Der Auftraggeber finanziert die Maßnahme im Rahmen des Operationellen Programms Sachsen für die EFRE—-Förderperiode 2014-2020 im Vorhaben „Prävention von Risiken des Altbergbaus“. Für die Bauleistungen schätzt der Auftraggeber überschlägig Kosten in Höhe von 1 650 000 EUR (netto). Die Kostenschätzung beinhaltet mögliche Optionen, die während der Planung und Bauausführung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit auftreten können. Als Bauzeit plant der Auftraggeber 78 Wochen. Der Auftraggeber schätzt den Schacht unter den gegebenen Bedingungen (nicht vorhandene Abdämmung der tiefen Füllorte, erfolgte Schachtbrüche, bis in jüngere Zeit aktive Schachtverfüllsäule) als unsicher verwahrten Schacht des alten Steinkohlenbergbaus ein. Den bis auf eine Endtiefe von 755 m im Jahr 1915 geteufte Schacht verfüllten Bergbautreibende 1935/nach 1945 zunächst teilweise, ab 1968 vollständig. Gebirgsdruck verursachte Schäden am Schacht, die Nachfüllsäule sackte zuletzt bei Verfüllarbeiten im Jahr 1994 nach.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-09-15.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-08-08.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2017-08-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Installation (außer Software)
Referenznummer: 0452 - 2017/15
Kurze Beschreibung:
Der Auftraggeber finanziert die Maßnahme im Rahmen des Operationellen Programms Sachsen für die EFRE—-Förderperiode 2014-2020 im Vorhaben „Prävention von Risiken des Altbergbaus“. Für die Bauleistungen schätzt der Auftraggeber überschlägig Kosten in Höhe von 1 650 000 EUR (netto). Die Kostenschätzung beinhaltet mögliche Optionen, die während der Planung und Bauausführung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit auftreten können. Als Bauzeit plant der Auftraggeber 78 Wochen.
Der Auftraggeber schätzt den Schacht unter den gegebenen Bedingungen (nicht vorhandene Abdämmung der tiefen Füllorte, erfolgte Schachtbrüche, bis in jüngere Zeit aktive Schachtverfüllsäule) als unsicher verwahrten Schacht des alten Steinkohlenbergbaus ein. Den bis auf eine Endtiefe von 755 m im Jahr 1915 geteufte Schacht verfüllten Bergbautreibende 1935/nach 1945 zunächst teilweise, ab 1968 vollständig. Gebirgsdruck verursachte Schäden am Schacht, die Nachfüllsäule sackte zuletzt bei Verfüllarbeiten im Jahr 1994 nach.
Der Auftraggeber finanziert die Maßnahme im Rahmen des Operationellen Programms Sachsen für die EFRE—-Förderperiode 2014-2020 im Vorhaben „Prävention von Risiken des Altbergbaus“. Für die Bauleistungen schätzt der Auftraggeber überschlägig Kosten in Höhe von 1 650 000 EUR (netto). Die Kostenschätzung beinhaltet mögliche Optionen, die während der Planung und Bauausführung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit auftreten können. Als Bauzeit plant der Auftraggeber 78 Wochen.
