IBM Wartungsverlängerung

Sächsische AufbauBank – Förderbank – (SAB)

Die Sächsische Aufbaubank- Förderbank (SAB) hat für IBM-Lizenzen Standard-Wartungsverträge abgeschlossen. Diese Verträge laufen in Kürze aus. Analog zu den derzeit bestehenden Verträgen sollen neue Verträge für eine Laufzeit bis zum 31.12.2022 abgeschlossen werden. Bei der Vertragslaufzeit ist zu beachten, dass die derzeit bestehenden Verträge nicht zum gleichen Zeitpunkt enden. Dort muss eine Anpassung der Laufzeiten erfolgen. Die Verträge sollen für sämtliche in der Leistungsbeschreibung im Anhang genannten Lizenzen gelten.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-11-27. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-11-09.

Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-11-09 Auftragsbekanntmachung
2017-11-13 Ergänzende Angaben
2017-12-29 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Ergänzende Angaben (2017-11-13)
Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Sächsische AufbauBank – Förderbank – (SAB)
Postanschrift: Pirnaische Straße 9
Postort: Dresden
Postleitzahl: 01069
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: servicecenter@sab.sachsen.de 📧
Region: Dresden, Kreisfreie Stadt 🏙️
URL: www.sab.sachsen.de 🌏

Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: IBM Wartungsverlängerung. 2017-SAB-0003
Produkte/Dienstleistungen: Softwarepaket und Informationssysteme 📦
Kurze Beschreibung:
“Die Sächsische Aufbaubank- Förderbank (SAB) hat für IBM-Lizenzen Standard-Wartungsverträge abgeschlossen. Diese Verträge laufen in Kürze aus. Analog zu den...”    Mehr anzeigen

Ergänzende Informationen
Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2017/S 218-453381

Änderungen
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.7
Ort des zu ändernden Textes: Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Alter Wert
Datum: 2017-11-24 📅
Zeit: 12:00
Neuer Wert
Datum: 2017-11-27 📅
Zeit: 12:00
Quelle: OJS 2017/S 219-455830 (2017-11-13)