ICP-MS/MS System, Triple Quad

Logistik Zentrum Niedersachsen -Landesbetrieb -, Außenstelle Hannover

Dem Logistik Zentrum Niedersachsen (LZN) obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung).
Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz beabsichtigt die Beschaffung eines ICP-MS/MS Messsystems mit Triple Quad Technologie und Reaktionszelle gemäß der nachfolgenden Aufstellung, sowie die Methoden und Applikationsentwicklung für die aufgeführten Aufgabenstellungen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-08-29. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-07-24.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-07-24 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2017-07-24)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Massenspektrometer
Referenznummer: 132558-LAB/2017-03.36
Kurze Beschreibung:
Dem Logistik Zentrum Niedersachsen (LZN) obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung). Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz beabsichtigt die Beschaffung eines ICP-MS/MS Messsystems mit Triple Quad Technologie und Reaktionszelle gemäß der nachfolgenden Aufstellung, sowie die Methoden und Applikationsentwicklung für die aufgeführten Aufgabenstellungen.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Massenspektrometer 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Niedersachsen 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Logistik Zentrum Niedersachsen -Landesbetrieb -, Außenstelle Hannover
Postanschrift: Podbielskistraße 166
Postleitzahl: 30177
Postort: Hannover
Kontakt
Internetadresse: http://www.lzn.niedersachsen.de 🌏
E-Mail: jessica.heine@lzn.de 📧
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Center/notice/CXQ6YYHYMRD 🌏
URL der Teilnahme: https://www.dtvp.de/Center/notice/CXQ6YYHYMRD 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-07-24 📅
Einreichungsfrist: 2017-08-29 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-07-27 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 142-291684
ABl. S-Ausgabe: 142
Zusätzliche Informationen
Gemäß Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen. Rechtsform bei der Gründung einer Bietergemeinschaft: Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Dem Logistik Zentrum Niedersachsen (LZN) obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung).
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Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz beabsichtigt die Beschaffung eines ICP-MS/MS Messsystems mit Triple Quad Technologie und Reaktionszelle gemäß der nachfolgenden Aufstellung, sowie die Methoden und Applikationsentwicklung für die
aufgeführten Aufgabenstellungen.
Aufgeführten Aufgabenstellungen.
In der NLWKN Betriebsstelle Hannover-Hildesheim soll es am Standort Hildesheim für die normgerechte Untersuchung von Trinkwasser- und Umweltproben und insbesondere für die Isotopenanalytik eingesetzt werden. Es muss sowohl für die Routineanalytik mit hohem Probendurchsatz, als auch für die spezialisierte Isotopenanalytik geeignet sein. Für die Durchführung dieser Untersuchungen und Aufgabenstellungen wird ein, den nachfolgenden Leistungsanforderungen entsprechendes, flexibel einsetzbares, hochleistungsfähiges und mit Kopplungstechnik erweiterbares ICP-MS/MS mit Triple Quad Technologie zwingend benötigt.
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Des Weiteren enthält der Beschaffungsauftrag die Unterstützung bei der Applikationsentwicklung durch den Anbieter. Ziel ist es funktionsfähige Messmethoden für die aufgeführten Aufgabenstellun-gen zusammen mit dem Auftraggeber zu entwickeln.
Die Leistungsfähigkeit des ICP-MS/MS System, insbesondere die Einhaltung der Bestimmungsgrenzen für die Elemente/Isotope, die in den Tabellen 1 und 2 aufgeführt sind, ist während eines Demotermins im Labor des Anbieters zu zeigen. Es werden bis zu 3 Personen des NLWKN anwesend sein.
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Die 1-2 tägige Demo findet in der KW 36/2017 oder KW 37/2017 statt.
