Die Maßnahme ist Teil des geplanten Ausbaus der Bundesautobahn A 81 Würzburg - Stuttgart - Singen im Streckenabschnitt zwischen den Anschlussstellen Sindelfingen-Ost und Böblingen-Hulb. Die vorhandene Strecke verläuft zwischen den Städten Böblingen und Sindelfingen. Am 29.07.2009 haben sich der Bund, das Land, der Landkreis sowie die Städte Böblingen und Sindelfingen auf eine Überdeckelung der A 81 auf 850 m Länge im Bereich Böblingen/Sindelfingen verständigt. Inhalt der ausgeschriebenen Planungsleistung ist die Planung der sicherheits- und betriebstechnischen Ausstattung der Überdeckelung / des Tunnels. Fachplanung nach HOAI § 53 (Technische Ausrüstung) für die Anlagengruppen 1, 3, 4, 5, 7, 8 in den Leistungsphasen 1 bis 6. Besondere Leistungen: Lüftungsgutachten, Sicherheitsgutachten, Funkfeldmessung, Schalltechnische Untersuchung, Verkehrstechnische Untersuchung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-01-30.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-12-22.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2017-12-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Technische Planungsleistungen im Tief- und Hochbau
Kurze Beschreibung:
Die Maßnahme ist Teil des geplanten Ausbaus der Bundesautobahn A 81 Würzburg - Stuttgart - Singen im Streckenabschnitt zwischen den Anschlussstellen Sindelfingen-Ost und Böblingen-Hulb. Die vorhandene Strecke verläuft zwischen den Städten Böblingen und Sindelfingen. Am 29.07.2009 haben sich der Bund, das Land, der Landkreis sowie die Städte Böblingen und Sindelfingen auf eine Überdeckelung der A 81 auf 850 m Länge im Bereich Böblingen/Sindelfingen verständigt. Inhalt der ausgeschriebenen Planungsleistung ist die Planung der sicherheits- und betriebstechnischen Ausstattung der Überdeckelung / des Tunnels. Fachplanung nach HOAI § 53 (Technische Ausrüstung) für die Anlagengruppen 1, 3, 4, 5, 7, 8 in den Leistungsphasen 1 bis 6. Besondere Leistungen: Lüftungsgutachten, Sicherheitsgutachten, Funkfeldmessung, Schalltechnische Untersuchung, Verkehrstechnische Untersuchung.
Die Maßnahme ist Teil des geplanten Ausbaus der Bundesautobahn A 81 Würzburg - Stuttgart - Singen im Streckenabschnitt zwischen den Anschlussstellen Sindelfingen-Ost und Böblingen-Hulb. Die vorhandene Strecke verläuft zwischen den Städten Böblingen und Sindelfingen. Am 29.07.2009 haben sich der Bund, das Land, der Landkreis sowie die Städte Böblingen und Sindelfingen auf eine Überdeckelung der A 81 auf 850 m Länge im Bereich Böblingen/Sindelfingen verständigt. Inhalt der ausgeschriebenen Planungsleistung ist die Planung der sicherheits- und betriebstechnischen Ausstattung der Überdeckelung / des Tunnels. Fachplanung nach HOAI § 53 (Technische Ausrüstung) für die Anlagengruppen 1, 3, 4, 5, 7, 8 in den Leistungsphasen 1 bis 6. Besondere Leistungen: Lüftungsgutachten, Sicherheitsgutachten, Funkfeldmessung, Schalltechnische Untersuchung, Verkehrstechnische Untersuchung.
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landesstelle für Straßentechnik
Postanschrift: Heilbronner Str. 300-302
Postleitzahl: 70469
Postort: Stuttgart
Kontakt
Internetadresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpt/Abt9/Seiten/default.aspx🌏
E-Mail: thomas.koehler9@rpt.bwl.de📧
Telefon: +49 7118910-271📞
Fax: +49 7118910-209 📠
URL der Dokumente: http://vof.istw.de🌏
Referenz Daten
Absendedatum: 2017-12-22 📅
Einreichungsfrist: 2018-01-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-12-28 📅
Datum des Beginns: 2018-05-28 📅
Datum des Endes: 2019-09-27 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 248-523323
ABl. S-Ausgabe: 248
Zusätzliche Informationen
A) Der Auftraggeber wird für den Bieter dessen Angebot beauftragt werden soll, ggf. also für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft, dritte Unternehmen (Eignungsleihe) oder Unterauftragnehmer, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt der Justiz anfordern;
B) Alle Erklärungen und Nachweise sind bis zum genannten Schlusstermin vorzulegen. Die ausschreibende Stelle behält sich vor, nicht eindeutige Informationen / Unterlagen im Zuge einer Aufklärung nachzufordern;
C) Bewerber werden gebeten ihren Teilnahmeantrag in Form des ausgefüllten Musterantrags samt der notwendigen Anlagen (siehe http://.vof.istw.de) vorzulegen. Hierdurch wird das Ausfüllen erleichtert und Fehler beim Antragsteller vermieden;
D) Der Teilnahmeantrag muss mit rechtsverbindlicher Unterschrift versehen sein (original Unterschrift einer Person die nachweislich – siehe III.1.1- berechtigt ist Rechtsgeschäfte für den Bewerber zu tätigen, bzw. durch die von Bewerber- / Bietergemeinschaften bestimmte Person);
E) Alle Angaben des Antragstellers haben in deutscher Sprache zu erfolgen. Anderen Nachweisen oder Dokumenten sind Übersetzungen durch amtlich anerkannte Dolmetscher beizufügen. Ohne solche Übersetzungen können diese Unterlagen nicht berücksichtigt werden;
