Immobilienangebot „Fernbahnhof Hamburg-Altona (neu)“

Freie und Hansestadt Hamburg – Finanzbehörde – Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG)

Der LIG verkauft Teilflächen der Flurstücke 2190, 2197, 3002, 3050, 4846, 4954, 2583 der Gemarkung Ottensen in einer Größe von insgesamt ca. 5 401 m. Geplant ist die Errichtung einer gemischt genutzten Immobilie für Büro, Hotel, kleinteiligen Einzelhandel u. ä. ohne Wohnen (Gesamtbauvorhaben) mit etwa 27 000 bis 30 000 m BGF durch den Bieter (Investor). Wesentlicher Teil dieser Entwicklung ist auch die Errichtung einer Empfangshalle sowie einer zweigeschossigen Tiefgarage mit ca. 10 000 m BGF inkl. der Gestaltung und Errichtung des Bahnhofsvorplatzes. Zusätzlich ist vom Investor ein für bahnbetriebliche Nutzungen bestimmter Gebäudetrakt mit ca. 1 700 m BGF und anschließendem Wertstoffhof auf einem angrenzenden Grundstück (Teilflächen der Flurstücke 3050, 4954) von ca. 675 m zu errichten und nicht Teil der Verkaufsfläche. Die Errichtung dieses Gebäudetraktes und der Empfangshalle auf Grundlage eines Werkvertrags mit DB ist bei der Kaufpreisangabe zwingend zu berücksichtigen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-02-09. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-01-04.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-01-04 Auftragsbekanntmachung
2017-11-15 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2017-01-04)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Verkauf von Grundstücken
Referenznummer: FB 4.2.11.200-212/0273.12
Kurze Beschreibung:
Der LIG verkauft Teilflächen der Flurstücke 2190, 2197, 3002, 3050, 4846, 4954, 2583 der Gemarkung Ottensen in einer Größe von insgesamt ca. 5 401 m
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Verkauf von Grundstücken 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Bau von Bahnhöfen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Hamburg 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Freie und Hansestadt Hamburg – Finanzbehörde – Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG)
Postanschrift: Millerntorplatz 1
Postleitzahl: 20359
Postort: Hamburg
Kontakt
Internetadresse: http://immobilien-lig.hamburg.de/ 🌏
E-Mail: jscharf@goerg.de 📧
Telefon: +49 40500360485 📞
Fax: +49 40500360444 📠
URL der Dokumente: http://immobilien-lig.hamburg.de/7430848/immobilienangebote/ 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-01-04 📅
Einreichungsfrist: 2017-02-09 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-01-06 📅
Datum des Beginns: 2017-08-01 📅
Datum des Endes: 2023-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 004-004457
ABl. S-Ausgabe: 4
Zusätzliche Informationen
Zu Ziffer II.1.6): Trennbare Leistungen mit gesonderter Marktausrichtung werden gesondert vergeben (z. B. Technikgebäude, Gleisanlagen). Zu Ziffer II.2.10): Varianten/ Alternativangebote sind Gegenstand des Verhandlungsverfahrens. Der Ausschluss von Varianten/ Alternativangeboten bleibt vorbehalten.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Verfahrens ist der Verkauf eines ca. 5 401 m
1. Gebäuderiegel Nord inkl. Wertstoffhof.
2. Empfangshalle.
Zusätzlich ist die Bestellung dinglicher Nutzungsrechte zu Gunsten der DB und zu Lasten der verkauften Teilflächen in einem gesonderten Vertrag zu regeln, z. B. für die Flächen im Turm Nord (ca. 350 m
Von ausschlaggebender Bedeutung ist, dass der Bahnhof im Dezember 2023 zum Fahrplanwechsel für den Schienenverkehr in Betrieb genommen und am 6.1.2024 offiziell eröffnet werden kann. Dazu ist es erforderlich, dass zunächst die Empfangshalle sowie bis zum 29.9.2023 alle übrigen von der DB genutzten Anlagen und Einrichtungen komplett in ihrer jeweiligen Funktionalität zur Verfügung stehen und alle sonstigen baulichen Anlagen im Rohbau (Fassade und Dach geschlossen, Fenster eingesetzt) fertig gestellt sind. Mit der Realisierung des Gesamtbauvorhabens kann erst nach Fertigstellung und Inbetriebnahme des S-Bahnsteigs im August 2020 begonnen werden.
