Holzbauarbeiten
Bundesgartenschau Heilbronn 2019 GmbH
Die Ausschreibung beinhaltet Holzbauarbeiten in den Parkteilen Seepark, Freizeit- und Stadtsee. Die Leistungen sind in der Ausschreibung nach Losen und Abschnitten entsprechend den Parkteilen getrennt; eine losweise Vergabe ist nicht vorgesehen.
DeadlineDie Frist für den Eingang der Angebote war 2017-07-04. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-06-02.
Wer? Wie?- • Aushub- und Erdbewegungsarbeiten › Landschaftsgärtnerische Arbeiten
- • Bodenverlege- und Bodenbelagsarbeiten › Bodenverlegearbeiten › Holzpflasterarbeiten
- • Installation von Zäunen, Geländern und Sicherheitseinrichtungen › Errichtung von Geländern
- • Verschiedene Baustoffe › Verschiedene Holzbaustoffe
- • Werkzeug, Schlösser, Schlüssel, Scharniere, Verbindungselemente, Ketten und Federn › Verbindungselemente
- • Zimmer- und Tischlerarbeiten › Holzarbeiten
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2017-06-02 | Auftragsbekanntmachung |
| 2017-07-06 | Bekanntmachung über vergebene Aufträge |
Auftragsbekanntmachung (2017-06-02)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Holzarbeiten
Kurze Beschreibung:
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Holzarbeiten 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Verbindungselemente 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Heilbronn, Stadtkreis 🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesgartenschau Heilbronn 2019 GmbH
Postanschrift: Edisonstraße 25
Postleitzahl: 74076
Postort: Heilbronn
Kontakt
Internetadresse: http://www.buga2019.de 🌏
E-Mail: vergabestelle@buga2019.de 📧
Telefon: +49 713127140 📞
Fax: +49 7131271410 📠
URL der Dokumente: http://www.subreport.de/E48863514 🌏
URL der Teilnahme: http://www.subreport.de/E48863514 🌏
Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-06-02 📅
Einreichungsfrist: 2017-07-04 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-06-07 📅
Datum des Beginns: 2017-08-28 📅
Datum des Endes: 2018-04-28 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 107-214474
ABl. S-Ausgabe: 107
Zusätzliche Informationen
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Heilbronn.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 09:30
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-08-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-07-04 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 09:30
Ort des Eröffnungstermins: Stadt Heilbronn -Rechtsamt- Zentrales Vergabemanagement, Moltkestraße 35, 74072 Heilbronn, 2.OG, Zimmer 24.
Zusätzliche Informationen:
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Bundesgartenschau GmbH
Kontakt
Kontaktperson: Anfragen werden ausschließlich über folgende URL beantwortet: http://www.subreport.de/E48863514
Dokumente URL: http://www.subreport.de/E48863514 🌏
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Kapellenstraße 17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76131
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 7219264049 📞
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de 📧
Fax: +49 7219263985 📠
Internetadresse: http://www.rp.baden-wuerttemberg/servlet/PB/menu/1007482/index.html 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2017/S 107-214474 (2017-06-02)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Holzarbeiten
Kurze Beschreibung:
Die Ausschreibung beinhaltet Holzbauarbeiten in den Parkteilen Seepark, Freizeit- und Stadtsee. Die Leistungen sind in der Ausschreibung nach Losen und Abschnitten entsprechend den Parkteilen getrennt; eine losweise Vergabe ist nicht vorgesehen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Holzarbeiten 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Verbindungselemente 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Heilbronn, Stadtkreis 🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesgartenschau Heilbronn 2019 GmbH
Postanschrift: Edisonstraße 25
Postleitzahl: 74076
Postort: Heilbronn
Kontakt
Internetadresse: http://www.buga2019.de 🌏
E-Mail: vergabestelle@buga2019.de 📧
Telefon: +49 713127140 📞
Fax: +49 7131271410 📠
URL der Dokumente: http://www.subreport.de/E48863514 🌏
URL der Teilnahme: http://www.subreport.de/E48863514 🌏
Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-06-02 📅
Einreichungsfrist: 2017-07-04 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-06-07 📅
Datum des Beginns: 2017-08-28 📅
Datum des Endes: 2018-04-28 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 107-214474
ABl. S-Ausgabe: 107
Zusätzliche Informationen
Öffnung entspr. § 14 EU VOB/A durch zwei Vertreter des Auftraggebers ohne Beisein der Bieter.
