Das Sanierungsobjekt „Großvierunger Stolln“ (GVST) mit mindestens einer bekannten Verbruchstelle ist dem Hochwasser 2013 zuzuordnen, insbesondere wegen der Schäden mit sehr großen Wasseransammlungen. Der GVST befindet sich im Lagerstättenteil „Vierung“ des Eh-renfriedersdorfer Bergbaugebietes. Ziel der Sanierung ist es, die Befahrbarkeit und den geordneten und zuverlässigen Wasserabtrag des Stollens wieder herzustellen. Dabei sind erkennbare Gefährdungen, die zu einem Bruch führen könnten, zu beseitigen. Hierzu gehören mindestens 3 Lichtlöcher. Es wird von einer Länge von ca. 750 m vom Mundloch bis ins eigentliche Grubenfeld Vierung (Bereich Kunst- und Förderschacht, Nr. 3.21 nach der BSA) ausgegangen. Der Auftraggeber erwartet Planungsleistungen zur Sicherung einer langzeitsicheren Befahrbarkeit und den geordneten und zuverlässigen Wasserabtrag des Stollens.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-12-18.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-11-10.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2017-11-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Installation (außer Software)
Referenznummer: 0452 - 2017/73
Kurze Beschreibung:
Das Sanierungsobjekt „Großvierunger Stolln“ (GVST) mit mindestens einer bekannten Verbruchstelle ist dem Hochwasser 2013 zuzuordnen, insbesondere wegen der Schäden mit sehr großen Wasseransammlungen. Der GVST befindet sich im Lagerstättenteil „Vierung“ des Eh-renfriedersdorfer Bergbaugebietes.
Ziel der Sanierung ist es, die Befahrbarkeit und den geordneten und zuverlässigen Wasserabtrag des Stollens wieder herzustellen. Dabei sind erkennbare Gefährdungen, die zu einem Bruch führen könnten, zu beseitigen. Hierzu gehören mindestens 3 Lichtlöcher. Es wird von einer Länge von ca. 750 m vom Mundloch bis ins eigentliche Grubenfeld Vierung (Bereich Kunst- und Förderschacht, Nr. 3.21 nach der BSA) ausgegangen. Der Auftraggeber erwartet Planungsleistungen zur Sicherung einer langzeitsicheren Befahrbarkeit und den geordneten und zuverlässigen Wasserabtrag des Stollens.
Das Sanierungsobjekt „Großvierunger Stolln“ (GVST) mit mindestens einer bekannten Verbruchstelle ist dem Hochwasser 2013 zuzuordnen, insbesondere wegen der Schäden mit sehr großen Wasseransammlungen. Der GVST befindet sich im Lagerstättenteil „Vierung“ des Eh-renfriedersdorfer Bergbaugebietes.
Ziel der Sanierung ist es, die Befahrbarkeit und den geordneten und zuverlässigen Wasserabtrag des Stollens wieder herzustellen. Dabei sind erkennbare Gefährdungen, die zu einem Bruch führen könnten, zu beseitigen. Hierzu gehören mindestens 3 Lichtlöcher. Es wird von einer Länge von ca. 750 m vom Mundloch bis ins eigentliche Grubenfeld Vierung (Bereich Kunst- und Förderschacht, Nr. 3.21 nach der BSA) ausgegangen. Der Auftraggeber erwartet Planungsleistungen zur Sicherung einer langzeitsicheren Befahrbarkeit und den geordneten und zuverlässigen Wasserabtrag des Stollens.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Installation (außer Software)📦
Zusätzlicher CPV-Code: Installation (außer Software)📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Erzgebirgskreis
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Sächsisches Oberbergamt
Postanschrift: Kirchgasse 11
Postleitzahl: 09599
Postort: Freiberg
Kontakt
Internetadresse: http://www.oba.sachsen.de🌏
E-Mail: poststelle@oba.sachsen.de📧
Telefon: +49 37313720📞
Fax: +49 37313729001 📠
URL der Dokumente: https://www.evergabe.de/unterlagen🌏
Das Sanierungsobjekt „Großvierunger Stolln“ (GVST) mit mindestens einer bekannten Verbruchstelle ist dem Hochwasser 2013 zuzuordnen, insbesondere wegen der Schäden mit sehr großen Wasseransammlungen. Der GVST befindet sich im Lagerstättenteil „Vierung“ des Eh-renfriedersdorfer Bergbaugebietes.