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Weitere Einzelheiten finden sich im Informationsmemorandum, Download siehe Ziffer I.3. Die gesamten Ausschreibungsunterlagen (insbesondere Pläne etc.) eignen sich nicht zum Download und werden in der zweiten Phase des Verfahrens (Verhandlungsverfahrens) nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs in einem gesonderten Datenraum den ausgewählten Bietern zum Zugang zur Verfügung gestellt.
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Beschreibung der Verlängerungen:
Laufzeitprognose: Genau/abschließende Laufzeit und etwaige Verlängerungen sind Gegenstand der Verhandlungen.
Beschreibung der Optionen:
Optionen (z. B. Verlängerungsoptionen) sind Gegenstand des Verhandlungsverfahrens. Der Ausschluss von Optionen bleibt vorbehalten.
Zusätzliche Informationen:
Zu Ziffer II.1.6): Trennbare Leistungen mit gesonderter Marktausrichtung werden gesondert vergeben (z. B. Technikgebäude, Gleisanlagen).
Zu Ziffer II.2.10): Varianten/ Alternativangebote sind Gegenstand des Verhandlungsverfahrens. Der Ausschluss von Varianten/ Alternativangeboten bleibt vorbehalten.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Millerntorplatz 1, 20359 Hamburg.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die Bewerbungsunterlagen (Vordrucke und Formulare) können auf der in Ziffer I.3) genannten Internetadresse abgerufen werden. Die Verwendung der Bewerbungsunterlagen ist verbindlich.
Eingereichte Nachweise müssen noch gültig sein; soweit Anforderungen an die Aktualität gestellt werden, bezieht sich der Zeitpunkt auf den Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung (vgl. Ziffer VI.5). Mit ihrem Teilnahmeantrag haben die Bewerber folgende Dokumente bzw. Unterlagen vorzulegen:
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PL1. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§§ 123, 124 GWB, § 6b EU VOB/A; ein Formblatt ist in den Bewerbungsunterlagen enthalten) oder Nachweis der Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.
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PL2. Eigenerklärung mit Angaben zur Firma, Rechtsform, Sitz, Gegenstand, Geschäftsleitung des Unternehmens, Unternehmensstruktur (z. B. Muttergesellschaften, Konzernzugehörigkeit, Niederlassungen– Organigramm), mit Darstellung der Gesellschafts- und Kapitalverhältnisse des Bewerbers sowie ggf. zur zuständigen Niederlassung.
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PL3. Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes und von einer Krankenkasse (diejenige, bei der die meisten Mitarbeiter des Bewerbers versichert sind), dass der Bewerber seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern sowie Beiträgen zur Sozialversicherung ordnungsgemäß beigekommen ist (Nachweise; Kopien sind ausreichend, auch wenn die Gültigkeit der Bescheinigung auf das Original beschränkt ist; das Ausstellungsdatum darf nicht älter als 6 Monate sein), ggf. Bescheinigung für das beherrschende Unternehmen.
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Im Fall von Bewerbergemeinschaften gelten die hier aufgeführten Eignungsanforderungen entsprechend für jedes einzelne Mitglied der Bewerbergemeinschaft.
Kann ein Bewerber aus einem stichhaltigen Grund einen geforderten Nachweis nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, vom LIG für geeignet erachteter Belege nachweisen.
Die Anforderung weiterer Eigenerklärungen und Bescheinigungen behält sich der Auftraggeber für am Ende des Teilnahmewettbewerbs ausgewählte Bieter und etwaige Nachunternehmer mit der Angebotsabgabe auf gesondertes Verlangen vor.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
WL1. Eigenerklärung über den jährlichen Umsatz des Bewerbers in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Falls der Bewerber noch keine 3 Jahre existiert, sind entsprechende Umsatzangaben für den Zeitraum des Bestehens anzugeben. Bei Bewerbergemeinschaften ist die Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft abzugeben.
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WL2. Nachweis einer Haftpflichtversicherung mit Angabe der Deckungssumme oder Erklärung, dass eine solche Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird.
LIG behält sich vor, eine Wirtschaftsauskunft über den Bewerber einzuholen.
