Im Rahmen des ingenieurbiologischen Gutachtens Iller ist ein ökologisch begründeter Mindestabfluss für die Ausleitungsstrecken der Unteren Iller (km 52,925 bis km 0,000 Mündung in die Donau) zu ermitteln. Der Mindestabfluss verteilt sich auf das Iller-Mutterbett sowie auf die entlang der Unteren Iller zur Habitatverbesserung geplanten Seitenarme. Darüber hinaus ist zu ermitteln, welcher Abfluss in Zeiten sehr geringer Abflüsse in der Iller in den Triebwerkskanälen der Kraftwerksbetreiber mindestens verbleiben muss. Zielsetzungen des Gesamtprojektes ist die Erreichen eines guten ökologischen Potentials nach WRRL bzw. des guten ökologischen Zustandes.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-10-27.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-09-22.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2017-09-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Umweltschutz
Kurze Beschreibung:
Im Rahmen des ingenieurbiologischen Gutachtens Iller ist ein ökologisch begründeter Mindestabfluss für die Ausleitungsstrecken der Unteren Iller (km 52,925 bis km 0,000 Mündung in die Donau) zu ermitteln. Der Mindestabfluss verteilt sich auf das Iller-Mutterbett sowie auf die entlang der Unteren Iller zur Habitatverbesserung geplanten Seitenarme. Darüber hinaus ist zu ermitteln, welcher Abfluss in Zeiten sehr geringer Abflüsse in der Iller in den Triebwerkskanälen der Kraftwerksbetreiber mindestens verbleiben muss.
Zielsetzungen des Gesamtprojektes ist die Erreichen eines guten ökologischen Potentials nach WRRL bzw. des guten ökologischen Zustandes.
Im Rahmen des ingenieurbiologischen Gutachtens Iller ist ein ökologisch begründeter Mindestabfluss für die Ausleitungsstrecken der Unteren Iller (km 52,925 bis km 0,000 Mündung in die Donau) zu ermitteln. Der Mindestabfluss verteilt sich auf das Iller-Mutterbett sowie auf die entlang der Unteren Iller zur Habitatverbesserung geplanten Seitenarme. Darüber hinaus ist zu ermitteln, welcher Abfluss in Zeiten sehr geringer Abflüsse in der Iller in den Triebwerkskanälen der Kraftwerksbetreiber mindestens verbleiben muss.
Zielsetzungen des Gesamtprojektes ist die Erreichen eines guten ökologischen Potentials nach WRRL bzw. des guten ökologischen Zustandes.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Umweltschutz📦
Zusätzlicher CPV-Code: Umwelttechnische Beratung📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Biberach
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Wettbewerblicher Dialog
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Regierungspräsidium Tübingen – Dienstsitz Riedlingen
Postanschrift: Haldenstraße 7
Postleitzahl: 88499
Postort: Riedlingen
Kontakt
Internetadresse: http://www.rp-tübingen.de🌏
E-Mail: andreas.stegmaier@rpt.bwl.de📧
Telefon: +49 7371187345📞
Fax: +49 7371187359 📠
URL der Dokumente: http://www.vof.istw.de🌏
Referenz Daten
Absendedatum: 2017-09-22 📅
Einreichungsfrist: 2017-10-27 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-09-27 📅
Datum des Beginns: 2018-07-30 📅
Datum des Endes: 2019-12-20 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 185-379258
Verweist auf Bekanntmachung: 2017/S 145-299386
ABl. S-Ausgabe: 185
Zusätzliche Informationen
A) Der Auftraggeber wird für den Bieter dessen Angebot beauftragt werden soll, ggf. also für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft, dritte Unternehmen (Eignungsleihe) oder Unterauftragnehmer, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt der Justiz anfordern;
B) Alle Erklärungen und Nachweise sind bis zum genannten Schlusstermin vorzulegen. Die ausschreibende Stelle behält sich vor, nicht eindeutige Informationen / Unterlagen im Zuge einer Aufklärung nachzufordern;
C) Bewerber werden gebeten ihren Teilnahmeantrag in Form des ausgefüllten Musterantrags samt der notwendigen Anlagen (siehe www.vof.istw.de) vorzulegen. Hierdurch wird das Ausfüllen erleichtert und Fehler beim Antragsteller vermieden;
D) Der Teilnahmeantrag muss mit rechtsverbindlicher Unterschrift versehen sein (original Unterschrift einer Person die nachweislich – siehe III.1.1- berechtigt ist Rechtsgeschäfte für den Bewerber zu tätigen, bzw. durch die von Bewerber- / Bietergemeinschaften bestimmte Person). Nicht unterschriebene Anträge führen zum Ausschluss;
E) Alle Angaben des Antragstellers haben in deutscher Sprache zu erfolgen. Anderen Nachweisen oder Dokumenten sind Übersetzungen durch amtlich anerkannte Dolmetscher beizufügen. Ohne solche Übersetzungen können diese Unterlagen nicht berücksichtigt werden;
F) Unterlagen die über die ausdrücklich verlangten Angaben und Nachweise hinausgehen, sind nicht erwünscht und werden bei der Bewertung nicht berücksichtigt;
G) Die Antragsunterlagen sind ausschließlich in Papierform DIN A4 und auf dem Postweg einzureichen;
H) Die Antragsunterlagen sind mit der vorbereiteten Kennzeichnung (erhältlich auf der oben angegebenen Internetseite) zu versehen;
I) Die Antragsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber und werden nicht zurückgegeben;
J) Alle Fragen zum Verfahren werden ausschließlich schriftlich, per E-Mail an seitz@istw.de, angenommen. Eingegangene Fragen werden zentral beantwortet. Alle eingegangenen Fragen und die zugehörigen Antworten werden (anonym) auf der Internetseite der Ausschreibung allen Interessenten zur Verfügung gestellt. Dadurch haben alle Interessenten dieselben Informationen / Grundlagen für ihre Antragstellung. Auf anderem Weg eingehende Fragen werden nicht beantwortet, es wird immer auf den aufgezeigten Weg über die E-Mail verwiesen. Interessenten haben sich daher selbstständig über den aktuellen Stand dieses Dokuments und der Informationen auf der Internetseite zu informieren.