Das Sanierungsobjekt „Großvierunger Stolln“ (GVST) mit mindestens einer bekannten Verbruchstelle ist dem Hochwasser 2013 zuzuordnen, insbesondere wegen der Schäden mit sehr großen Wasseransammlungen. Der GVST befindet sich im Lagerstättenteil „Vierung“ des Eh-renfriedersdorfer Bergbaugebietes.
Ziel der Sanierung ist es, die Befahrbarkeit und den geordneten und zuverlässigen Wasserabtrag des Stollens wieder herzustellen. Dabei sind erkennbare Gefährdungen, die zu einem Bruch führen könnten, zu beseitigen. Hierzu gehören mindestens 3 Lichtlöcher. Es wird von einer Länge von ca. 750 m vom Mundloch bis ins eigentliche Grubenfeld Vierung (Bereich Kunst- und Förderschacht, Nr. 3.21 nach der BSA) ausgegangen. Der Auftraggeber erwartet Planungsleistungen zur Sicherung einer langzeitsicheren Befahrbarkeit und den geordneten und zuverlässigen Wasserabtrag des Stollens.
Ziel der Sanierung ist es, die Befahrbarkeit und den geordneten und zuverlässigen Wasserabtrag des Stollens wieder herzustellen. Dabei sind erkennbare Gefährdungen, die zu einem Bruch führen könnten, zu beseitigen. Hierzu gehören mindestens 3 Lichtlöcher. Es wird von einer Länge von ca. 750 m vom Mundloch bis ins eigentliche Grubenfeld Vierung (Bereich Kunst- und Förderschacht, Nr. 3.21 nach der BSA) ausgegangen. Der Auftraggeber erwartet Planungsleistungen zur Sicherung einer langzeitsicheren Befahrbarkeit und den geordneten und zuverlässigen Wasserabtrag des Stollens.
Bewerber mit Sitz im Mitgliedstaat Deutschland:
Grundleistungen nach § 43 HOAI unter Ansatz der Honorarzone III mit anrechenbaren Kosten nach Kostenschätzung (2 250 000 EUR) zu den Leistungsphasen 1 bis 8 HOAI; Grundleistungen nach Leistungsphasen 3, 7 und 8 sind teilweise zu erbringen (im Einzelnen, s. Entwurf Ingenieurvertrag, Anlage 1). Mögliche Zuschläge zu den Leistungsphasen aufgrund von Planungsan-forderungen hat der Auftragnehmer mit dem Angebot sichtbar zu kennzeichnen und zur jeweiligen Leistungsposition aufzuführen.
Grundleistungen nach § 43 HOAI unter Ansatz der Honorarzone III mit anrechenbaren Kosten nach Kostenschätzung (2 250 000 EUR) zu den Leistungsphasen 1 bis 8 HOAI; Grundleistungen nach Leistungsphasen 3, 7 und 8 sind teilweise zu erbringen (im Einzelnen, s. Entwurf Ingenieurvertrag, Anlage 1). Mögliche Zuschläge zu den Leistungsphasen aufgrund von Planungsan-forderungen hat der Auftragnehmer mit dem Angebot sichtbar zu kennzeichnen und zur jeweiligen Leistungsposition aufzuführen.
Der Auftraggeber macht bei Annahme der grundsätzlich ganzheitlichen Erbringung von Grundleistungen einer Leistungsphase im Rahmen seines Leistungsbestimmungsrechtes nach § 8 Abs. 2 HOAI davon Gebrauch, dem künftigen Auftragnehmer nicht alle Leistungen der Leistungsphasen 3, 7 und 8 HOAI zu übertragen. Zur Leistungsphase 8 schließt die Übertragung der Besonderen Leistungen die vollständige Erbringung der Grundleistungen aus. Bieter können die in der Anlage Entwurf Ingenieurvertrag vorgesehenen Honorarsätze mit ihrem Angebot ändern. Die wirksame Minderung der angegebenen Honorarsätze ist nur unter den durch höchstrichterliche Rechtsprechung zu § 7 Abs. 3 HOAI bestätigten Bedingungen möglich. Das schließt insbesondere bedingungslose Preisnachlässe aus, die zur nach § 7 Abs. 1 HOAI nicht zulässigen Unterschreitung des Mindestsatzes führen. Den Bietern steht es bei Unsicherheit der rechtlichen Einordnung frei, geänderte Honorarsätze auch mit Nebenangebot abzugeben.