Kann ein Bewerber aus einem stichhaltigen Grund einen geforderten Nachweis nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, vom LIG für geeignet erachteter Belege nachweisen. Die Anforderung weiterer Eigenerklärungen und Bescheinigungen behält sich der Auftraggeber für am Ende des Teilnahmewettbewerbs ausgewählte Bieter und etwaige Nachunternehmer mit der Angebotsabgabe auf gesondertes Verlangen vor.
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Mindeststandards:
Zu WL2: Die Deckungssumme der nachgewiesenen oder zu erklärenden Versicherung muss mindestens 3 000 000 EUR je Schadensfall für Personen- und Sachschäden sowie 1 500 000 EUR je Schadensfall für sonstige Schäden betragen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
TL1. Eigenerklärung über das jährliche Mittel der Beschäftigten jeweils für die letzten 3 Jahre insgesamt und für den maßgeblichen Bereich bzw. Geschäftsbereich (Aufschlüsselung kaufmännisch, technisch, sonstiges). Falls der Bewerber noch keine 3 Jahre existiert, sind entsprechende Angaben für den Zeitraum des Bestehens anzugeben. Bei Bewerbergemeinschaften ist die Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft abzugeben.
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TL2. Mindestens fünf erfolgreich realisierte Referenzprojekte über die Ausführung von vergleichbaren Leistungen in Bezug auf den zu vergebenden Auftrag (Grundstücksentwicklung und Bebauung von unbebauten oder freizuräumenden Grundstücken nach städtebaulichen Zielen/Vorgaben, davon eine Referenz mit einem Investitionsvolumen von 50 000 000 EUR) in den letzten maximal 5 Jahren (Eigenerklärung) mit den Angaben gemäß Bewerbungsformular. Bitte fügen Sie Beschreibungen des Auftrags bei, aus denen sich die Vergleichbarkeit der Referenz mit dem hier ausgeschriebenen Auftrag ableiten lässt. Das Referenzprojekt muss bereits abgeschlossen sein. Besonders gut werden solche Referenzen bewertet, bei denen die Projektentwicklung zumindest im Schwerpunkt der späteren Bebauung den Bereich Bau/Hochbau von Bahn- bzw. Bahnhofsgebäuden oder Bau/Hochbau unmittelbar an/neben Eisenbahnverkehrsanlagen/-infrastrukturanlagen betrifft. Die Referenzen sind gemäß Formblatt aus den Bewerbungsunterlagen mit den dort genannten Angaben einzureichen; hierzu gehört insbesondere die Angabe der Quote des eingesetzten Eigenkapitals. Bitte reichen Sie möglichst nicht mehr als 10 Referenzen ein und sortieren Sie diese nach ihrer Einschlägigkeit. Im Fall von Bietergemeinschaften können entsprechende Angaben für die Bietergemeinschaft insgesamt abgegeben werden. Der Auftraggeber kann in Einzelfällen die Vorlage von Referenzbescheinigungen der Referenzauftraggeber verlangen.
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TL3. Projektleiter: Nennung des vorgesehenen Projektleiters. Für den vorgesehenen Projektleiter sind ein Lebenslauf inklusive Aus- und Fortbildung, Berufserfahrung sowie persönliche Referenzen, die vergleichbar sind mit dem Auftragsgegenstand (maximal zehn Referenzen aus den vergangenen 5 Jahren, sortiert nach deren Einschlägigkeit), vorzulegen.
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TL4. Stellvertretender Projektleiter und Projektteam: Nennung des vorgesehenen stellvertretenden Projektleiters. Für den vorgesehenen stellvertretenden Projektleiter sind ein Lebenslauf inklusive Aus- und Fortbildung, Berufserfahrung sowie persönliche Referenzen, die vergleichbar sind mit dem Auftragsgegenstand (maximal 10 Referenzen aus den vergangenen 5 Jahren, sortiert nach deren Einschlägigkeit), vorzulegen. Darüber hinaus ist ein beispielhaftes Projektteam mit Organigramm der Verantwortlichkeiten und Qualifikationen zu benennen.
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TL5. Mit dem Teilnahmeantrag muss der Bewerber für sein Unternehmen ein Zertifikat über die Anwendung eines Qualitätsmanagementsystems gemäß DIN EN ISO 9001 (oder vergleichbar) einreichen. Das Zertifikat muss von einemakkreditierten Zertifizierer ausgestellt sein. Informationen zur Deutschen Akkreditierungsstelle sowie zu den Übergangsregelungen für bestehende Akkreditierungen erhalten Sie unter www.dakks.de
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Bei Bewerbergemeinschaften ist der Nachweis von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft abzugeben.