F) Unterlagen die über die ausdrücklich verlangten Angaben und Nachweise hinaus gehen, sind nicht erwünscht und werden bei der Bewertung nicht berücksichtigt;
G) Die Antragsunterlagen sind ausschließlich in Papierform DIN A4 (Empfehlung: Schnellhefter) und auf dem Postweg einzureichen;
H) Die Antragsunterlagen sind mit der vorbereiteten Kennzeichnung (erhältlich auf der oben angegebenen Internetseite) zu versehen;
I) Die Antragsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber und werden nicht zurückgegeben;
J) Alle Fragen zum Verfahren werden ausschließlich schriftlich, per E-Mail an seitz@istw.de, angenommen. Eingegangene Fragen werden zentral beantwortet. Alle eingegangenen Fragen und die zugehörigen Antworten werden (anonym) auf der Internetseite der Ausschreibung allen Interssenten zur Verfügung gestellt. Dadurch haben alle Interessenten dieselben Informationen / Grundlagen für ihre Antragstellung. Auf anderem Weg eingehende Fragen werden nicht beantwortet, es wird immer auf den aufgezeigten Weg über die E-Mail verwiesen. Interessenten haben sich daher selbstständig über den aktuellen Stand dieses Dokuments und der Informationen auf der Internetseite zu informieren.
K) Im Zuge der bisherigen Bearbeitung des Projektes waren folgende Ingenieurbüros beteiligt:
— Sicherheitsgutachten: HBI Haerter GmbH; Friedrich-Ebert-Straße 25; 89522 Heidenheim,
— Lüftungsgutachten: DMT GmbH & Co. KG - Anlagen- & Produktsicherheit, Brand- & Explosionsschutz; Geschwister-Scholl-Str. 21; 04205 Leipzig,
— Luftschadstoffimmissionen: simuPLAN; Dipl. Met. Georg Ludes; Heroldstraße 26; 46284 Dorsten,
— Verkehrsplanung: Ingenieurbüro Blaser; Martinstr. 42-44; 72728 Esslingen,
— Bauwesen und Umwelttechnik: Klinger und Partner GmbH; Neumühleweg 43, 73660 Urbach.
Die erarbeiteten Unterlagen der Büros werden im Zuge des Verhandlungsverfahrens allen Bietern zur Verfügung gestellt, so dass alle vorhandenen Informationen den Bietern zu Verfügung stehen. Damit wird die Vorbefasstheit dieser Büros ausgeglichen. Die Büros werden nicht von diesem Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Die genannten Büro werden dabei nicht für das Verhandlungsverfahren vorab ausgewählt, sondern müssen sich – wie jeder andere Interessent – über den Teilnahmewettbewerb bewerben.
A) Der Auftraggeber wird für den Bieter dessen Angebot beauftragt werden soll, ggf. also für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft, dritte Unternehmen (Eignungsleihe) oder Unterauftragnehmer, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt der Justiz anfordern;
B) Alle Erklärungen und Nachweise sind bis zum genannten Schlusstermin vorzulegen. Die ausschreibende Stelle behält sich vor, nicht eindeutige Informationen / Unterlagen im Zuge einer Aufklärung nachzufordern;
C) Bewerber werden gebeten ihren Teilnahmeantrag in Form des ausgefüllten Musterantrags samt der notwendigen Anlagen (siehe http://.vof.istw.de) vorzulegen. Hierdurch wird das Ausfüllen erleichtert und Fehler beim Antragsteller vermieden;
D) Der Teilnahmeantrag muss mit rechtsverbindlicher Unterschrift versehen sein (original Unterschrift einer Person die nachweislich – siehe III.1.1- berechtigt ist Rechtsgeschäfte für den Bewerber zu tätigen, bzw. durch die von Bewerber- / Bietergemeinschaften bestimmte Person);
E) Alle Angaben des Antragstellers haben in deutscher Sprache zu erfolgen. Anderen Nachweisen oder Dokumenten sind Übersetzungen durch amtlich anerkannte Dolmetscher beizufügen. Ohne solche Übersetzungen können diese Unterlagen nicht berücksichtigt werden;
F) Unterlagen die über die ausdrücklich verlangten Angaben und Nachweise hinaus gehen, sind nicht erwünscht und werden bei der Bewertung nicht berücksichtigt;
G) Die Antragsunterlagen sind ausschließlich in Papierform DIN A4 (Empfehlung: Schnellhefter) und auf dem Postweg einzureichen;
H) Die Antragsunterlagen sind mit der vorbereiteten Kennzeichnung (erhältlich auf der oben angegebenen Internetseite) zu versehen;
I) Die Antragsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber und werden nicht zurückgegeben;
J) Alle Fragen zum Verfahren werden ausschließlich schriftlich, per E-Mail an seitz@istw.de, angenommen. Eingegangene Fragen werden zentral beantwortet. Alle eingegangenen Fragen und die zugehörigen Antworten werden (anonym) auf der Internetseite der Ausschreibung allen Interssenten zur Verfügung gestellt. Dadurch haben alle Interessenten dieselben Informationen / Grundlagen für ihre Antragstellung. Auf anderem Weg eingehende Fragen werden nicht beantwortet, es wird immer auf den aufgezeigten Weg über die E-Mail verwiesen. Interessenten haben sich daher selbstständig über den aktuellen Stand dieses Dokuments und der Informationen auf der Internetseite zu informieren.
