Der linke Umflutdeich (Deichhöhe ca. 3 m) bei Magdeburg ist zw. Zipkeleben (km 5,75) und Pechau (km 7,85) zu ertüchtigen (Länge ca. 2,1 km). Da die Ortslage Pechau nicht durch Baufahrzeuge zu belasten ist, ist eine Baustraße zw. dem Klusdamm und Pechau einzurichten. Die wasserseitige Böschung wird nicht verändert. An der Landseite ist eine 5 m breite Berme herzustellen, auf der ein 3 m breiter Deichverteidigungsweg in bituminöser Bauweise anzulegen ist. Auf der Deichkrone ist der 2 m breite Deichkontrollweg mit bituminösem Oberbau zu errichten. In der Ortslage Pechau ist dagegen eine Sonderbauweise auf Grund der beengten Verhältnisse erforderlich. Auf einer Länge von ca. 700 m ist eine Hochwasserschutzwand aus Stahlbeton (Höhe ca. 1 m) geplant. Durch die ungenügenden Baueigenschaften des Untergrundes (organischer Schlick eines alten Elbarmes) im Bereich des Alten Dorfes Pechau (Mittelteich und Karpfenteich) sind hier untergrundverbessernde Maßn. durch Rüttelstopfsäulen erforderlich.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-09-11.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-08-04.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2017-08-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bau von Deichen
Referenznummer: 17/N/0604/SB
Kurze Beschreibung:
Der linke Umflutdeich (Deichhöhe ca. 3 m) bei Magdeburg ist zw. Zipkeleben (km 5,75) und Pechau (km 7,85) zu ertüchtigen (Länge ca. 2,1 km). Da die Ortslage Pechau nicht durch Baufahrzeuge zu belasten ist, ist eine Baustraße zw. dem Klusdamm und Pechau einzurichten. Die wasserseitige Böschung wird nicht verändert. An der Landseite ist eine 5 m breite Berme herzustellen, auf der ein 3 m breiter Deichverteidigungsweg in bituminöser Bauweise anzulegen ist. Auf der Deichkrone ist der 2 m breite Deichkontrollweg mit bituminösem Oberbau zu errichten. In der Ortslage Pechau ist dagegen eine Sonderbauweise auf Grund der beengten Verhältnisse erforderlich. Auf einer Länge von ca. 700 m ist eine Hochwasserschutzwand aus Stahlbeton (Höhe ca. 1 m) geplant. Durch die ungenügenden Baueigenschaften des Untergrundes (organischer Schlick eines alten Elbarmes) im Bereich des Alten Dorfes Pechau (Mittelteich und Karpfenteich) sind hier untergrundverbessernde Maßn. durch Rüttelstopfsäulen erforderlich.
Der linke Umflutdeich (Deichhöhe ca. 3 m) bei Magdeburg ist zw. Zipkeleben (km 5,75) und Pechau (km 7,85) zu ertüchtigen (Länge ca. 2,1 km). Da die Ortslage Pechau nicht durch Baufahrzeuge zu belasten ist, ist eine Baustraße zw. dem Klusdamm und Pechau einzurichten. Die wasserseitige Böschung wird nicht verändert. An der Landseite ist eine 5 m breite Berme herzustellen, auf der ein 3 m breiter Deichverteidigungsweg in bituminöser Bauweise anzulegen ist. Auf der Deichkrone ist der 2 m breite Deichkontrollweg mit bituminösem Oberbau zu errichten. In der Ortslage Pechau ist dagegen eine Sonderbauweise auf Grund der beengten Verhältnisse erforderlich. Auf einer Länge von ca. 700 m ist eine Hochwasserschutzwand aus Stahlbeton (Höhe ca. 1 m) geplant. Durch die ungenügenden Baueigenschaften des Untergrundes (organischer Schlick eines alten Elbarmes) im Bereich des Alten Dorfes Pechau (Mittelteich und Karpfenteich) sind hier untergrundverbessernde Maßn. durch Rüttelstopfsäulen erforderlich.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bau von Deichen📦
Zusätzlicher CPV-Code: Abbrucharbeiten📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Magdeburg, Kreisfreie Stadt
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Referenz Daten
Absendedatum: 2017-08-04 📅
Einreichungsfrist: 2017-09-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-08-08 📅
Datum des Beginns: 2017-11-01 📅
Datum des Endes: 2019-07-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 150-309783
Verweist auf Bekanntmachung: 2017/S 129-262849
ABl. S-Ausgabe: 150
Zusätzliche Informationen
Die Unterlagen in Papierform (einschl. Datenträger) können auch kostenpflichtig mit
Angabe des Verwendungszwecks unter I.1) abgefordert werden:
Preis: 27,00 EUR.