K) Im Zuge der bisherigen Bearbeitung des Projektes waren folgende Ingenieurbüros beteiligt:
— Björnsen Beratende Ingenieure GmbH – Niederlassung Augsburg, Morellstr. 33, 86159 Augsburg;
— Dr. Blasy – Dr. Øverland – Beratende Ingenieure GmbH & Co. KG, Moosstraße 3, 82279 Eching am Ammersee;
— Universität Stuttgart – Institut für Wasser- und Umweltsystemmodellierung, Pfaffenwaldring 61, 70569 Stuttgart.
Die erarbeiteten Unterlagen der Büros werden im Zuge weiteren Verfahrens allen Bietern zur Verfügung gestellt, so dass alle vorhandenen Informationen den Bietern zu Verfügung stehen. Damit wird die Vorbefasstheit dieser Büros ausgeglichen. Die Büros werden nicht von diesem Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Die genannten Büros werden dabei nicht für das weitere Verfahren vorab ausgewählt, sondern müssen sich – wie jeder andere Interessent – über den Teilnahmewettbewerb bewerben.
I) Der wettbewerbliche Dialog soll in zwei Dialogphasen (voraussichtlich: KW06/2018 und KW10/2018) durchgeführt werden. Für ausgewählte Bieter welche den Zuschlag nicht erhalten ist die Gewährung einer Aufwandsentschädigung ohne Gewinnanteil von jeweils 3 000 EUR vorgesehen (gem. VgV § 18 (10)).
A) Der Auftraggeber wird für den Bieter dessen Angebot beauftragt werden soll, ggf. also für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft, dritte Unternehmen (Eignungsleihe) oder Unterauftragnehmer, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt der Justiz anfordern;
B) Alle Erklärungen und Nachweise sind bis zum genannten Schlusstermin vorzulegen. Die ausschreibende Stelle behält sich vor, nicht eindeutige Informationen / Unterlagen im Zuge einer Aufklärung nachzufordern;
C) Bewerber werden gebeten ihren Teilnahmeantrag in Form des ausgefüllten Musterantrags samt der notwendigen Anlagen (siehe www.vof.istw.de) vorzulegen. Hierdurch wird das Ausfüllen erleichtert und Fehler beim Antragsteller vermieden;
D) Der Teilnahmeantrag muss mit rechtsverbindlicher Unterschrift versehen sein (original Unterschrift einer Person die nachweislich – siehe III.1.1- berechtigt ist Rechtsgeschäfte für den Bewerber zu tätigen, bzw. durch die von Bewerber- / Bietergemeinschaften bestimmte Person). Nicht unterschriebene Anträge führen zum Ausschluss;
E) Alle Angaben des Antragstellers haben in deutscher Sprache zu erfolgen. Anderen Nachweisen oder Dokumenten sind Übersetzungen durch amtlich anerkannte Dolmetscher beizufügen. Ohne solche Übersetzungen können diese Unterlagen nicht berücksichtigt werden;
F) Unterlagen die über die ausdrücklich verlangten Angaben und Nachweise hinausgehen, sind nicht erwünscht und werden bei der Bewertung nicht berücksichtigt;
G) Die Antragsunterlagen sind ausschließlich in Papierform DIN A4 und auf dem Postweg einzureichen;
H) Die Antragsunterlagen sind mit der vorbereiteten Kennzeichnung (erhältlich auf der oben angegebenen Internetseite) zu versehen;
I) Die Antragsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber und werden nicht zurückgegeben;
J) Alle Fragen zum Verfahren werden ausschließlich schriftlich, per E-Mail an seitz@istw.de, angenommen. Eingegangene Fragen werden zentral beantwortet. Alle eingegangenen Fragen und die zugehörigen Antworten werden (anonym) auf der Internetseite der Ausschreibung allen Interessenten zur Verfügung gestellt. Dadurch haben alle Interessenten dieselben Informationen / Grundlagen für ihre Antragstellung. Auf anderem Weg eingehende Fragen werden nicht beantwortet, es wird immer auf den aufgezeigten Weg über die E-Mail verwiesen. Interessenten haben sich daher selbstständig über den aktuellen Stand dieses Dokuments und der Informationen auf der Internetseite zu informieren.
K) Im Zuge der bisherigen Bearbeitung des Projektes waren folgende Ingenieurbüros beteiligt:
— Dr. Blasy – Dr. Øverland – Beratende Ingenieure GmbH & Co. KG, Moosstraße 3, 82279 Eching am Ammersee;
— Universität Stuttgart – Institut für Wasser- und Umweltsystemmodellierung, Pfaffenwaldring 61, 70569 Stuttgart.
Die erarbeiteten Unterlagen der Büros werden im Zuge weiteren Verfahrens allen Bietern zur Verfügung gestellt, so dass alle vorhandenen Informationen den Bietern zu Verfügung stehen. Damit wird die Vorbefasstheit dieser Büros ausgeglichen. Die Büros werden nicht von diesem Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Die genannten Büros werden dabei nicht für das weitere Verfahren vorab ausgewählt, sondern müssen sich – wie jeder andere Interessent – über den Teilnahmewettbewerb bewerben.
I) Der wettbewerbliche Dialog soll in zwei Dialogphasen (voraussichtlich: KW06/2018 und KW10/2018) durchgeführt werden. Für ausgewählte Bieter welche den Zuschlag nicht erhalten ist die Gewährung einer Aufwandsentschädigung ohne Gewinnanteil von jeweils 3 000 EUR vorgesehen (gem. VgV § 18 (10)).
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Im Rahmen des ingenieurbiologischen Gutachtens Iller ist ein ökologisch begründeter Mindestabfluss für die Ausleitungsstrecken der Unteren Iller (km 52,925 bis km 0,000 Mündung in die Donau) zu ermitteln. Der Mindestabfluss verteilt sich auf das Iller-Mutterbett sowie auf die entlang der Unteren Iller zur Habitatverbesserung geplanten Seitenarme. Darüber hinaus ist zu ermitteln, welcher Abfluss in Zeiten sehr geringer Abflüsse in der Iller in den Triebwerkskanälen der Kraftwerksbetreiber mindestens verbleiben muss.
Im Rahmen des ingenieurbiologischen Gutachtens Iller ist ein ökologisch begründeter Mindestabfluss für die Ausleitungsstrecken der Unteren Iller (km 52,925 bis km 0,000 Mündung in die Donau) zu ermitteln. Der Mindestabfluss verteilt sich auf das Iller-Mutterbett sowie auf die entlang der Unteren Iller zur Habitatverbesserung geplanten Seitenarme. Darüber hinaus ist zu ermitteln, welcher Abfluss in Zeiten sehr geringer Abflüsse in der Iller in den Triebwerkskanälen der Kraftwerksbetreiber mindestens verbleiben muss.
