Der Regionalverband Saarbrücken plant den Neubau eines Oberstufengebäudes mit Zentralmensa für die Gemeinschaftsschulen in Völklingen, der die Oberstufenklassen der vier im Stadtgebiet Völklingen existierenden Gemeinschaftsschulen beherbergt (zweizügiger Oberstufenverbund). Weiterhin soll in dem Gebäude eine Mensa zur Verpflegung der Schüler der beiden Gemeinschaftsschulen am Standort Heinestraße sowie des unmittelbar benachbarten Marie-Luise-Kaschnitz-Gymnasiums eingerichtet werden. Es ist mit einer Schülerzahl von bis zu 240 Schülern zu rechnen. Pro Tag wird mit ca. 550 bis 600 Mahlzeiten gerechnet, bei 2 bis 3 Essensdurchgängen. Ziel ist es, auch weitere Schulstandorte mit Mittagessen zu versorgen. Die Kapazität der Küche soll somit eine Zubereitung von insgesamt 900 bis 1 000 Essen pro Tag ermöglichen. Die notwendigen Ingenieurleistungen für den Neubau werden in einem Verfahren nach § 74 VgV ausgeschrieben und vergeben.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-12-18.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-11-14.
Auftragsbekanntmachung (2017-11-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Referenznummer: RVSBR_L-2017-0014
Kurze Beschreibung:
Der Regionalverband Saarbrücken plant den Neubau eines Oberstufengebäudes mit Zentralmensa für die Gemeinschaftsschulen in Völklingen, der die Oberstufenklassen der vier im Stadtgebiet Völklingen existierenden Gemeinschaftsschulen beherbergt (zweizügiger Oberstufenverbund). Weiterhin soll in dem Gebäude eine Mensa zur Verpflegung der Schüler der beiden Gemeinschaftsschulen am Standort Heinestraße sowie des unmittelbar benachbarten Marie-Luise-Kaschnitz-Gymnasiums eingerichtet werden. Es ist mit einer Schülerzahl von bis zu 240 Schülern zu rechnen. Pro Tag wird mit ca. 550 bis 600 Mahlzeiten gerechnet, bei 2 bis 3 Essensdurchgängen. Ziel ist es, auch weitere Schulstandorte mit Mittagessen zu versorgen. Die Kapazität der Küche soll somit eine Zubereitung von insgesamt 900 bis 1 000 Essen pro Tag ermöglichen. Die notwendigen Ingenieurleistungen für den Neubau werden in einem Verfahren nach § 74 VgV ausgeschrieben und vergeben.
Der Regionalverband Saarbrücken plant den Neubau eines Oberstufengebäudes mit Zentralmensa für die Gemeinschaftsschulen in Völklingen, der die Oberstufenklassen der vier im Stadtgebiet Völklingen existierenden Gemeinschaftsschulen beherbergt (zweizügiger Oberstufenverbund). Weiterhin soll in dem Gebäude eine Mensa zur Verpflegung der Schüler der beiden Gemeinschaftsschulen am Standort Heinestraße sowie des unmittelbar benachbarten Marie-Luise-Kaschnitz-Gymnasiums eingerichtet werden. Es ist mit einer Schülerzahl von bis zu 240 Schülern zu rechnen. Pro Tag wird mit ca. 550 bis 600 Mahlzeiten gerechnet, bei 2 bis 3 Essensdurchgängen. Ziel ist es, auch weitere Schulstandorte mit Mittagessen zu versorgen. Die Kapazität der Küche soll somit eine Zubereitung von insgesamt 900 bis 1 000 Essen pro Tag ermöglichen. Die notwendigen Ingenieurleistungen für den Neubau werden in einem Verfahren nach § 74 VgV ausgeschrieben und vergeben.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦
Zusätzlicher CPV-Code: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Regionalverband Saarbrücken🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2017-11-14 📅
Einreichungsfrist: 2017-12-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-11-17 📅
Datum des Beginns: 2018-02-01 📅
Datum des Endes: 2019-07-26 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 221-459302
ABl. S-Ausgabe: 221
Zusätzliche Informationen
1. Die Teilnahmeunterlagen nach III.2) dieser Bekanntmachung sowie nach den Vergabeunterlagen sind zwingend in einem DIN-A-4-Ordner und gegliedert nach der Angabe gemäß des Teilnahmeantrags vorzulegen.