Der Auftraggeber schätzt den Schacht unter den gegebenen Bedingungen (nicht vorhandene Abdämmung der tiefen Füllorte, erfolgte Schachtbrüche, bis in jüngere Zeit aktive Schachtverfüllsäule) als unsicher verwahrten Schacht des alten Steinkohlenbergbaus ein. Den bis auf eine Endtiefe von 755 m im Jahr 1915 geteufte Schacht verfüllten Bergbautreibende 1935/nach 1945 zunächst teilweise, ab 1968 vollständig. Gebirgsdruck verursachte Schäden am Schacht, die Nachfüllsäule sackte zuletzt bei Verfüllarbeiten im Jahr 1994 nach.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Installation (außer Software)📦
Zusätzlicher CPV-Code: Installation (außer Software)📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Erzgebirgskreis🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Sächsisches Oberbergamt
Postanschrift: Kirchgasse 11
Postleitzahl: 09599
Postort: Freiberg
Kontakt
Internetadresse: http://www.oba.sachsen.de🌏
E-Mail: poststelle@oba.sachsen.de📧
Telefon: +49 37313720📞
Fax: +49 37313729001 📠
URL der Dokumente: https://www.evergabe.de/unterlagen🌏
Referenz Daten
Absendedatum: 2017-08-08 📅
Einreichungsfrist: 2017-09-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-08-10 📅
Datum des Beginns: 2018-01-01 📅
Datum des Endes: 2019-06-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 152-315086
ABl. S-Ausgabe: 152
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Auftraggeber finanziert die Maßnahme im Rahmen des Operationellen Programms Sachsen für die EFRE—-Förderperiode 2014-2020 im Vorhaben „Prävention von Risiken des Altbergbaus“. Für die Bauleistungen schätzt der Auftraggeber überschlägig Kosten in Höhe von 1 650 000 EUR (netto). Die Kostenschätzung beinhaltet mögliche Optionen, die während der Planung und Bauausführung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit auftreten können. Als Bauzeit plant der Auftraggeber 78 Wochen.
Der Auftraggeber finanziert die Maßnahme im Rahmen des Operationellen Programms Sachsen für die EFRE—-Förderperiode 2014-2020 im Vorhaben „Prävention von Risiken des Altbergbaus“. Für die Bauleistungen schätzt der Auftraggeber überschlägig Kosten in Höhe von 1 650 000 EUR (netto). Die Kostenschätzung beinhaltet mögliche Optionen, die während der Planung und Bauausführung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit auftreten können. Als Bauzeit plant der Auftraggeber 78 Wochen.
Der Auftraggeber schätzt den Schacht unter den gegebenen Bedingungen (nicht vorhandene Abdämmung der tiefen Füllorte, erfolgte Schachtbrüche, bis in jüngere Zeit aktive Schachtverfüllsäule) als unsicher verwahrten Schacht des alten Steinkohlenbergbaus ein. Den bis auf eine Endtiefe von 755 m im Jahr 1915 geteufte Schacht verfüllten Bergbautreibende 1935/nach 1945 zunächst teilweise, ab 1968 vollständig. Gebirgsdruck verursachte Schäden am Schacht, die Nachfüllsäule sackte zuletzt bei Verfüllarbeiten im Jahr 1994 nach.
Der Auftraggeber schätzt den Schacht unter den gegebenen Bedingungen (nicht vorhandene Abdämmung der tiefen Füllorte, erfolgte Schachtbrüche, bis in jüngere Zeit aktive Schachtverfüllsäule) als unsicher verwahrten Schacht des alten Steinkohlenbergbaus ein. Den bis auf eine Endtiefe von 755 m im Jahr 1915 geteufte Schacht verfüllten Bergbautreibende 1935/nach 1945 zunächst teilweise, ab 1968 vollständig. Gebirgsdruck verursachte Schäden am Schacht, die Nachfüllsäule sackte zuletzt bei Verfüllarbeiten im Jahr 1994 nach.
Bewerber mit Sitz im Mitgliedstaat Deutschland:
Grundleistungen nach § 43 HOAI unter Ansatz der Honorarzone III mit anrechenbaren Kosten nach Kostenschätzung (1 650 000 EUR) zu den Leistungsphasen 1 bis 8 HOAI; Grundleistungen nach Leistungsphasen 3, 4, 7 und 8 sind teilweise zu erbringen (im Einzelnen, s. Entwurf Ingenieurvertrag, Anlage 1). Mögliche Zuschläge zu den Leistungsphasen aufgrund von Planungs-anforderungen hat der Auftragnehmer mit dem Angebot sichtbar zu kennzeichnen und zur jeweiligen Leistungsposition aufzuführen.
Grundleistungen nach § 43 HOAI unter Ansatz der Honorarzone III mit anrechenbaren Kosten nach Kostenschätzung (1 650 000 EUR) zu den Leistungsphasen 1 bis 8 HOAI; Grundleistungen nach Leistungsphasen 3, 4, 7 und 8 sind teilweise zu erbringen (im Einzelnen, s. Entwurf Ingenieurvertrag, Anlage 1). Mögliche Zuschläge zu den Leistungsphasen aufgrund von Planungs-anforderungen hat der Auftragnehmer mit dem Angebot sichtbar zu kennzeichnen und zur jeweiligen Leistungsposition aufzuführen.
