Implementierung eines Datenbanksystems zur Abwicklung und Verwaltung von Fördermaßnahmen der MFG Filmförderung

MFG Medien- und Filmgesellschaft Baden-Württemberg mbH

Die MFG FF beabsichtigt, ein zukunftsfähiges Datenbanksystem auszuwählen und einen geeigneten Dienstleister mit der funktionalen, inhaltlichen, grafischen und technischen Umsetzung zu beauftragen. Ferner beabsichtigt die MFG diesen Dienstleister auch mit dem technischen Betrieb und der Wartung zu beauftragen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-06-07. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-05-15.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-05-15 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2017-05-15)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Datenbankverwaltungssystem
Referenznummer: V2017040
Kurze Beschreibung:
Die MFG FF beabsichtigt, ein zukunftsfähiges Datenbanksystem auszuwählen und einen geeigneten Dienstleister mit der funktionalen, inhaltlichen, grafischen und technischen Umsetzung zu beauftragen. Ferner beabsichtigt die MFG diesen Dienstleister auch mit dem technischen Betrieb und der Wartung zu beauftragen.
Mehr anzeigen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Datenbankverwaltungssystem 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Datenbank- und -Betriebssoftwarepaket 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: MFG Medien- und Filmgesellschaft Baden-Württemberg mbH
Postanschrift: Breitscheidstraße 4
Postleitzahl: 70174
Postort: Stuttgart
Kontakt
Internetadresse: http://www.mfg.de 🌏
E-Mail: vergabe@mfg.de 📧
URL der Dokumente: http://www.film.mfg.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-05-15 📅
Einreichungsfrist: 2017-06-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-05-19 📅
Datum des Beginns: 2017-08-15 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 096-189118
ABl. S-Ausgabe: 96
Zusätzliche Informationen
http://www.vergabe24.de/vergabeunterlagen/4F4111EFBC83B24DE053D45E45D9E5AF

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Hauptziele der Einführung einer digitalen Antrags- und Förderverwaltung sind:
— Vereinfachung und Optimierung des Prozesses der Antragstellung und der Nachreichung von Informationen für Antragsteller;
— Reduzierung des Arbeitsaufwands insbesondere in der MFG, der durch manuelle Übertragung von Daten in Datenbanken und andere elektronische Systeme entsteht;
— Reduzierung des Druck- und Versandvolumens für Antragsteller und die MFG;
— Ortsunabhängige Bereitstellung von Anträgen und Sitzungsdokumenten;
— Skalierbarkeit, Erweiterbarkeit und Zukunftsfähigkeit des technischen Systems;
— Statistiken, Analysen, Auswertungen und Berichte;
— Automatisierte Reporting-Funktionen.
Zusätzliche Informationen: http://www.vergabe24.de/vergabeunterlagen/4F4111EFBC83B24DE053D45E45D9E5AF

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Bewerber muss mit seinem Teilnahmeantrag folgende Anforderungen nachweisen:
— Erklärung über die Eintragung im Handelsregister,
— Erklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 123 Abs.1und Abs.4 GWB, § 124 Abs. 1 GWB,
— Erklärung über die ordnungsgemäße Gewerbeanmeldung,
— Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach§ 21AEntG, § 98 c AufenthG und§ 19 MiLoG.

Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 23:59
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-10-31 📅

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: GmbH mit Mehrheitsbeteiligung des Landes Baden-Württemberg
Kontakt
Kontaktperson: Robert Gehring
Dokumente URL: www.film.mfg.de 🌏
URL der Dokumente: www.film.mfg.de 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
1. Das vorliegende europaweite Vergabeverfahren ist ein zweistufiges Verfahren. Die erste Stufe ist der Teilnahmewettbewerb, die zweite Stufe das eigentliche Verhandlungsverfahren, an dem nur noch die geeigneten Bewerber teilnehmen.
2. Der Bewerber soll seinen Teilnahmeantrag für die entsprechenden Lose unter Nutzung des
Bewerbungsbogens zum Teilnahmeantrag schriftlich beim Auftraggeber einreichen. Dieses Teilnahmeantragsformular ist unter der in Ziffer I. 3.) dieser Bekanntmachung genannten URL kostenlos verfügbar.
3. Der Teilnahmeantrag ist auf dem Postweg oder direkt im verschlossenen Umschlag bei der
MFG Filmförderung einzureichen.
4. Die mindestens 3, höchstens 6 qualifizierten Bewerber erhalten dann die Vergabeunterlagen für die Stufe 2. Die übrigen Bewerber werden entsprechend der vergaberechtlichen Erfordernisse über ihre Nichtberücksichtigung informiert.
5. Für die Gewichtung der einzelnen Eignungsnachweise sind die jeweiligen Klammerzusätze aufgenommen.
Es findet eine vergleichende Wertung der Teilnahmeanträge statt. Für die entsprechend gewichteten
Eignungskriterien erfolgt eine Bewertung nach folgender Punkteskala:
5 Punkte: ausgezeichnet;
4 Punkte: sehr gut;
3 Punkte: gut;
2 Punkte: befriedigend
1 Punkt: ausreichend
0 Punkte: keine Angaben/Aussagen.
Die Bewertung wird sodann mit der Gewichtung multipliziert und ergibt die gewichtete Punktezahl. Grundlage für die Auswahl der maximal 6 Bewerber im Teilnahmewettbewerb sind die im Ergebnis höchsten Punktzahlen.
6. Der Teilnahmeantrag ist von den Bewerbern eigenhändig zu unterzeichnen. Im Falle von Bewerbergemeinschaften ist der Teilnahmeanlag von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter eigenhändig zu unterzeichnen.
7. Für die Bewerberauswahl werden nur die geforderten Nachweise berücksichtigt. Darüber hinausgehende
Unterlagen sind nicht erwünscht.
8. Sämtliche in der Bekanntmachung geforderten Nachweise, Erklärungen oder sonstigen Angaben müssen bis zum Schlusstermin bei der unter Ziffer I. 1.) dieser Bekanntmachung genannten Kontaktstelle mit dem Teilnahmeantrag schriftlich eingegangen sein. Fehlende Erklärungen können auf Anforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist nachgereicht werden, sofern fehlende Unterlagen auch dann nicht vorliegen, muss der Bewerber vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden.
Mehr anzeigen
9. Nachfragen werden nur beantwortet, wenn sie per E-Mail bis spätestens 7 Tage vor dem Schlusstermin zur Abgabe der Teilnahmeanträge an die unter Ziffer I. 1.) dieser Bekanntmachung genannte Kontaktstelle gestellt werden. Eine Beantwortung gestellter Fragen erfolgt entsprechend der vergaberechtlichen Erfordernisse durch Einstellung der Antworten unter der in Ziffer I. 3.) genannten URL, die die Bewerber regelmäßig zu prüfen haben.
Mehr anzeigen

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Baden-Württemberg
Postort: Karlsruhe
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der unter Ziffer Vl.4.1) genannten Stelle eingereicht werden. Dazu wird auf die Vorschriften der §§ 160 ff. GWB verwiesen. Hierbei gilt nach § 160 Abs. 3 GWB insbesondere:
Mehr anzeigen
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Mehr anzeigen
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2017/S 096-189118 (2017-05-15)