Text
Bieter, sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, haben im Falle einer beabsichtigten Zuschlagserteilung die nach dem Tariftreue- und Vergabegesetz NRW erforderlichen Nachweise und Erklärungen innerhalb einer durch die Vergabestelle vorgegebenen Frist von mindestens drei und maximal fünf Werktagen vorzulegen.
Eignungsnachweise/Referenzen sind dem Angebot gemäß den Vergabeunterlagen beizufügen.
Besondere Vertragsbedingungen (TVgG -NRW) i. V. m. der Rechtsverordnung (RVO – TVgG – NRW) für die Vergabe von freiberuflichen Leistungen. Die der Bekanntmachung beigefügten Erklärungen und Formulare sind mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird (falls zutreffend):
Es werden Bietergemeinschaften zugelassen. Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch mit bevollmächtigtem Vertreter. Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften sind als Gesellschaft bürgerlichen Rechts oder einer nach ausländischem Recht vergleichbar.