2. Teilnahmeanträge einschließlich aller Anlagen dürfen gemäß § 53 Abs. 5 und Abs. 6 VgV nur schriftlich und nur in einem verschlossenen Umschlag eingereicht werden; auf dem verschlossenen Umschlag ist auf der Vorderseite deutlich erkennbar der beigefügte Aufkleber anzubringen.
3. Eine Mehrfachbewerbung z. B. in Form einer Einzelbewerbung und zusätzlich in einer Bewerbergemeinschaft oder in mehreren Bewerbergemeinschaften führt im Sinne eines möglichst umfassenden Wettbewerbs zum Ausschluss.
4. Es erfolgt eine pflichtgemäße Ermessensentscheidung, ob fehlende oder inhaltlich falsche Unterlagen, die in dieser Bekanntmachung und in den Vergabeunterlagen mit dem Teilnahmeantrag abzugeben waren, nachgefordert werden. Im Fall der Nachforderung müssen diese Unterlagen innerhalb einer Frist von 6 Werktagen nach Aufforderung bei der für den Eingang der Teilnahmeanträge benannten Stelle eingegangen sein; nach fruchtlosem Fristablauf erfolgt zwingend ein Ausschluss des Teilnahmeantrags.
5. Die vollständigen Vergabeunterlagen (u. a. Eignungskriterien und Bewertungsmatrix für die Auswahl der Teilnehmer auf der ersten Stufe des VgV-Verfahrens) stehen nur auf der prego vergabeplattform und nur in elektronischer Fassung zur Verfügung.
6. Der Beginn der Leistungen erfolgt nach dem Zuschlag.
1. Die Teilnahmeunterlagen nach III.2) dieser Bekanntmachung sowie nach den Vergabeunterlagen sind zwingend in einem DIN-A-4-Ordner und gegliedert nach der Angabe gemäß des Teilnahmeantrags vorzulegen.
2. Teilnahmeanträge einschließlich aller Anlagen dürfen gemäß § 53 Abs. 5 und Abs. 6 VgV nur schriftlich und nur in einem verschlossenen Umschlag eingereicht werden; auf dem verschlossenen Umschlag ist auf der Vorderseite deutlich erkennbar der beigefügte Aufkleber anzubringen.
3. Eine Mehrfachbewerbung z. B. in Form einer Einzelbewerbung und zusätzlich in einer Bewerbergemeinschaft oder in mehreren Bewerbergemeinschaften führt im Sinne eines möglichst umfassenden Wettbewerbs zum Ausschluss.
4. Es erfolgt eine pflichtgemäße Ermessensentscheidung, ob fehlende oder inhaltlich falsche Unterlagen, die in dieser Bekanntmachung und in den Vergabeunterlagen mit dem Teilnahmeantrag abzugeben waren, nachgefordert werden. Im Fall der Nachforderung müssen diese Unterlagen innerhalb einer Frist von 6 Werktagen nach Aufforderung bei der für den Eingang der Teilnahmeanträge benannten Stelle eingegangen sein; nach fruchtlosem Fristablauf erfolgt zwingend ein Ausschluss des Teilnahmeantrags.
5. Die vollständigen Vergabeunterlagen (u. a. Eignungskriterien und Bewertungsmatrix für die Auswahl der Teilnehmer auf der ersten Stufe des VgV-Verfahrens) stehen nur auf der prego vergabeplattform und nur in elektronischer Fassung zur Verfügung.