Bewerber mit Sitz in anderen Mitgliedstaaten:
Leistungen im Umfang der Grundleistungen nach § 43 HOAI zu den Leistungsphasen 1 bis 8 HOAI; Grundleistungen nach Leistungsphasen 3, 4, 7 und 8 sind nur teilweise zu erbringen (im Einzelnen, s. Entwurf Ingenieurvertrag, Anlage 1).
alle Bewerber:
Besondere Leistungen nach/im Sinne Anlage 12.1 der HOAI
Baubegleitung/Bauleitung:
— Kostenkontrolle.
— Prüfen von Nachträgen und Mengenänderungen.
— Mitwirken beim Aufmaß mit den ausführenden Unternehmen und Prüfen der Aufmaße.
— Rechnungsprüfung, Vergleich der Ergebnisse der Rechnungsprüfungen mit der Auftragssumme.
— Mitwirken beim Überwachen der Prüfungen der Funktionsfähigkeit der Anlagenteile und der Gesamtanlage.
— Überwachen der Ausführung von Tragwerken auf Übereinstimmung mit dem Standsicherheitsnachweis.
— Örtliche Bauüberwachung (Plausibilitätsprüfung der Absteckung, Überwachen der Ausführung der Bauleistungen, Einweisen des Auftragnehmers in die Baumaßnahme –Bauanlaufbesprechung-, Überwachen der Ausführung des Objektes auf Übereistimmung mit den zur Ausführung freigegebenen Unterlagen, dem Bauvertrag und den Vorgaben des Auftraggebers.
— Örtliche Bauüberwachung (Plausibilitätsprüfung der Absteckung, Überwachen der Ausführung der Bauleistungen, Einweisen des Auftragnehmers in die Baumaßnahme –Bauanlaufbesprechung-, Überwachen der Ausführung des Objektes auf Übereistimmung mit den zur Ausführung freigegebenen Unterlagen, dem Bauvertrag und den Vorgaben des Auftraggebers.
— Veranlassen und Ausführen von Kontrollprüfungen.
— Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme festgestellten Mängel.
— Dokumentation des Bauablaufes.
Baubegleitende Planung bzw. Anpassungsprojektierung:
— Erarbeiten/Entwickeln von Lösungen für Probleme außerhalb der vorliegenden Ausführungsplanung; Erstellen von rechnerischen, zeichnerischen und baubeschreibenden Unter-lagen
— Angenommener Umfang: 10 Einsatzfälle einschließlich der Situationsaufnahme und Ortsbefahrung, Lösungsentwicklung, Unterlagenerstellung (je Einsatzfall: 24 Team-Stunden*; Abrechnung erfolgt auf Nachweis je Einzelfall)
* Die Team-Stunde ist hier als Mischansatz aus Projektleitung, Projektingenieur, Fachingenieur, Vermesser, Zeichner und Schreibkraft im angemessenen Verhältnis zu ermitteln.
Der Auftraggeber plant einen Stufenvertrag. Nach Vorliegen der Kostenberechnung auf Grundlage der Entwurfsplanung (LPh 3) erfolgt ggf. die Anpassung des Honorars für die Leistungsphasen 3 bis 8 HOAI.
Beschreibung der Verlängerungen:
Bedarfsweise nach Anordnung des Auftraggebers, um das Projektziel (Vertragsziel) zu erreichen.
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: Operationelles Programm Freistaat Sachsen zum EFRE, Förderperiode 2014 bis 2020, Vorhaben „Prävention von Risiken des Altbergbaus“.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Oelsnitz/E., DE.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Abgabe der geforderten Eigenerklärung zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung nach § 44 Abs. 1 VgV.