Zahlungsbedingungen und -weise:
Empfänger: LHW; Kontonummer: 81001530; BLZ: 810 000 00,
Deutsche Bundesbank;
Verwendungszweck: ASSB170055,
IBAN: DE84810000000081001530; BIC-Code: MARKDEF1810.
— Haftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden mit Deckungssummen,
— Bauzeitenplan.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe 5 v. H. der Auftragssumme gemäß
Vergabe- und
Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A (VOB/A) § 9 EU / Vergabe- und
Vertragsordnung für
Bauleistungen Teil B (VOB/B) § 17, sofern die Auftragssumme 250 000 EUR ohne
Umsatzsteuer beträgt.
Sicherheit für Mängelansprüche in Höhe 3 v. H. der Bruttoabrechnungssumme gemäß
VOB/A § 9 EU und
VOB/B § 17.
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-10-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-09-11 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Ort des Eröffnungstermins: Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt,
Vergabestelle Nord,
Otto-von-Guericke-Straße 5,
39104 Magdeburg.
Zusätzliche Informationen: Personen, die bei der Öffnung der Angebote anwesend sein dürfen: Nein.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt des Landes Sachsen-Anhalt
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Postort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerber bzw. Bieter über die Ablehnung ihrer Bewerbung bzw. über den beabsichtigten Zuschlag informiert hat und bei Informationen per Fax oder auf elektronischem Weg mindestens 10 Kalendertage ansonsten mindestens 15 Kalendertage vergangen sind. Vor der Antragstellung muss der Bewerber/ Bieter in der Regel den Vergaberechtsverstoß unverzüglich gegenüber dem Auftraggeber gerügt haben, d. h. ohne schuldhaftes Verzögern bzw. bei einem Vergabeverstoß, der auf Grund der Bekanntmachung erkennbar war, innerhalb der Bewerbungsfrist und bei Verstößen, die erst in den Vergabeunterlagen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerber bzw. Bieter über die Ablehnung ihrer Bewerbung bzw. über den beabsichtigten Zuschlag informiert hat und bei Informationen per Fax oder auf elektronischem Weg mindestens 10 Kalendertage ansonsten mindestens 15 Kalendertage vergangen sind. Vor der Antragstellung muss der Bewerber/ Bieter in der Regel den Vergaberechtsverstoß unverzüglich gegenüber dem Auftraggeber gerügt haben, d. h. ohne schuldhaftes Verzögern bzw. bei einem Vergabeverstoß, der auf Grund der Bekanntmachung erkennbar war, innerhalb der Bewerbungsfrist und bei Verstößen, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, innerhalb der Frist für die Angebotsabgabe. Ein Nachprüfantrag ist zudem unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2017/S 150-309783 (2017-08-04)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-03-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 4995820.95 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Die Unterlagen in Papierform (einschl. Datenträger) können auch kostenpflichtig mit Angabe des Verwendungszwecks unter I.1) abgefordert werden:
Preis: 27,00 EUR.
Zahlungsbedingungen und -weise:
Empfänger: LHW; Kontonummer: 81001530; BLZ: 810 000 00;
Deutsche Bundesbank;
Verwendungszweck: ASSB170055;
IBAN: DE84810000000081001530; BIC-Code: MARKDEF1810.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerber bzw. Bieter über die Ablehnung ihrer Bewerbung bzw. über den beabsichtigten Zuschlag informiert hat und bei Informationen per Fax oder auf elektronischem Weg mindestens 10 Kalendertage ansonsten mindestens 15 Kalendertage vergangen sind. Vor der Antragstellung muss der Bewerber/ Bieter in der Regel den Vergaberechtsverstoß unverzüglich gegenüber dem Auftraggeber gerügt haben, d. h. ohne schuldhaftes Verzögern bzw. bei einem Vergabeverstoß, der auf Grund der Bekanntmachung erkennbar war, innerhalb der Bewerbungsfrist und bei Verstößen, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, innerhalb der Frist für die Angebotsabgabe. Ein Nachprüfantrag ist zudem unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerber bzw. Bieter über die Ablehnung ihrer Bewerbung bzw. über den beabsichtigten Zuschlag informiert hat und bei Informationen per Fax oder auf elektronischem Weg mindestens 10 Kalendertage ansonsten mindestens 15 Kalendertage vergangen sind. Vor der Antragstellung muss der Bewerber/ Bieter in der Regel den Vergaberechtsverstoß unverzüglich gegenüber dem Auftraggeber gerügt haben, d. h. ohne schuldhaftes Verzögern bzw. bei einem Vergabeverstoß, der auf Grund der Bekanntmachung erkennbar war, innerhalb der Bewerbungsfrist und bei Verstößen, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, innerhalb der Frist für die Angebotsabgabe. Ein Nachprüfantrag ist zudem unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.