Im Rahmen des Artenschutzprogramms Baden-Württemberg werden 12 von einander unabhängige naturschutzfachlich orientierte Werk-/Dienstleistungsverträge vergeben
Im Rahmen des Artenschutzprogramms Baden-Württemberg werden 12 von einander unabhängige Werk-/Dienstleistungsverträge vergeben mit dem Ziel, Stützungsmaßnahmen für folgende hochbedrohte Tier- und Pflanzenarten durchzuführen: 1.+2.) Farn- und Blütenpflanzen (regional unterteilt in Nord und Süd), 3.) Schnecken und Muscheln (insbesondere Unio crassus), 4.) Heuschrecken, 5.) Libellen, 6.) Schmetterlinge, 7.) Wildbienen, 8.) Pracht- und andere holzbewohnende Käfer, 9.) Amphibien und Reptilien, 10.) Biber, 11.) Vögel und 12.) Fledermäuse (Gebäude bewohnende Arten, insbesondere Plecotus austriacus, Myotis emarginatus, Barbarstella barbastellus, Myotis brandtii).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-01-12.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-11-30.
Auftragsbekanntmachung (2017-11-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Planung einer Strategie für das Management oder den Schutz natürlicher Ressourcen
Kurze Beschreibung:
Im Rahmen des Artenschutzprogramms Baden-Württemberg werden 12 von einander unabhängige Werk-/Dienstleistungsverträge vergeben mit dem Ziel, Stützungsmaßnahmen für folgende hochbedrohte Tier- und Pflanzenarten durchzuführen: 1.+2.) Farn- und Blütenpflanzen (regional unterteilt in Nord und Süd), 3.) Schnecken und Muscheln (insbesondere Unio crassus), 4.) Heuschrecken, 5.) Libellen, 6.) Schmetterlinge, 7.) Wildbienen, 8.) Pracht- und andere holzbewohnende Käfer, 9.) Amphibien und Reptilien, 10.) Biber, 11.) Vögel und 12.) Fledermäuse (Gebäude bewohnende Arten, insbesondere Plecotus austriacus, Myotis emarginatus, Barbarstella barbastellus, Myotis brandtii).
Im Rahmen des Artenschutzprogramms Baden-Württemberg werden 12 von einander unabhängige Werk-/Dienstleistungsverträge vergeben mit dem Ziel, Stützungsmaßnahmen für folgende hochbedrohte Tier- und Pflanzenarten durchzuführen: 1.+2.) Farn- und Blütenpflanzen (regional unterteilt in Nord und Süd), 3.) Schnecken und Muscheln (insbesondere Unio crassus), 4.) Heuschrecken, 5.) Libellen, 6.) Schmetterlinge, 7.) Wildbienen, 8.) Pracht- und andere holzbewohnende Käfer, 9.) Amphibien und Reptilien, 10.) Biber, 11.) Vögel und 12.) Fledermäuse (Gebäude bewohnende Arten, insbesondere Plecotus austriacus, Myotis emarginatus, Barbarstella barbastellus, Myotis brandtii).
Referenz Daten
Absendedatum: 2017-11-30 📅
Einreichungsfrist: 2018-01-12 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-12-02 📅
Datum des Beginns: 2018-04-01 📅
Datum des Endes: 2019-02-28 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 232-483928
ABl. S-Ausgabe: 232
Zusätzliche Informationen
Anmerkungen zu II.2.6)
Der geschätzte Wert von 450 000 EUR bezieht sich auf die jährliche Summe der 12 Einzelverträge nach II.1.1).
Für die einzelnen Verträge wird je nach Art/Artengruppe mit einer jährlichen Auftragssumme von 20 000 EUR bis zu 70 000 EUR gerechnet.
Der geschätzte Wert von 450 000 EUR bezieht sich auf die jährliche Summe der 12 Einzelverträge nach II.1.1).
Für die einzelnen Verträge wird je nach Art/Artengruppe mit einer jährlichen Auftragssumme von 20 000 EUR bis zu 70 000 EUR gerechnet.
