Der Vergabegegenstand umfasst die folgenden Leistungen: — die Beschaffung von HPC-Systemen inkl. Dienstleistungen; — die vorgelagerte Systemberatung; — die Einrichtung u. Aufrechterhaltung einer Online-Plattform mit Anbindung an das eProcurement-System der MPG und Bestellfunktion u. setzt sich jeweils aus folgenden Leistungskomponenten zusammen: 1. Veräußerung u. Lieferung von HPC-Systemen a. Hardware-Komponenten (z. B. Rechenknoten mit x86 – resp. OpenPower-Sys., Netz-/Interconnect-Infrastruktur, Racks); b. Software (System- u. Ressourcen-Manag.-Lösungen). 2. Dienstleistungen i. Z.m.d. Veräußerung u. Lieferung v. HPC-Systemen a. Bereitstellung, Anbindung u. Betrieb einer Online-Plattform für Infos, Downloads u. Dokumentation; Anbindung a.d. eProcurement-System der MPG; b. Installation u. Integration, Herbeiführung d. Betriebsbereitschaft d. HPC-Systeme; c. Serviceleistungen wie Bereitstellen einer Anlaufstelle für Serviceanfragen, Austausch v. def. Komponenten. 3. Dienstleistung (vorgel. Sys. Beratung).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-05-19.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-04-07.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2017-04-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Referenznummer: 8407 0805 0122
Kurze Beschreibung:
Der Vergabegegenstand umfasst die folgenden Leistungen:
— die Beschaffung von HPC-Systemen inkl. Dienstleistungen;
— die vorgelagerte Systemberatung;
— die Einrichtung u. Aufrechterhaltung einer Online-Plattform mit Anbindung an das eProcurement-System der MPG und Bestellfunktion
u. setzt sich jeweils aus folgenden Leistungskomponenten zusammen:
1. Veräußerung u. Lieferung von HPC-Systemen
a. Hardware-Komponenten (z. B. Rechenknoten mit x86 – resp.
OpenPower-Sys., Netz-/Interconnect-Infrastruktur, Racks);
b. Software (System- u. Ressourcen-Manag.-Lösungen).
2. Dienstleistungen i. Z.m.d. Veräußerung u. Lieferung v. HPC-Systemen
a. Bereitstellung, Anbindung u. Betrieb einer Online-Plattform für Infos, Downloads u. Dokumentation; Anbindung a.d. eProcurement-System der MPG;
b. Installation u. Integration, Herbeiführung d. Betriebsbereitschaft d. HPC-Systeme;
c. Serviceleistungen wie Bereitstellen einer Anlaufstelle für Serviceanfragen, Austausch v. def. Komponenten.
3. Dienstleistung (vorgel. Sys. Beratung).
b. Software (System- und Ressourcen-Management-Lösungen).
2. Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Veräußerung und Lieferung von HPC-Systemen
a. Bereitstellung, Anbindung und Betrieb einer Online-Plattform (siehe Kapitel 2.2.5) für Informationen, Downloads und Dokumentation sowie einer Anbindung an das eProcurement-System der MPG;
b. Installation und Integration, Herbeiführung der Betriebsbereitschaft der HPC-Systeme;
c. Serviceleistungen wie Bereitstellen einer Anlaufstelle für Serviceanfragen, Austausch/Reparatur von defekten Komponenten, Remote-Support, Support vor Ort.
3. die Dienstleistung „vorgelagerte Systemberatung“
Abgrenzung des Vergabegegenstands:
Die MPG hält aktuell in benachbarten Leistungsbereichen weitere Rahmenvereinbarungen, etwa zu Standard-Servern, Netzwerk-Infrastruktur und wassergekühlten Serverschränken, die inhaltlich Berührungspunkte mit dem Gegenstand dieser Ausschreibung aufweisen können. Die hier ausgeschriebene RV betrifft die Beschaffung von HPC-Systemen. Beabsichtigt ist in der Regel die Beschaffung vollständiger HPC-Systeme als Gesamtsystem. Im Einzelfall (z. B. für die Beschaffung von Testsystemen oder die Ergänzung schon beschaffter HPC-Systeme) ist jedoch auch die Beschaffung einzelner „Rechenknoten“ (= Computer) oder anderer Komponenten eines HPC-Clusters (z.B. Switches) im Zusammenhang mit einem bestehenden HPC-System unter der hier ausgeschriebenen RV möglich.
Die MPG hält aktuell in benachbarten Leistungsbereichen weitere Rahmenvereinbarungen, etwa zu Standard-Servern, Netzwerk-Infrastruktur und wassergekühlten Serverschränken, die inhaltlich Berührungspunkte mit dem Gegenstand dieser Ausschreibung aufweisen können. Die hier ausgeschriebene RV betrifft die Beschaffung von HPC-Systemen. Beabsichtigt ist in der Regel die Beschaffung vollständiger HPC-Systeme als Gesamtsystem. Im Einzelfall (z. B. für die Beschaffung von Testsystemen oder die Ergänzung schon beschaffter HPC-Systeme) ist jedoch auch die Beschaffung einzelner „Rechenknoten“ (= Computer) oder anderer Komponenten eines HPC-Clusters (z.B. Switches) im Zusammenhang mit einem bestehenden HPC-System unter der hier ausgeschriebenen RV möglich.
Ausdrücklich nicht Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Beschaffung von Storage-Systemen, da diese über bestehende Rahmenvereinbarungen bezogen werden können.
