Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss von Verträgen über die aufzahlungsfreie Versorgung der Versicherten der KKH mit Hilfsmitteln zur häuslichen Beatmung. Der Vertrag umfasst die Zurverfügungstellung von: – manuell anpassbare Beatmungsgeräte zur intermittierenden Beatmung (Produktuntergruppe gemäß Hilfsmittelverzeichnis: 14.24.10), 0 automatisch anpassende Beatmungsgeräte zur intermittierenden Beatmung (Produktuntergruppe gemäß Hilfsmittelverzeichnis: 14.24.11), – Beatmungsgeräte zur lebenserhaltenden Beatmung (Produktuntergruppe gemäß Hilfsmittelverzeichnis: 14.24.12) auf der Basis von Kauf- und Wiedereinsatzpauschalen sowie des erforderlichen Zubehörs, der Verbrauchsmaterialien und der Service- und Dienstleistungen auf der Basis von Zusatzpauschalen. Der Vertrag umfasst ausschließlich Neuversorgungen und alle im Zusammenhang damit erforderlichen Versorgungsleistungen. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus dieser Leistungsbeschreibung und dem Mustervertrag.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-01-23.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-12-11.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2017-12-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Ausrüstung für Sauerstofftherapie und Beatmungsgeräte
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss von Verträgen über die aufzahlungsfreie Versorgung der Versicherten der KKH mit Hilfsmitteln zur häuslichen Beatmung.
Der Vertrag umfasst die Zurverfügungstellung von:
– manuell anpassbare Beatmungsgeräte zur intermittierenden Beatmung (Produktuntergruppe gemäß Hilfsmittelverzeichnis: 14.24.10),
0 automatisch anpassende Beatmungsgeräte zur intermittierenden Beatmung (Produktuntergruppe gemäß Hilfsmittelverzeichnis: 14.24.11),
– Beatmungsgeräte zur lebenserhaltenden Beatmung (Produktuntergruppe gemäß Hilfsmittelverzeichnis: 14.24.12) auf der Basis von Kauf- und Wiedereinsatzpauschalen sowie des erforderlichen Zubehörs, der Verbrauchsmaterialien und der Service- und Dienstleistungen auf der Basis von Zusatzpauschalen.
Der Vertrag umfasst ausschließlich Neuversorgungen und alle im Zusammenhang damit erforderlichen Versorgungsleistungen.
Weitere Einzelheiten ergeben sich aus dieser Leistungsbeschreibung und dem Mustervertrag.
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss von Verträgen über die aufzahlungsfreie Versorgung der Versicherten der KKH mit Hilfsmitteln zur häuslichen Beatmung.
– Beatmungsgeräte zur lebenserhaltenden Beatmung (Produktuntergruppe gemäß Hilfsmittelverzeichnis: 14.24.12) auf der Basis von Kauf- und Wiedereinsatzpauschalen sowie des erforderlichen Zubehörs, der Verbrauchsmaterialien und der Service- und Dienstleistungen auf der Basis von Zusatzpauschalen.
Der Vertrag umfasst ausschließlich Neuversorgungen und alle im Zusammenhang damit erforderlichen Versorgungsleistungen.
Weitere Einzelheiten ergeben sich aus dieser Leistungsbeschreibung und dem Mustervertrag.
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss von Verträgen über die aufzahlungsfreie Versorgung der Versicherten der KKH mit Hilfsmitteln zur häuslichen Beatmung.
– Beatmungsgeräte zur lebenserhaltenden Beatmung (Produktuntergruppe gemäß Hilfsmittelverzeichnis: 14.24.12) auf der Basis von Kauf- und Wiedereinsatzpauschalen sowie des erforderlichen Zubehörs, der Verbrauchsmaterialien und der Service- und Dienstleistungen auf der Basis von Zusatzpauschalen.
– Beatmungsgeräte zur lebenserhaltenden Beatmung (Produktuntergruppe gemäß Hilfsmittelverzeichnis: 14.24.12) auf der Basis von Kauf- und Wiedereinsatzpauschalen sowie des erforderlichen Zubehörs, der Verbrauchsmaterialien und der Service- und Dienstleistungen auf der Basis von Zusatzpauschalen.
Der Vertrag umfasst ausschließlich Neuversorgungen und alle im Zusammenhang damit erforderlichen Versorgungsleistungen.