Mindeststandards:
Zu TL2. Mindestens 5 Referenzen müssen jeweils durch Bebauung im Anschluss an die Grundstücksentwicklung erfolgreich realisiert und umgesetzt worden sein.
Zu TL2. Mindestens eine Referenz muss ein Investitionsvolumen von 50 000 000 EUR gehabt haben.
Zu TL2. Mindestens eine Referenz muss durch Bebauung für die öffentliche Hand (Bund, Länder oder Kommunen) als Auftraggeber/Grundstückseigentümer im Anschluss an die Grundstücksentwicklung erfolgreich realisiert und umgesetzt worden sein.
Zu TL2. Mindestens eine Referenz muss einen vom Bieter durchgeführten/begleiteten hochbaulichen Realisierungswettbewerb betreffen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
1. Die am Ende des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten Bieter haben im Laufe des Verhandlungsverfahrens eine Eigenerklärung zur Tariftreue und zur Zahlung eines Mindestlohnes gemäß § 3 Hamburgisches Vergabegesetz (HmbVgG) abzugeben. Das in den später ausgehändigten Vergabeunterlagen beigefügte Formblatt ist zwingend zu verwenden.
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2. Es wird darauf hingewiesen, dass sich diese Eigenerklärung hinsichtlich der Zahlung des vergaberechtlichen Mindestlohns nach § 5 Abs. 1 HmbMinLohnG nicht auf Beschäftigte bezieht, die bei einem Bieter oder Nachunternehmer im EU-Ausland tätig sind und die Leistung ausschließlich im EU-Ausland erbringen.
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3. Auf die Bestimmungen der §§ 3, 5, 7 Abs. 2 und § 10 HmbVgG bei der evtl. Einbindung von Nachunternehmern wird hingewiesen.
4. In den Vergabeunterlagen, insbesondere dem Vertragswerk, sind Vertragsanpassungsklauseln vorgesehen. Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.

Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Maßgeblich für die Bewertung der Eignung sind die Leistungsfähigkeit (wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit) und die Fachkunde (technische und berufliche Leistungsfähigkeit). Die vorstehenden Kriterien werden anhand der gemäß Abschnitt III.1) dieser Bekanntmachung vorzulegenden Unterlagen bewertet.
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Die Leistungsfähigkeit und Fachkunde stehen im Verhältnis 40 % (Leistungsfähigkeit) zu 60 % (Fachkunde). Für die Bewertung der Leistungsfähigkeit werden die unter Ziffer III.1.2) (WL1 und WL2) genannten Angaben und Nachweise herangezogen. Insgesamt können hier maximal 400 Punkte erzielt werden. Zur Beurteilung der Fachkunde werden die unter Ziffer III.1.3) (TL1 bis TL5) genannten Angaben und Nachweise berücksichtigt. Hier können insgesamt maximal 600 Punkte erreicht werden.
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Die einzelnen Angaben und Nachweise haben bei insgesamt 1 000 möglichen Punkten folgende Wertigkeit:
— WL1: 250 Punkte;
— WL2: 150 Punkte;
— TL1: 100 Punkte;
— TL2: 250 Punkte;
— TL3: 100 Punkte;
— TL4: 100 Punkte;
— TL5: 50 Punkte.
Die Bewertung der Leistungsfähigkeit und Fachkunde erfolgt in einem relativen Vergleich der Bewerber miteinander auf der Grundlage der nachfolgenden Skala/Notenstufen. Die maximal erreichbaren Punktzahlen pro Angabe/ Nachweis werden mit dem jeweils erreichten Gewichtungsfaktor multipliziert. Anschließend werden die so ermittelten Punktzahlen addiert.
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— 100 % = sehr gut: Bewerber liegt in Bezug auf das Eignungskriterium mit Blick auf das Bewerberfeld weit über dem Durchschnitt;
— 80 % = gut: Bewerber liegt in Bezug auf das Eignungskriterium mit Blick auf das Bewerberfeld deutlich über dem Durchschnitt;
— 60 % = vollbefriedigend: Bewerber liegt in Bezug auf das Eignungskriterium mit Blick auf das Bewerberfeld im oberen Durchschnittsbereich;
— 40 % = befriedigend: Bewerber liegt in Bezug auf das Eignungskriterium mit Blick auf das Bewerberfeld im unteren Durchschnitt;
— 20 % = ausreichend: Bewerber lässt in Bezug auf das Eignungskriterium mit Blick auf das Bewerberfeld nur Unterdurchschnittliches erwarten.