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 2
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Auftraggeber bezieht bei der geplanten Höchstzahl aufgrund der Marktsituation die Bewerber ein, die mit hoher Wahrscheinlichkeit die wirtschaftlichsten Angebote versprechen. Die geplante Mindestzahl sichert den gebotenen Wettbewerb.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2017-09-29 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-01-04 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Erste Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de📧
Quelle: OJS 2017/S 152-315086 (2017-08-08)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-12-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Auftraggeber finanziert die Maßnahme im Rahmen des Operationellen Programms Sach-sen für die EFRE-Förderperiode 2014-2020 im Vorhaben „Prävention von Risiken des Altbergbaus". Für die Bauleistungen schätzt der Auftraggeber überschlägig Kosten in Höhe von 1,65 Mio. € (netto). Die Kostenschätzung beinhaltet mögliche Optionen, die während der Planung und Bauausführung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit auftreten können. Als Bauzeit plant der Auftraggeber 78 Wochen.
Die früheren Bergbautreibenden teuften den Hedwig-Schacht in den Jahren 1857 bis 1861 ab und nahmen im Jahr 1915 die Nachteufe bis auf die Endtiefe von 755 m vor. Spätere Bergbautreibende nahmen in den Jahren 1935/nach 1945 zunächst die Teilverfüllung, ab 1968 die vollständige Verfüllung des Schachtes vor. Bereits 1956/57 traten durch Gebirgsdruck stärkere Schäden am Schachtausbau (bei -77m NN bis -123 NN) auf. Bei der Verfüllung im Jahr 1968 über eine Bergefallleitung trat bei -123 m NN ein Schachtbruch ein.
Der Auftraggeber finanziert die Maßnahme im Rahmen des Operationellen Programms Sach-sen für die EFRE-Förderperiode 2014-2020 im Vorhaben „Prävention von Risiken des Altbergbaus". Für die Bauleistungen schätzt der Auftraggeber überschlägig Kosten in Höhe von 1,65 Mio. € (netto). Die Kostenschätzung beinhaltet mögliche Optionen, die während der Planung und Bauausführung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit auftreten können. Als Bauzeit plant der Auftraggeber 78 Wochen.
Die früheren Bergbautreibenden teuften den Hedwig-Schacht in den Jahren 1857 bis 1861 ab und nahmen im Jahr 1915 die Nachteufe bis auf die Endtiefe von 755 m vor. Spätere Bergbautreibende nahmen in den Jahren 1935/nach 1945 zunächst die Teilverfüllung, ab 1968 die vollständige Verfüllung des Schachtes vor. Bereits 1956/57 traten durch Gebirgsdruck stärkere Schäden am Schachtausbau (bei -77m NN bis -123 NN) auf. Bei der Verfüllung im Jahr 1968 über eine Bergefallleitung trat bei -123 m NN ein Schachtbruch ein.
Gesamtwert des Auftrags: 181360.94 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Art des öffentlichen Auftraggebers: Agentur/Amt auf regionaler oder lokaler Ebene
Der Auftraggeber finanziert die Maßnahme im Rahmen des Operationellen Programms Sach-sen für die EFRE-Förderperiode 2014-2020 im Vorhaben „Prävention von Risiken des Altbergbaus". Für die Bauleistungen schätzt der Auftraggeber überschlägig Kosten in Höhe von 1,65 Mio. € (netto). Die Kostenschätzung beinhaltet mögliche Optionen, die während der Planung und Bauausführung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit auftreten können. Als Bauzeit plant der Auftraggeber 78 Wochen.
Der Auftraggeber finanziert die Maßnahme im Rahmen des Operationellen Programms Sach-sen für die EFRE-Förderperiode 2014-2020 im Vorhaben „Prävention von Risiken des Altbergbaus". Für die Bauleistungen schätzt der Auftraggeber überschlägig Kosten in Höhe von 1,65 Mio. € (netto). Die Kostenschätzung beinhaltet mögliche Optionen, die während der Planung und Bauausführung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit auftreten können. Als Bauzeit plant der Auftraggeber 78 Wochen.