K) Im Zuge der bisherigen Bearbeitung des Projektes waren folgende Ingenieurbüros beteiligt:
— Bauwesen und Umwelttechnik: Klinger und Partner GmbH; Neumühleweg 43, 73660 Urbach.
Die erarbeiteten Unterlagen der Büros werden im Zuge des Verhandlungsverfahrens allen Bietern zur Verfügung gestellt, so dass alle vorhandenen Informationen den Bietern zu Verfügung stehen. Damit wird die Vorbefasstheit dieser Büros ausgeglichen. Die Büros werden nicht von diesem Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Die genannten Büro werden dabei nicht für das Verhandlungsverfahren vorab ausgewählt, sondern müssen sich – wie jeder andere Interessent – über den Teilnahmewettbewerb bewerben.
Objekt Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 720 000 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Die Überdeckelung erfolgt im Streckenabschnitt zwischen der Anschlussstelle Sindelfingen-Ost und der Anschlussstelle Böblingen-Hulb etwa zwischen BAB-km 592+700 und 593+550 als Tunnel in offener Bauweise mit einer Länge von ca. 850 m. Der Baubeginn der Hauptbaumaßnahme ist 2020 geplant. Die Bauzeit soll ca. 1,5 Jahre betragen.
Die Überdeckelung erfolgt im Streckenabschnitt zwischen der Anschlussstelle Sindelfingen-Ost und der Anschlussstelle Böblingen-Hulb etwa zwischen BAB-km 592+700 und 593+550 als Tunnel in offener Bauweise mit einer Länge von ca. 850 m. Der Baubeginn der Hauptbaumaßnahme ist 2020 geplant. Die Bauzeit soll ca. 1,5 Jahre betragen.
Bezeichnung: A81 Tunnel Böblingen/Sindelfingen / Verkehrsart: Richtungsverkehr / Anzahl der Röhren: 2 / Regelquerschnitt: RQ 36 T (modifiziert).
Das Bauwerk ist als zweizelliger, geschlossener Rahmen mit jeweils drei Fahrstreifen und Standspur geplant. Bei einer notwendigen Sperrung einer Röhre wird die andere im Gegenverkehr mit zwei Fahrstreifen je Fahrtrichtung betrieben. Die Gründung des Bauwerks kommt etwa im Niveau des bestehenden Planums zu liegen. Die Autobahn verläuft von ca. BAB-km 592+700 bis 592+950 in Geländegleichlage, anschließend bis Bauwerksende in Einschnittslage. Die größte Einschnittstiefe beträgt rd. 11 m (ca. km 593+250, Nordseite). Im Norden (Seite Sindelfingen) reicht die Bebauung bis nahe an die Trasse heran, auf der Südseite (Seite Böblingen) verläuft die Leibnizstraße über weite Strecken parallel zur Autobahn.
Das Bauwerk ist als zweizelliger, geschlossener Rahmen mit jeweils drei Fahrstreifen und Standspur geplant. Bei einer notwendigen Sperrung einer Röhre wird die andere im Gegenverkehr mit zwei Fahrstreifen je Fahrtrichtung betrieben. Die Gründung des Bauwerks kommt etwa im Niveau des bestehenden Planums zu liegen. Die Autobahn verläuft von ca. BAB-km 592+700 bis 592+950 in Geländegleichlage, anschließend bis Bauwerksende in Einschnittslage. Die größte Einschnittstiefe beträgt rd. 11 m (ca. km 593+250, Nordseite). Im Norden (Seite Sindelfingen) reicht die Bebauung bis nahe an die Trasse heran, auf der Südseite (Seite Böblingen) verläuft die Leibnizstraße über weite Strecken parallel zur Autobahn.
Der Tunnelquerschnitt wird über die gesamte Breite hergestellt und erst nach Gesamtfertigstellung in Betrieb genommen. Während der Bauzeit wird auf der Südseite zwischen Tunnelbaustelle und Leibnizstraße auf der Fläche des derzeitigen Lärmschutzwalles eine Behelfsfahrbahn für 4+0-Verkehr hergestellt (nicht Teil der Planungsleistung).
Der Tunnelquerschnitt wird über die gesamte Breite hergestellt und erst nach Gesamtfertigstellung in Betrieb genommen. Während der Bauzeit wird auf der Südseite zwischen Tunnelbaustelle und Leibnizstraße auf der Fläche des derzeitigen Lärmschutzwalles eine Behelfsfahrbahn für 4+0-Verkehr hergestellt (nicht Teil der Planungsleistung).
Die Rohbau- und Bauablaufplanung erfolgt im Auftrag des RP Stuttgart und wird parallel durchgeführt.