Ebenso sind Rechen- und Administrationsknoten auf der Basis von ARM64- oder SPARC-Prozessoren nicht Gegenstand dieser Ausschreibung. Sie sollen bei Bedarf des Auftraggebers in einem separaten Vergabeverfahren zu einem späteren Zeitpunkt ausgeschrieben werden.
Ebenso sind Rechen- und Administrationsknoten auf der Basis von ARM64- oder SPARC-Prozessoren nicht Gegenstand dieser Ausschreibung. Sie sollen bei Bedarf des Auftraggebers in einem separaten Vergabeverfahren zu einem späteren Zeitpunkt ausgeschrieben werden.
Schließlich sind auch im High Performance Computing genutzte Anwendungssoftware, Funktionsbibliotheken sowie Entwicklungs- und Analysewerkzeuge nicht Gegenstand dieser Ausschreibung, da sie von den abrufenden Einrichtungen anderweitig beschafft werden.
Schließlich sind auch im High Performance Computing genutzte Anwendungssoftware, Funktionsbibliotheken sowie Entwicklungs- und Analysewerkzeuge nicht Gegenstand dieser Ausschreibung, da sie von den abrufenden Einrichtungen anderweitig beschafft werden.
Zum Zwecke der Information des Auftraggebers und der Bedarfsträger hat jeder Rahmenvertragspartner eine Online-Plattform einzurichten bzw. über die gesamte Vertragslaufzeit vorzuhalten. Diese Online-Plattform ist an das bestehende eProcurement-System der MPG anzubinden. Die Teilnehmer am Vergabeverfahren müssen daher über Erfahrungen bzgl. der Anbindung und des Datenaustausches mit OCI-fähigen Online-Plattformen sowie Bestellungen über SAP Business Connector verfügen.
Zum Zwecke der Information des Auftraggebers und der Bedarfsträger hat jeder Rahmenvertragspartner eine Online-Plattform einzurichten bzw. über die gesamte Vertragslaufzeit vorzuhalten. Diese Online-Plattform ist an das bestehende eProcurement-System der MPG anzubinden. Die Teilnehmer am Vergabeverfahren müssen daher über Erfahrungen bzgl. der Anbindung und des Datenaustausches mit OCI-fähigen Online-Plattformen sowie Bestellungen über SAP Business Connector verfügen.
Die Online-Plattform hat damit in erster Linie eine „Schaufensterfunktion“, die der Information des Auftraggebers und der Angebotspräsentation dient, nicht jedoch ein abschließendes Sortiment des jeweiligen Rahmenvertragspartners enthält oder darstellt. Zu diesem Zweck hat jeder RV-Partner auf seiner Online-Plattform auszugsartig besonders interessante und/oder aktuelle Aspekte und Produkte aus seinem Portfolio an HPC-Komponenten und -lösungen darzustellen. Wie die „Schaufensterauslage“ eines Kaufhauses soll auch dieses Schaufenster nicht statisch sein, sondern während der RV-Laufzeit regelmäßig aktualisiert werden. Die Qualität der Inhalte und die Funktionalität des Online-Shops sowie dessen Userqualität (Näheres s. Vergabeunterlage).
Die Online-Plattform hat damit in erster Linie eine „Schaufensterfunktion“, die der Information des Auftraggebers und der Angebotspräsentation dient, nicht jedoch ein abschließendes Sortiment des jeweiligen Rahmenvertragspartners enthält oder darstellt. Zu diesem Zweck hat jeder RV-Partner auf seiner Online-Plattform auszugsartig besonders interessante und/oder aktuelle Aspekte und Produkte aus seinem Portfolio an HPC-Komponenten und -lösungen darzustellen. Wie die „Schaufensterauslage“ eines Kaufhauses soll auch dieses Schaufenster nicht statisch sein, sondern während der RV-Laufzeit regelmäßig aktualisiert werden. Die Qualität der Inhalte und die Funktionalität des Online-Shops sowie dessen Userqualität (Näheres s. Vergabeunterlage).
Volumina:
Der AG geht für die Basisvertragslaufzeit insgesamt v. einem Beschaffungsvolumen für HPC-Systeme i. H. v. ca. 10-15 000 000 EUR aus.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 0.01 EUR 💰
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Laufzeit des Rahmenvertrags beträgt – sofern der Auftraggeber nicht von seiner Kündigungsoption Gebrauch macht – 5 Jahre, gerechnet ab dem Zeitpunkt des Vertragsbeginns.
Zum bzw. nach Ablauf der zum Zeitpunkt des Leistungsbeginns beginnenden 24-monatigen „Basis-Vertragslaufzeit“ steht dem Auftraggeber ein jährliches ordentliches Kündigungsrecht zu (jährliche Kündigungsoption).
Beschreibung der Optionen:
Die Kündigung kann erstmals zum Ende der 24-monatigen „Basis-Vertragslaufzeit“ zum 3.7.2019 sowie daraufhin jährlich („Optionslaufzeit“), d.h. nach insgesamt 36 Monaten zum 3.7.2020 bzw. nach insgesamt 48 Monaten zum 3.7.2021 erfolgen. Die Kündigungsfrist beträgt jeweils drei (3) Monate vor dem jeweiligen Beendigungszeitpunkt. Macht der Auftraggeber von seiner Kündigungsoption keinen Gebrauch, endet der Vertrag spätestens mit Ablauf der maximalen Vertragslaufzeit von 60 Monaten zum 3.7.2022.