Der Auftraggeber macht bei Annahme der grundsätzlich ganzheitlichen Erbringung von Grundleistungen einer Leistungsphase im Rahmen seines Leistungsbestimmungsrechtes nach § 8 Abs. 2 HOAI davon Gebrauch, dem künftigen Auftragnehmer nicht alle Leistungen der Leistungsphasen 3, 7 und 8 HOAI zu übertragen. Zur Leistungsphase 8 schließt die Übertragung der Besonderen Leistungen die vollständige Erbringung der Grundleistungen aus. Bieter können die in der Anlage Entwurf Ingenieurvertrag vorgesehenen Honorarsätze mit ihrem Angebot ändern. Die wirksame Minderung der angegebenen Honorarsätze ist nur unter den durch höchstrichterliche Rechtsprechung zu § 7 Abs. 3 HOAI bestätigten Bedingungen möglich. Das schließt insbesondere bedingungslose Preisnachlässe aus, die zur nach § 7 Abs. 1 HOAI nicht zulässigen Unterschreitung des Mindestsatzes führen. Den Bietern steht es bei Unsicherheit der rechtlichen Einordnung frei, geänderte Honorarsätze auch mit Nebenangebot abzugeben.
Bewerber mit Sitz in anderen Mitgliedstaaten:
Leistungen im Umfang der Grundleistungen nach § 43 HOAI zu den Leistungsphasen 1 bis 8 HOAI; Grundleistungen nach Leistungsphasen 3, 4, 7 und 8 sind nur teilweise zu erbringen (im Einzelnen, s. Entwurf Ingenieurvertrag, Anlage 1).
alle Bewerber:
Besondere Leistungen nach/im Sinne Anlage 12.1 der HOAI
A. Vermessungsleistung in der Bauphase und Schlussvermessung
B. Baubegleitende Planung bzw. Anpassungsprojektierung:
— Erarbeitung/Entwickeln von Lösungen für Probleme außerhalb der vorliegenden Ausführungsplanung; Erstellen von rechnerischen, zeichnerischen und baubeschreibenden Unterlagen
— angenommener Umfang: 15 Einsatzfälle inkl. der Situationsaufnahme und Ortsbefahrung, Lösungsentwicklung, Unterlagenerstellung (pro Einsatzfall: 24 Team-Stunden*; Abrechnung erfolgt auf Nachweis je Einsatzfall)
— Die Team-Stunde ist als Mischansatz aus Projektleitung, Projektingenieur, Fachingenieur, Vermesser, Zeichner und Schreibkraft im angemessenen Verhältnis zu ermitteln
C. Örtliche Bauüberwachung:
— Plausibilitätsprüfung der Absteckung, Überwachen der Ausführung der Bauleistungen, Einweisen des Auftragnehmers in die Baumaßnahme, Bauanlaufbesprechung, Überwachen der Ausführung des Objektes auf Übereinstimmung mit den zur Ausführung freigegebenen Unterlagen, dem Bauvertrag und den Vorgaben des Auftraggebers, Prüfen und Bewerten der Berechtigung von Nachträgen, Durchführen und Veranlassen von Kontrollprüfungen, Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme festgestellten Mängel Dokumentation des Bauablaufes
— Plausibilitätsprüfung der Absteckung, Überwachen der Ausführung der Bauleistungen, Einweisen des Auftragnehmers in die Baumaßnahme, Bauanlaufbesprechung, Überwachen der Ausführung des Objektes auf Übereinstimmung mit den zur Ausführung freigegebenen Unterlagen, dem Bauvertrag und den Vorgaben des Auftraggebers, Prüfen und Bewerten der Berechtigung von Nachträgen, Durchführen und Veranlassen von Kontrollprüfungen, Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme festgestellten Mängel Dokumentation des Bauablaufes
Bei der Grundlagenermittlung und Vorplanung zur Historie und Geologie des „Großvierunger Stollns“ sind umfangreiche und detaillierte Recherchen nur soweit anzustellen, wie es zur Erreichung des Sanierungszieles unmittelbar erforderlich ist. In die Betrachtung ist nur der unmittelbare Stollenverlauf einzubeziehen, der für die hydraulische Funktionalität maßgebend ist. Als Grundlage für die Planung ist eine Vermessung (Bestandsaufnahme des Stollens vom Mund-loch bis zum Bruch) vorzunehmen. Des Weiteren ist die Tagessituation über dem Stollen (ca. 400 bis 500 m) zu erfassen und den Stollenverlauf aus dem vorhandenen Risswerk einzuarbeiten, um vorhandene Bingen und Stollen zuordnen zu können. Daraus sind ggf. Sanierungs- und Zugangsstellen zum Stollen abzuleiten.