Zu planen sind:
— Verkehrsraum Tunnel Nothalte- und Pannenbuchten,
— Beleuchtung (Durchfahrts-/Nachtbeleuchtung, Notbeleuchtung, Adaptionsbeleuchtung für den Gegenverkehrsfall),
— Lüftung (Lüftungs-und Sicherheitsgutachten muss nach (RABT) - Überarbeitung bestehendes Gutachten),
— Notausgänge,
— Höhenkontrolle,
— Leiteinrichtungen,
— Notrufstationen,
— Videoüberwachung,
— Tunnelfunk,
— Lautsprecheranlage,
— Automatische und manuelle Brandschutzeinrichtungen,
— Handfeuerlöscher,
— Löschwasserversorgung (Vorratsbehälter (ca.72 m
— Orientierungsbeleuchtung und Fluchtwegkennzeichnung,
— Stromversorgung,
— Schaltanlagen, Steuerschränke,
— Steuerung, Anschluß an die übergeordnete Leittechnik - VRZ Baden-Württemberg,
— Verkehrstechnik (in Zusammenarbeit mit dem RPS, Ref. 45),
— Ausrüstung Betriebsgebäude, Druckerhöhungsanlage und Havariebecken.
Fachplanung nach HOAI § 53 (Technische Ausrüstung) für folgende Anlagengruppen benötigt:
— 1 - Abwasser-, Wasser- oder Gasanlagen (Abwasser-, Wasser, Gas- oder sanitärtechnische Anlagen, Druckerhöhungsanlagen, Havariebecken; Löschwasser),
Geschätzter Wert ohne MwSt: 720 000 EUR 💰
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Böblingen / Sindelfingen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Aktueller Nachweis (ausgestellt nach dem 01.01.2017) über die Rechtsform und die Unterschriftsberechtigung des Antragstellers – bei Bewerber- / Bietergemeinschaften für alle Mitglieder (in der Regel durch Auszug aus dem Handelsregister – bei ausländischen Bewerbern durch eine Bescheinigung der zuständigen Behörde des Herkunftslandes – bei Unternehmen die nicht zur Eintragung in ein Handelsregister o.ä. verpflichtet sind durch Eigenerklärung).
Aktueller Nachweis (ausgestellt nach dem 01.01.2017) über die Rechtsform und die Unterschriftsberechtigung des Antragstellers – bei Bewerber- / Bietergemeinschaften für alle Mitglieder (in der Regel durch Auszug aus dem Handelsregister – bei ausländischen Bewerbern durch eine Bescheinigung der zuständigen Behörde des Herkunftslandes – bei Unternehmen die nicht zur Eintragung in ein Handelsregister o.ä. verpflichtet sind durch Eigenerklärung).
Aus dem Nachweis muss zweifelsfrei hervorgehen, dass die Person / die Personen welche den Antrag / die Erklärungen abgegeben haben berechtigt sind Rechtsgeschäfte für den Antragsteller zu tätigen.
Mindeststandards:
Als Mindestanforderungen für den Nachweis der fachlichen Eignung sind aus dem Zeitraum der letzen 5 Jahre nachzuweisen:
A1) Fachplanung Technische Ausrüstung der Leistungsphase 3 im Sinne der HOAI § 53 ff. für die Anlagengruppe 1, nach den Anforderungen der RABT, eines Neubaus oder einer grundhaften Ertüchtigung für einen Straßentunnel mit mehr als 600 m Länge in den letzten 5 Jahren.
A1) Fachplanung Technische Ausrüstung der Leistungsphase 3 im Sinne der HOAI § 53 ff. für die Anlagengruppe 1, nach den Anforderungen der RABT, eines Neubaus oder einer grundhaften Ertüchtigung für einen Straßentunnel mit mehr als 600 m Länge in den letzten 5 Jahren.
A2) Fachplanung Technische Ausrüstung der Leistungsphase 3 im Sinne der HOAI § 53 ff. für die Anlagengruppe 3, nach den Anforderungen der RABT, eines Neubaus oder einer grundhaften Ertüchtigung für einen Straßentunnel mit mehr als 600 m Länge in den letzten 5 Jahren.
A2) Fachplanung Technische Ausrüstung der Leistungsphase 3 im Sinne der HOAI § 53 ff. für die Anlagengruppe 3, nach den Anforderungen der RABT, eines Neubaus oder einer grundhaften Ertüchtigung für einen Straßentunnel mit mehr als 600 m Länge in den letzten 5 Jahren.
A3) Fachplanung Technische Ausrüstung der Leistungsphase 3 im Sinne der HOAI § 53 ff. für die Anlagengruppe 4, nach den Anforderungen der RABT, eines Neubaus oder einer grundhaften Ertüchtigung für einen Straßentunnel mit mehr als 600 m Länge in den letzten 5 Jahren.
A3) Fachplanung Technische Ausrüstung der Leistungsphase 3 im Sinne der HOAI § 53 ff. für die Anlagengruppe 4, nach den Anforderungen der RABT, eines Neubaus oder einer grundhaften Ertüchtigung für einen Straßentunnel mit mehr als 600 m Länge in den letzten 5 Jahren.
A4) Fachplanung Technische Ausrüstung der Leistungsphase 3 im Sinne der HOAI § 53 ff. für die Anlagengruppe 5, nach den Anforderungen der RABT, eines Neubaus oder einer grundhaften Ertüchtigung für einen Straßentunnel mit mehr als 600 m Länge in den letzten 5 Jahren.