Die Kündigung kann erstmals zum Ende der 24-monatigen „Basis-Vertragslaufzeit“ zum 3.7.2019 sowie daraufhin jährlich („Optionslaufzeit“), d.h. nach insgesamt 36 Monaten zum 3.7.2020 bzw. nach insgesamt 48 Monaten zum 3.7.2021 erfolgen. Die Kündigungsfrist beträgt jeweils drei (3) Monate vor dem jeweiligen Beendigungszeitpunkt. Macht der Auftraggeber von seiner Kündigungsoption keinen Gebrauch, endet der Vertrag spätestens mit Ablauf der maximalen Vertragslaufzeit von 60 Monaten zum 3.7.2022.
Die nach § 21 Abs. 6 VgV zulässige Regellaufzeit einer Rahmenvereinbarung von 48 Monaten wird damit hier um zwölf (12) Monate überschritten. Die maximale Vertragslaufzeit von insgesamt 60 Monaten ist jedoch dadurch bedingt, dass bei der Einarbeitung in die Prozesse ein sehr großer Aufwand entstehen wird. Dies wiederum hat seinen Ursprung in der Komplexität des Vergabegegenstandes – Kauf und Lieferung von HPC-Systemen und Zubehör sowie die Erstellung eines Online-Shops und einer Online-Plattform. Die Laufzeit des Vertrages muss deshalb im Verhältnis zum Auftragsgegenstand stehen.
Die nach § 21 Abs. 6 VgV zulässige Regellaufzeit einer Rahmenvereinbarung von 48 Monaten wird damit hier um zwölf (12) Monate überschritten. Die maximale Vertragslaufzeit von insgesamt 60 Monaten ist jedoch dadurch bedingt, dass bei der Einarbeitung in die Prozesse ein sehr großer Aufwand entstehen wird. Dies wiederum hat seinen Ursprung in der Komplexität des Vergabegegenstandes – Kauf und Lieferung von HPC-Systemen und Zubehör sowie die Erstellung eines Online-Shops und einer Online-Plattform. Die Laufzeit des Vertrages muss deshalb im Verhältnis zum Auftragsgegenstand stehen.
Zusätzliche Informationen:
Die Angebotsabgabe kann elektronisch sowie in Papierform erfolgen (s. Kap. 1.11 der Vergabeunterlagen)!
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
München (Generalverwaltung), Institute u. Einrichtungen d. MPG (http://www.mpg.de/institute), weitere rechtlich selbständige Organisationseinheiten in Mülheim, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt/M.; Hamburg.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Alle Kap.- u. Anlagenverweise beziehen sich auf die Vergabeunterlage (VU):
Die EEE dient gemäß § 48 Abs. 3 i. V. m. § 50 VgV als vorläufiger Nachweis der Eignung. Sofern der Auftraggeber hier zum Nachweis der Eignung sog. Eigenerklärungen fordert, ersetzt die jeweilige in der EEE vorgenommene Erklärung zu den einzelnen Eignungskriterien die Vorlage einer gesonderten Eigenerklärung und dient insoweit als Eignungsnachweis.
Die EEE dient gemäß § 48 Abs. 3 i. V. m. § 50 VgV als vorläufiger Nachweis der Eignung. Sofern der Auftraggeber hier zum Nachweis der Eignung sog. Eigenerklärungen fordert, ersetzt die jeweilige in der EEE vorgenommene Erklärung zu den einzelnen Eignungskriterien die Vorlage einer gesonderten Eigenerklärung und dient insoweit als Eignungsnachweis.
Zu diesem Zweck hat der Bieter vorliegend seinem Angebot eine ausgefüllte EEE beizufügen. Die Vergabeunterlagen enthalten hierfür eine mit den Angaben des Auftraggebers versehene EEE im XML-Dateiformat zur Verwendung (Anlage 6b). Diese EEE kann unter dem Link:
Zu diesem Zweck hat der Bieter vorliegend seinem Angebot eine ausgefüllte EEE beizufügen. Die Vergabeunterlagen enthalten hierfür eine mit den Angaben des Auftraggebers versehene EEE im XML-Dateiformat zur Verwendung (Anlage 6b). Diese EEE kann unter dem Link:
eingelesen und – wie in der beigefügten Anlage 6 „Anleitung für das EEE-Online-Tool“ beschrieben – verwendet werden.
Die ausgefüllte bzw. im Falle von BG (vgl. Kapitel 1.16) oder dem Einsatz anderer Unternehmen (vgl. Kapitel 1.17) die ausgefüllten EEE ist/sind mit dem Angebot einzureichen. Übermittelt der Bieter sein Angebot in elektronischer Form, ist/sind die ausgefüllte/n EEE als XML-Datei sowie zusätzlich als PDF-Dokument einzureichen. Bei postalischer bzw. direkter Übermittlung des Angebots muss dem Angebot ein Ausdruck der ausgefüllten EEE beiliegen und das PDF-Dokument auf der ebenfalls einzureichenden CD/DVD-ROM enthalten sein.
Die ausgefüllte bzw. im Falle von BG (vgl. Kapitel 1.16) oder dem Einsatz anderer Unternehmen (vgl. Kapitel 1.17) die ausgefüllten EEE ist/sind mit dem Angebot einzureichen. Übermittelt der Bieter sein Angebot in elektronischer Form, ist/sind die ausgefüllte/n EEE als XML-Datei sowie zusätzlich als PDF-Dokument einzureichen. Bei postalischer bzw. direkter Übermittlung des Angebots muss dem Angebot ein Ausdruck der ausgefüllten EEE beiliegen und das PDF-Dokument auf der ebenfalls einzureichenden CD/DVD-ROM enthalten sein.