Objekt Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 450 000 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Wesentliche Inhalte der Leistung
— Einarbeitung: Sichtung und Auswertung der Unterlagen der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg und des Regierungspräsidiums Karlsruhe (RP) zum Artenschutzprogramm (ASP) Baden-Württemberg
— Kontrollbegehung zur Zustandserfassung ausgewählter Vorkommen von Tier- bzw. Pflanzenarten
— Planung von Landschaftspflege-/Entwicklungsmaßnahmen zur Förderung der betreffenden Arten: Formulierung der Inhalte für einmalige Pflegeaufträge / Entwicklungsmaßnahmen des RP bzw. mehrjährige Pflegeverträge der Unteren Naturschutzbehörden (UNB), kartografische Dokumentation der Pflege- / Entwicklungsflächen (Erstellung von shapes und pdfs, bei Fledermäusen: Bauskizzen), Kalkulation der Pflege- / Entwicklungskosten
— Planung von Landschaftspflege-/Entwicklungsmaßnahmen zur Förderung der betreffenden Arten: Formulierung der Inhalte für einmalige Pflegeaufträge / Entwicklungsmaßnahmen des RP bzw. mehrjährige Pflegeverträge der Unteren Naturschutzbehörden (UNB), kartografische Dokumentation der Pflege- / Entwicklungsflächen (Erstellung von shapes und pdfs, bei Fledermäusen: Bauskizzen), Kalkulation der Pflege- / Entwicklungskosten
— Abstimmung der Maßnahmen mit den Grund-Eigentümern / Bewirtschaftern / zuständigen Behörden
— Beratung der RP-Gebietsreferenten / vom RP beauftragten Kreis-Landschaftspflegemanagern / Untere Naturschutzbehörden (UNB) incl. Mitarbeiter der Landschaftserhaltungsverbände zum Vollzug der Pflege (bei Fledermäusen ggf. eigene Begleitung und Abnahme baulicher Maßnahmen)
— Beratung der RP-Gebietsreferenten / vom RP beauftragten Kreis-Landschaftspflegemanagern / Untere Naturschutzbehörden (UNB) incl. Mitarbeiter der Landschaftserhaltungsverbände zum Vollzug der Pflege (bei Fledermäusen ggf. eigene Begleitung und Abnahme baulicher Maßnahmen)
— Durchführung von Wirkungskontrollen (Effizienzkontrollen)
— Abschlußbericht inkl. Eingabe der relevanten Daten in Datenbanken, Fotodokumentation und Vorschlag für das Arbeitsprogramm des nachfolgenden Umsetzungsjahres.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 450 000 EUR 💰
Beschreibung der Verlängerungen:
Es wird für jede Art/Artengruppe ein Vertrag mit einem jährlichen Bearbeitungsprogramm vergeben. Der Vertrag läuft ein Jahr. Der Vertrag kann jeweils um ein Jahr verlängert werden. Die Verlängerungsoption umfasst einen maximalen Gesamtbearbeitungszeitraum von 5 Jahren.
Es wird für jede Art/Artengruppe ein Vertrag mit einem jährlichen Bearbeitungsprogramm vergeben. Der Vertrag läuft ein Jahr. Der Vertrag kann jeweils um ein Jahr verlängert werden. Die Verlängerungsoption umfasst einen maximalen Gesamtbearbeitungszeitraum von 5 Jahren.
Beschreibung der Optionen: S. II.2.7).
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwcklung des Ländlichen Raumes (ELER), ELER-Code 7.6.3.
Zusätzliche Informationen:
Anmerkungen zu II.2.6)
Der geschätzte Wert von 450 000 EUR bezieht sich auf die jährliche Summe der 12 Einzelverträge nach II.1.1).
Für die einzelnen Verträge wird je nach Art/Artengruppe mit einer jährlichen Auftragssumme von 20 000 EUR bis zu 70 000 EUR gerechnet.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Karlsruhe.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Der Bewerber muss eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1 500 000 EUR für Personenschäden und 200 000 EUR für Sachschäden vorweisen können.