A4) Fachplanung Technische Ausrüstung der Leistungsphase 3 im Sinne der HOAI § 53 ff. für die Anlagengruppe 5, nach den Anforderungen der RABT, eines Neubaus oder einer grundhaften Ertüchtigung für einen Straßentunnel mit mehr als 600 m Länge in den letzten 5 Jahren.
A5) Fachplanung Technische Ausrüstung der Leistungsphase 3 im Sinne der HOAI § 53 ff. für die Anlagengruppe 7, nach den Anforderungen der RABT, eines Neubaus oder einer grundhaften Ertüchtigung für einen Straßentunnel mit mehr als 600 m Länge in den letzten 5 Jahren.
A5) Fachplanung Technische Ausrüstung der Leistungsphase 3 im Sinne der HOAI § 53 ff. für die Anlagengruppe 7, nach den Anforderungen der RABT, eines Neubaus oder einer grundhaften Ertüchtigung für einen Straßentunnel mit mehr als 600 m Länge in den letzten 5 Jahren.
A6) Fachplanung Technische Ausrüstung der Leistungsphase 3 im Sinne der HOAI § 53 ff. für die Anlagengruppe 8, nach den Anforderungen der RABT, eines Neubaus oder einer grundhaften Ertüchtigung für einen Straßentunnel mit mehr als 600 m Länge in den letzten 5 Jahren.
A6) Fachplanung Technische Ausrüstung der Leistungsphase 3 im Sinne der HOAI § 53 ff. für die Anlagengruppe 8, nach den Anforderungen der RABT, eines Neubaus oder einer grundhaften Ertüchtigung für einen Straßentunnel mit mehr als 600 m Länge in den letzten 5 Jahren.
A7) Ein vollständiges Gutachten zu einer Längslüftung eines Straßentunnels für einen Straßentunnel mit mehr als 800 m Länge nach RABT in den letzten 5 Jahren.
B1) Nachweis der Mindestanzahl von Fachkräften im Leistungsbereich der Ausschreibung mit mindestens 2 Elektroingenieuren, jeweils mit mindestens 5-jähriger Berufserfahrung im Bereich sicherheits- und betriebstechnischen Ausstattung im Tunnelbau.
B2) Nachweis von mindestens 1 Ingenieur mit mindestens 5-jähriger Berufserfahrung für den Bereich als Führungskraft für die technische Leitung.
C) Nachweis der Verwendung eines QM-Systems entsprechend DIN EN ISO 9001 (eine Zertifizierung wird nicht verlangt).
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
A) Allgemeine Vertragsbedingungen für freiberufliche Leistungen im Straßen- und Brückenbau - AVB F-StB - Ausgabe 2016 - HVA F-StB
B) Zusätzliche Vertragsbedingungen zum Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg (LTMG-BW)
C) Der Teilnahmeantrag muss eine Erklärung enthalten, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 123 und § 124 GWB bestehen.
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 8
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Kriterium 1: Einhaltung der formellen Anforderungen.
Kriterium 2: Einhaltung der Mindestanforderungen (siehe III.1 ff.).
Kriterium 3: Fachliche Eignung über die Nennung von vergleichbaren Projekten aus den vergangenen 5 Jahren in folgenden Bereichen:
Betriebstechnik Leistungsphase 3 mit.
Anlagengruppe 1 mit 3,90 %.
Anlagengruppe 3 mit 3,90 %.
Anlagengruppe 4 mit 3,90 %.
Anlagengruppe 5 mit 3,90 %.
Anlagengruppe 7 mit 3,90 %.
Anlagengruppe 8 mit 4,50 %.
Anlagengruppe 1, 3, 4, 5, 7, 8 mit 6,60 %.
Betriebstechnik Leistungsphase 5+6 mit.
Anlagengruppe 1 mit 3,25 %.
Anlagengruppe 3 mit 3,25 %.
Anlagengruppe 4 mit 3,25 %.
Anlagengruppe 5 mit 3,25 %.
Anlagengruppe 7 mit 3,25 %.
Anlagengruppe 8 mit 3,25 %.
Anlagengruppe 1, 3, 4, 5, 7, 8 mit 5,5 %.
Besondere Leistungen mit.
Lüftungsgutachten mit 18,00 %.
IT-Anlagen / Prozesstechnik mit 13,50 %.
Übergeordnete Leittechnik mit 13,50 %.