Bei der Grundlagenermittlung und Vorplanung zur Historie und Geologie des „Großvierunger Stollns“ sind umfangreiche und detaillierte Recherchen nur soweit anzustellen, wie es zur Erreichung des Sanierungszieles unmittelbar erforderlich ist. In die Betrachtung ist nur der unmittelbare Stollenverlauf einzubeziehen, der für die hydraulische Funktionalität maßgebend ist. Als Grundlage für die Planung ist eine Vermessung (Bestandsaufnahme des Stollens vom Mund-loch bis zum Bruch) vorzunehmen. Des Weiteren ist die Tagessituation über dem Stollen (ca. 400 bis 500 m) zu erfassen und den Stollenverlauf aus dem vorhandenen Risswerk einzuarbeiten, um vorhandene Bingen und Stollen zuordnen zu können. Daraus sind ggf. Sanierungs- und Zugangsstellen zum Stollen abzuleiten.
Dauer: 24 Monate
Beschreibung der Verlängerungen: Nach Anforderung des Auftraggebers, um das Projektziel zu erreichen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Ehrenfriedersdorf, Deutschland.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Abgabe der geforderten Eigenerklärung zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung nach § 44 Abs. 1 VgV.
Verfahren
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern: Erfüllung der Mindestanforderungen an die Eignung.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2018-01-12 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-04-10 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Darstellung Projektmanagement bezogen auf zu vergebende Leistung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 26 v. H.
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Plausibilität des methodischen Ansatzes zur Umsetzung der Aufgabenstellung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 18 v. H.
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Plausibilität Zeit- und Ablaufplan für die Bearbeitung der Ingenieurleistungen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10 v. H.
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualitätssicherung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 8 v. H.
Gewichtung des Preises: 38 v. H.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Erste Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de📧
Quelle: OJS 2017/S 219-455328 (2017-11-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-03-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Sanierungsobjekt „Großvierunger Stolln“ (GVST) mit mindestens einer bekannten Verbruchstelle ist dem Hochwasser 2013 zuzuordnen, insbesondere wegen der Schäden mit sehr großen Wasseransammlungen. Der GVST befindet sich im Lagerstättenteil „Vierung“ des Ehrenfriedersdorfer Bergbaugebietes.
Das Mundloch des GVST befindet sich im Seifental von Ehrenfriedersdorf und ist mit einem Eisengitter verschlossen. Bis zu einem Vollverbruch bei ca. 80 m ist der Stollen befahrbar. Er steht zunächst in Natursteinscheibenmauerung mit Gneisplattenabdeckung und danach in Ziegelgewölbemauerung. Vom Stollenmundloch bis ins eigentliche Grubenfeld Vierung sind es ca. 700 m. Infolge des intensiven Bergbaus in diesem Revier traten mehrere große Tagesbrüche auf (1723, 1736, 1745), deren Bingen heute noch sichtbar sind. Diese sind jedoch nicht in das Sanierungsprogramm aufzunehmen.
Das Sanierungsobjekt „Großvierunger Stolln“ (GVST) mit mindestens einer bekannten Verbruchstelle ist dem Hochwasser 2013 zuzuordnen, insbesondere wegen der Schäden mit sehr großen Wasseransammlungen. Der GVST befindet sich im Lagerstättenteil „Vierung“ des Ehrenfriedersdorfer Bergbaugebietes.
Das Mundloch des GVST befindet sich im Seifental von Ehrenfriedersdorf und ist mit einem Eisengitter verschlossen. Bis zu einem Vollverbruch bei ca. 80 m ist der Stollen befahrbar. Er steht zunächst in Natursteinscheibenmauerung mit Gneisplattenabdeckung und danach in Ziegelgewölbemauerung. Vom Stollenmundloch bis ins eigentliche Grubenfeld Vierung sind es ca. 700 m. Infolge des intensiven Bergbaus in diesem Revier traten mehrere große Tagesbrüche auf (1723, 1736, 1745), deren Bingen heute noch sichtbar sind. Diese sind jedoch nicht in das Sanierungsprogramm aufzunehmen.