Der NLWKN stellt konzentrierte Multielementlösungen zur Verfügung, aus denen die Kalibrationsstandards vor Ort hergestellt werden, sowie eine konzentrierte Matrixlösung, die den Standards und Messlösungen beigefügt werden kann. Des Weiteren wird der NLWKN zertifiziertes Referenzmaterial zur Verfügung stellen. Es sollen ausgewählte Realproben (Umweltproben), über deren Matrixzusammensetzung der NLWKN informiert, gemessen werden.
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Ziele der Demonstration:
a) Bestimmung von Schwermetallen gemäß Tabelle 1 in matrixunbelasteten Proben.
b) Bestimmung von Schwermetallen gemäß Tabelle 1 in matrixbelasteten Proben.
c) Demonstration zur Beseitigung spektraler Interferenzen/Störungen, am Beispiel Arsen und Selen.
d) Bestimmung von Uran-Isotopen und Thorium gemäß Tabelle 2.
e) Demonstration zur Beseitigung der Störung durch Y bei der Sr 90 Bestimmung.
Während und/oder nach der Demonstration sind die Bestimmungsgrenzen, wie in der Bewertungsmatrix unter Punkt 3.2.1. und 3.2.2. beschrieben, nachzuweisen. Die Rohdaten dieser Messungen in c/s sind dem NLWKN bis spätestens 22.9.2017 zur Verfügung zu stellen.
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Dauer: 12 Monate
Zusätzliche Informationen:
Gemäß Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen.
Rechtsform bei der Gründung einer Bietergemeinschaft:
Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz; An der Scharlake 39; 31135 Hildesheim.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
A. Mit dem Angebot sind sämtliche der nachfolgend unter diesem Abschnitt, den Abschnitten „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ und „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ aufgelisteten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) beizubringen.
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Mehrere Unternehmen können sich zu einer Bietergemeinschaft zusammenschließen. Beabsichtigt ein Bieter sich mit einer Bietergemeinschaft an dem Vergabeverfahren zu beteiligen, hat er die hierfür maßgeblichen Gründe schriftlich mitzuteilen und zusammen mit dem Angebot vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche hier aufgeführten Eigenerklärungen jeweils von allen Mitgliedern bzw. dem bevollmächtigtem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
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Ein Bieter kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde (gemäß den Teilnahmebedingungen gem. § 47 Abs. 1 VgV der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen („Eignungsleihe“). In diesem Fall hat der Bieter diese anderen Unternehmen (Dritte) in seinem Angebot zu benennen und die unter den Abschnitten „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ und „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ bezeichneten Erklärungen, Nachweise und Angaben (Unterlagen) für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bieter auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde beruft. Außerdem hat der Bieter die hier aufgeführten Eigenerklärungen jeweils auch von diesen benannten Dritten im Angebot beizubringen.
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Ferner sind – auf Verlangen der Vergabestelle – bis zur Vergabeentscheidung die Unterauftragnehmer zu benennen und Erklärungen der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer einzureichen, aus denen hervorgeht, dass der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer zugreifen kann (Verpflichtungserklärung).
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B. Die geforderten Eignungsunterlagen bzgl. dieses Abschnitts im Einzelnen:
— Angaben zur Firma und zum Firmenprofil (näheres ist den Ausschreibungsunterlagen beigefügten Vordruck zu entnehmen)
— ggf. Erklärung der Bietergemeinschaft
— ggf. Eigenerklärung über die Inanspruchnahme von
Subunternehmen.
eignungsrelevanten Dritten.
— Eigenerklärung zum Urheberrecht
— vollständig ausgefüllte Anlage zur Leistungsbeschreibung – Technischer Teil (Teil B)
— Bewertungsmatrix inkl. abgefragter Applikationsschriften und instrument spezifischen Veröffentlichungen
— Prospektmaterial, Daten- und Maßblätter des angebotenen Liefer- und Leistungsumfanges in digitaler Form.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die Erklärungen hinsichtlich der Bonität des Unternehmens und des Umsatzes sind im Vordruck „Angaben zur Firma und zum Firmenprofil“ enthalten (siehe Abschnitt Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister).
