Hilfsmittel zur Behandlung schlafbezogener Atemstörungen

AOK Rheinland/Hamburg – Die Gesundheitskasse

Abschluss von Verträgen gemäß § 127 Abs. 1 SGB V über die Versorgung der Versicherten der AOK Rheinland/Hamburg mit Hilfsmitteln der Produktuntergruppen PG 14.24.20 bis PG 14.24.25 und PG 14.99.99 des Hilfsmittelverzeichnisses nach § 139 Abs. 1 SGB V für 22 Gebietslose im Versorgungsgebiet der Auftraggeberin sowie der damit im Zusammenhang stehenden Serviceleistungen. Während der Vertragsdauer ist der Auftragnehmer gemäß § 33 Absatz 6 Satz 2 SGB V exklusiv berechtigt und verpflichtet, die Versorgung der Versicherten der Auftraggeberin mit den zuvor genannten Hilfsmitteln im Gebiet des zugeschlagenen Loses sicherzustellen. Teil des Auftragsgegenstandes ist, neben Beratungsleistungen und der Dokumentation, insbesondere die Lieferung des medizinisch notwendigen Bedarfs an Hilfsmitteln zur Behandlung schlafbezogener Atemstörungen für den jeweiligen Versorgungszeitraum.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-03-08. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-01-27.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-01-27 Auftragsbekanntmachung
2017-03-08 Ergänzende Angaben
2017-06-07 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2017-01-27)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Medizinische Hilfsmittel
Referenznummer: 2017-01-27-RH-BEC
Kurze Beschreibung:
Abschluss von Verträgen gemäß § 127 Abs. 1 SGB V über die Versorgung der Versicherten der AOK Rheinland/Hamburg mit Hilfsmitteln der Produktuntergruppen PG 14.24.20 bis PG 14.24.25 und PG 14.99.99 des Hilfsmittelverzeichnisses nach § 139 Abs. 1 SGB V für 22 Gebietslose im Versorgungsgebiet der Auftraggeberin sowie der damit im Zusammenhang stehenden Serviceleistungen. Während der Vertragsdauer ist der Auftragnehmer gemäß § 33 Absatz 6 Satz 2 SGB V exklusiv berechtigt und verpflichtet, die Versorgung der Versicherten der Auftraggeberin mit den zuvor genannten Hilfsmitteln im Gebiet des zugeschlagenen Loses sicherzustellen. Teil des Auftragsgegenstandes ist, neben Beratungsleistungen und der Dokumentation, insbesondere die Lieferung des medizinisch notwendigen Bedarfs an Hilfsmitteln zur Behandlung schlafbezogener Atemstörungen für den jeweiligen Versorgungszeitraum.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Medizinische Hilfsmittel 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Medizinische Hilfsmittel 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Nordrhein-Westfalen 🏙️
Hamburg 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Rheinland/Hamburg – Die Gesundheitskasse
Postanschrift: Kasernenstraße 61
Postleitzahl: 40213
Postort: Düsseldorf
Kontakt
Internetadresse: http://www.aok.de 🌏
E-Mail: vergabestelle@bv.aok.de 📧
Fax: +49 30-346462777 📠
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Center/company/announcements/categoryOverview.do?method=search&searchString=%22CXP4YDKYMBR%22 🌏
URL der Teilnahme: https://www.dtvp.de/Center/company/announcements/categoryOverview.do?method=search&searchString=%22CXP4YDKYMBR%22 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-01-27 📅
Einreichungsfrist: 2017-03-08 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-02-01 📅
Datum des Beginns: 2017-08-01 📅
Datum des Endes: 2021-07-31 📅
Datum des Beginns: 2017-08-31 📅
Datum des Endes: 2021-01-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 022-037029
ABl. S-Ausgabe: 22
Zusätzliche Informationen
Bieter sind zur Angebotsöffnung nicht zugelassen.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Höchstzahl der Lose pro Bieter: 7
Bezeichnung des Loses: Stadt Aachen, Kreis Düren-Jülich, Kreis Aachen
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Versorgung der Versicherten der AOK Rheinland/Hamburg mit Hilfsmitteln zur Behandlung schlafbezogener Atemstörungen der Produktgruppen 14.24.20 bis 14.24.25 und 14.99.99 des Hilfsmittelverzeichnisses und den damit im Zusammenhang stehenden Serviceleistungen.
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Bezeichnung des Loses: Stadt Bonn, Rhein-Sieg-Kreis
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Stadt Duisburg
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Stadt Düsseldorf
Losnummer: 4
Bezeichnung des Loses: Stadt Essen
Losnummer: 5
Bezeichnung des Loses: Freie und Hansestadt Hamburg Nord
Losnummer: 6
Bezeichnung des Loses: Freie und Hansestadt Hamburg Süd
Losnummer: 7
Bezeichnung des Loses: Kreis Heinsberg, Kreis Viersen
Losnummer: 8
Bezeichnung des Loses: Stadt Köln
Losnummer: 9
Bezeichnung des Loses: Stadt Krefeld
Losnummer: 10
Bezeichnung des Loses: Kreis Euskirchen, Rhein-Erft-Kreis
Losnummer: 11
Bezeichnung des Loses: Kreis Kleve
Losnummer: 12
Bezeichnung des Loses: Kreis Mettmann Nord
Losnummer: 13
Bezeichnung des Loses: Kreis Mettmann Süd
Losnummer: 14
Bezeichnung des Loses: Kreis Wesel
Losnummer: 15
Bezeichnung des Loses: Stadt Leverkusen, Rheinisch-Bergischer-Kreis
Losnummer: 16
Bezeichnung des Loses: Stadt Mülheim an der Ruhr, Stadt Oberhausen
Losnummer: 17
Bezeichnung des Loses: Rhein-Kreis-Neuss
Losnummer: 18
Bezeichnung des Loses: Stadt Mönchengladbach
Losnummer: 19
Bezeichnung des Loses: Oberbergischer Kreis
Losnummer: 20
Bezeichnung des Loses: Stadt Remscheid, Stadt Solingen
Losnummer: 21
Bezeichnung des Loses: Stadt Wuppertal
Losnummer: 22