Im Bereich zwischen 20 % und 100 % können zur Berücksichtigung einer Tendenz zur jeweils höheren Notenstufe Zwischenwerte gebildet werden (30 %, 50 %, 70 %, 90 %), die textlich der jeweiligen Notenstufe mit der darunter liegenden geraden Prozentzahl zugeordnet werden. Eine Bewertung eines Eignungskriteriums (Leistungsfähigkeit bzw. Fachkunde) mit 0 % würde einer völligen Nichterfüllung des jeweiligen Eignungskriteriums entsprechen, was den Ausschluss des Teilnahmeantrages zur Folge hat. Hinweis: Hierbei handelt es sich um Auswahl-, nicht um die Zuschlagskriterien.
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Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 15:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2017-02-22 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-09-30 📅

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB / Dr. Jan Scharf
Dokumente URL: http://immobilien-lig.hamburg.de/7430848/immobilienangebote/ 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB
Postanschrift: Dammtorstraße 12
Postleitzahl: 20354
Kontaktperson: Dr. Jan Scharf
Land: Hamburg 🏙️
Internetadresse: http://www.goerg.de 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
1. Die Bewerbungsunterlagen (Vordrucke und Formulare) müssen unter der in Ziffer I.3) genannten Internetadresse abgerufen werden. Die Verwendung der Bewerbungsunterlagen ist verbindlich. Sofern im Laufe des Teilnahewettbewerbes weitere Informationen oder Präzisierungen seitens des Auftraggebers z. B. wegen Fragen erforderlich werden sollten, werden diese Zusatzinformationen ebenfalls unter der dort genannten Internetadresse veröffentlicht. Die Bewerber müssen daher regelmäßig prüfen, ob unter der dort genannten Internetadresse weitere Informationen veröffentlicht wurden.
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2. Fragen zu den Anforderungen dieser Bekanntmachung und den Bewerbungsunterlagen sollen umgehend, jedoch spätestens bis zum 1.2.2017 an die folgenden E-Mail-Adressen gerichtet werden: jscharf@goerg.de sowie gleichzeitig ojauch@goerg.de. Der LIG behält sich vor, später eingehende Fragen nicht zu beantworten.
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3. Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Information dienen allein dem Zweck, den Interessenten einen Eindruck zu verschaffen und eine Entscheidung über die Teilnahme am Verfahren zu ermöglichen. Abweichungen und Spezifizierungen im Rahmen der Verhandlungen bleiben vorbehalten.
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4. Teilnahmeanträge sind in Papierform (einfach, kopierfähig, nicht gebunden) sowie in elektronischer Form (CD/DVD/USB-Stick) ausschließlich über den Postweg oder direkt an die in Ziffer I.3) benannte Stelle zu übermitteln (GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB). Die Teilnahmeanträge sind in einem verschlossenen Umschlag/Behältnis einzureichen und als solche zu kennzeichnen. Die Bewerber haben den Umschlag neben der Anschrift mit der Aufschrift „Teilnahmeantrag Immobilienangebot ‚Fernbahnhof Hamburg-Altona (neu)‘: Nicht vor dem 9.2.2017, 15:00 Uhr, öffnen“ zu versehen. Bitte beachten Sie: Nach unserer Erfahrung benötigt die Versendung des Angebotes mit der „gelben“ Post einen großen Sicherheitsvorlauf von mehreren Tagen. Wenn Ihr Angebot erst kurz – also wenige Tage – vor der Bewerbungsfrist versandfertig ist, empfehlen wir dringend, die Versendung mittels Kurier oder durch persönliche Übergabe vorzunehmen.
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5. Der Auftraggeber behält sich in Abweichung von § 16a EU VOB/A vor, unvollständige oder fehlende Nachweise und Unterlagen kurzfristig in ihm angemessen erscheinender Frist nachzufordern. Die Bewerber können jedoch nicht auf das Nachfordern vertrauen.