Mindeststandards:
Für die Teilnahme am Wettbewerb ist eine Eigenerklärung ausreichend. Im Falle einer Auftragserteilung muss vor Vertragsschluss eine Kopie des Versicherungsscheins neueren Datums (höchstens ein halbes Jahr alt) mit Angabe der Versicherungsdauer vorgelegt werden.
Für die Teilnahme am Wettbewerb ist eine Eigenerklärung ausreichend. Im Falle einer Auftragserteilung muss vor Vertragsschluss eine Kopie des Versicherungsscheins neueren Datums (höchstens ein halbes Jahr alt) mit Angabe der Versicherungsdauer vorgelegt werden.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Sehr gute Kenntnisse der deutschen Sprache; Nachweise durch Zeugnisse, Zertifikate, Aufenthalte in Deutschland, durchgeführte Projekte.
Erklärung, wie die örtliche Präsenz und Erreichbarkeit während der Projektbearbeitungszeit gewährleistet wird.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Erklärung zu Ausschlusskriterien: Aktuelle, rechtsverbindlich unterzeichnete Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 48 Abs. 1 und 2 VgV i.V.m. §§ 123 und 124 GWB vorliegen.
Bewerber-/Bietergemeinschaften: Nennung der Mitglieder sowie eines der Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages (jeweils mit Name, Adresse und Unterschrift).
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Auswahlkriterien:
Die Bewerber für die jeweilige Art/Artengruppe weisen durch Referenzen ihre fachliche Eignung zur Auftragserfüllung nach. Die Referenzen müssen sich auf auftragsbezogene relevante Tätigkeiten beziehen, die mindestens in den letzten 3 Jahre durchgeführten wurden, mit Nennung des Auftraggebers und eines Ansprechpartners. Es sind zudem die Personen mit ihrer fachlichen Qualifikation zu benennen, die den Auftrag ausführen werden.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Bewerber für die jeweilige Art/Artengruppe weisen durch Referenzen ihre fachliche Eignung zur Auftragserfüllung nach. Die Referenzen müssen sich auf auftragsbezogene relevante Tätigkeiten beziehen, die mindestens in den letzten 3 Jahre durchgeführten wurden, mit Nennung des Auftraggebers und eines Ansprechpartners. Es sind zudem die Personen mit ihrer fachlichen Qualifikation zu benennen, die den Auftrag ausführen werden.
Die ausschreibende Stelle wählt aufgrund der eingereichten Referenzen für jede Art/Artengruppe 3-5 geeignete Bewerber nach den folgenden Auswahlkriterien aus:
1. Erfahrungen bei der Förderung bedrohter Arten der jeweiligen Artengruppe / speziell genannten Arten durch gezielte Pflege- / Entwicklungsmaßnahmen (bei Fledermäusen: Gestaltung von Gebäude-Quartieren, ökologische Baubegleitung bei Sanierungen); Gewichtung 20 %.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
1. Erfahrungen bei der Förderung bedrohter Arten der jeweiligen Artengruppe / speziell genannten Arten durch gezielte Pflege- / Entwicklungsmaßnahmen (bei Fledermäusen: Gestaltung von Gebäude-Quartieren, ökologische Baubegleitung bei Sanierungen); Gewichtung 20 %.
2. Erfahrungen im Umgang mit Verwaltungsprojekten, mit der Pflegeplanung und der Kostenkalkulation von Pflege- / Entwicklungsmaßnahmen (z.B. nach der Landschaftspflegerichtlinie [LPR], Maschinenringsätzen o.ä.); Gewichtung 20 %.
3. Gute Kenntnisse im Umgang mit geographischen Informationssystemen (z.B. ArcGIS oder vergleichbare Programme) und Eingabe von Daten in Datenbanken (z.B. Access); Gewichtung 10 %.