Weitere Einzelheiten ergeben sich aus dieser Leistungsbeschreibung und dem Mustervertrag.
Bezeichnung des Loses: Nord-West
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Die KKH hat das Recht, den Vertrag um weitere zwei Jahre zu verlängern (Optionszeitraum). In dem Fall hat sie den Auftragnehmer bis spätestens 6 Monate vor dem Vertragsende über die Vertragsverlängerung in Kenntnis zu setzen.
Bezeichnung des Loses: Nord-Ost
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Bezeichnung des Loses: Nrw
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Mitte-West
Losnummer: 4
Bezeichnung des Loses: Mitte-Ost
Losnummer: 5
Bezeichnung des Loses: Baden-Württemberg
Losnummer: 6
Bezeichnung des Loses: Bayern
Losnummer: 7
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Wohnsitz der Versicherten: Schleswig-Holstein (SH), Hamburg (HH), Niedersachsen (NI) und Bremen (HB)
Wohnsitz der Versicherten: Berlin (BE), Brandenburg (BB), Mecklenburg-Vorpommern (MV)
Wohnsitz der Versicherten: Nordrhein-Westfalen (NW)
Wohnsitz der Versicherten: Hessen (HE), Rheinland-Pfalz (RP), Saarland (SL)
Wohnsitz der Versicherten: Sachsen-Anhalt (ST), Sachsen (SN), Thüringen (TH)
Wohnsitz der Versicherten: Baden-Württemberg (BW)
Wohnsitz der Versicherten: Bayern (BY)
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Unterzeichnete Eigenerklärungen gem. Anlage 06: „Eigenerklärung nach § 123 Abs. 1 und 4, § 124 Abs.1GWB, § 19 MiLoG“
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-04-16 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-01-23 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990📞
E-Mail: poststelle@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 2289499400 📠
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es wird darauf hingewiesen, dass § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB als Voraussetzung für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens eine Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vorsieht.
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
„§134 Informations- und Wartepflicht.
1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühsten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühsten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist;
2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an;
3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. ...
§ 135 Unwirksamkeit.
1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber:
a. Gegen § 134 verstoßen hat ...
§160Einleitung, Antrag
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
a. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
b. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
c. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
DE Standardformular 02 – Auftragsbekanntmachung 14 / 19 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind...“.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2017/S 240-497724 (2017-12-11)
Ergänzende Angaben (2017-12-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss von Verträgen über die aufzahlungsfreie Versorgung der Versicherten der KKH mit Hilfsmitteln zur häuslichen Beatmung.
Der Vertrag umfasst die Zurverfügungstellung von
— manuell anpassbare Beatmungsgeräte zur intermittierenden Beatmung (Produktuntergruppe gemäß Hilfsmittelverzeichnis: 14.24.10)
— automatisch anpassende Beatmungsgeräte zur intermittierenden Beatmung (Produktuntergruppe gemäß Hilfsmittelverzeichnis: 14.24.11)
— Beatmungsgeräte zur lebenserhaltenden Beatmung (Produktuntergruppe gemäß Hilfsmittelverzeichnis: 14.24.12) auf der Basis von Kauf- und Wiedereinsatzpauschalen sowie des erforderlichen Zubehörs, der Verbrauchsmaterialien und der Service- und Dienstleistungen auf der Basis von Zusatzpauschalen.
Der Vertrag umfasst ausschließlich Neuversorgungen und alle im Zusammenhang damit erforderlichen Versorgungsleistungen.
Weitere Einzelheiten ergeben sich aus dieser Leistungsbeschreibung und dem Mustervertrag.
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss von Verträgen über die aufzahlungsfreie Versorgung der Versicherten der KKH mit Hilfsmitteln zur häuslichen Beatmung.
— Beatmungsgeräte zur lebenserhaltenden Beatmung (Produktuntergruppe gemäß Hilfsmittelverzeichnis: 14.24.12) auf der Basis von Kauf- und Wiedereinsatzpauschalen sowie des erforderlichen Zubehörs, der Verbrauchsmaterialien und der Service- und Dienstleistungen auf der Basis von Zusatzpauschalen.
Der Vertrag umfasst ausschließlich Neuversorgungen und alle im Zusammenhang damit erforderlichen Versorgungsleistungen.
Weitere Einzelheiten ergeben sich aus dieser Leistungsbeschreibung und dem Mustervertrag.