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6. Fremdsprachige Bescheinigungen oder Erklärungen sind in der Regel nur zu berücksichtigen, wenn sie mit Übersetzung in die deutsche Sprache vorgelegt worden sind (vgl. § 7 Abs. 1 HmbVgG). Die Vergabestelle kann Ausnahmen zulassen.
7. Elektronisch übermittelte Teilnahmeanträge werden von der Wertung ausgeschlossen.
8. Der Auftraggeber behält sich vor, das Verfahren aus sachlichen Gründen, z.B. Nichterteilung der noch erforderlichen Zustimmung des Senats der FHH, aufzuheben. Ersatzansprüche der Bewerber und Bieter sind – soweit rechtlich zulässig – ausgeschlossen. Mit dem Herunterladen der Bewerbungsunterlagen stimmt der Bewerber dem zu.
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9. Vergabeunterlagen einschließlich des Vertragswerks sowie der Zuschlagskriterien werden erst nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs in einem gesonderten Datenraum ausgegeben.
10. Auf § 10 Abs. 2 Hmb. Transparenzgesetz wird hingewiesen.
11. LIG behält sich vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten (§ 3b EU Abs. 3 Nr. 7 VOB/A).
12. Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterschriebene rechtsverbindliche Erklärung gemäß dem entsprechenden Formblatt der Bewerbungsunterlagen abzugeben und die dort genannten Anforderungen zu beachten.
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13. Im weiteren Verhandlungsverfahren ist es zulässig, Projektgesellschaften für die Durchführung des Auftrags zu benennen. Die Voraussetzungen hierfür werden den Bietern rechtzeitig in den Vergabeunterlagen/Verhandlungen bekannt gemacht.
14. Die Bekanntmachung erfolgt freiwillig in Anlehnung an die VOB/A-EU, da der Hauptteil ein Investorenauswahlverfahren ist.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen – Vergaberecht, Beschaffungsstelle und Zivilrecht
Postanschrift: Neuenfelder Straße 19
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 40428402441 📞
E-Mail: vergabekammer@bsw.hamburg.de 📧
Fax: +49 40427310499 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
— § 134 Abs. 2 GWB – Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an;
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— Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2017/S 004-004457 (2017-01-04)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-11-15)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-11-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-11-18 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 222-460848
Verweist auf Bekanntmachung: 2017/S 004-004457
ABl. S-Ausgabe: 222
Zusätzliche Informationen
Zu Ziffer II.1.6): Trennbare Leistungen mit gesonderter Marktausrichtung werden gesondert vergeben (z.B. Technikgebäude, Gleisanlagen). Zu Ziffer II.2.10): Varianten/ Alternativangebote sind Gegenstand des Verhandlungsverfahrens. Der Ausschluss von Varianten/ Alternativangeboten bleibt vorbehalten. Zu Ziffer II.1.7) sowie V.2.4): Der Kaupreis wird nicht veröffentlicht.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
1. Gebäuderiegel Nord inkl. Wertstoffhof
2. Empfangshalle
Zusätzlich ist die Bestellung dinglicher Nutzungsrechte zu Gunsten der DB und zu Lasten der verkauften Teilflächen in einem gesonderten Vertrag zu regeln, z.B. für die Flächen im Turm Nord (ca. 350 m
Beschreibung der Optionen:
Optionen (z.B. Verlängerungsoptionen) sind Gegenstand des Verhandlungsverfahrens. Der Ausschluss von Optionen bleibt vorbehalten.
Zusätzliche Informationen:
Zu Ziffer II.1.6): Trennbare Leistungen mit gesonderter Marktausrichtung werden gesondert vergeben (z.B. Technikgebäude, Gleisanlagen).
Zu Ziffer II.1.7) sowie V.2.4): Der Kaupreis wird nicht veröffentlicht.

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Nutzungskonzeption
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Umsetzungskonzeption zur sicherstellung des Erfolges
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Kostenkriterium: Kaufpreis
Gewichtung der Kosten: 40

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-09-30 📅

Referenz
Zusätzliche Informationen
Die Bekanntmachung erfolgt freiwillig in Anlehnung an die VOB/A-EU, da der Hauptteil ein Investorenauswahlverfahren ist.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
— § 134 Abs. 2 GWB – Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Mehr anzeigen
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
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Quelle: OJS 2017/S 222-460848 (2017-11-15)