Zielsetzungen des Gesamtprojektes ist die Erreichen eines guten ökologischen Potentials nach WRRL bzw. des guten ökologischen Zustandes.
Es ist ein ökologisch begründeter Mindestabfluss für die verschiedenen Strecken der unteren Iller (km 52,925 bis Mündung in die Donau) zu ermitteln. Dieser verteilt sich auf das Iller-Mutterbett sowie die entlang der Iller zur Habitatverbesserung geplanten Seitenarme. Auch ist zu ermitteln, welcher Abfluss in Zeiten sehr geringer Abflüsse in der Iller in den Triebwerkskanälen der Kraftwerksbetreiber mindestens verbleiben muss.
Es ist ein ökologisch begründeter Mindestabfluss für die verschiedenen Strecken der unteren Iller (km 52,925 bis Mündung in die Donau) zu ermitteln. Dieser verteilt sich auf das Iller-Mutterbett sowie die entlang der Iller zur Habitatverbesserung geplanten Seitenarme. Auch ist zu ermitteln, welcher Abfluss in Zeiten sehr geringer Abflüsse in der Iller in den Triebwerkskanälen der Kraftwerksbetreiber mindestens verbleiben muss.
Der Mindestabfluss muss geeignet sein, das Erreichen der aus der EG-WRRL bzw. der Oberflächengewässerverordnung abgeleiteten Bewirtschaftungsziele gutes ökologisches Potenzial sowie guter ökologischer Zustand zu ermöglichen. Hierbei sind vorrangig die Ansprüche der potenziell natürlichen Fischfauna als Grundlage heranzuziehen. Es sind aber auch die anderen biologischen Qualitätskomponenten zu berücksichtigen.
Der Mindestabfluss muss geeignet sein, das Erreichen der aus der EG-WRRL bzw. der Oberflächengewässerverordnung abgeleiteten Bewirtschaftungsziele gutes ökologisches Potenzial sowie guter ökologischer Zustand zu ermöglichen. Hierbei sind vorrangig die Ansprüche der potenziell natürlichen Fischfauna als Grundlage heranzuziehen. Es sind aber auch die anderen biologischen Qualitätskomponenten zu berücksichtigen.
Für die geplanten Seitenarme, welche als zusätzliche gewässertypische Habitate parallel zu Querbauwerken entlang der Iller geplant sind, sind folgende Parameter vor dem Hintergrund der Bewirtschaftungsziele abzuleiten:
— notwendige Dotation inklusive möglicher jahreszeitlicher und abflussabhängiger Dynamik;
— Dimensionierung und Gestaltung des Gewässerquerschnitts unter Berücksichtigung des Fließgewässertyps der Iller;
— Ausgestaltung der Anbindung an das Iller-Mutterbett.
Es ist herzuleiten, bei welchem Mindestabflussregime im Lebensraumverbund von Mutterbett und geplanten Seitenarmen ein Habitatangebot für die potenziell natürliche aquatische Fauna und Flora geschaffen wird, das in qualitativer (Schaffung aller notwendigen Teilhabitate in geeigneter räumlicher Anordnung) und quantitativer Hinsicht genügt, um die hydromorphologischen Voraussetzungen für das Erreichen der Bewirtschaftungsziele zu schaffen. Die geforderte Herleitung hat sich an den natürlichen Verhältnissen im Gewässertyp 4 – große Flüsse des Alpenvorlands – zu orientieren.
Es ist herzuleiten, bei welchem Mindestabflussregime im Lebensraumverbund von Mutterbett und geplanten Seitenarmen ein Habitatangebot für die potenziell natürliche aquatische Fauna und Flora geschaffen wird, das in qualitativer (Schaffung aller notwendigen Teilhabitate in geeigneter räumlicher Anordnung) und quantitativer Hinsicht genügt, um die hydromorphologischen Voraussetzungen für das Erreichen der Bewirtschaftungsziele zu schaffen. Die geforderte Herleitung hat sich an den natürlichen Verhältnissen im Gewässertyp 4 – große Flüsse des Alpenvorlands – zu orientieren.
Das daraus entstehende Lebensraumangebot ist zur Ableitung des notwendigen Mindestabflusses für das Iller-Mutterbett und die geplanten Seitenarme getrennt zu ermitteln und zu bilanzieren.
Der Mindestabfluss muss sicherstellen, dass in den gestauten Abschnitten des Iller-Mutterbetts kritische Werte physikalisch-chemischer Parameter sicher eingehalten werden. Wesentlich hierbei sind die Begrenzung der Wassertemperatur während sommerlicher Wärmezeiten sowie die Betrachtung des Gashaushalts des Gewässers (Sauerstoffkonzentration, Gasübersättigung).
Der Mindestabfluss muss sicherstellen, dass in den gestauten Abschnitten des Iller-Mutterbetts kritische Werte physikalisch-chemischer Parameter sicher eingehalten werden. Wesentlich hierbei sind die Begrenzung der Wassertemperatur während sommerlicher Wärmezeiten sowie die Betrachtung des Gashaushalts des Gewässers (Sauerstoffkonzentration, Gasübersättigung).
Zu berücksichtigende Rahmenbedingungen:
— Nutzung Wasserkraft: Es bestehen vier Ausleitungen mit 100, 4, 90 und 17 m
— Es bestehen 32 Wehre und Sohlenbauwerke (Nutzung der Wasserkraft, Stabilisierung der Sohle). Mit einer Ausnahme kann nicht auf die Sohlenbauwerke verzichtet werden. Eine wesentliche Absenkung des Stauziels kommt nicht in Frage. Dies schließt bauliche Veränderungen an Querbauwerken zum Schaffen/Verlängern von Zonen mit Fließstreckencharakter nicht grundsätzlich aus. An allen Querbauwerken ist, sofern nicht bereits geschehen, die biologische Durchgängigkeit herzustellen. Grundsätzliche Entscheidungen über die technische Ausführung der hierfür notwendigen Anlagen zur Herstellung der Durchgängigkeit sind im Gewässerentwicklungskonzept (GEK) sowie dem im Entwurf vorliegenden Umsetzungskonzept festgelegt.