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Los 1 Freizeitsee
Abschnitt A – Freizeitsee Promenade
(entfällt aus dem LV Holzbau)
Abschnitt B – Freizeitsee West
ca. 10 lfm Mauerscheiben aus Beton
ca. 120 Stk. Stahlträger für Randabschluss
ca. 200 lfm Randabschluss „Bongossi“
ca. 580 m
ca. 12.200 Stk. Edelstahlnoppen (Aufmerksamkeitsfeld)
Abschnitt C – Freizeitsee Strand
ca. 55 lfm Mauerscheiben aus Beton
ca. 140 lfm Randeinfassung Flachstahl
ca. 185 lfm Tragkonstruktion Holzbelag, Betonkantensteine
ca. 235 m
ca. 1860 Stk. Edelstahlnoppen (Aufmerksamkeitsfeld)
ca. 25 lfm Absturzsicherungen aus Stahl in untersch. Längen
ca. 23 Stk. Modulare Sitzelemente, in unterschiedlichen Abmessungen
Abschnitt D – Freizeitsee Ost- Podeste
ca. 370 lfm Tragkonstruktion Holzbelag, Betonkantensteine
ca. 295 m
ca. 1020 Stk. Edelstahlnoppen (Aufmerksamkeitsfeld)
ca. 80 lfm Absturzsicherungen aus Stahl in untersch. Längen
ca. 9 Stk. Hockerbänke aus „Bongossi“
Abschnitt E – Freizeitsee – Wassertreppe
ca. 65 lfm Randeinfassung Flachstahl
ca. 65 lfm Randeinfassung Stahlhohlprofil
ca. 95 lfm Tragkonstruktion Holzbelag, Betonkantensteine
ca. 200 m
ca. 1035 Stk. Edelstahlnoppen (Aufmerksamkeitsfeld)
ca. 28 lfm Absturzsicherungen aus Stahl in untersch. Längen
Los 2 Stadtsee
Abschnitt F – Stadtsee Podeste
Ca. 75 m
Abschnitt G – Stadtsee Insel
ca. 765 m
ca. 90 Stk. Stahlträger für Randabschluss
ca. 125 lfm Randabschluss aus „Bongossi“
ca. 14400 Stk. Edelstahlnoppen (Aufmerksamkeitsfeld)
ca. 6 Stk. Hockerbänke aus ‘Bongossi“
Abschnitt H – Beleuchtung
ca. 125 lfm Unterleuchtung Insel, LED-Band
Los 3 Sonstiges
Sicherungs- und Abbrucharbeiten
Baustelleneinrichtung
Materialentsorgung
Stundenlohnarbeiten
Materiallieferungen.
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Heilbronn.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Sofern der Bieter im bundesweiten Präqualifikationssystem registriert ist, Angaben des Zertifizierungscodes oder der Zertifizierungsstelle oder Vorlage einer Kopie des gültigen Zertifikates. Ist noch keine Zertifizierung erfolgt, sind mit dem Angebot Eigenerklärungen darüber vorzulegen, dass der Bieter/Bewerber:
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— nachweislich keine schweren Verfehlungen begangen hat, die seine Zuverlässigkeit als Bieter/Bewerber in Frage stellt,
— die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt,
— in die Handwerksrolle, das Berufregister oder das Register der Industrie- und Handelskammer seines Sitzes oder Wohnsitzes oder der nach Maßgabe der Rechtsvorschriften seines Landes zuständigen Stelle eingetragen ist,
— bei der Berufsgenossenschaft bzw. dem für ihn zuständigen Versicherungsträger angemeldet ist,
— eine gültige Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen hat.
Sofern der Bieter im bundesweiten Präqualifikationssystem registriert ist, Angaben des Zertifizierungscodes oder der Zertifizierungsstelle oder Vorlage einer Kopie des gültigen Zertifikates. Ist noch keine Zertifizierung erfolgt, sind mit dem Angebot Eigenerklärungen darüber vorzulegen, dass der Bieter/ Bewerber:
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— weder die Eröffnung eines Insolvenz- oder vergleichbaren gesetzlichen Verfahrens über sein Vermögen beantragt hat, noch dass ein solches Verfahren eröffnet ist oder mangels Masse abgelehnt wurde,
— sich nicht in Liquidation befindet,
— seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen ist,
— in den letzten 2 Jahren nicht gem. § 6 Satz 1 oder 2 Arbeitnehmerentsendegesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden ist.
— Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit dies Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen – auf Anforderung: Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen.
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Der Auftragnehmer hat im Falle der Beauftragung eine Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme in Höhe von 2 500 000,00 EUR für Sach- und Personenschäden und einer Mindestdeckungssumme von 500 000,00 EUR für Vermögensschäden nachzuweisen. Hierfür ist auf Verlangen eine Verpflichtungserklärung oder eine Deckungszusage eines in der Europäischen Gemeinschaft oder in einem Staat der Vertragsparteien des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ansässigen Versicherungsunternehmens vorzulegen, dass diese im Auftragsfall binnen zwei Wochen ab Auftragserteilung mit dem Auftragnehmer eine kombinierte Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme in Höhe von 2 500 000,00 EUR für Sach- und Personenschäden und einer Mindestdeckungssumme von 500 000,00 EUR für Vermögensschäden pro Schadensfall abschließt und die auch die gesetzliche Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts des Versicherungsnehmers/Mitversicherten wegen Personen- und Sachschäden durch Umwelteinwirkung auf Boden, Luft oder Wasser (einschließlich Gewässer) umfasst. Die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres darf auf das Zweifache der jeweiligen Deckungssumme begrenzt sein.
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Sofern der Bieter im bundesweiten Präqualifikationssystem registriert ist, Angabe des Zertifizierungscodes oder der Zertifizierungsstelle oder Vorlage einer Kopie des gültigen Zertifikates. Ist noch keine Zertifizierung erfolgt, sind mit dem Angebot vorzulegen:
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— Erklärung, dass in den letzten 3 Geschäftsjahren vergleichbare Leistungen ausgeführt wurden – auf Anforderung: 3 Referenzen mit folgenden Angaben: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer;
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stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschl. eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung
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— Erklärung dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen – auf Anforderung: Angabe der Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal.
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Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 09:30
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-08-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-07-04 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 09:30
Ort des Eröffnungstermins: Stadt Heilbronn -Rechtsamt- Zentrales Vergabemanagement, Moltkestraße 35, 74072 Heilbronn, 2.OG, Zimmer 24.
Zusätzliche Informationen:
Öffnung entspr. § 14 EU VOB/A durch zwei Vertreter des Auftraggebers ohne Beisein der Bieter.
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Bundesgartenschau GmbH
Kontakt
Kontaktperson: Anfragen werden ausschließlich über folgende URL beantwortet: http://www.subreport.de/E48863514
Dokumente URL: http://www.subreport.de/E48863514 🌏
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Kapellenstraße 17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76131
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 7219264049 📞
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de 📧
Fax: +49 7219263985 📠
Internetadresse: http://www.rp.baden-wuerttemberg/servlet/PB/menu/1007482/index.html 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Informations- und Wartepflicht (§134 GWB – Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen):
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidungen die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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(2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Falle der verteidigungs- und sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen bestimmte Informationen über die Zuschlagsentscheidung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindern, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs-oder Sicherheitsinteressen zuwiderlaufen, berechtigte geschäftliche Interessen öffentlicher oder privater Unternehmen schädigen oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnten.
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Einleitung des Verfahrens vor der Kammer: Einleitung, Antrag §160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach §97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
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Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, wenn:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1
Nummer 2. §134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2017/S 107-214474 (2017-06-02)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-07-06)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-07-06 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-07-11 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 130-265281
Verweist auf Bekanntmachung: 2017/S 107-214474
ABl. S-Ausgabe: 130
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Quelle: OJS 2017/S 130-265281 (2017-07-06)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-07-06 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-07-11 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 130-265281
Verweist auf Bekanntmachung: 2017/S 107-214474
ABl. S-Ausgabe: 130
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
ca. 12 200 Stk. Edelstahlnoppen (Aufmerksamkeitsfeld)
ca. 1 860 Stk. Edelstahlnoppen (Aufmerksamkeitsfeld)
ca. 1 020 Stk. Edelstahlnoppen (Aufmerksamkeitsfeld)
ca. 1 035 Stk. Edelstahlnoppen (Aufmerksamkeitsfeld)
ca. 75 m
ca. 14 400 Stk. Edelstahlnoppen (Aufmerksamkeitsfeld)
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 135 GWB Unwirksamkeit:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Mehr anzeigen
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Mehr anzeigen
Antrag §160 GWB:
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Mehr anzeigen
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
Mehr anzeigen
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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