6. Der Beginn der Leistungen erfolgt nach dem Zuschlag.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Regionalverband Saarbrücken plant den Neubau eines Oberstufengebäudes mit Zentralmensa für die Gemeinschaftsschulen in Völklingen, der die Oberstufenklassen der vier im Stadtgebiet Völklingen existierenden Gemeinschaftsschulen beherbergt (zweizügiger Oberstufenverbund). Weiterhin soll in dem Gebäude eine Mensa zur Verpflegung der Schüler der beiden Gemeinschaftsschulen am Standort Heinestraße sowie des unmittelbar benachbarten Marie-Luise-Kaschnitz-Gymnasiums eingerichtet werden. Die hierzu erforderliche Großküche soll zudem die Kapazität besitzen, weitere Schulstandorte in der Umgebung mit Essen zu beliefern. Beide Funktionsbereiche sollen in einem Gebäude in einer wirtschaftlichen Lösung abgebildet werden, unter Berücksichtigung einer städtebaulich und schulbaulich ansprechenden Gestaltung, der Ein- und Anbindung sowohl an die vor Ort bestehenden Schulstandorte als auch an den öffentlichen Verkehrsraum(ÖPNV, Ver-/ Entsorgung) sowie von zeitgemäßen energetischen Standards. Die Größe des voraussichtlichen Baufeldes beträgt ca. 7 000 m
Der Regionalverband Saarbrücken plant den Neubau eines Oberstufengebäudes mit Zentralmensa für die Gemeinschaftsschulen in Völklingen, der die Oberstufenklassen der vier im Stadtgebiet Völklingen existierenden Gemeinschaftsschulen beherbergt (zweizügiger Oberstufenverbund). Weiterhin soll in dem Gebäude eine Mensa zur Verpflegung der Schüler der beiden Gemeinschaftsschulen am Standort Heinestraße sowie des unmittelbar benachbarten Marie-Luise-Kaschnitz-Gymnasiums eingerichtet werden. Die hierzu erforderliche Großküche soll zudem die Kapazität besitzen, weitere Schulstandorte in der Umgebung mit Essen zu beliefern. Beide Funktionsbereiche sollen in einem Gebäude in einer wirtschaftlichen Lösung abgebildet werden, unter Berücksichtigung einer städtebaulich und schulbaulich ansprechenden Gestaltung, der Ein- und Anbindung sowohl an die vor Ort bestehenden Schulstandorte als auch an den öffentlichen Verkehrsraum(ÖPNV, Ver-/ Entsorgung) sowie von zeitgemäßen energetischen Standards. Die Größe des voraussichtlichen Baufeldes beträgt ca. 7 000 m
Der Mindest-Raumbedarf für eine zweizügige Oberstufe an Gemeinschaftsschulen im Saarland wird vom Ministerium für Bildung und Kultur wie folgt festgesetzt: 6 Klassenräume, 3-4 Differenzierungsräume, 3 Experimentierräume, 1 Computerraum, 1 Aufenthalts-/ Arbeitsraum, Sporthalle, zusätzliche Räume für Schulleitung, Lehrer, Lehrmittel etc. Weiterhin sollen zwei zusätzliche Klassenräume für die Klassenstufe 10 entstehen.
Der Mindest-Raumbedarf für eine zweizügige Oberstufe an Gemeinschaftsschulen im Saarland wird vom Ministerium für Bildung und Kultur wie folgt festgesetzt: 6 Klassenräume, 3-4 Differenzierungsräume, 3 Experimentierräume, 1 Computerraum, 1 Aufenthalts-/ Arbeitsraum, Sporthalle, zusätzliche Räume für Schulleitung, Lehrer, Lehrmittel etc. Weiterhin sollen zwei zusätzliche Klassenräume für die Klassenstufe 10 entstehen.
Die Mensa dient in erster Linie der Versorgung der Schüler der am Standort ansässigen Schulen Gemeinschaftsschule Sonnenhügel, Gemeinschaftsschule Herrmann Neuberger und Marie-Luise- Kaschnitz-Gymnasium. Pro Tag wird mit ca. 550 bis 600 Mahlzeiten gerechnet, bei 2 bis 3 Essensdurchgängen. Es ergibt sich somit eine Größe des Gastraumes von ca. 300 m
Die Mensa dient in erster Linie der Versorgung der Schüler der am Standort ansässigen Schulen Gemeinschaftsschule Sonnenhügel, Gemeinschaftsschule Herrmann Neuberger und Marie-Luise- Kaschnitz-Gymnasium. Pro Tag wird mit ca. 550 bis 600 Mahlzeiten gerechnet, bei 2 bis 3 Essensdurchgängen. Es ergibt sich somit eine Größe des Gastraumes von ca. 300 m
Auf dem Grundstück der Gemeinschaftsschulen Völklingen befinden sich bereits zwei Schulstandorte: Die Gemeinschaftsschule Am Sonnenhügel sowie die Gemeinschaftsschule Herrmann Neuberger. Die bestehenden Gebäude beider Schulen bilden ein gemeinsames Ensemble, sind jedoch organisatorisch getrennt, unter anderem in eine freiwillige und eine gebundene Ganztagsschule.