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
— Beatmungsgeräte zur lebenserhaltenden Beatmung (Produktuntergruppe gemäß Hilfsmittelverzeichnis: 14.24.12) auf der Basis von Kauf- und Wiedereinsatzpauschalen sowie des erforderlichen Zubehörs, der Verbrauchsmaterialien und der Service- und Dienstleistungen auf der Basis von Zusatzpauschalen.
— Beatmungsgeräte zur lebenserhaltenden Beatmung (Produktuntergruppe gemäß Hilfsmittelverzeichnis: 14.24.12) auf der Basis von Kauf- und Wiedereinsatzpauschalen sowie des erforderlichen Zubehörs, der Verbrauchsmaterialien und der Service- und Dienstleistungen auf der Basis von Zusatzpauschalen.
Quelle: OJS 2017/S 248-523172 (2017-12-21)
Ergänzende Angaben (2018-01-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss von Verträgen über die aufzahlungsfreie Versorgung der Versicherten der KKH mit Hilfsmitteln zur häuslichen Beatmung.
Der Vertrag umfasst die Zurverfügungstellung von:
— manuell anpassbare Beatmungsgeräte zur intermittierenden Beatmung (Produktuntergruppe gemäß Hilfsmittelverzeichnis: 14.24.10)
— automatisch anpassende Beatmungsgeräte zur intermittierenden Beatmung (Produktuntergruppe gemäß Hilfsmittelverzeichnis: 14.24.11)
— Beatmungsgeräte zur lebenserhaltenden Beatmung (Produktuntergruppe gemäß Hilfsmittelverzeichnis: 14.24.12) auf der Basis von Kauf- und Wiedereinsatzpauschalen sowie des erforderlichen Zubehörs, der Verbrauchsmaterialien und der Service- und Dienstleistungen auf der Basis von Zusatzpauschalen.
Der Vertrag umfasst ausschließlich Neuversorgungen und alle im Zusammenhang damit erforderlichen Versorgungsleistungen.
Weitere Einzelheiten ergeben sich aus dieser Leistungsbeschreibung und dem Mustervertrag.
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss von Verträgen über die aufzahlungsfreie Versorgung der Versicherten der KKH mit Hilfsmitteln zur häuslichen Beatmung.
— Beatmungsgeräte zur lebenserhaltenden Beatmung (Produktuntergruppe gemäß Hilfsmittelverzeichnis: 14.24.12) auf der Basis von Kauf- und Wiedereinsatzpauschalen sowie des erforderlichen Zubehörs, der Verbrauchsmaterialien und der Service- und Dienstleistungen auf der Basis von Zusatzpauschalen.
Der Vertrag umfasst ausschließlich Neuversorgungen und alle im Zusammenhang damit erforderlichen Versorgungsleistungen.
Weitere Einzelheiten ergeben sich aus dieser Leistungsbeschreibung und dem Mustervertrag.
Ergänzende Angaben (2018-01-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss von Verträgen über die aufzahlungsfreie Versorgung der Versicherten der KKH mit Hilfsmitteln zur häuslichen Beatmung.
Der Vertrag umfasst die Zurverfügungstellung von
— manuell anpassbare Beatmungsgeräte zur intermittierenden Beatmung (Produktuntergruppe gemäß Hilfsmittelverzeichnis: 14.24.10),
— automatisch anpassende Beatmungsgeräte zur intermittierenden Beatmung (Produktuntergruppe gemäß Hilfsmittelverzeichnis: 14.24.11),
— Beatmungsgeräte zur lebenserhaltenden Beatmung (Produktuntergruppe gemäß Hilfsmittelverzeichnis: 14.24.12) auf der Basis von Kauf- und Wiedereinsatzpauschalen sowie des erforderlichen Zubehörs, der Verbrauchsmaterialien und der Service- und Dienstleistungen auf der Basis von Zusatzpauschalen.
Der Vertrag umfasst ausschließlich Neuversorgungen und alle im Zusammenhang damit erforderlichen Versorgungsleistungen.
Weitere Einzelheiten ergeben sich aus dieser Leistungsbeschreibung und dem Mustervertrag.
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss von Verträgen über die aufzahlungsfreie Versorgung der Versicherten der KKH mit Hilfsmitteln zur häuslichen Beatmung.