4. Sehr gute floristische bzw. faunistische Kenntnisse der jeweiligen speziell genannten Art / Artengruppe sowie Kenntnis ihrer jeweiligen (Aut-) Ökologie (mit Fokus auf die stark gefährdeten und vom Aussterben bedrohten Arten Baden-Württembergs); Gewichtung 20 %.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
4. Sehr gute floristische bzw. faunistische Kenntnisse der jeweiligen speziell genannten Art / Artengruppe sowie Kenntnis ihrer jeweiligen (Aut-) Ökologie (mit Fokus auf die stark gefährdeten und vom Aussterben bedrohten Arten Baden-Württembergs); Gewichtung 20 %.
5. Mitarbeit (regelmäßiger oder / und nennenswerter Beitrag) bei floristischen oder faunistischen Kartierungen der jeweiligen Artengruppe z.B. auf regionaler, landes- oder bundesweiter Ebene (z.B. zu den „Grundlagenwerken Baden-Württembergs“, zu sonstigen Verbreitungsatlanten, „LAK-Kartierung“ der LUBW etc.); Gewichtung 10 %.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
5. Mitarbeit (regelmäßiger oder / und nennenswerter Beitrag) bei floristischen oder faunistischen Kartierungen der jeweiligen Artengruppe z.B. auf regionaler, landes- oder bundesweiter Ebene (z.B. zu den „Grundlagenwerken Baden-Württembergs“, zu sonstigen Verbreitungsatlanten, „LAK-Kartierung“ der LUBW etc.); Gewichtung 10 %.
6. Für Gefäßpflanzen: Erfahrung mit Wirkungskontrollen (u.a. Einrichten von Dauerflächen, Untersuchungsmethodik);
Für alle Tiergruppen: Kenntnis der für die jeweilige Tiergruppe erforderlichen a) Methoden zur Erfassung (Wirbeltiere: Alters- / Geschlechts-/ Fortpflanzungsstatusansprache, Lautanalyse, speziell Fledermäuse: Netzfang, Telemetrie; Wirbellose: präimaginaler und imaginaler Stadien (z.B. Exuvien, Eier, Raupen / Larven)), b) sonstiger Befunde wie Spuren (z.B. Eierschalen, Kotanalysen, Bohrgänge, Bissspuren, Bauten) oder c) anderer Habitatrequisiten sowie d) Erfahrungen bei der Durchführung von Wirkungskontrollen;
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Für alle Tiergruppen: Kenntnis der für die jeweilige Tiergruppe erforderlichen a) Methoden zur Erfassung (Wirbeltiere: Alters- / Geschlechts-/ Fortpflanzungsstatusansprache, Lautanalyse, speziell Fledermäuse: Netzfang, Telemetrie; Wirbellose: präimaginaler und imaginaler Stadien (z.B. Exuvien, Eier, Raupen / Larven)), b) sonstiger Befunde wie Spuren (z.B. Eierschalen, Kotanalysen, Bohrgänge, Bissspuren, Bauten) oder c) anderer Habitatrequisiten sowie d) Erfahrungen bei der Durchführung von Wirkungskontrollen;
Gewichtung 20 %.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 14:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2018-01-22 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-03-31 📅
Die Teilnahmeanträge sind in einem doppelten Umschlag einzureichen. Der Innere Umschlag ist deutlich mit dem Vermerk zu kennzeichnen: „Ausschreibung ASP Baden-Württemberg – Nicht öffnen vor dem 12.1.2018, 14:00“.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Kapellenstr. 17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76131
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 7219260📞
E-Mail: poststelle@rpk.bwl.de📧
Fax: +49 7219263985 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist insoweit vorsorglich ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Bewerber sowie die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB hin. Ein Antrag auf Nachprüfung ist danach u.a. unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist insoweit vorsorglich ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Bewerber sowie die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB hin. Ein Antrag auf Nachprüfung ist danach u.a. unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: S. VI.4.1.)
Quelle: OJS 2017/S 232-483928 (2017-11-30)