— Es bestehen 32 Wehre und Sohlenbauwerke (Nutzung der Wasserkraft, Stabilisierung der Sohle). Mit einer Ausnahme kann nicht auf die Sohlenbauwerke verzichtet werden. Eine wesentliche Absenkung des Stauziels kommt nicht in Frage. Dies schließt bauliche Veränderungen an Querbauwerken zum Schaffen/Verlängern von Zonen mit Fließstreckencharakter nicht grundsätzlich aus. An allen Querbauwerken ist, sofern nicht bereits geschehen, die biologische Durchgängigkeit herzustellen. Grundsätzliche Entscheidungen über die technische Ausführung der hierfür notwendigen Anlagen zur Herstellung der Durchgängigkeit sind im Gewässerentwicklungskonzept (GEK) sowie dem im Entwurf vorliegenden Umsetzungskonzept festgelegt.
Es ist zu betrachten, wie sich das durch die Querverbauung bedingte Verhältnis zwischen Stauräumen und frei fließenden Strecken im Mutterbett in Abhängigkeit von der Höhe des Mindestabflusses verändert und welche Folgen dies für Qualität und Quantität der Fließwasserhabitate hat.
Es ist zu betrachten, wie sich das durch die Querverbauung bedingte Verhältnis zwischen Stauräumen und frei fließenden Strecken im Mutterbett in Abhängigkeit von der Höhe des Mindestabflusses verändert und welche Folgen dies für Qualität und Quantität der Fließwasserhabitate hat.
— Maßnahmen zur Aufwertung der Gewässerstruktur: Anzahl und ungefähre Lage und Länge der Seitenarme sind im Gewässerentwicklungskonzept (GEK) sowie dem Entwurf des Umsetzungskonzeptes festgelegt. Gleiches gilt für weitere, im Mutterbett der Iller geplante Maßnahmen zur Aufwertung der Gewässerstruktur.
— Maßnahmen zur Aufwertung der Gewässerstruktur: Anzahl und ungefähre Lage und Länge der Seitenarme sind im Gewässerentwicklungskonzept (GEK) sowie dem Entwurf des Umsetzungskonzeptes festgelegt. Gleiches gilt für weitere, im Mutterbett der Iller geplante Maßnahmen zur Aufwertung der Gewässerstruktur.
— Belange des Arten- und Biotopschutzes, insbesondere die beiderseits der unteren Iller gelegenen NATURA 2000- Gebiete sind zu beachten.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Iller von km 52,925 (bei Aitrach) bis km 0,000 Mündung in die Donau.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
A) Aktueller Nachweis (ausgestellt nach dem 1.1.2017) über die Rechtsform und die Unterschriftsberechtigung des Antragstellers – bei Bewerber- / Bietergemeinschaften für alle Mitglieder (in der Regel durch Auszug aus dem Handelsregister – bei ausländischen Bewerbern durch eine Bescheinigung der zuständigen Behörde des Herkunftslandes – bei Unternehmen die nicht zur Eintragung in ein Handelsregister o. ä. verpflichtet sind durch Eigenerklärung).
A) Aktueller Nachweis (ausgestellt nach dem 1.1.2017) über die Rechtsform und die Unterschriftsberechtigung des Antragstellers – bei Bewerber- / Bietergemeinschaften für alle Mitglieder (in der Regel durch Auszug aus dem Handelsregister – bei ausländischen Bewerbern durch eine Bescheinigung der zuständigen Behörde des Herkunftslandes – bei Unternehmen die nicht zur Eintragung in ein Handelsregister o. ä. verpflichtet sind durch Eigenerklärung).
Aus dem Nachweis muss zweifelsfrei hervorgehen, dass die Person / die Personen welche den Antrag / die Erklärungen abgegeben haben berechtigt sind Rechtsgeschäfte für den Antragsteller zu tätigen.
B) Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben in der die Bildung einer Bietergemeinschaft im Fall der Angebotsbearbeitung erklärt ist, in der alle Mitglieder aufgeführt sind, in welcher der bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist und dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt. Ein Wechsel der Identität des Bewerbers oder der Bewerbergemeinschaft ist nicht zugelassen. Bei Auftragserteilung ist ein Nachweis über die Rechtsform und die gesamtschuldnerische Haftung vorzulegen.
B) Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben in der die Bildung einer Bietergemeinschaft im Fall der Angebotsbearbeitung erklärt ist, in der alle Mitglieder aufgeführt sind, in welcher der bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist und dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt. Ein Wechsel der Identität des Bewerbers oder der Bewerbergemeinschaft ist nicht zugelassen. Bei Auftragserteilung ist ein Nachweis über die Rechtsform und die gesamtschuldnerische Haftung vorzulegen.
C) Der Antrag muss eine Erklärung enthalten (bei Bewerber- / Bietergemeinschaften für jedes Mitglied), dass keine Ausschlussgründe gemäß § 123 und § 124 GWB bestehen (Die geforderten Erklärungen sind in dem zur Verfügung stehenden Antragsmuster enthalten).
C) Der Antrag muss eine Erklärung enthalten (bei Bewerber- / Bietergemeinschaften für jedes Mitglied), dass keine Ausschlussgründe gemäß § 123 und § 124 GWB bestehen (Die geforderten Erklärungen sind in dem zur Verfügung stehenden Antragsmuster enthalten).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die nachfolgend geforderten Erklärungen der Buchstaben B bis G sind in dem zur Verfügung stehenden Antragsmuster enthalten.
A) Nachweis (ausgestellt nach dem 1.1.2017) einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckung von mindestens 1 500 000 EUR bei Personenschäden und einer Deckung von 1 500 000 EUR bei Sach- und Vermögensschäden. Die Summen gelten je Schadensfall (zweifach maximiert). Die schriftliche Bestätigung der Versicherung des Antragstellers, die Berufshaftpflichtdeckung auf die geforderten Deckungssummen im Auftragsfall anzuheben oder zum Abschluss einer objektbezogenen Versicherung bereit zu sein, ist als Nachweis ausreichend.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
A) Nachweis (ausgestellt nach dem 1.1.2017) einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckung von mindestens 1 500 000 EUR bei Personenschäden und einer Deckung von 1 500 000 EUR bei Sach- und Vermögensschäden. Die Summen gelten je Schadensfall (zweifach maximiert). Die schriftliche Bestätigung der Versicherung des Antragstellers, die Berufshaftpflichtdeckung auf die geforderten Deckungssummen im Auftragsfall anzuheben oder zum Abschluss einer objektbezogenen Versicherung bereit zu sein, ist als Nachweis ausreichend.