Die detaillierte Beschreibung und Wertung kann den Ausschreibungsunterlagen sowie dem Prüf- und Bewertungsbogen auf der zugehörigen Internetseite entnommen werden.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2018-02-23 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 3 Monate Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Bewertung des Projektteams Technische Ausrüstung hinsichtlich einer optimalen Leistungserfüllung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Kapazitäten / Verfügbarkeit
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Gesamteindruck
Gewichtung des Preises: 30
A) Der Auftraggeber wird für den Bieter dessen Angebot beauftragt werden soll, ggf. also für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft, dritte Unternehmen (Eignungsleihe) oder Unterauftragnehmer, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt der Justiz anfordern;
A) Der Auftraggeber wird für den Bieter dessen Angebot beauftragt werden soll, ggf. also für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft, dritte Unternehmen (Eignungsleihe) oder Unterauftragnehmer, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt der Justiz anfordern;
B) Alle Erklärungen und Nachweise sind bis zum genannten Schlusstermin vorzulegen. Die ausschreibende Stelle behält sich vor, nicht eindeutige Informationen / Unterlagen im Zuge einer Aufklärung nachzufordern;
C) Bewerber werden gebeten ihren Teilnahmeantrag in Form des ausgefüllten Musterantrags samt der notwendigen Anlagen (siehe http://.vof.istw.de) vorzulegen. Hierdurch wird das Ausfüllen erleichtert und Fehler beim Antragsteller vermieden;
D) Der Teilnahmeantrag muss mit rechtsverbindlicher Unterschrift versehen sein (original Unterschrift einer Person die nachweislich – siehe III.1.1- berechtigt ist Rechtsgeschäfte für den Bewerber zu tätigen, bzw. durch die von Bewerber- / Bietergemeinschaften bestimmte Person);
D) Der Teilnahmeantrag muss mit rechtsverbindlicher Unterschrift versehen sein (original Unterschrift einer Person die nachweislich – siehe III.1.1- berechtigt ist Rechtsgeschäfte für den Bewerber zu tätigen, bzw. durch die von Bewerber- / Bietergemeinschaften bestimmte Person);
E) Alle Angaben des Antragstellers haben in deutscher Sprache zu erfolgen. Anderen Nachweisen oder Dokumenten sind Übersetzungen durch amtlich anerkannte Dolmetscher beizufügen. Ohne solche Übersetzungen können diese Unterlagen nicht berücksichtigt werden;
E) Alle Angaben des Antragstellers haben in deutscher Sprache zu erfolgen. Anderen Nachweisen oder Dokumenten sind Übersetzungen durch amtlich anerkannte Dolmetscher beizufügen. Ohne solche Übersetzungen können diese Unterlagen nicht berücksichtigt werden;
F) Unterlagen die über die ausdrücklich verlangten Angaben und Nachweise hinaus gehen, sind nicht erwünscht und werden bei der Bewertung nicht berücksichtigt;
G) Die Antragsunterlagen sind ausschließlich in Papierform DIN A4 (Empfehlung: Schnellhefter) und auf dem Postweg einzureichen;
H) Die Antragsunterlagen sind mit der vorbereiteten Kennzeichnung (erhältlich auf der oben angegebenen Internetseite) zu versehen;
I) Die Antragsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber und werden nicht zurückgegeben;
J) Alle Fragen zum Verfahren werden ausschließlich schriftlich, per E-Mail an seitz@istw.de, angenommen. Eingegangene Fragen werden zentral beantwortet. Alle eingegangenen Fragen und die zugehörigen Antworten werden (anonym) auf der Internetseite der Ausschreibung allen Interssenten zur Verfügung gestellt. Dadurch haben alle Interessenten dieselben Informationen / Grundlagen für ihre Antragstellung. Auf anderem Weg eingehende Fragen werden nicht beantwortet, es wird immer auf den aufgezeigten Weg über die E-Mail verwiesen. Interessenten haben sich daher selbstständig über den aktuellen Stand dieses Dokuments und der Informationen auf der Internetseite zu informieren.
J) Alle Fragen zum Verfahren werden ausschließlich schriftlich, per E-Mail an seitz@istw.de, angenommen. Eingegangene Fragen werden zentral beantwortet. Alle eingegangenen Fragen und die zugehörigen Antworten werden (anonym) auf der Internetseite der Ausschreibung allen Interssenten zur Verfügung gestellt. Dadurch haben alle Interessenten dieselben Informationen / Grundlagen für ihre Antragstellung. Auf anderem Weg eingehende Fragen werden nicht beantwortet, es wird immer auf den aufgezeigten Weg über die E-Mail verwiesen. Interessenten haben sich daher selbstständig über den aktuellen Stand dieses Dokuments und der Informationen auf der Internetseite zu informieren.
K) Im Zuge der bisherigen Bearbeitung des Projektes waren folgende Ingenieurbüros beteiligt:
— Bauwesen und Umwelttechnik: Klinger und Partner GmbH; Neumühleweg 43, 73660 Urbach.
Die erarbeiteten Unterlagen der Büros werden im Zuge des Verhandlungsverfahrens allen Bietern zur Verfügung gestellt, so dass alle vorhandenen Informationen den Bietern zu Verfügung stehen. Damit wird die Vorbefasstheit dieser Büros ausgeglichen. Die Büros werden nicht von diesem Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Die erarbeiteten Unterlagen der Büros werden im Zuge des Verhandlungsverfahrens allen Bietern zur Verfügung gestellt, so dass alle vorhandenen Informationen den Bietern zu Verfügung stehen. Damit wird die Vorbefasstheit dieser Büros ausgeglichen. Die Büros werden nicht von diesem Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Die genannten Büro werden dabei nicht für das Verhandlungsverfahren vorab ausgewählt, sondern müssen sich – wie jeder andere Interessent – über den Teilnahmewettbewerb bewerben.