Die früheren Bergbautreibenden teuften den Hedwig-Schacht in den Jahren 1857 bis 1861 ab und nahmen im Jahr 1915 die Nachteufe bis auf die Endtiefe von 755 m vor. Spätere Bergbautreibende nahmen in den Jahren 1935/nach 1945 zunächst die Teilverfüllung, ab 1968 die vollständige Verfüllung des Schachtes vor. Bereits 1956/57 traten durch Gebirgsdruck stärkere Schäden am Schachtausbau (bei -77m NN bis -123 NN) auf. Bei der Verfüllung im Jahr 1968 über eine Bergefallleitung trat bei -123 m NN ein Schachtbruch ein.
Die früheren Bergbautreibenden teuften den Hedwig-Schacht in den Jahren 1857 bis 1861 ab und nahmen im Jahr 1915 die Nachteufe bis auf die Endtiefe von 755 m vor. Spätere Bergbautreibende nahmen in den Jahren 1935/nach 1945 zunächst die Teilverfüllung, ab 1968 die vollständige Verfüllung des Schachtes vor. Bereits 1956/57 traten durch Gebirgsdruck stärkere Schäden am Schachtausbau (bei -77m NN bis -123 NN) auf. Bei der Verfüllung im Jahr 1968 über eine Bergefallleitung trat bei -123 m NN ein Schachtbruch ein.
Aus- und Einbauten raubten sie nicht. Die Abdämmung der Füllorte des Schachtes erfolgte zur Verfüllung 1968 durch lose Schienenpfeiler und Herstellen einer Bruchzone auf etwa 70 m Länge. Die Füllorte tiefer Sohlen zur Verfüllung 1935 sind wahrscheinlich nicht verdämmt. Nach der Verfüllung 1968 traten längere Nachsetzungen der Verfüllsäule auf, die die Bergbautreibenden ausglichen. Ergebnis einer Nachuntersuchung im Jahr 1973 war die Feststellung der vollständigen Verfüllung des Schachtes. Der Schacht erhielt eine Abdeckplatte mit Nachfüllöffnungen. Im Jahr 1994 war eine weitere größere Nachverfüllung des Schachtes notwendig. Nach der Aufgabe von etwa 10 m
Aus- und Einbauten raubten sie nicht. Die Abdämmung der Füllorte des Schachtes erfolgte zur Verfüllung 1968 durch lose Schienenpfeiler und Herstellen einer Bruchzone auf etwa 70 m Länge. Die Füllorte tiefer Sohlen zur Verfüllung 1935 sind wahrscheinlich nicht verdämmt. Nach der Verfüllung 1968 traten längere Nachsetzungen der Verfüllsäule auf, die die Bergbautreibenden ausglichen. Ergebnis einer Nachuntersuchung im Jahr 1973 war die Feststellung der vollständigen Verfüllung des Schachtes. Der Schacht erhielt eine Abdeckplatte mit Nachfüllöffnungen. Im Jahr 1994 war eine weitere größere Nachverfüllung des Schachtes notwendig. Nach der Aufgabe von etwa 10 m
Der Auftraggeber schätzt den Schacht unter den gegebenen Bedingungen (nicht vorhandene Abdämmung der tiefen Füllorte, erfolgte Schachtbrüche, bis in jüngere Zeit aktive Schachtverfüllsäule) als unsicher verwahrten Schacht des alten Steinkohlenbergbaus ein.
Der Auftraggeber schätzt den Schacht unter den gegebenen Bedingungen (nicht vorhandene Abdämmung der tiefen Füllorte, erfolgte Schachtbrüche, bis in jüngere Zeit aktive Schachtverfüllsäule) als unsicher verwahrten Schacht des alten Steinkohlenbergbaus ein.
Der Auftraggeber erwartet Planungsleistungen zur langzeitsicheren Verwahrung des Hedwig-Schachtes. Ziel der Schachtsanierung ist die Herstellung einer nach dem Stand der Technik dauerhaft standsicheren Verfüllsäule einschließlich der standsicheren Herstellung der Tagesoberfläche.
Der Auftraggeber erwartet Planungsleistungen zur langzeitsicheren Verwahrung des Hedwig-Schachtes. Ziel der Schachtsanierung ist die Herstellung einer nach dem Stand der Technik dauerhaft standsicheren Verfüllsäule einschließlich der standsicheren Herstellung der Tagesoberfläche.