B) Der Teilnahmeantrag muss eine Erklärung enthalten, ob der Bewerber mit anderen Unternehmen den Auftrag erbringen möchte und, wenn ja, wie die Aufteilung der Leistungserbringung erfolgt. Für solche Erklärungen wird ein entsprechendes Formular zur Verfügung gestellt. Spätestens vor Auftragserteilung ist durch eine Verpflichtungserklärung der dritten Unternehmen nachzuweisen, dass diese für die Leistungserbringung zur Verfügung stehen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
B) Der Teilnahmeantrag muss eine Erklärung enthalten, ob der Bewerber mit anderen Unternehmen den Auftrag erbringen möchte und, wenn ja, wie die Aufteilung der Leistungserbringung erfolgt. Für solche Erklärungen wird ein entsprechendes Formular zur Verfügung gestellt. Spätestens vor Auftragserteilung ist durch eine Verpflichtungserklärung der dritten Unternehmen nachzuweisen, dass diese für die Leistungserbringung zur Verfügung stehen.
C) Der Teilnahmeantrag muss eine Erklärung enthalten, ob der Bewerber über die dritten Unternehmen die auf Seiten des Antragstellers an der Ausführung beteiligt sein werden (Eignungsleihe). Für solche Erklärungen wird ein entsprechendes Formular zur Verfügung gestellt. Durch eine Verpflichtungserklärung der dritten Unternehmen ist nachzuweisen, dass diese für die Leistungserbringung zur Verfügung stehen und im Rahmen der finanziellen und wirtschaftlichen Eignungsleihe mithaften.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
C) Der Teilnahmeantrag muss eine Erklärung enthalten, ob der Bewerber über die dritten Unternehmen die auf Seiten des Antragstellers an der Ausführung beteiligt sein werden (Eignungsleihe). Für solche Erklärungen wird ein entsprechendes Formular zur Verfügung gestellt. Durch eine Verpflichtungserklärung der dritten Unternehmen ist nachzuweisen, dass diese für die Leistungserbringung zur Verfügung stehen und im Rahmen der finanziellen und wirtschaftlichen Eignungsleihe mithaften.
D) Der Teilnahmeantrag muss eine Verpflichtungserklärung enthalten, für öffentliche Aufträge, welche vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz erfasst werden.
E) Erklärung über den Jahresumsatz (brutto) des Bewerbers in Bezug auf den Tätigkeitsbereich des Auftrags für die letzten 3 Geschäftsjahre.
F) Erklärung über die jährliche durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten (fachpersonal) des Bewerbers in Bezug auf den Tätigkeitsbereich des Auftrags für die letzten 3 Geschäftsjahre.
Mindeststandards:
Zu A) Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckung von mindestens 1 500 000 EUR bei Personenschäden und einer Deckung von 1 500 000 EUR bei Sach- und Vermögensschäden.
Zu B) Erklärung Unterauftragnehmer.
Zu C) Erklärung Eignungsleihe.
Zu D) Verpflichtungserklärung.
Zu E) Gefordert sind im Durchschnitt mindestens 508 000 EUR.
Zu F) Gefordert sind im Durchschnitt mindestens 4 Beschäftigte (Fachpersonal).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
A) Der Bewerber muss eine Mindestanzahl von Fachkräften im Leistungsbereich der Ausschreibung benennen.
B) Der Bewerber muss eine Mindestanzahl von Führungskräften für die technische Leitung im Leistungsbereich der Ausschreibung benennen.
C) Fachliche Eignung: Gutachten Mindestwasserabfluss.
Mindeststandards:
Zu A1) Mindestens 2 Fachkräfte mit jeweils mindestens 5-jähriger Berufserfahrung in der Bearbeitung von Zusammenhängen zwischen dem hydromorphologischen Zustand (Abflussverhältnisse, Gewässerstruktur) von Fließgewässern, den hydrochemischen Rahmenbedingungen und dem Zustand der biologischen Qualitätskomponenten Makrozoobenthos und Fische vor dem Hintergrund der aus der EG-WRRL resultierenden Bewirtschaftungsziele.
Zu A1) Mindestens 2 Fachkräfte mit jeweils mindestens 5-jähriger Berufserfahrung in der Bearbeitung von Zusammenhängen zwischen dem hydromorphologischen Zustand (Abflussverhältnisse, Gewässerstruktur) von Fließgewässern, den hydrochemischen Rahmenbedingungen und dem Zustand der biologischen Qualitätskomponenten Makrozoobenthos und Fische vor dem Hintergrund der aus der EG-WRRL resultierenden Bewirtschaftungsziele.
Zu A2) Mindestens 2 Fachkräfte mit jeweils mindestens 5-jähriger Berufserfahrung im Bereich zweidimensionaler hydraulische Berechnung / Modellierung von Fließgewässern.
Zu A3) Mindestens 2 Fachkräfte (Ingenieure o. vergleichbares) mit jeweils mindestens 5-jähriger Berufserfahrung im Bereich der Planung und Umsetzung von flussbaulichen Maßnahmen zur Erreichung des guten ökologischen Zustands/Potenzials in Fließgewässern.
Zu A3) Mindestens 2 Fachkräfte (Ingenieure o. vergleichbares) mit jeweils mindestens 5-jähriger Berufserfahrung im Bereich der Planung und Umsetzung von flussbaulichen Maßnahmen zur Erreichung des guten ökologischen Zustands/Potenzials in Fließgewässern.
Zu B) Mindestens 1 Fachkraft mit jeweils mindestens 5-jähriger Berufserfahrung für den Bereich als Führungskraft für die Leitung eines interdisziplinären Projektteams für Planungen / Projekten an Fließgewässern.
Zu C) Mindestens ein Gutachten zur Ermittlung eines ökologisch begründeten Mindestabflusses an einem Gewässer des LAWA-Typs 4 „große Flüsse des Alpenvorlands“ oder vergleichbaren Gewässern in den letzten 5 Jahren.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
A) „Allgemeine Vertragsbedingungen Architekten- / Ingenieurleistungen – AVB“ – (Boorberg Verlag) – in der aktuellen Fassung (derzeit 2016).
B) „Zusätzliche Vertragsbedingungen Architekten- / Ingenieurleistungen – ZVB“ – (Boorberg Verlag) – in der aktuellen Fassung (derzeit 2016).
C) „Zusätzliche Vertragsbedingungen zum Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg (LTMG-BW)“ in der aktuellen Fassung (derzeit 2013).
D) Der Teilnahmeantrag muss eine Erklärung enthalten, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 123 und § 124 GWB bestehen (diese Erklärung ist in dem zur Verfügung stehenden Antragsmuster enthalten).