Gesamtwert des Auftrags: 192545.87 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Das Sanierungsobjekt „Großvierunger Stolln“ (GVST) mit mindestens einer bekannten Verbruchstelle ist dem Hochwasser 2013 zuzuordnen, insbesondere wegen der Schäden mit sehr großen Wasseransammlungen. Der GVST befindet sich im Lagerstättenteil „Vierung“ des Ehrenfriedersdorfer Bergbaugebietes.
Das Sanierungsobjekt „Großvierunger Stolln“ (GVST) mit mindestens einer bekannten Verbruchstelle ist dem Hochwasser 2013 zuzuordnen, insbesondere wegen der Schäden mit sehr großen Wasseransammlungen. Der GVST befindet sich im Lagerstättenteil „Vierung“ des Ehrenfriedersdorfer Bergbaugebietes.
Das Mundloch des GVST befindet sich im Seifental von Ehrenfriedersdorf und ist mit einem Eisengitter verschlossen. Bis zu einem Vollverbruch bei ca. 80 m ist der Stollen befahrbar. Er steht zunächst in Natursteinscheibenmauerung mit Gneisplattenabdeckung und danach in Ziegelgewölbemauerung. Vom Stollenmundloch bis ins eigentliche Grubenfeld Vierung sind es ca. 700 m. Infolge des intensiven Bergbaus in diesem Revier traten mehrere große Tagesbrüche auf (1723, 1736, 1745), deren Bingen heute noch sichtbar sind. Diese sind jedoch nicht in das Sanierungsprogramm aufzunehmen.
Das Mundloch des GVST befindet sich im Seifental von Ehrenfriedersdorf und ist mit einem Eisengitter verschlossen. Bis zu einem Vollverbruch bei ca. 80 m ist der Stollen befahrbar. Er steht zunächst in Natursteinscheibenmauerung mit Gneisplattenabdeckung und danach in Ziegelgewölbemauerung. Vom Stollenmundloch bis ins eigentliche Grubenfeld Vierung sind es ca. 700 m. Infolge des intensiven Bergbaus in diesem Revier traten mehrere große Tagesbrüche auf (1723, 1736, 1745), deren Bingen heute noch sichtbar sind. Diese sind jedoch nicht in das Sanierungsprogramm aufzunehmen.
Bedingungen für späteres Angebot und die vertragliche Umsetzung
Grundleistungen nach § 43 HOAI unter Ansatz der Honorarzone III mit anrechenbaren Kosten nach Kostenschätzung (2 250 000 €) zu den Leistungsphasen 1 bis 8 HOAI; Grundleistungen nach Leistungsphasen 3, 7 und 8 sind teilweise zu erbringen (im Einzelnen, s. Entwurf Ingenieurvertrag, Anlage 1). Mögliche Zuschläge zu den Leistungsphasen aufgrund von Planungsanforderungen hat der Auftragnehmer mit dem Angebot sichtbar zu kennzeichnen und zur jeweiligen Leistungsposition aufzuführen.
Grundleistungen nach § 43 HOAI unter Ansatz der Honorarzone III mit anrechenbaren Kosten nach Kostenschätzung (2 250 000 €) zu den Leistungsphasen 1 bis 8 HOAI; Grundleistungen nach Leistungsphasen 3, 7 und 8 sind teilweise zu erbringen (im Einzelnen, s. Entwurf Ingenieurvertrag, Anlage 1). Mögliche Zuschläge zu den Leistungsphasen aufgrund von Planungsanforderungen hat der Auftragnehmer mit dem Angebot sichtbar zu kennzeichnen und zur jeweiligen Leistungsposition aufzuführen.