Bedingungen für späteres Angebot und die vertragliche Umsetzung.
Grundleistungen nach § 43 HOAI unter Ansatz der Honorarzone III mit anrechenbaren Kosten nach Kostenschätzung (1.650.000 €) zu den Leistungsphasen 1 bis 8 HOAI; Grundleistungen nach Leistungsphasen 3, 4, 7 und 8 sind teilweise zu erbringen (im Einzelnen, s. Entwurf Ingenieurvertrag, Anlage 1). Mögliche Zuschläge zu den Leistungsphasen aufgrund von Planungs-anforderungen hat der Auftragnehmer mit dem Angebot sichtbar zu kennzeichnen und zur jeweiligen Leistungsposition aufzuführen.
Grundleistungen nach § 43 HOAI unter Ansatz der Honorarzone III mit anrechenbaren Kosten nach Kostenschätzung (1.650.000 €) zu den Leistungsphasen 1 bis 8 HOAI; Grundleistungen nach Leistungsphasen 3, 4, 7 und 8 sind teilweise zu erbringen (im Einzelnen, s. Entwurf Ingenieurvertrag, Anlage 1). Mögliche Zuschläge zu den Leistungsphasen aufgrund von Planungs-anforderungen hat der Auftragnehmer mit dem Angebot sichtbar zu kennzeichnen und zur jeweiligen Leistungsposition aufzuführen.
Besondere Leistungen nach/im Sinne Anlage 12.1 der HOAI.
• Kostenkontrolle.
• Prüfen von Nachträgen und Mengenänderungen.
• Mitwirken beim Aufmaß mit den ausführenden Unternehmen und Prüfen der Aufmaße.
• Rechnungsprüfung, Vergleich der Ergebnisse der Rechnungsprüfungen mit der Auftrags-summe.
• Mitwirken beim Überwachen der Prüfungen der Funktionsfähigkeit der Anlagenteile und der Gesamtanlage.
• Überwachen der Ausführung von Tragwerken auf Übereinstimmung mit dem Standsicherheitsnachweis.
• Örtliche Bauüberwachung (Plausibilitätsprüfung der Absteckung, Überwachen der Ausführung der Bauleistungen, Einweisen des Auftragnehmers in die Baumaßnahme –Bauanlaufbesprechung-, Überwachen der Ausführung des Objektes auf Übereistimmung mit den zur Ausführung freigegebenen Unterlagen, dem Bauvertrag und den Vorgaben des Auftraggebers.
• Örtliche Bauüberwachung (Plausibilitätsprüfung der Absteckung, Überwachen der Ausführung der Bauleistungen, Einweisen des Auftragnehmers in die Baumaßnahme –Bauanlaufbesprechung-, Überwachen der Ausführung des Objektes auf Übereistimmung mit den zur Ausführung freigegebenen Unterlagen, dem Bauvertrag und den Vorgaben des Auftraggebers.
• Veranlassen und Ausführen von Kontrollprüfungen.
• Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme festgestellten Mängel.
• Dokumentation des Bauablaufes.
• Erarbeiten/Entwickeln von Lösungen für Probleme außerhalb der vorliegenden Ausführungsplanung; Erstellen von rechnerischen, zeichnerischen und baubeschreibenden Unter-lagen.
• Angenommener Umfang: 10 Einsatzfälle einschließlich der Situationsaufnahme und Ortsbefahrung, Lösungsentwicklung, Unterlagenerstellung (je Einsatzfall: 24 Team-Stunden*; Abrechnung erfolgt auf Nachweis je Einzelfall).