E) Alle hydraulischen Berechungen haben mit dem hydrauischen Berechnungsprogramm HydroAS-2D zu erfolgen. Dazu sind die vorhandenen Modelle der LfU Bayern zu verwenden, entsprechend zu ergänzen und wieder abzugeben.
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 8
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
1. Ausschlusskriterien: Einhaltung der formellen Anforderungen.
2. Ausschlusskriterien – Mindestanforderungen: Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit.
3. Bewertung der fachlichen Eignung für die Auswahl der Bieter über den Nachweis zu folgenden Kriterien aus Referenzen der letzten 5 Jahre.
3.1 Erstellung von Gutachten zur Ableitung des Mindestabflusses an einem Gewässer des LAWA-Typs 4 „große Flüsse des Alpenvorlands“ oder vergleichbaren Gewässern (hinsichtlich Länge, Habitatausstattung, Habitatqualität sowie Temperatur und Gashaushalt) mit 40 %.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
3.1 Erstellung von Gutachten zur Ableitung des Mindestabflusses an einem Gewässer des LAWA-Typs 4 „große Flüsse des Alpenvorlands“ oder vergleichbaren Gewässern (hinsichtlich Länge, Habitatausstattung, Habitatqualität sowie Temperatur und Gashaushalt) mit 40 %.
3.2 Durchführung und Auswertung von Dotationsversuchen in der Ausleitungsstrecke im Rahmen eines Gutachtens zur Ableitung des Mindestabflusses mit 10 %.
3.3 Untersuchung der Konsequenzen der Höhe des Mindestabflusses für die Nutzung der Wasserkraft im Rahmen eines Gutachtens zur Ableitung des Mindestabflusses mit 10 %.
3.4 Durchführung von 2-D-Modellierungen mit 10 %.
3.5 Erarbeitung von planerischen Hinweisen zur flussbaulichen Gestaltung von Ausleitungsstrecken zur Optimierung der ökologischen Funktionsfähigkeit im Rahmen eines Gutachtens zur Ableitung des Mindestabflusses mit 10 %.
3.6 Konkrete Planung flussbaulicher Maßnahmen zur Gestaltung von Ausleitungsstrecke zur Optimierung der ökologischen Funktionsfähigkeit (hinsichtlich Länge, Umfang, Aktualität) mit 10 %.
Die detailliertere Beschreibung der Kriterien und der Fragestellungen können dem Musterantrag sowie dem Prüf- und Bewertungsprotokoll entnommen werden, die auf der zugehörigen Internetseite zur Verfügung stehen.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:30
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2017-12-01 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2 Monate
A) Der Auftraggeber wird für den Bieter dessen Angebot beauftragt werden soll, ggf. also für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft, dritte Unternehmen (Eignungsleihe) oder Unterauftragnehmer, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt der Justiz anfordern;
A) Der Auftraggeber wird für den Bieter dessen Angebot beauftragt werden soll, ggf. also für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft, dritte Unternehmen (Eignungsleihe) oder Unterauftragnehmer, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt der Justiz anfordern;
B) Alle Erklärungen und Nachweise sind bis zum genannten Schlusstermin vorzulegen. Die ausschreibende Stelle behält sich vor, nicht eindeutige Informationen / Unterlagen im Zuge einer Aufklärung nachzufordern;
C) Bewerber werden gebeten ihren Teilnahmeantrag in Form des ausgefüllten Musterantrags samt der notwendigen Anlagen (siehe www.vof.istw.de) vorzulegen. Hierdurch wird das Ausfüllen erleichtert und Fehler beim Antragsteller vermieden;
D) Der Teilnahmeantrag muss mit rechtsverbindlicher Unterschrift versehen sein (original Unterschrift einer Person die nachweislich – siehe III.1.1- berechtigt ist Rechtsgeschäfte für den Bewerber zu tätigen, bzw. durch die von Bewerber- / Bietergemeinschaften bestimmte Person). Nicht unterschriebene Anträge führen zum Ausschluss;
D) Der Teilnahmeantrag muss mit rechtsverbindlicher Unterschrift versehen sein (original Unterschrift einer Person die nachweislich – siehe III.1.1- berechtigt ist Rechtsgeschäfte für den Bewerber zu tätigen, bzw. durch die von Bewerber- / Bietergemeinschaften bestimmte Person). Nicht unterschriebene Anträge führen zum Ausschluss;
E) Alle Angaben des Antragstellers haben in deutscher Sprache zu erfolgen. Anderen Nachweisen oder Dokumenten sind Übersetzungen durch amtlich anerkannte Dolmetscher beizufügen. Ohne solche Übersetzungen können diese Unterlagen nicht berücksichtigt werden;
E) Alle Angaben des Antragstellers haben in deutscher Sprache zu erfolgen. Anderen Nachweisen oder Dokumenten sind Übersetzungen durch amtlich anerkannte Dolmetscher beizufügen. Ohne solche Übersetzungen können diese Unterlagen nicht berücksichtigt werden;
F) Unterlagen die über die ausdrücklich verlangten Angaben und Nachweise hinausgehen, sind nicht erwünscht und werden bei der Bewertung nicht berücksichtigt;
G) Die Antragsunterlagen sind ausschließlich in Papierform DIN A4 und auf dem Postweg einzureichen;
H) Die Antragsunterlagen sind mit der vorbereiteten Kennzeichnung (erhältlich auf der oben angegebenen Internetseite) zu versehen;
I) Die Antragsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber und werden nicht zurückgegeben;
J) Alle Fragen zum Verfahren werden ausschließlich schriftlich, per E-Mail an seitz@istw.de, angenommen. Eingegangene Fragen werden zentral beantwortet. Alle eingegangenen Fragen und die zugehörigen Antworten werden (anonym) auf der Internetseite der Ausschreibung allen Interessenten zur Verfügung gestellt. Dadurch haben alle Interessenten dieselben Informationen / Grundlagen für ihre Antragstellung. Auf anderem Weg eingehende Fragen werden nicht beantwortet, es wird immer auf den aufgezeigten Weg über die E-Mail verwiesen. Interessenten haben sich daher selbstständig über den aktuellen Stand dieses Dokuments und der Informationen auf der Internetseite zu informieren.