Das diesen Vergabeunterlagen als Anlage 6 a beigefügte Muster, dient allein der Information und ist NICHT für die Angebotserstellung zu verwenden.
Hinsichtlich der mit der EEE lediglich vorläufig erbrachten Eignungsnachweise behält sich der Auftraggeber vor, die Bieter gemäß § 50 Abs. 2 VgV aufzufordern, sämtliche oder einen Teil der in den nachfolgenden Kap. 1.18.4 bis 1.18.7 dieser Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen einzureichen, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Vor der Zuschlagserteilung fordert der Auftraggeber zumindest den Bestbieter auf, die geforderten Unterlagen beizubringen, der den Zuschlag erhalten soll.
Hinsichtlich der mit der EEE lediglich vorläufig erbrachten Eignungsnachweise behält sich der Auftraggeber vor, die Bieter gemäß § 50 Abs. 2 VgV aufzufordern, sämtliche oder einen Teil der in den nachfolgenden Kap. 1.18.4 bis 1.18.7 dieser Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen einzureichen, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Vor der Zuschlagserteilung fordert der Auftraggeber zumindest den Bestbieter auf, die geforderten Unterlagen beizubringen, der den Zuschlag erhalten soll.
Sind die Unterlagen für den Auftraggeber über eine kostenlose Datenbank innerhalb der Europäischen Union, insbesondere im Rahmen eines Präqualifikationssystems, abrufbar (bitte Internetadresse angeben), wird von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht.
Die mit dem Angebot einzureichenden Erklärungen und Nachweise sind in der abschließenden Liste in Kapitel 1.24 aufgeführt.
Hinweis: Der Globalvermerk zur Erfüllung aller Eignungskriterien (vgl. Teil IV Abschnitt α in der EEE) ist NICHT zu verwenden (nicht anzukreuzen). Der Bieter kann sich in Teil IV der EEE nicht auf das Ausfüllen des Abschnitt α beschränken, sondern muss gemäß den nachfolgend festgelegten Eignungskriterien (vgl. Kapitel 1.18.5 bis 1.18.7) die entsprechenden Angaben vollständig in den jeweils genannten Abschnitten und Feldern in der EEE vornehmen.
Hinweis: Der Globalvermerk zur Erfüllung aller Eignungskriterien (vgl. Teil IV Abschnitt α in der EEE) ist NICHT zu verwenden (nicht anzukreuzen). Der Bieter kann sich in Teil IV der EEE nicht auf das Ausfüllen des Abschnitt α beschränken, sondern muss gemäß den nachfolgend festgelegten Eignungskriterien (vgl. Kapitel 1.18.5 bis 1.18.7) die entsprechenden Angaben vollständig in den jeweils genannten Abschnitten und Feldern in der EEE vornehmen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Alle Kap.- u. Anlagenverweise beziehen sich auf die Vergabeunterlage (VU):
Mindeststandards:
1.18.4 Nichtvorliegen von Ausschlussgründen [EK-01 – EK-03]
Der Bieter hat das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen i. S. d. §§ 123 oder 124 GWB mit seinem Angebot nachzuweisen (vgl. Prüfungspflicht des Auftraggebers gemäß § 42 Abs. 1 VgV). Die entsprechenden Angaben hat der Bieter in Teil III der EEE vorzunehmen.
Der Bieter hat das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen i. S. d. §§ 123 oder 124 GWB mit seinem Angebot nachzuweisen (vgl. Prüfungspflicht des Auftraggebers gemäß § 42 Abs. 1 VgV). Die entsprechenden Angaben hat der Bieter in Teil III der EEE vorzunehmen.
1.18.5 Angaben zum Wirtschaftsteilnehmer und Befähigung zur Berufsausübung [EK-04 – EK-05]
Folgende Angaben zum Wirtschaftsteilnehmer und folgende Nachweise über die Befähigung zur Berufsausübung sind zwingend von jedem Unternehmen (Bieter, Nachunternehmer, Mitglieder einer BG usw.) in der in EEE – bzw. ggf. auf einem gesonderten Dokument – vorzunehmen und mit dem Angebot einzureichen.
Folgende Angaben zum Wirtschaftsteilnehmer und folgende Nachweise über die Befähigung zur Berufsausübung sind zwingend von jedem Unternehmen (Bieter, Nachunternehmer, Mitglieder einer BG usw.) in der in EEE – bzw. ggf. auf einem gesonderten Dokument – vorzunehmen und mit dem Angebot einzureichen.
1.18.5.1 Unternehmensdarstellung [EK-04]
Verlangt werden Angaben zum Wirtschaftsteilnehmer (Unternehmensdarstellung) gemäß Teil II Abschnitt A der EEE.
1.18.5.2 Berufs- und Handelsregisterauszug [EK-05]
Vorlage eines aktuellen (d. h. bei Angebotsabgabe nicht älter als drei Monate) Berufs- oder Handelsregisterauszugs nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, oder ein gleichwertiger Nachweis zur Erlaubnis der Berufsausübung, sofern dieser nicht im Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist. Die entsprechende Angabe ist in der EEE in Teil IV Abschnitt A „Befähigung zur Berufsausübung“ unter Ziffer 1) vorzunehmen.