Der Auftraggeber macht bei Annahme der grundsätzlich ganzheitlichen Erbringung von Grundleistungen einer Leistungsphase im Rahmen seines Leistungsbestimmungsrechtes nach § 8 Abs. 2 HOAI davon Gebrauch, dem künftigen Auftragnehmer nicht alle Leistungen der Leistungsphasen 3, 7 und 8 HOAI zu übertragen. Zur Leistungsphase 8 schließt die Übertragung der besonderen Leistungen die vollständige Erbringung der Grundleistungen aus. Bieter können die in der Anlage Entwurf Ingenieurvertrag vorgesehenen Honorarsätze mit ihrem Angebot ändern. Die wirksame Minderung der angegebenen Honorarsätze ist nur unter den durch höchstrichterliche Rechtsprechung zu § 7 Abs. 3 HOAI bestätigten Bedingungen möglich. Das schließt insbesondere bedingungslose Preisnachlässe aus, die zur nach § 7 Abs. 1 HOAI nicht zulässigen Unterschreitung des Mindestsatzes führen. Den Bietern steht es bei Unsicherheit der rechtlichen Einordnung frei, geänderte Honorarsätze auch mit Nebenangebot abzugeben.
Der Auftraggeber macht bei Annahme der grundsätzlich ganzheitlichen Erbringung von Grundleistungen einer Leistungsphase im Rahmen seines Leistungsbestimmungsrechtes nach § 8 Abs. 2 HOAI davon Gebrauch, dem künftigen Auftragnehmer nicht alle Leistungen der Leistungsphasen 3, 7 und 8 HOAI zu übertragen. Zur Leistungsphase 8 schließt die Übertragung der besonderen Leistungen die vollständige Erbringung der Grundleistungen aus. Bieter können die in der Anlage Entwurf Ingenieurvertrag vorgesehenen Honorarsätze mit ihrem Angebot ändern. Die wirksame Minderung der angegebenen Honorarsätze ist nur unter den durch höchstrichterliche Rechtsprechung zu § 7 Abs. 3 HOAI bestätigten Bedingungen möglich. Das schließt insbesondere bedingungslose Preisnachlässe aus, die zur nach § 7 Abs. 1 HOAI nicht zulässigen Unterschreitung des Mindestsatzes führen. Den Bietern steht es bei Unsicherheit der rechtlichen Einordnung frei, geänderte Honorarsätze auch mit Nebenangebot abzugeben.
Besondere Leistungen nach/im Sinne Anlage 12.1 der HOAI.
A. Vermessungsleistung in der Bauphase und Schlussvermessung;
— Erarbeitung/Entwickeln von Lösungen für Probleme außerhalb der vorliegenden Ausführungsplanung; Erstellen von rechnerischen, zeichnerischen und baubeschreibenden Unterlagen,
— angenommener Umfang: 15 Einsatzfälle inkl. der Situationsaufnahme und Ortsbefahrung, Lösungsentwicklung, Unterlagenerstellung (pro Einsatzfall: 24 Team-Stunden; Abrechnung erfolgt auf Nachweis je Einsatzfall),
— die Team-Stunde ist als Mischansatz aus Projektleitung, Projektingenieur, Fachingenieur, Vermesser, Zeichner und Schreibkraft im angemessenen Verhältnis zu ermitteln.
— Plausibilitätsprüfung der Absteckung, Überwachen der Ausführung der Bauleistungen, Einweisen des Auftragnehmers in die Baumaßnahme, Bauanlaufbesprechung, Überwachen der Ausführung des Objektes auf Übereinstimmung mit den zur Ausführung freigegebenen Unterlagen, dem Bauvertrag und den Vorgaben des Auftraggebers, Prüfen und Bewerten der Berechtigung von Nachträgen, Durchführen und Veranlassen von Kontrollprüfungen, Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme festgestellten Mängel Dokumentation des Bauablaufes.
— Plausibilitätsprüfung der Absteckung, Überwachen der Ausführung der Bauleistungen, Einweisen des Auftragnehmers in die Baumaßnahme, Bauanlaufbesprechung, Überwachen der Ausführung des Objektes auf Übereinstimmung mit den zur Ausführung freigegebenen Unterlagen, dem Bauvertrag und den Vorgaben des Auftraggebers, Prüfen und Bewerten der Berechtigung von Nachträgen, Durchführen und Veranlassen von Kontrollprüfungen, Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme festgestellten Mängel Dokumentation des Bauablaufes.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Ehrenfriedersdorf, DE
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Darstellung Projektmanagement bezogen auf die zu vergebende Leistung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 26
18
10
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualitätssischerung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 8
Gewichtung des Preises: 38
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-03-20 📅
Quelle: OJS 2018/S 057-126460 (2018-03-20)