(1) Ist beabsichtigt, ein Angebot als Bietergemeinschaft abzugeben, ist das Formblatt „Erklärung der Bietergemeinschaft“ auszufüllen, von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft zu unterzeichnen und mit dem Angebot abzugeben. Zudem haben Bietergemeinschaften mit dem Angebot für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die unter Ziffer III.1.1) und III.1.2) aufgeführten Eignungsnachweise vorzulegen; die unter Ziffer III.1.3) aufgeführten Eignungsnachweise sind von der Bietergemeinschaft insgesamt vorzulegen, wobei jedes Mitglied die Eignung für seinen Leistungsteil nachzuweisen hat. Der Nachweis gemäß III.1.3) (1) [Darstellung Standorte und MA] ist für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.