— Beatmungsgeräte zur lebenserhaltenden Beatmung (Produktuntergruppe gemäß Hilfsmittelverzeichnis: 14.24.12) auf der Basis von Kauf- und Wiedereinsatzpauschalen sowie des erforderlichen Zubehörs, der Verbrauchsmaterialien und der Service- und Dienstleistungen auf der Basis von Zusatzpauschalen.
Der Vertrag umfasst ausschließlich Neuversorgungen und alle im Zusammenhang damit erforderlichen Versorgungsleistungen.
Weitere Einzelheiten ergeben sich aus dieser Leistungsbeschreibung und dem Mustervertrag.
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-08-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss von Verträgen über die aufzahlungsfreie Versorgung der Versicherten der KKH mit Hilfsmitteln zur häuslichen Beatmung. Der Vertrag umfasst die Zurverfügungstellung von
— manuell anpassbare Beatmungsgeräte zur intermittierenden Beatmung (Produktuntergruppe gemäß Hilfsmittelverzeichnis: 14.24.10),
— automatisch anpassende Beatmungsgeräte zur intermittierenden Beatmung (Produktuntergruppe gemäß Hilfsmittelverzeichnis: 14.24.11),
— Beatmungsgeräte zur lebenserhaltenden Beatmung (Produktuntergruppe gemäß Hilfsmittelverzeichnis: 14.24.12) auf der Basis von Kauf- und Wiedereinsatzpauschalen sowie des erforderlichen Zubehörs, der Verbrauchsmaterialien und der Service- und Dienstleistungen auf der Basis von Zusatzpauschalen.
Der Vertrag umfasst ausschließlich Neuversorgungen und alle im Zusammenhang damit erforderlichen Versorgungsleistungen.
Weitere Einzelheiten ergeben sich aus dieser Leistungsbeschreibung und dem Mustervertrag.
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss von Verträgen über die aufzahlungsfreie Versorgung der Versicherten der KKH mit Hilfsmitteln zur häuslichen Beatmung. Der Vertrag umfasst die Zurverfügungstellung von
— Beatmungsgeräte zur lebenserhaltenden Beatmung (Produktuntergruppe gemäß Hilfsmittelverzeichnis: 14.24.12) auf der Basis von Kauf- und Wiedereinsatzpauschalen sowie des erforderlichen Zubehörs, der Verbrauchsmaterialien und der Service- und Dienstleistungen auf der Basis von Zusatzpauschalen.
Der Vertrag umfasst ausschließlich Neuversorgungen und alle im Zusammenhang damit erforderlichen Versorgungsleistungen.
Weitere Einzelheiten ergeben sich aus dieser Leistungsbeschreibung und dem Mustervertrag.
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Insgesamt haben sich 21 Bieter an dem Vergabeverfahren beteiligt.
Vergabe im Rahmen des 3-Partnersystem gemäß Vergabeunterlagen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss von Verträgen über die aufzahlungsfreie Versorgung der Versicherten der KKH mit Hilfsmitteln zur häuslichen Beatmung. Der Vertrag umfasst die Zurverfügungstellung von
Die Rahmenverträge beginnen am 1.11.2018.
Weitere Einzelheiten ergeben sich aus dieser Leistungsbeschreibung und dem Mustervertrag. Die Rahmenverträge beginnen am 1.11.2018.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-07-27 📅
Name: Linde Gas Therapeutics GmbH
Postort: Oberschleißheim
Land: Deutschland 🇩🇪
Name: Medizintechnik Jürgen K. Kranz GmbH
Postort: Gägelow
Name: Servona GmbH
Postort: Troisdorf
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Name: Jochum Medizintechnik GmbH
Postort: Berlin
Name: Fa. K. Jungbluth
Postort: Bielefeld
Name: Hans Müller HMP Medizintechnik GmbH
Postort: Nürnberg
Name: Kein wirtschaftliches Angebot
Postort: De
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 11
10
9
8
Referenz Zusätzliche Informationen
Insgesamt haben sich 21 Bieter an dem Vergabeverfahren beteiligt.
Vergabe im Rahmen des 3-Partnersystem gemäß Vergabeunterlagen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
„§134 Informations- und Wartepflicht:
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühsten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühsten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist;
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an;
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
… § 135 Unwirksamkeit:
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber: 1. Gegen § 134 verstoßen hat ... §160Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
DE Standardformular 02 – Auftragsbekanntmachung 14 / 19 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind…“.