifiziert sind und die zulässige Vertragspartner nach § 140a Abs. 3 SGB V sind. Näheres hierzu ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
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Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Innerhalb der Teilnahmefrist ist ein einfacher Ausdruck aus dem Handelsregister (nicht älter als vom 1.10.2016) vorzulegen. Ausländische Bewerber haben einen entsprechenden Ausdruck/Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie ansässig sind, vorzulegen.
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Gemäß den Bestimmungen der Vergabeunterlagen werden Eignungskriterien zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit nicht gefordert.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Innerhalb der Teilnahmefrist sind zwingend die nachfolgenden Eignungsnachweise – nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen – vorzulegen:
1. Die Auftraggeberin fordert als Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen die Vorlage einer (bei Bewerber-/ Bietergemeinschaften je Mitglied der Bewerber-/ Bietergemeinschaft jeweils einer) Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung(en) (EEE) nach § 50 VgV i. V. m. der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5.1.2016 (Anlage A2 zu den Teilnahmebedingungen). Diese EEE(s) muss (müssen) für das interessierte Unternehmen (bzw. jedes Bewerber-/ Bietergemeinschaftsmitglied) innerhalb der Teilnahmefrist eingereicht werden.
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2. Bescheinigung einer Krankenkasse, aus der hervorgeht, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge nach den einschlägigen Rechtsvorschriften erfüllt. Dieser Nachweis darf nicht älter als vom 1.10.2016 sein. Ausländische Bieter Bewerber haben die geforderte Unterlage durch entsprechende Bescheinigung nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, beizubringen.
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3. Die interessierten Unternehmen müssen durch die Vorlage der Bescheinigung einer Präqualifizierungsstelle im Sinne von § 126 Abs. 1a Satz 2 SGB V nachweisen, dass sie gemäß § 126 Abs. 1 Satz 2 SGB V und unter Berücksichtigung der Empfehlungen des GKV-Spitzenverbandes nach § 126 Abs. 1 Satz 3 SGB V die Voraussetzungen für eine ausreichende, zweckmäßige und funktionsgerechte Herstellung, Abgabe und Anpassung der verfahrensgegenständlichen technischen Hilfsmittel erfüllen. Das Nähere ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
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4. Vorlage geeigneter Nachweise für eine mindestens zweijährige Erfahrung des Bieters Bewerbers in der Patientenversorgung Versorgung von Patienten mit Diabetes mellitus mit Hilfsmitteln der Produktgruppe 21 (Messgeräte für Körperzustände und -Funktionen), idealerweise (aber nicht zwingend) mit FGM- oder CGM-Systemen. Als geeignete Nachweise kommen insbesondere vom Bewerber selbst zu erstellende Eigenerklärungen, z. B. Angaben zu Referenzaufträgen und -kunden und detaillierte Darstellung der Durchführung entsprechender Aufträge, in Betracht.
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5. Vorlage geeigneter Nachweise über die Befähigung des Unternehmens Bewerbers zur Abrechnung gegenüber der Auftraggeberin gemäß § 300 SGB V oder § 302 SGB V. Als geeignete Nachweise kommen insbesondere Eigenerklärungen, z. B. detaillierte Angaben zur technischen Ausstattung und zur Abrechnung nach § 300 SGB V oder § 302 SGB V im Rahmen von Aufträgen innerhalb der letzten 2 Jahre, in Betracht, wobei der Sozialdatenschutz zu beachten ist (zum Beispiel durch Schwärzung vorgelegter Dokumente).