J) Alle Fragen zum Verfahren werden ausschließlich schriftlich, per E-Mail an seitz@istw.de, angenommen. Eingegangene Fragen werden zentral beantwortet. Alle eingegangenen Fragen und die zugehörigen Antworten werden (anonym) auf der Internetseite der Ausschreibung allen Interessenten zur Verfügung gestellt. Dadurch haben alle Interessenten dieselben Informationen / Grundlagen für ihre Antragstellung. Auf anderem Weg eingehende Fragen werden nicht beantwortet, es wird immer auf den aufgezeigten Weg über die E-Mail verwiesen. Interessenten haben sich daher selbstständig über den aktuellen Stand dieses Dokuments und der Informationen auf der Internetseite zu informieren.
K) Im Zuge der bisherigen Bearbeitung des Projektes waren folgende Ingenieurbüros beteiligt:
— Dr. Blasy – Dr. Øverland – Beratende Ingenieure GmbH & Co. KG, Moosstraße 3, 82279 Eching am Ammersee;
— Universität Stuttgart – Institut für Wasser- und Umweltsystemmodellierung, Pfaffenwaldring 61, 70569 Stuttgart.
Die erarbeiteten Unterlagen der Büros werden im Zuge weiteren Verfahrens allen Bietern zur Verfügung gestellt, so dass alle vorhandenen Informationen den Bietern zu Verfügung stehen. Damit wird die Vorbefasstheit dieser Büros ausgeglichen. Die Büros werden nicht von diesem Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Die erarbeiteten Unterlagen der Büros werden im Zuge weiteren Verfahrens allen Bietern zur Verfügung gestellt, so dass alle vorhandenen Informationen den Bietern zu Verfügung stehen. Damit wird die Vorbefasstheit dieser Büros ausgeglichen. Die Büros werden nicht von diesem Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Die genannten Büros werden dabei nicht für das weitere Verfahren vorab ausgewählt, sondern müssen sich – wie jeder andere Interessent – über den Teilnahmewettbewerb bewerben.
I) Der wettbewerbliche Dialog soll in zwei Dialogphasen (voraussichtlich: KW06/2018 und KW10/2018) durchgeführt werden. Für ausgewählte Bieter welche den Zuschlag nicht erhalten ist die Gewährung einer Aufwandsentschädigung ohne Gewinnanteil von jeweils 3 000 EUR vorgesehen (gem. VgV § 18 (10)).
I) Der wettbewerbliche Dialog soll in zwei Dialogphasen (voraussichtlich: KW06/2018 und KW10/2018) durchgeführt werden. Für ausgewählte Bieter welche den Zuschlag nicht erhalten ist die Gewährung einer Aufwandsentschädigung ohne Gewinnanteil von jeweils 3 000 EUR vorgesehen (gem. VgV § 18 (10)).
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Kapellenstr. 17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76131
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 721926-0📞
E-Mail: poststelle@rpk.bwl.de📧
Fax: +49 721926-3985 📠
Internetadresse: http://www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auszug aus: „Allgemeine Hinweise zur Anrufung der Vergabekammer“ der Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe, 76247 Karlsruhe vom 13.6.2016:
„Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf schriftlichen Antrag hin ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten durch Nichtbeachten von Vergabevorschriften geltend macht. Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen und in der Regel vor Anrufung der Kammer gerügt hat bzw., wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe /Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat. Ferner ist ein Antrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Der Nachprüfungsantrag soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Er ist unverzüglich zu begründen (§ 161 Abs.1 GWB)“.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
„Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf schriftlichen Antrag hin ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten durch Nichtbeachten von Vergabevorschriften geltend macht. Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen und in der Regel vor Anrufung der Kammer gerügt hat bzw., wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe /Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat. Ferner ist ein Antrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Der Nachprüfungsantrag soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Er ist unverzüglich zu begründen (§ 161 Abs.1 GWB)“.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2017/S 185-379258 (2017-09-22)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-08-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 425270.54 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Im Zuge des Vergabeverfahrens standen alle Informationen auf der internetseite http://vof.istw.de zur Verfügung.
Für ausgewählte Bieter welche den Zuschlag nicht erhalten haben wurde eine Aufwandsentschädigung ohne Gewinnanteil von 3 000 EUR gewährt (gem. VgV § 18 (10)).
Im Zuge des Vergabeverfahrens standen alle Informationen auf der internetseite http://vof.istw.de zur Verfügung.
Für ausgewählte Bieter welche den Zuschlag nicht erhalten haben wurde eine Aufwandsentschädigung ohne Gewinnanteil von 3 000 EUR gewährt (gem. VgV § 18 (10)).
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
— notwendige Dotation inklusive möglicher jahreszeitlicher und abflussabhängiger Dynamik,
— Dimensionierung und Gestaltung des Gewässerquerschnitts unter Berücksichtigung des Fließgewässertyps der Iller,
Zu berücksichtigende Rahmenbedingungen
— Maßnahmen zur Aufwertung der Gewässerstruktur: Anzahl und ungefähre Lage und Länge der Seitenarme sind im Gewässerentwicklungskonzept (GEK) sowie dem Entwurf des Umsetzungskonzeptes festgelegt. Gleiches gilt für weitere, im Mutterbett der Iller geplante Maßnahmen zur Aufwertung der Gewässerstruktur,
— Maßnahmen zur Aufwertung der Gewässerstruktur: Anzahl und ungefähre Lage und Länge der Seitenarme sind im Gewässerentwicklungskonzept (GEK) sowie dem Entwurf des Umsetzungskonzeptes festgelegt. Gleiches gilt für weitere, im Mutterbett der Iller geplante Maßnahmen zur Aufwertung der Gewässerstruktur,
Beschreibung der Optionen:
Im Rahmen des Wettbewerblichen Dialogs wurden zahlreiche Möglichkeiten diskutiert, welche dann auch als Optionen angeboten worden sind. Einige dieser Optionen sind direkt beauftragt worden (Wert: 21 040 EUR). Andere angebotene Optionen werden von der ausschreibenden Stelle (zumindest derzeit) als nicht notwendig erachtet.