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Referenzen, über die wesentlichen, in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung in Art und Umfang vergleichbar sind, unter Angabe des Auftragswertes, des Auftragsumfangs, des Auftragszeitraums sowie des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer. Eine entsprechende Tabelle ist im Vordruck „Angaben zur Firma und zum Firmenprofil“ enthalten. (siehe Abschnitt Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister)
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— Darstellung der Lieferkontinuität. Das Logistik Zentrum Niedersachsen arbeitet u. a. nach den Prinzipien und Methoden, wie sie für automatisierte Webshopverfahren üblich sind. Aufträge werden in der Regel durch E-Mail,in Ausnahmefällen per Telefax erteilt. Als weiterer Nachweis zur Eignung, speziell der technischen Leistungsfähigkeit, hat der Bieter in seinem Angebot darzustellen, wie er in geeigneter Weise die Lieferkontinuität auf der Grundlage von Bestellungen, die ihm von dem Logistik Zentrum Niedersachsen als automatisiert zugehende Webshopbestellungen zur Verfügung gestellt werden, garantiert (i.S.v. § 276Abs. 1 S. 1 BGB). Die Darstellung der Lieferkontinuität soll eine möglichst ausführliche Beschreibung der betriebsinternen Vorgangsbearbeitung bis zur Zustellung der Ware enthalten, insbesondere in zeitlicher Hinsicht und zum Thema Problembewältigung bei absehbaren Lieferverzögerungen. Des Weiteren hat der Bieter in seiner Darstellung zur Lieferkontinuität anzugeben, ob eine betriebseigene Lagerung der Artikel vorgesehen ist oder ob und wie die zu liefernden Bedarfe seinerseits noch von Vorlieferanten geordert werden müssen.
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— Nachweis für die angebotenen elektronischen Artikel, dass diese den Verordnungen zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz entsprechen, z. B. Konformitätserklärung des Herstellers bzw. Bieters. Die Nachweise sind unter Bezugnahme auf die Positionsnummer des Angebotsvordrucks zu beschriften.
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— Datenblätter, sofern gleichwertige Artikel zu den im Angebotsvordruck benannten Artikeln angeboten werden. Diese Datenblätter sind unter Bezugnahme auf die Positionsnummer des Angebotsvordrucks zu beschriften.
Mindeststandards: — Anlage zur Leistungsbeschreibung – Technischer Teil (Teil B).
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
— Erklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen sowie Sozial- und Umweltstandards (siehe Vordruck „Angaben zur Firma und zum Firmenprofil“)
— Erklärung zur Berücksichtigung sozialer Kriterien gem. § 11 NTVergG.

Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-10-20 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-08-29 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Center/notice/CXQ6YYHYMRD 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Am 1.1.2014 ist das Niedersächsische Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen (Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz – NTVergG) in Kraft getreten. Dieses Gesetz soll einen fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge gewährleisten sowie die umwelt- und sozialverträgliche Beschaffung durch die öffentliche Hand fördern. Das NTVergG findet Anwendung auf alle öffentlichen Aufträge über Bau- Dienst- und Lieferleistungen – einschließlich Dienstleistungen im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs (ÖPNV) – ab einem geschätzten Auftragswert von 10 000 EUR (netto).
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Die Vergabe des Auftrags erfolgt nach den Regelungen der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) in der zum Zeitpunkt der Vergabebekanntmachung gültigen Fassung, ohne dass diese Bestimmungen Vertragsbestandteil werden, sowie nach den Regelungen des § 2 Abs. 3 des Niedersächsi-schen Gesetzes zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (NTVergG) in der Fassung vom 1.7.2016.
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Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYHYMRD.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Regierungsvertretung Lüneburg
Postanschrift: Postfach
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21310
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 413115-2943 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
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§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB lautet:
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrensgemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
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Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information per Telefax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Informationgeschlossen werden (§ 134 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 134 GWB.
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Quelle: OJS 2017/S 142-291684 (2017-07-24)