Auszug aus: „Allgemeine Hinweise zur Anrufung der Vergabekammer“ der Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe, 76247 Karlsruhe vom 13.6.2016:
„Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf schriftlichen Antrag hin ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten durch Nichtbeachten von Vergabevorschriften geltend macht. Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen und in der Regel vor Anrufung der Kammer gerügt hat bzw., wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe /Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat. Ferner ist ein Antrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Der Nachprüfungsantrag soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Er ist unverzüglich zu begründen (§ 161 Abs.1 GWB).“.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
„Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf schriftlichen Antrag hin ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten durch Nichtbeachten von Vergabevorschriften geltend macht. Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen und in der Regel vor Anrufung der Kammer gerügt hat bzw., wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe /Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat. Ferner ist ein Antrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Der Nachprüfungsantrag soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Er ist unverzüglich zu begründen (§ 161 Abs.1 GWB).“.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2017/S 248-523323 (2017-12-22)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-07-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Maßnahme ist Teil des geplanten Ausbaus der Bundesautobahn A 81 Würzburg – Stuttgart – Singen im Streckenabschnitt zwischen den Anschlussstellen Sindelfingen-Ost und Böblingen-Hulb. Die vorhandene Strecke verläuft zwischen den Städten Böblingen und Sindelfingen. Am 29.7.2009 haben sich der Bund, das Land, der Landkreis sowie die Städte Böblingen und Sindelfingen auf eine Überdeckelung der A 81 auf 850 m Länge im Bereich Böblingen/Sindelfingen verständigt. Inhalt der ausgeschriebenen Planungsleistung ist die Planung der sicherheits- und betriebstechnischen Ausstattung der Überdeckelung / des Tunnels. Fachplanung nach HOAI § 53 (Technische Ausrüstung) für die Anlagengruppen 1, 3, 4, 5, 7, 8 in den Leistungsphasen 1 bis 6. Besondere Leistungen: Lüftungsgutachten, Sicherheitsgutachten, Funkfeldmessung, Schalltechnische Untersuchung, Verkehrstechnische Untersuchung.
Die Maßnahme ist Teil des geplanten Ausbaus der Bundesautobahn A 81 Würzburg – Stuttgart – Singen im Streckenabschnitt zwischen den Anschlussstellen Sindelfingen-Ost und Böblingen-Hulb. Die vorhandene Strecke verläuft zwischen den Städten Böblingen und Sindelfingen. Am 29.7.2009 haben sich der Bund, das Land, der Landkreis sowie die Städte Böblingen und Sindelfingen auf eine Überdeckelung der A 81 auf 850 m Länge im Bereich Böblingen/Sindelfingen verständigt. Inhalt der ausgeschriebenen Planungsleistung ist die Planung der sicherheits- und betriebstechnischen Ausstattung der Überdeckelung / des Tunnels. Fachplanung nach HOAI § 53 (Technische Ausrüstung) für die Anlagengruppen 1, 3, 4, 5, 7, 8 in den Leistungsphasen 1 bis 6. Besondere Leistungen: Lüftungsgutachten, Sicherheitsgutachten, Funkfeldmessung, Schalltechnische Untersuchung, Verkehrstechnische Untersuchung.
Gesamtwert des Auftrags: 675257.58 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Alle Unterlagen zur Ausschreibung standen auf der Internetseite http://vof.istw.de zur Verfügung.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Bauwerk ist als zweizelliger, geschlossener Rahmen mit jeweils 3 Fahrstreifen und Standspur geplant. Bei einer notwendigen Sperrung einer Röhre wird die andere im Gegenverkehr mit 2 Fahrstreifen je Fahrtrichtung betrieben. Die Gründung des Bauwerks kommt etwa im Niveau des bestehenden Planums zu liegen. Die Autobahn verläuft von ca. BAB-km 592+700 bis 592+950 in Geländegleichlage, anschließend bis Bauwerksende in Einschnittslage. Die größte Einschnittstiefe beträgt rd. 11 m (ca. km 593+250, Nordseite). Im Norden (Seite Sindelfingen) reicht die Bebauung bis nahe an die Trasse heran, auf der Südseite (Seite Böblingen) verläuft die Leibnizstraße über weite Strecken parallel zur Autobahn.
Das Bauwerk ist als zweizelliger, geschlossener Rahmen mit jeweils 3 Fahrstreifen und Standspur geplant. Bei einer notwendigen Sperrung einer Röhre wird die andere im Gegenverkehr mit 2 Fahrstreifen je Fahrtrichtung betrieben. Die Gründung des Bauwerks kommt etwa im Niveau des bestehenden Planums zu liegen. Die Autobahn verläuft von ca. BAB-km 592+700 bis 592+950 in Geländegleichlage, anschließend bis Bauwerksende in Einschnittslage. Die größte Einschnittstiefe beträgt rd. 11 m (ca. km 593+250, Nordseite). Im Norden (Seite Sindelfingen) reicht die Bebauung bis nahe an die Trasse heran, auf der Südseite (Seite Böblingen) verläuft die Leibnizstraße über weite Strecken parallel zur Autobahn.