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Einheitliche Europäische Eigenerklärung [EEE] mit Angaben in Teil II Abschnitte A bis D, Teil III und Teil IV Abschnitt A: Erklärung zur Eintragung in ein Berufs- und/oder Handelsregister.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
(1) Verpflichtungserklärung nach § 18 TVgG – NRW zur Berücksichtigung der ILO-Kernarbeitsnormen.
(2) Verpflichtungserklärung nach § 19 TVgG – NRW zur Frauenförderung und Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie.

Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 07:30
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-04-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-03-08 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 09:30
Ort des Eröffnungstermins: AOK-Bundesverband, Rosenthaler Straße 31, 10178 Berlin.
Zusätzliche Informationen: Bieter sind zur Angebotsöffnung nicht zugelassen.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: AOK-Bundesverband GbR, Zentrale Vergabestelle, Silke Beckmann
Internetadresse: www.aok.de 🌏
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Center/company/announcements/categoryOverview.do?method=search&searchString=%22CXP4YDKYMBR%22 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
(1) Die Leistung wird im offenen Verfahren nach § 14 Abs. 1 VgV vergeben.
(2) Der AOK-Bundesverband führt das Vergabeverfahren im Auftrag der AOK Rheinland/Hamburg – Die Gesundheitskasse durch.
(3) Zur Durchführung des Vergabeverfahrens verwendet die Auftraggeberin die E-Vergabelösung www.dtvp.de
Die zwingend zu verwendenden Vergabeunterlagen sind unter dem o. g. Link dort abzurufen.
(4) Die Angebote müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist eingehen.
(5) Die Angebote können elektronisch über die E-Vergabelösung oder in Papierform abgegeben werden. Angeboten, die in Papierform abgegeben werden, ist eine vollständige elektronische Kopie des Angebotes im Format PDF, die auf einem geeigneten Datenträger (USB-Stick, CD) gespeichert ist, beizulegen.
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Angebote in Papierform müssen per Post eingehen bei:
AOK-Bundesverband,
Zentrale Vergabestelle, Silke Beckmann,
Postfachanschrift: Postfach 11 02 46,10832 Berlin oder Hausanschrift: Rosenthaler Str. 31, 10178 Berlin.
Die Angebote können alternativ auch persönlich o. per Boten in der Poststelle im AOK-Bundesverband unter der oben genannten Hausanschrift, am letzten Abgabetag jedoch nur bis 7:30 Uhr, abgegeben werden. Die Poststelle des AOK-Bundesverbandes ist montags bis freitags von 7:00 bis 16:00 Uhr besetzt. Außerhalb dieser Zeiten können Angebote nicht abgegeben werden. Die Übermittlung von Angeboten per Telefax/E-Mail ist unzulässig. Auf diesem Weg zugeleitete Angebote werden nicht berücksichtigt.
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Bekanntmachungs-ID: CXP4YDKYMBR.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990 📞
Fax: +49 2289499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht.
"(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
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(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..."
§ 135 GWB Unwirksamkeit.
"(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1. gegen § 134 verstoßen hat..."
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer.
"(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
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(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden ...".
Quelle: OJS 2017/S 022-037029 (2017-01-27)
Ergänzende Angaben (2017-03-08)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-03-08 📅
Einreichungsfrist: 2017-03-29 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-03-10 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 049-089767
Verweist auf Bekanntmachung: 2017/S 022-037029
ABl. S-Ausgabe: 49
Quelle: OJS 2017/S 049-089767 (2017-03-08)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-06-07)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 2017-01-27-RH-BEC-BüvA
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-06-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-06-09 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 109-219332
ABl. S-Ausgabe: 109
Zusätzliche Informationen
(1) Die Leistung wurde im offenen Verfahren nach § 14 Abs. 1 VgV vergeben. (2) Der AOK-Bundesverband führte das Vergabeverfahren im Auftrag der AOK Rheinland/Hamburg – Die Gesundheitskasse durch. Bekanntmachungs-ID: CXP4YDKYEDR.

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Gewichtung des Preises: 70

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-05-10 📅

Referenz
Zusätzliche Informationen
(1) Die Leistung wurde im offenen Verfahren nach § 14 Abs. 1 VgV vergeben.
(2) Der AOK-Bundesverband führte das Vergabeverfahren im Auftrag der AOK Rheinland/Hamburg – Die Gesundheitskasse durch.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDKYEDR.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffe.
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Quelle: OJS 2017/S 109-219332 (2017-06-07)