Vorlage eines aktuellen (d. h. bei Angebotsabgabe nicht älter als drei Monate) Berufs- oder Handelsregisterauszugs nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, oder ein gleichwertiger Nachweis zur Erlaubnis der Berufsausübung, sofern dieser nicht im Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist. Die entsprechende Angabe ist in der EEE in Teil IV Abschnitt A „Befähigung zur Berufsausübung“ unter Ziffer 1) vorzunehmen.
1.18.6 Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit [EK-06 – EK-08]
In Bezug auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit hat der Bieter die nachfolgenden Angaben, Erklärungen oder Nachweise mit dem Angebot einzureichen.
Im Falle von Bietergemeinschaften oder dem Einsatz anderer Unternehmen wird hinsichtlich des Eignungsnachweises nochmals auf die entsprechenden Ausführungen in Kapitel 1.16 und 1.17 verwiesen.
1.18.6.1 Abschluss einer Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung [EK-06]
Die Versicherungssumme muss dabei für Personen- und Sachschäden mindestens 2 000 000 EUR (2-fach maximiert) sowie für Vermögensschäden mindestens fünfhunderttausend EUR (2-fach maximiert) betragen.
Mit Angebotsabgabe muss der Bieter insofern erklären, dass er
über eine entsprechende Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung verfügt
oder sich verpflichtet, eine solche im Falle der Zuschlagserteilung binnen vier (4) Wochen nach Vertragsschluss abschließen und diese über die gesamte Laufzeit des Vertrages unterhalten wird. In der EEE ist die Erklärung zum Abschluss einer entsprechenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in Teil IV Abschnitt B Ziffer 5) der EEE vorzunehmen. Der Abschluss der entsprechenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung ist durch Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung der Versicherung nachzuweisen.
oder sich verpflichtet, eine solche im Falle der Zuschlagserteilung binnen vier (4) Wochen nach Vertragsschluss abschließen und diese über die gesamte Laufzeit des Vertrages unterhalten wird. In der EEE ist die Erklärung zum Abschluss einer entsprechenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in Teil IV Abschnitt B Ziffer 5) der EEE vorzunehmen. Der Abschluss der entsprechenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung ist durch Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung der Versicherung nachzuweisen.
1.18.6.2 Umsatzdarstellung [EK-07 – EK-08]
Gefordert wird ein Mindestjahresumsatz des Bieters in Höhe von 15 Mio. Euro sowie ein Mindestjahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags („spezifischer Jahresumsatz“ im Bereich „High Performance Computing“) in Höhe von 10 000 000 EUR. Zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter daher eine Erklärung über den Gesamtjahresumsatz des Unternehmens; [EK-07] sowie den spezifischen Jahresumsatz des Unternehmens im Bereich „High Performance Computing“ [EK-08] jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2014-2016) abzugeben, sofern die entsprechenden Angaben verfügbar sind. Die entsprechenden Angaben sind in Teil IV Abschnitt B Ziffer 1a) und 2a) der EEE vorzunehmen.
Gefordert wird ein Mindestjahresumsatz des Bieters in Höhe von 15 Mio. Euro sowie ein Mindestjahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags („spezifischer Jahresumsatz“ im Bereich „High Performance Computing“) in Höhe von 10 000 000 EUR. Zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter daher eine Erklärung über den Gesamtjahresumsatz des Unternehmens; [EK-07] sowie den spezifischen Jahresumsatz des Unternehmens im Bereich „High Performance Computing“ [EK-08] jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2014-2016) abzugeben, sofern die entsprechenden Angaben verfügbar sind. Die entsprechenden Angaben sind in Teil IV Abschnitt B Ziffer 1a) und 2a) der EEE vorzunehmen.
Sofern für das Jahr 2016 noch keine abschließenden Zahlen vorliegen, sind ausnahmsweise vorläufige sorgfältige Schätzungen anzugeben und entsprechend zu kennzeichnen.
Technische und berufliche Fähigkeiten: Alle Kap.- u. Anlagenverweise beziehen sich auf die Vergabeunterlage (VU):
Mindeststandards:
1.18.7.1 Referenzen zu HPC-Projekten [EK-09 – EK-10]
Der Bieter hat zum Nachweis seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mindestens 2 geeignete Referenzen über einen ausgeführten vergleichbaren Liefer- und Dienstleistungsauftrag mit dem Angebot anzugeben. Der Wert des HPC-Systems in Referenzprojekt 1 muss mind. 200 000 EUR betragen [EK-09], der von Referenzprojekt 2 mind. 1 000 000 EUR [EK-10].
Der Bieter hat zum Nachweis seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mindestens 2 geeignete Referenzen über einen ausgeführten vergleichbaren Liefer- und Dienstleistungsauftrag mit dem Angebot anzugeben. Der Wert des HPC-Systems in Referenzprojekt 1 muss mind. 200 000 EUR betragen [EK-09], der von Referenzprojekt 2 mind. 1 000 000 EUR [EK-10].
Wie im Kap. 2.2.3 erklärt wird, stellt die Lieferung eines (größeren) HPC-System, dessen Integration in die IT-Infrastruktur des Bedarfsträgers, die Herstellung der Betriebsbereitschaft sowie die Vorbereitung der Gesamtfunktionsprüfung eine große logistische und organisatorische Leistung dar. Die ausführenden Systemtechniker benötigen für die Installation der Hardware und (wenn beauftragt) der Software viel Erfahrung mit (auch größeren) HPC-Systemen und deren Komponenten sowie HPC-Anwendungen. Das gleiche gilt auch für die Mitarbeiter, die nach der Gesamtfunktionsprüfung den Hardware- und Software-Support ausführen.
