Beschreibung der Beschaffung
Die Überdeckelung erfolgt im Streckenabschnitt zwischen der Anschlussstelle Sindelfingen-Ost und der Anschlussstelle Böblingen-Hulb etwa zwischen BAB-km 592+700 und 593+550 als Tunnel in offener Bauweise mit einer Länge von ca. 850 m. Der Baubeginn der Hauptbaumaßnahme ist 2020 geplant. Die Bauzeit soll ca. 1,5 Jahre betragen.
Bezeichnung: A81 Tunnel Böblingen/Sindelfingen / Verkehrsart: Richtungsverkehr / Anzahl der Röhren: 2 / Regelquerschnitt: RQ 36 T (modifiziert).
Das Bauwerk ist als zweizelliger, geschlossener Rahmen mit jeweils 3 Fahrstreifen und Standspur geplant. Bei einer notwendigen Sperrung einer Röhre wird die andere im Gegenverkehr mit 2 Fahrstreifen je Fahrtrichtung betrieben. Die Gründung des Bauwerks kommt etwa im Niveau des bestehenden Planums zu liegen. Die Autobahn verläuft von ca. BAB-km 592+700 bis 592+950 in Geländegleichlage, anschließend bis Bauwerksende in Einschnittslage. Die größte Einschnittstiefe beträgt rd. 11 m (ca. km 593+250, Nordseite). Im Norden (Seite Sindelfingen) reicht die Bebauung bis nahe an die Trasse heran, auf der Südseite (Seite Böblingen) verläuft die Leibnizstraße über weite Strecken parallel zur Autobahn.
Der Tunnelquerschnitt wird über die gesamte Breite hergestellt und erst nach Gesamtfertigstellung in Betrieb genommen. Während der Bauzeit wird auf der Südseite zwischen Tunnelbaustelle und Leibnizstraße auf der Fläche des derzeitigen Lärmschutzwalles eine Behelfsfahrbahn für 4+0-Verkehr hergestellt (nicht Teil der Planungsleistung).
Die Rohbau- und Bauablaufplanung erfolgt im Auftrag des RP Stuttgart und wird parallel durchgeführt.
Zu planen sind:
— Verkehrsraum Tunnel Nothalte- und Pannenbuchten,
— Beleuchtung (Durchfahrts-/Nachtbeleuchtung, Notbeleuchtung, Adaptionsbeleuchtung für den Gegenverkehrsfall),
— Lüftung (Lüftungs-und Sicherheitsgutachten muss nach (RABT) - Überarbeitung bestehendes Gutachten),
— Notausgänge,
— Höhenkontrolle,
— Leiteinrichtungen,
— Notrufstationen,
— Videoüberwachung,
— Tunnelfunk,
— Lautsprecheranlage,
— Automatische und manuelle Brandschutzeinrichtungen,
— Handfeuerlöscher,
— Löschwasserversorgung (Vorratsbehälter (ca.72 m) mit Druckerhöhungsanlage),
— Orientierungsbeleuchtung und Fluchtwegkennzeichnung,
— Stromversorgung,
— Schaltanlagen, Steuerschränke,
— Steuerung, Anschluß an die übergeordnete Leittechnik – VRZ Baden-Württemberg,
— Verkehrstechnik (in Zusammenarbeit mit dem RPS, Ref. 45),
— Ausrüstung Betriebsgebäude, Druckerhöhungsanlage und Havariebecken,
Fachplanung nach HOAI § 53 (Technische Ausrüstung) für folgende Anlagengruppen benötigt:
— 1 – Abwasser-, Wasser- oder Gasanlagen (Abwasser-, Wasser, Gas- oder sanitärtechnische Anlagen, Druckerhöhungsanlagen, Havariebecken; Löschwasser),
— 3 – Lufttechnische Anlagen (Tunnellüftung, Gebäudelüftung, Klimatisierung, Heizung),
— 4 – Starkstromanlagen (Niederspannungsverteilung, Mittelspannung, USV, Lüftersteuerung mit Frequenzumrichter, Schütze und allen Komponenten),
— 5 – Fernmelde- und informationstechnische Anlagen (CO-Messung, BMA, EMA, Sichttrübe, sonstige Messeinrichtungen, Lüftungsmesstechnik (CO, SI, STR))
— 7 – nutzungsspezifische Anlagen (Verkehrstechnik, Verkehrszählschleifen),
— 8 – Gebäudeautomation (SPS für alle Gewerke, Leittechnik, ÜLT).
Besondere Leistungen: Lüftungsgutachten, Funkfeldmessung, Schalltechnische Untersuchung, Verkehrstechnische Untersuchung.