— Steuerung, Anschluß an die übergeordnete Leittechnik – VRZ Baden-Württemberg,
— Ausrüstung Betriebsgebäude, Druckerhöhungsanlage und Havariebecken,
— 1 – Abwasser-, Wasser- oder Gasanlagen (Abwasser-, Wasser, Gas- oder sanitärtechnische Anlagen, Druckerhöhungsanlagen, Havariebecken; Löschwasser),
— 5 – Fernmelde- und informationstechnische Anlagen (CO-Messung, BMA, EMA, Sichttrübe, sonstige Messeinrichtungen, Lüftungsmesstechnik (CO, SI, STR))
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Böblingen / Sindelfingen
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Bewertung des Projektteams technische Ausrüstung hinsichtlich einer optimalen Leistungserfüllung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40
15
Preis (Gewichtung): 30
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-07-02 📅
Name: GBI Gackstatter Beratende Ingenieure GmbH
Postanschrift: Schwieberdinger Straße 56
Postort: Stuttgart
Postleitzahl: 70435
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 711136707-0📞
E-Mail: projektassistenz.stuttgart@gbi.eu📧
Land: Stuttgart, Stadtkreis
🏙️
Internetadresse: http://www.gbi.eu/🌏
Gesamtwert des Auftrags: 675257.58 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postleitzahl: 76137
Telefon: +49 721926-8730📞
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auszug aus: „Allgemeine Hinweise zur Anrufung der Vergabekammer“ der Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe, 76247 Karlsruhe vom 26.3.2018:
„.. 2) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf schriftlichen Antrag hin ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten durch Nichtbeachten von Vergabevorschriften geltend macht. Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen und in der Regel vor Anrufung der Kammer gerügt hat bzw., wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe/Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat. Ferner ist ein Antrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB);
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
„.. 2) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf schriftlichen Antrag hin ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten durch Nichtbeachten von Vergabevorschriften geltend macht. Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen und in der Regel vor Anrufung der Kammer gerügt hat bzw., wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe/Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat. Ferner ist ein Antrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB);
3) Der Nachprüfungsantrag soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Er ist unverzüglich zu begründen (§ 161 Abs. 1 GWB). Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners mit Anschrift, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten. Es ist auch darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (§ 161 Abs. 1 und 2 i.V. m. § 97 Abs. 6 GWB) und dass gegenüber dem Auftraggeber ordnungsgemäß gerügt wurde (§ 160 Abs. 3 GWB). Die sonstigen Beteiligten sollen, soweit bekannt, benannt werden (§ 161 Abs. 2 GBW);
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
3) Der Nachprüfungsantrag soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Er ist unverzüglich zu begründen (§ 161 Abs. 1 GWB). Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners mit Anschrift, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten. Es ist auch darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (§ 161 Abs. 1 und 2 i.V. m. § 97 Abs. 6 GWB) und dass gegenüber dem Auftraggeber ordnungsgemäß gerügt wurde (§ 160 Abs. 3 GWB). Die sonstigen Beteiligten sollen, soweit bekannt, benannt werden (§ 161 Abs. 2 GBW);
4) Einen bereits erteilten Zuschlag kann die Kammer nicht wieder aufheben (§ 168 Abs. 2 GWB). Allerdings kann ein Zuschlag bzw. Vertrag unwirksam und damit ein Nachprüfungsverfahren zulässig sein, wenn ein förmliches Vergabeverfahren gar nicht durchgeführt wurde oder der Auftraggeber die Bieter oder Bewerber, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, vor Auftragserteilung hiervon nicht informiert hat. Einzelheiten hierzu, auch zu Fristen und Inhalt der Information finden sich in den §§ 134, 135 GWB. In der Regel darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information bzw. 10 Kalendertage bei Versand auf elektronischem Wege geschlossen werden;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
4) Einen bereits erteilten Zuschlag kann die Kammer nicht wieder aufheben (§ 168 Abs. 2 GWB). Allerdings kann ein Zuschlag bzw. Vertrag unwirksam und damit ein Nachprüfungsverfahren zulässig sein, wenn ein förmliches Vergabeverfahren gar nicht durchgeführt wurde oder der Auftraggeber die Bieter oder Bewerber, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, vor Auftragserteilung hiervon nicht informiert hat. Einzelheiten hierzu, auch zu Fristen und Inhalt der Information finden sich in den §§ 134, 135 GWB. In der Regel darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information bzw. 10 Kalendertage bei Versand auf elektronischem Wege geschlossen werden;
5) Die Durchführung des Verfahrens löst nach § 182 GWB Gebühren aus, die in der Regel mindestens 2 500,00 EUR und höchstens 50 000,00 EUR betragen. Voraussetzung für eine Verfahrenseinleitung ist die Zahlung eines Vorschusses von mindestens 2 500,00 EUR. Soweit ein Verfahrensbeteiligter unterliegt, hat er die Kosten einschließlich der gegnerischen notwendigen Aufwendungen und ggf. die Kosten der Beigeladenen zu tragen. Hierzu können auch Rechtsanwaltskosten zählen, wenn die Beiziehung eines Bevollmächtigten notwendig war;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
5) Die Durchführung des Verfahrens löst nach § 182 GWB Gebühren aus, die in der Regel mindestens 2 500,00 EUR und höchstens 50 000,00 EUR betragen. Voraussetzung für eine Verfahrenseinleitung ist die Zahlung eines Vorschusses von mindestens 2 500,00 EUR. Soweit ein Verfahrensbeteiligter unterliegt, hat er die Kosten einschließlich der gegnerischen notwendigen Aufwendungen und ggf. die Kosten der Beigeladenen zu tragen. Hierzu können auch Rechtsanwaltskosten zählen, wenn die Beiziehung eines Bevollmächtigten notwendig war;
6) Die Partei, die unterliegt, kann mit der sofortigen Beschwerde das Oberlandesgericht Karlsruhe anrufen (§171 Abs. 3 GWB). Die Beteiligten müssen sich dort grundsätzlich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen(§ 172 Abs. 3 GWB).“
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Postanschrift: Durlacher Allee 110
Quelle: OJS 2018/S 144-330035 (2018-07-26)