Im Rahmen des Wettbewerblichen Dialogs wurden zahlreiche Möglichkeiten diskutiert, welche dann auch als Optionen angeboten worden sind. Einige dieser Optionen sind direkt beauftragt worden (Wert: 21 040 EUR). Andere angebotene Optionen werden von der ausschreibenden Stelle (zumindest derzeit) als nicht notwendig erachtet.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Iller von km 52,925 (bei Aitrach) bis km 0,000 Mündung in die Donau
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Bewertung der fachlichen Herangehensweise hinsichtlich einer optimalen Leistungserfüllung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Bewertung des Projektteams für die Umsetzung der Herangehensweise hinsichtlich einer optimalen Leistungserfüllung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Gesamteindruck
Preis (Gewichtung): 30
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-07-26 📅
Name: Sje Ecohydraulic Engineering GmbH für die ARGE SJE-Geitz-flussbau IC
Postanschrift: Viereichenweg 12
Postort: Stuttgart
Postleitzahl: 70569
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 71167734-35📞
E-Mail: mailbox@sjeweb.de📧
Land: Stuttgart, Stadtkreis
🏙️
Internetadresse: http://www.sjeweb.de🌏
Name: Geitz und Partner GbR – Freie Landschaftsarchitekten und Hydrologen
Postanschrift: Sigmaringer Straße 49
Postleitzahl: 70567
Telefon: +49 711217491-0📞
E-Mail: info@geitz-partner.de📧
Internetadresse: http://geitz-partner.de/🌏
Name: flussbau iC GesmbH
Postanschrift: 10. Oktober Straße 23
Postort: Villach
Postleitzahl: 9500
Land: Österreich 🇦🇹
Telefon: +43 4242276-20📞
E-Mail: flussbau-villach@ic-group.org📧
Land: Klagenfurt-Villach
🏙️
Internetadresse: http://www.flussbau-ic.at🌏
Gesamtwert des Auftrags: 425270.54 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Im Zuge des Vergabeverfahrens standen alle Informationen auf der internetseite http://vof.istw.de zur Verfügung.
Für ausgewählte Bieter welche den Zuschlag nicht erhalten haben wurde eine Aufwandsentschädigung ohne Gewinnanteil von 3 000 EUR gewährt (gem. VgV § 18 (10)).
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postleitzahl: 76137
Telefon: +49 721926-8730📞
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auszug aus: „Allgemeine Hinweise zur Anrufung der Vergabekammer“ der Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe, 76247 Karlsruhe vom 26.3.2018:
„.. 2) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf schriftlichen Antrag hin ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten durch Nichtbeachten von Vergabevorschriften geltend macht. Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen und in der Regel vor Anrufung der Kammer gerügt hat bzw., wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe/Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat. Ferner ist ein Antrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
„.. 2) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf schriftlichen Antrag hin ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten durch Nichtbeachten von Vergabevorschriften geltend macht. Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen und in der Regel vor Anrufung der Kammer gerügt hat bzw., wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe/Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat. Ferner ist ein Antrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
3) Der Nachprüfungsantrag soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Er ist unverzüglich zu begründen (§ 161 Abs. 1 GWB). Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners mit Anschrift, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten. Es ist auch darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (§ 161 Abs. 1 und 2 i.V. m. § 97 Abs. 6 GWB) und dass gegenüber dem Auftraggeber ordnungsgemäß gerügt wurde (§ 160 Abs. 3 GWB). Die sonstigen Beteiligten sollen, soweit bekannt, benannt werden (§ 161 Abs. 2 GBW).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
3) Der Nachprüfungsantrag soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Er ist unverzüglich zu begründen (§ 161 Abs. 1 GWB). Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners mit Anschrift, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten. Es ist auch darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (§ 161 Abs. 1 und 2 i.V. m. § 97 Abs. 6 GWB) und dass gegenüber dem Auftraggeber ordnungsgemäß gerügt wurde (§ 160 Abs. 3 GWB). Die sonstigen Beteiligten sollen, soweit bekannt, benannt werden (§ 161 Abs. 2 GBW).
4) Einen bereits erteilten Zuschlag kann die Kammer nicht wieder aufheben (§ 168 Abs. 2 GWB). Allerdings kann ein Zuschlag bzw. Vertrag unwirksam und damit ein Nachprüfungsverfahren zulässig sein, wenn ein förmliches Vergabeverfahren gar nicht durchgeführt wurde oder der Auftraggeber die Bieter oder Bewerber, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, vor Auftragserteilung hiervon nicht informiert hat. Einzelheiten hierzu, auch zu Fristen und Inhalt der Information finden sich in den §§ 134, 135 GWB. In der Regel darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information bzw. 10 Kalendertage bei Versand auf elektronischem Wege geschlossen werden.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
4) Einen bereits erteilten Zuschlag kann die Kammer nicht wieder aufheben (§ 168 Abs. 2 GWB). Allerdings kann ein Zuschlag bzw. Vertrag unwirksam und damit ein Nachprüfungsverfahren zulässig sein, wenn ein förmliches Vergabeverfahren gar nicht durchgeführt wurde oder der Auftraggeber die Bieter oder Bewerber, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, vor Auftragserteilung hiervon nicht informiert hat. Einzelheiten hierzu, auch zu Fristen und Inhalt der Information finden sich in den §§ 134, 135 GWB. In der Regel darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information bzw. 10 Kalendertage bei Versand auf elektronischem Wege geschlossen werden.
5) Die Durchführung des Verfahrens löst nach § 182 GWB Gebühren aus, die in der Regel mindestens 2 500,00 EUR und höchstens 50 000,00 EUR betragen. Voraussetzung für eine Verfahrenseinleitung ist die Zahlung eines Vorschusses von mindestens 2 500,00 EUR. Soweit ein Verfahrensbeteiligter unterliegt, hat er die Kosten einschließlich der gegnerischen notwendigen Aufwendungen und ggf. die Kosten der Beigeladenen zu tragen. Hierzu können auch Rechtsanwaltskosten zählen, wenn die Beiziehung eines Bevollmächtigten notwendig war.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
5) Die Durchführung des Verfahrens löst nach § 182 GWB Gebühren aus, die in der Regel mindestens 2 500,00 EUR und höchstens 50 000,00 EUR betragen. Voraussetzung für eine Verfahrenseinleitung ist die Zahlung eines Vorschusses von mindestens 2 500,00 EUR. Soweit ein Verfahrensbeteiligter unterliegt, hat er die Kosten einschließlich der gegnerischen notwendigen Aufwendungen und ggf. die Kosten der Beigeladenen zu tragen. Hierzu können auch Rechtsanwaltskosten zählen, wenn die Beiziehung eines Bevollmächtigten notwendig war.
6) Die Partei, die unterliegt, kann mit der sofortigen Beschwerde das Oberlandesgericht Karlsruhe anrufen (§171 Abs. 3 GWB). Die Beteiligten müssen sich dort grundsätzlich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen (§ 172 Abs. 3 GWB).“