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6. Der Bewerber hat der Auftraggeberin eine mindestens zweijährige Erfahrung bei dem Betrieb von webbasierten elektronischen Registern im Gesundheitswesen sowie idealerweise zusätzlich Erfahrungen in der Koordination von Versanddienstleistungen und bei der Implementierung und dem Betrieb von telemedizinischen Plattformen nachzuweisen. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
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7. Vorlage geeigneter Nachweise über die Erfahrungen des Bewerbers als Auftragsdatenverarbeiter im Sinne des § 80 SGB X. Als geeignete Nachweise kommen insbesondere Eigenerklärungen, z. B. detaillierte Angaben über durchgeführte Aufträge innerhalb der letzten 3 Jahre, die die Tätigkeit als Auftragsdatenverarbeiter gemäß § 80 SGB X umfassen, in Betracht. Zusätzlich weist der Bewerber entweder die Zertifizierung nach ISO/IEC 270001:2013 bzw. DIN ISO/IEC 27001:2015 oder, durch eine entsprechende Eigenerklärung, die Bereitschaft dazu und die begründete Aussicht darauf nach. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
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Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Zu einem späteren Zeitpunkt sollen CGM-Systeme Bestandteil der Diabetesversorgung auf der Grundlage der HzV werden. Vereinbarungen mit Hilfsmittelherstellern zur Einbindung der Versorgung mit CGM-Systemen und weiteren technischen Hilfsmitteln zur Versorgung der Versicherten der Auftraggeberin, die an insulinpflichtigem Diabetes mellitus erkrankt sind, werden – soweit erforderlich – gesondert abgeschlossen.
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Verfahren
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 10
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2017-02-03 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herr Andreas Pfaff und Herr Frank Flemisch
Internetadresse: www.aok-bw.de 🌏
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Center/company/announcements/categoryOverview.do?method=search&searchString=%22CXP4YH0Y5PW%22 🌏
Referenz
Zusätzliche Informationen
Die Auftraggeberin wird alle Bewerber, die mit ihren – auch im Übrigen ordnungsgemäßen – Teilnahmeanträgen die geforderten Eignungsnachweise nach Abschnitt III. dieser Auftragsbekanntmachung erbracht haben, gemäß § 17 Abs. 4, 7 VgV zur Abgabe eines Erstangebots auffordern.
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Bekanntmachungs-ID: CXP4YH0Y5PW.
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 2289499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der seit dem 18.4.2016 geltenden Fassung:
§ 134 Informations- und Wartepflicht.
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
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(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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(3) [...]
§ 135 Unwirksamkeit.
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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§ 160 Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 168 Entscheidung der Vergabekammer.
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
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(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden.
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-04-27)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 250 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-04-27 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-04-28 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 083-160625
Verweist auf Bekanntmachung: 2017/S 001-000243
ABl. S-Ausgabe: 83
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Verfahren
Vergabekriterien
Kostenkriterium: Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt.
Gewichtung der Kosten: 100
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-03-31 📅
Referenz
Zusätzliche Informationen
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Quelle: OJS 2017/S 083-160625 (2017-04-27)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 250 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-04-27 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-04-28 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 083-160625
Verweist auf Bekanntmachung: 2017/S 001-000243
ABl. S-Ausgabe: 83
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Vereinbarung gemäß § 140a SGB V über eine besondere Versorgung von an insulinpflichtigem Diabetes mellitus erkrankten Versicherten der Auftraggeberin mit technischen Hilfsmitteln, insbesondere Flash Glucose Monitoring-Systemen für den Zeitraum ab dem 1.4.2017. Das Vergabeverfahren dient der Umsetzung eines innovativen Versorgungskonzepts der Auftraggeberin für die Diabetesversorgung. Das Versorgungsprojekt soll u.a. eine Versorgung der Versicherten mit neuartigen technischen Hilfsmitteln zur Diabetesbehandlung ermöglichen. Zudem beabsichtigt die Auftraggeberin, durch das Versorgungsprojekt Versorgungs- und Wirtschaftlichkeitsforschung zu betrieben. Der Zuschlagsempfänger soll gegenüber der Auftraggeberin vertraglich die Funktion einer Clearingstelle übernehmen und die Abrechnung und Hilfsmittelabgabe koordinieren sowie eine Wissensdatenbank aufbauen und weiterentwickeln. Näheres hierzu ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
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Verfahren
Vergabekriterien
Kostenkriterium: Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt.
Gewichtung der Kosten: 100
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-03-31 📅
Referenz
Zusätzliche Informationen
Zu einem späteren Zeitpunkt sollen CGM-Systeme Bestandteil der Diabetesversorgung auf der Grundlage der HzV werden. Vereinbarungen mit Hilfsmittelherstellern zur Einbindung der Versorgung mit CGM-Systemen und weiteren technischen Hilfsmitteln zur Versorgung der Versicherten der Auftraggeberin, die an insulinpflichtigem Diabetes mellitus erkrankt sind, werden – soweit erforderlich – gesondert abgeschlossen.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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(3) (...)
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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