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: Operationelles Programm des Freistaates Sachsen zum EFRE, Förderperiode 2014 bis 2020, Prioritätsachse D, Vorhaben "Prävention von Risiken des Altbergbaus"
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Darstellung Projektmanagement bezogen auf die zu vergebende Leistung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 24
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Plausibilität des methodischen Ansatzes zur Umsetzung der Aufgabenstellung
Plausibilität Zeit- und Ablaufplan für die Bearbeitung der Ingenieurleistungen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 8
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualitätssicherung
Gewichtung des Preises: 36
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-12-28 📅
Quelle: OJS 2017/S 250-527751 (2017-12-28)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2019-04-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Bereich Geotechnik
Gesamtwert des Auftrags: 181360.94 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Bereich Geotechnik📦
Bedingungen für späteres Angebot und die vertragliche Umsetzung
Grundleistungen nach § 43 HOAI unter Ansatz der Honorarzone III mit anrechenbaren Kosten nach Kostenschätzung (1 650 000 EUR) zu den Leistungsphasen 1 bis 8 HOAI; Grundleistungen nach Leistungsphasen 3, 4, 7 und 8 sind teilweise zu erbringen (im Einzelnen, s. Entwurf Ingenieurvertrag, Anlage 1). Mögliche Zuschläge zu den Leistungsphasen aufgrund von Planungsanforderungen hat der Auftragnehmer mit dem Angebot sichtbar zu kennzeichnen und zur jeweiligen Leistungsposition aufzuführen.
Grundleistungen nach § 43 HOAI unter Ansatz der Honorarzone III mit anrechenbaren Kosten nach Kostenschätzung (1 650 000 EUR) zu den Leistungsphasen 1 bis 8 HOAI; Grundleistungen nach Leistungsphasen 3, 4, 7 und 8 sind teilweise zu erbringen (im Einzelnen, s. Entwurf Ingenieurvertrag, Anlage 1). Mögliche Zuschläge zu den Leistungsphasen aufgrund von Planungsanforderungen hat der Auftragnehmer mit dem Angebot sichtbar zu kennzeichnen und zur jeweiligen Leistungsposition aufzuführen.
Alle Bewerber:
— Kostenkontrolle,
— Prüfen von Nachträgen und Mengenänderungen,
— Mitwirken beim Aufmaß mit den ausführenden Unternehmen und Prüfen der Aufmaße,
— Rechnungsprüfung, Vergleich der Ergebnisse der Rechnungsprüfungen mit der Auftragssumme,
— Mitwirken beim Überwachen der Prüfungen der Funktionsfähigkeit der Anlagenteile und der Gesamtanlage,
— Überwachen der Ausführung von Tragwerken auf Übereinstimmung mit dem Standsicherheitsnachweis,
— Örtliche Bauüberwachung (Plausibilitätsprüfung der Absteckung, Überwachen der Ausführung der Bauleistungen, Einweisen des Auftragnehmers in die Baumaßnahme –Bauanlaufbesprechung-, Überwachen der Ausführung des Objektes auf Übereistimmung mit den zur Ausführung freigegebenen Unterlagen, dem Bauvertrag und den Vorgaben des Auftraggebers,
— Örtliche Bauüberwachung (Plausibilitätsprüfung der Absteckung, Überwachen der Ausführung der Bauleistungen, Einweisen des Auftragnehmers in die Baumaßnahme –Bauanlaufbesprechung-, Überwachen der Ausführung des Objektes auf Übereistimmung mit den zur Ausführung freigegebenen Unterlagen, dem Bauvertrag und den Vorgaben des Auftraggebers,
— Veranlassen und Ausführen von Kontrollprüfungen,
— Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme festgestellten Mängel,
— Erarbeiten/Entwickeln von Lösungen für Probleme außerhalb der vorliegenden Ausführungsplanung; Erstellen von rechnerischen, zeichnerischen und baubeschreibenden Unterlagen,
— Angenommener Umfang: 10 Einsatzfälle einschließlich der Situationsaufnahme und Ortsbefahrung, Lösungsentwicklung, Unterlagenerstellung (je Einsatzfall: 24 Team-Stunden*; Abrechnung erfolgt auf Nachweis je Einzelfall).
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: CCI-Nr.2014DE16RFOP012 (Operationelles Programm des Freistaates Sachsen zum EFRE für die Förderperiode 2014-2020, Vorhaben "Prävention von Risiken des Altbergbaues"), Beschluss der Kommission C (2014) 8739 vom 17. November 204
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Oelsnitz/E.