Wie im Kap. 2.2.3 erklärt wird, stellt die Lieferung eines (größeren) HPC-System, dessen Integration in die IT-Infrastruktur des Bedarfsträgers, die Herstellung der Betriebsbereitschaft sowie die Vorbereitung der Gesamtfunktionsprüfung eine große logistische und organisatorische Leistung dar. Die ausführenden Systemtechniker benötigen für die Installation der Hardware und (wenn beauftragt) der Software viel Erfahrung mit (auch größeren) HPC-Systemen und deren Komponenten sowie HPC-Anwendungen. Das gleiche gilt auch für die Mitarbeiter, die nach der Gesamtfunktionsprüfung den Hardware- und Software-Support ausführen.
Der Bieter hat zum Nachweis der Eignung auf den genannten Fachgebieten insgesamt 3 Mitarbeiterprofile seiner Systemtechniker und Supporter vorzulegen.
Die Mitarbeiterprofile müssen die spezifische Qualifikation und Erfahrungen hinsichtlich der Erbringung von Unterstützungsleistungen, insb. z. B. bzgl. des funktionsfähigen Aufbaus, der Konfiguration, der Einbindung in bestehende Infrastrukturen, des Supports und der Reparatur von HPC-Systemen belegen. Dazu zählen Qualifikationen und Erfahrungen der vorgesehenen Mitarbeiter in den Bereichen Testmethodik und Systemabnahme, Leistungsmessung verschiedener technischer Parameter, Benchmarking, Fehlersuche, Reparaturerfahrung, Kenntnis heterogener HPC-System-Landschaften und Integration von neuen HPC-Systemen oder -systemkomponenten in solche, Cluster-Managementprodukte und Integration HPC-Systemen in solche, 2nd und 3rd-Level Hotline Erfahrung, (multi-) herstellerbezogene Produktkenntnisse usw.
Die Mitarbeiterprofile müssen die spezifische Qualifikation und Erfahrungen hinsichtlich der Erbringung von Unterstützungsleistungen, insb. z. B. bzgl. des funktionsfähigen Aufbaus, der Konfiguration, der Einbindung in bestehende Infrastrukturen, des Supports und der Reparatur von HPC-Systemen belegen. Dazu zählen Qualifikationen und Erfahrungen der vorgesehenen Mitarbeiter in den Bereichen Testmethodik und Systemabnahme, Leistungsmessung verschiedener technischer Parameter, Benchmarking, Fehlersuche, Reparaturerfahrung, Kenntnis heterogener HPC-System-Landschaften und Integration von neuen HPC-Systemen oder -systemkomponenten in solche, Cluster-Managementprodukte und Integration HPC-Systemen in solche, 2nd und 3rd-Level Hotline Erfahrung, (multi-) herstellerbezogene Produktkenntnisse usw.
Als Nachweis der Eignung gelten insbesondere persönliche Referenzprojekte im HPC-Umfeld sowie Zertifizierungen eines Herstellers – vorzugsweise des Herstellers, an den sich der Bieter bindet (vgl. Kap. 1.5).
Die Zertifizierungen müssen für HPC-Produkte und -Lösungen, wie
— Cluster-Management-Software;
— Ressource-/Job-Management-Software;
— Server;
— Interconnect-Switches;
— Netzwerk-Switches
relevant sein.
Es werden nur Profile v. Mitarbeitern berücksichtigt, die nachweislich seit mind. 5 Jahren HPC-Dienstleistungen erbringen.
Sollten datenschutzrechtliche Bedenken bestehen, können die Namen (personenbezogene Daten) der vorgesehenen Mitarbeiter in dem Mitarbeiterprofil (vgl. Muster Mitarbeiterprofil „Systemtechniker/Supporter“ in Anlagen 7) geschwärzt werden wie auch die personenbezogenen Daten in den dazugehörigen Nachweisen. In einem verschlossenen Umschlag müssen allerdings die identischen Unterlagen ungeschwärzt mit dem Angebot eingereicht werden. Diese verschlossenen Umschläge werden nur dann geöffnet, wenn das dann eingereichte Angebot des betreffenden Bieters für die Zuschlagserteilung in Frage kommt. Sollte das Angebot für eine Zuschlagserteilung nicht in Frage kommen, wird dieser verschlossene Umschlag auf Wunsch des Bieters an diesen zurückgesandt oder samt Inhalt vernichtet.
Sollten datenschutzrechtliche Bedenken bestehen, können die Namen (personenbezogene Daten) der vorgesehenen Mitarbeiter in dem Mitarbeiterprofil (vgl. Muster Mitarbeiterprofil „Systemtechniker/Supporter“ in Anlagen 7) geschwärzt werden wie auch die personenbezogenen Daten in den dazugehörigen Nachweisen. In einem verschlossenen Umschlag müssen allerdings die identischen Unterlagen ungeschwärzt mit dem Angebot eingereicht werden. Diese verschlossenen Umschläge werden nur dann geöffnet, wenn das dann eingereichte Angebot des betreffenden Bieters für die Zuschlagserteilung in Frage kommt. Sollte das Angebot für eine Zuschlagserteilung nicht in Frage kommen, wird dieser verschlossene Umschlag auf Wunsch des Bieters an diesen zurückgesandt oder samt Inhalt vernichtet.
