Beschreibung der Beschaffung
Das Getränketechnologische Zentrum ist derzeit sehr beengt in nicht mehr funktionalen Altbauten
an der Rüdesheimer Straße 28 untergebracht. Es wird sowohl in der Lehre wie auch in der
Forschung als wichtiger Baustein genutzt und ist aus Sicherheits- und Hygienestandardgründen
zeitnah durch einen, den heutigen Anforderungen entsprechenden, Neubau zu ersetzen. Im Kern
ist dieser Bereich ein Lebensmittelbetrieb, der die einschlägigen gesetzlichen Vorgaben für die
Herstellung von Lebensmitteln entsprechend der EUVO 852 aus dem Jahr 2004 erfüllen muss.
Das neue Gebäude ist in Teilen ein Produktionsgebäude und muss daher unproblematisch von
LKW mit Hänger und Sattelzügen angefahren werden können. Zum Be- und Entladen ist ein
Ladehof erforderlich. Das Erdgeschoss soll als Produktionshalle eine lichte Geschosshöhe von
mindestens 5 m aufweisen, eine direkte Anlieferung über ein großes Tor vom Ladehof aus ist
zudem erforderlich. Das Gebäude kann einen großen Keller für Technikanlagen aufweisen.
Neben den Produktionsräumen und Nebenflächen sind auch in kleinerem Umfang Büroflächen
vorgesehen. Die Produktionsräume müssen teilweise gekühlt und belüftet werden, entsprechende
Anlagen sind deshalb mit unterzubringen. Da es sich um Produktionsflächen handelt, können sie
in weiten Bereichen nur über Fensterbänder belichtet werden, die eine geschlossene Wand von
mindestens 2,5 m Höhe über dem Boden erlauben. Die Produktion muss als
"EinWegeProduktion" durchgeführt werden. Dies bedeutet, dass keine Wege sich kreuzen dürfen
und z.B. die Anlieferung der Früchte und der Abtransport von Trester und Abfall von der
Produktion, der Abfüllung und der Lagerung getrennt sein müssen.
Die Nutzfläche 16 beträgt 2.700 qm. Für diese Maßnahme werden die Bauwerkskosten (KG
300+400) aktuell auf ca. 8,8 Mio. € netto geschätzt.
Die im Kabinettsbeschluss "CO2-neutrale Landesverwaltung" vom 17. Mai 2010 definierten
Energiestandards sind zu berücksichtigen.
Ziel dieses Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb war die Vergabe der
Fachplanerleistungen der Technischen Ausrüstung:
- Anlagengruppe 4 (Starkstromanlagen),
- Anlagengruppe 5 (Fernmelde- und informationstechnische Anlagen),
- Anlagengruppe 6 (Förderanlagen)
gemäß § 53 ff. HOAI (2013) Leistungsphasen 2+3 und 5-9 sowie als besondere Leistung die
Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist.
Die anrechenbaren Kosten der TGA Anlagengruppen 4, 5 und 6 gemäß § 53 ff. HOAI 2013 (KG
440, KG 450 und KG 460) betragen in Summe ca. 960.000 EUR netto.
Geplante Auftragsvergabe: September 2017
Ziel der baulichen Fertigstellung: 4. Quartal 2019
Mit der Leistungserbringung war sofort nach Auftragserteilung zu beginnen.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise, vorbehaltlich der haushaltsrechtlichen Zustimmung des
Landes Hessen und sofern kein wichtiger Grund der Beauftragung entgegensteht.