Auftragsvergabe
Name: DMT-Leipzig, Zweigniederlassung der DMT GmbH & Co. KG
Postanschrift: Geschwister-Scholl-Strasse 21
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04205
Land: Deutschland 🇩🇪 Leipzig, Kreisfreie Stadt🏙️
Internetadresse: www.dmt-leipzig.de🌏
Gesamtwert des Auftrags: 181360.94 EUR 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Bei der Frist nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB handelt es sich um eine Rechtsbehelfsfrist.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Sächsisches Oberbergamt
Postanschrift: Kirchgasse 11
Postort: Freiberg
Postleitzahl: 09599
Land: Deutschland 🇩🇪
Internetadresse: www.oba.sachsen.de🌏
Quelle: OJS 2019/S 070-166304 (2019-04-05)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2019-06-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 181360.94 EUR 💰
— Örtliche Bauüberwachung (Plausibilitätsprüfung der Absteckung, Überwachen der Ausführung der Bauleistungen, Einweisen des Auftragnehmers in die Baumaßnahme –Bauanlaufbesprechung-, Überwachen der Ausführung des Objektes auf Übereistimmung mit den zur Ausführung freigegebenen Unterlagen, dem Bauvertrag und den Vorgaben des Auftraggebers
— Örtliche Bauüberwachung (Plausibilitätsprüfung der Absteckung, Überwachen der Ausführung der Bauleistungen, Einweisen des Auftragnehmers in die Baumaßnahme –Bauanlaufbesprechung-, Überwachen der Ausführung des Objektes auf Übereistimmung mit den zur Ausführung freigegebenen Unterlagen, dem Bauvertrag und den Vorgaben des Auftraggebers
— Erarbeiten/Entwickeln von Lösungen für Probleme außerhalb der vorliegenden Ausführungsplanung; Erstellen von rechnerischen, zeichnerischen und baubeschreibenden Unterlagen
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: CCI-Nr.2014DE16RFOP012 (Operationelles Programm des Freistaates Sachsen zum EFRE für die Förderperiode 2014-2020, Vorhaben "Prävention von Risiken des Altbergabues"), Beschluss der Kommission C (2014) 8739 vom 17. November 2014
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2019/S 126-309267 (2019-06-28)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2019-10-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 181360.94 EUR 💰
Objekt Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: CCI-Nr. 2014DE16RFOP012 (Operationelles Programm des Freistaates Sachsen zum EFRE für die Förderperiode 2014-2020, Vorhaben "Prävention von Risiken des Altbergbaus"), Beschluss der Kommission C (2014) 8739 vom 17. November 2014
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Oelsnitz/Erzgebirge
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Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Bei der Frist nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB handelt es sich um eine Rechtsbehelfsfrist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Bei der Frist nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB handelt es sich um eine Rechtsbehelfsfrist.
Quelle: OJS 2019/S 211-518347 (2019-10-29)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2019-12-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 181360.94 EUR 💰
— örtliche Bauüberwachung (Plausibilitätsprüfung der Absteckung, Überwachen der Ausführung der Bauleistungen, Einweisen des Auftragnehmers in die Baumaßnahme –Bauanlaufbesprechung-, Überwachen der Ausführung des Objektes auf Übereistimmung mit den zur Ausführung freigegebenen Unterlagen, dem Bauvertrag und den Vorgaben des Auftraggebers,
— örtliche Bauüberwachung (Plausibilitätsprüfung der Absteckung, Überwachen der Ausführung der Bauleistungen, Einweisen des Auftragnehmers in die Baumaßnahme –Bauanlaufbesprechung-, Überwachen der Ausführung des Objektes auf Übereistimmung mit den zur Ausführung freigegebenen Unterlagen, dem Bauvertrag und den Vorgaben des Auftraggebers,
— angenommener Umfang: 10 Einsatzfälle einschließlich der Situationsaufnahme und Ortsbefahrung, Lösungsentwicklung, Unterlagenerstellung (je Einsatzfall: 24 Team-Stunden*; Abrechnung erfolgt auf Nachweis je Einzelfall).
– Veranlassen und Ausführen von Kontrollprüfungen,
– Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme festgestellten Mängel,
– Dokumentation des Bauablaufes.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren: Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag:
Quelle: OJS 2019/S 242-595667 (2019-12-11)