Wird ein Angebot elektronisch in Form einer oder mehrerer PDF-Dateien (s. Kap. 1.11.1) über die Vergabeplattform abgegeben, können die Passagen mit personenbezogenen Daten wie bei der Papierversion durch ein geeignetes Verfahren „geschwärzt“, also unleserlich gemacht werden. Am besten ersetzen Sie diese Passagen durch eine Zeichenfolge wie „X“.
Wird ein Angebot elektronisch in Form einer oder mehrerer PDF-Dateien (s. Kap. 1.11.1) über die Vergabeplattform abgegeben, können die Passagen mit personenbezogenen Daten wie bei der Papierversion durch ein geeignetes Verfahren „geschwärzt“, also unleserlich gemacht werden. Am besten ersetzen Sie diese Passagen durch eine Zeichenfolge wie „X“.
Zusammen mit dem „geschwärzten“ Angebot müssen die Mitarbeiterprofile in einer „ungeschwärzten“ Fassung auf der Vergabeplattform abgelegt werden. Die PDF-Dateien mit den Profilen müssen dafür in ein passwortgeschütztes ZIP-Archiv gepackt werden. Das Passwort erfragt der AG beim Bieter.
Zusammen mit dem „geschwärzten“ Angebot müssen die Mitarbeiterprofile in einer „ungeschwärzten“ Fassung auf der Vergabeplattform abgelegt werden. Die PDF-Dateien mit den Profilen müssen dafür in ein passwortgeschütztes ZIP-Archiv gepackt werden. Das Passwort erfragt der AG beim Bieter.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Alle Kap.- u. Anlagenverweise beziehen sich auf die Vergabeunterlage (VU):
1.19.1 Benennung des Herstellers und Herstellerbindung [XK-01 – XK-02]
(Anlage 2)
1.19.2 Verpfl. ggü. IAO-Kernarbeitsnormen [XK-03]
(Anlage 8)
1.19.3 Verpfl. zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen [XK-04]
(Anlage 9)
1.19.4 Herbeiführung der Betriebsbereitschaft der Online-Plattform [XK-05] (Anlage 10).
Verfahren
Anzahl der in Betracht zu ziehenden Teilnehmer: 8
Begründung für die Rahmenvereinbarung:
Die max. Vertragslaufzeit v. insg. 60 Mon. ist dadurch bedingt, dass bei der Einarbeitung in d. Prozesse ein sehr großer Aufwand entsteht, aufgrund der Komplexität d. Vergabegegenstandes – Kauf und Lieferung von HPC-Systemen und Zubehör, die Erstellung eines Online-Shops u. einer Online-Plattform. Die Laufzeit des Vertrages muss deshalb im Verhältnis zum Auftragsgegenstand stehen.
Die max. Vertragslaufzeit v. insg. 60 Mon. ist dadurch bedingt, dass bei der Einarbeitung in d. Prozesse ein sehr großer Aufwand entsteht, aufgrund der Komplexität d. Vergabegegenstandes – Kauf und Lieferung von HPC-Systemen und Zubehör, die Erstellung eines Online-Shops u. einer Online-Plattform. Die Laufzeit des Vertrages muss deshalb im Verhältnis zum Auftragsgegenstand stehen.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-07-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-05-19 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:01
Zusätzliche Informationen: Entfällt.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern bei d. Regierung von Oberbayern
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Postort: München
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer
den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich
die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in
den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Quelle: OJS 2017/S 072-136760 (2017-04-07)
Ergänzende Angaben (2017-04-21) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Max-Planck-Gesellschaft z. F. d. W. Generalverwaltung
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-08-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Vergabegegenstand umfasst die folgenden Leistungen:
— die Beschaffung von HPC-Systemen inkl. Dienstleistungen;
— die vorgelagerte Systemberatung;
— die Einrichtung u. Aufrechterhaltung einer Online-Plattform mit Anbindung an das eProcurement-System der MPG und Bestellfunktion;
u. setzt sich jeweils aus folgenden Leistungskomponenten zusammen:
1. Veräußerung u. Lieferung von HPC-Systemen;
a. Hardware-Komponenten (z.B. Rechenknoten mit x86 – resp. OpenPower-Sys., Netz-/Interconnect-Infrastruktur, Racks);
b. Software (System- u. ressourcen-Manag.-Lösungen);
2. Dienstleistungen i.Z.m.d. Veräußerung u. Lieferung v. HPC-Systemen;
a. Bereitstellung, Anbindung u. Betrieb einer Online-Plattform für Infos, Downloads u. Dokumentation;
Anbindung a.d. eProcurement-System der MPG;
b. Installation u. Integration, Herbeiführung d. Betriebsbereitschaft d. HPC-Systeme;
c. Serviceleistungen wie Bereitstellen einer Anlaufstelle für Service anfragen, Austausch v. def. Komponenten.
