Text
— Bescheinigung der Eintragung in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis der Auftragsberatungsstelle Sachsen-Anhalt (
www.sachsen-anhalt.abst.de) oder Bescheinigung einer anderen anerkannten Präqualifizierungsstelle bzw. DIHK PQ-VOL (
www.pq-vol.de) oder folgende Einzelnachweise:
— Gewerbeanmeldung/-Ummeldung in Kopie,
— Nachweis über Eintragung im Berufsregister (Bescheinigung der zuständigen Industrie- und Handelskammer bzw. Eintragung in der Handwerksrolle) in Kopie,
— Berufsregisterauszug oder Handelsregisterauszug,
— Bewerbererklärung gemäß RdErl. d. MW vom 21.11.2008-41-32570/3, MBL. LSA Nr. 16/2009 vom 11.5.2009,
— Eigenerklärung gemäß Anlage 7.
Darüber hinaus sind folgende weitere Nachweise, die nicht Bestandteil der Präqualifizierungsbescheinigung des ULV bzw. DIHK PQ-VOL sind, vorzulegen:
— Bescheinigung des für den Bieter/die Bieterin bzw. des Nachunternehmers zuständigen Versicherungsträgers über bestehende Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindesthöhe von 2 000 000 EUR Deckungssumme für Personen- und Sachschäden pro Schadensfall oder eine Erklärung des Versicherers, dass im Falle der Auftragserteilung diese Mindesthöhen zur Verfügung stehen,
— Eigenerklärung zur technischen Ausstattung mit Harvestern und Forwardern unter Angabe von Art, Leistungskapazität und technischen Merkmalen der Maschinen,
— Vollständig ausgefüllte Maschinen- und Personalreferenzliste,
— gültige Zertifikate nach:
— Deutsches Forst Service-Zertifikat (DFSZ) Verband der Agrargewerblichen Wirtschaft e. V.,
— Erkenningsregeling Bosaannemers (ErBo) Qualitätsregelung von der Stiftung für Qualität in der Forst-, Natur- und Landschaftsarbeit (SKBNL),
— Kompetente Forstpartner (KFP-System) FVN-Service GmbH,
— Kompetenznachweis Umwelt-, Qualitäts-, und Sicherheitsstandards für Forsttechnische Dienstleistungsunternehmen (KUQS-System)
Sächsischer Forstunternehmerverband e. V.,
— RAL-Gütezeichen: RAL Gütegemeinschaft Wald- und Landschaftspflege e. V. bzw. eine schriftliche Erklärung, dass Zertifikat(e) bis spätestens 31.3.2018 vorgelegt
werden,
— ggf. Bietergemeinschaftserklärung.
Hinweis:
Erklärungen/Nachweise sind sowohl vom Hauptunternehmer als auch von allen Nachunternehmern und allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft abzugeben.