3. Dienstleistung.
Der Vergabegegenstand umfasst die folgenden Leistungen:
— die Beschaffung von HPC-Systemen inkl. Dienstleistungen;
— die vorgelagerte Systemberatung;
— die Einrichtung u. Aufrechterhaltung einer Online-Plattform mit Anbindung an das eProcurement-System der MPG und Bestellfunktion;
u. setzt sich jeweils aus folgenden Leistungskomponenten zusammen:
1. Veräußerung u. Lieferung von HPC-Systemen;
a. Hardware-Komponenten (z.B. Rechenknoten mit x86 – resp. OpenPower-Sys., Netz-/Interconnect-Infrastruktur, Racks);
b. Software (System- u. ressourcen-Manag.-Lösungen);
2. Dienstleistungen i.Z.m.d. Veräußerung u. Lieferung v. HPC-Systemen;
a. Bereitstellung, Anbindung u. Betrieb einer Online-Plattform für Infos, Downloads u. Dokumentation;
Anbindung a.d. eProcurement-System der MPG;
b. Installation u. Integration, Herbeiführung d. Betriebsbereitschaft d. HPC-Systeme;
c. Serviceleistungen wie Bereitstellen einer Anlaufstelle für Service anfragen, Austausch v. def. Komponenten.
3. Dienstleistung.
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V.; Generalverwaltung, Finanzabteilung – Referat Einkauf und Versicherungen, Sachgebiet VIII d 2
Kontakt
E-Mail: it-vergabe@gv.mpg.de📧
— die Einrichtung u. Aufrechterhaltung einer Online-Plattform mit Anbindung an das eProcurement-System der MPG und Bestellfunktion;
1. Veräußerung u. Lieferung von HPC-Systemen;
a. Hardware-Komponenten (z.B. Rechenknoten mit x86 – resp. OpenPower-Sys., Netz-/Interconnect-Infrastruktur, Racks);
b. Software (System- u. ressourcen-Manag.-Lösungen);
2. Dienstleistungen i.Z.m.d. Veräußerung u. Lieferung v. HPC-Systemen;
a. Bereitstellung, Anbindung u. Betrieb einer Online-Plattform für Infos, Downloads u. Dokumentation;
Anbindung a.d. eProcurement-System der MPG;
c. Serviceleistungen wie Bereitstellen einer Anlaufstelle für Service anfragen, Austausch v. def. Komponenten.
3. Dienstleistung.
a. Hardware-Komponenten (z. B. Rechenknoten mit x86 – resp. OpenPower-Sys., Netz-/Interconnect-Infrastruktur, Racks);
b. Software (System- u. ressourcen-Manag.-Lösungen).
2. Dienstleistungen i.Z.m.d. Veräußerung u. Lieferung v. HPC-Systemen
Beschreibung der Optionen:
Die Kündigung kann erstmals zum Ende der 24-monatigen „Basis-Vertragslaufzeit“ zum 31.7.2019 sowie daraufhin jährlich (Optionslaufzeit) d. h. nach insgesamt 36 Monaten zum 31.7.2020 bzw. nach insgesamt 48 Monaten zum 31.7.2021 erfolgen. Die Kündigungsfrist beträgt drei (3) Monate vor dem jeweiligen Beendigungszeitpunkt. Macht der Auftraggeber von seiner Kündigungsoption keinen Gebrauch, endet der Vertrag spätestens mit Ablauf der max. Vertragslaufzeit von 60 Monaten zum 31.7.2022. Die nach § 21 Abs. 6 VgV zulässige Regellaufzeit einer Rahmenvereinbarung von 48 Monaten ist jedoch dadurch bedingt, dass bei der Einarbeitung in die Prozesse ein sehr großer Aufwand entstehen wird. Dies wiederum hat seinen Ursprung in der Komplexität des Vergabegegenstandes – Kauf und Lieferung von HPS-Systemen und Zubehör sowie die Erstellung eines Inline-Shops und einer Online Plattform. Die Laufzeit des Vertrages muss deshalb im Verhältnis zum Auftragsgegenstand stehen.
Die Kündigung kann erstmals zum Ende der 24-monatigen „Basis-Vertragslaufzeit“ zum 31.7.2019 sowie daraufhin jährlich (Optionslaufzeit) d. h. nach insgesamt 36 Monaten zum 31.7.2020 bzw. nach insgesamt 48 Monaten zum 31.7.2021 erfolgen. Die Kündigungsfrist beträgt drei (3) Monate vor dem jeweiligen Beendigungszeitpunkt. Macht der Auftraggeber von seiner Kündigungsoption keinen Gebrauch, endet der Vertrag spätestens mit Ablauf der max. Vertragslaufzeit von 60 Monaten zum 31.7.2022. Die nach § 21 Abs. 6 VgV zulässige Regellaufzeit einer Rahmenvereinbarung von 48 Monaten ist jedoch dadurch bedingt, dass bei der Einarbeitung in die Prozesse ein sehr großer Aufwand entstehen wird. Dies wiederum hat seinen Ursprung in der Komplexität des Vergabegegenstandes – Kauf und Lieferung von HPS-Systemen und Zubehör sowie die Erstellung eines Inline-Shops und einer Online Plattform. Die Laufzeit des Vertrages muss deshalb im Verhältnis zum Auftragsgegenstand stehen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
München (Generalverwaltung), Institute u. Einrichtungen d. MPG (http://www.mpg.de/institute), weitere rechtlich selbständige Organisationseinheiten in Mülheim, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt/Main,
Hamb...
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): In der Vergabeakte genannten Kriterien einfache Richtwertmethode nach UfAB (Z=L/P)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 100
Gewichtung des Preises: 100
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-08-01 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Postleitzahl: 80538
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
„Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).“.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
„Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).“.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Postort: München
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2017/S 162-334185 (2017-08-22)