Auf dem Grundstück der Gemeinschaftsschulen Völklingen befinden sich bereits zwei Schulstandorte: Die Gemeinschaftsschule Am Sonnenhügel sowie die Gemeinschaftsschule Herrmann Neuberger. Die bestehenden Gebäude beider Schulen bilden ein gemeinsames Ensemble, sind jedoch organisatorisch getrennt, unter anderem in eine freiwillige und eine gebundene Ganztagsschule.
Die notwendigen Ingenieurleistungen für den Neubau werden in einem Verfahren nach § 74 VgV ausgeschrieben und vergeben.
Beschreibung der Optionen:
Es ist beabsichtigt, zunächst die Leistungsphasen 1-3 des § 55 HOAI zu vergeben. Die über die Leistungsphasen 1-3 des § 55 HOAI hinausgehenden Leistungsphasen 4-9 des § 55 HOAI sind optionale Leistungen, die bei Bedarf nur vom Auftraggeber beauftragt werden.
Es ist beabsichtigt, zunächst die Leistungsphasen 1-3 des § 55 HOAI zu vergeben. Die über die Leistungsphasen 1-3 des § 55 HOAI hinausgehenden Leistungsphasen 4-9 des § 55 HOAI sind optionale Leistungen, die bei Bedarf nur vom Auftraggeber beauftragt werden.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 66333 Völklingen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Nachweis der Eintragung in das Handelsregister oder ein dem Handelsregister vergleichbares Register (nicht älter als 6 Monate).
2. Erklärung des Bewerbers, dass keine Personen im Zuständigkeitsbereich des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft tätig sind, die zum Ausschluss von Personen nach § 6 VgV führen.
3. Erklärung über eventuelle wirtschaftliche Verknüpfungen mit Unternehmen und über eine eventuelle auftragsbezogene Zusammenarbeit mit Anderen.
4. Erklärung, dass die Ausschlussgründe der §§ 123, 124 GWB nicht vorliegen.
5. Erklärung, ob eine Selbstreinigung nach § 125 GWB stattgefunden hat.
Alle Nachweise und Erklärungen müssen von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und von jedem Unterauftragnehmer mit dem Teilnahmeantrag vorgelegt werden.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Zur Bewerbung sind alle Personen zugelassen, die nach dem für die öffentliche Auftragsvergabe geltenden Landesrecht berechtigt sind, die Berufsbezeichnung „Ingenieur“ zu tragen (§ 75 VgV). Ein entsprechender Fremdnachweis ist dem Teilnahmeantrag beizufügen.
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften
Zur Bewerbung sind alle Personen zugelassen, die nach dem für die öffentliche Auftragsvergabe geltenden Landesrecht berechtigt sind, die Berufsbezeichnung „Ingenieur“ zu tragen (§ 75 VgV). Ein entsprechender Fremdnachweis ist dem Teilnahmeantrag beizufügen.
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern: Gemäß den in den Vergabeunterlagen festgelegten Kriterien.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
1. Die Teilnahmeunterlagen nach III.2) dieser Bekanntmachung sowie nach den Vergabeunterlagen sind zwingend in einem DIN-A-4-Ordner und gegliedert nach der Angabe gemäß des Teilnahmeantrags vorzulegen.
2. Teilnahmeanträge einschließlich aller Anlagen dürfen gemäß § 53 Abs. 5 und Abs. 6 VgV nur schriftlich und nur in einem verschlossenen Umschlag eingereicht werden; auf dem verschlossenen Umschlag ist auf der Vorderseite deutlich erkennbar der beigefügte Aufkleber anzubringen.
2. Teilnahmeanträge einschließlich aller Anlagen dürfen gemäß § 53 Abs. 5 und Abs. 6 VgV nur schriftlich und nur in einem verschlossenen Umschlag eingereicht werden; auf dem verschlossenen Umschlag ist auf der Vorderseite deutlich erkennbar der beigefügte Aufkleber anzubringen.
3. Eine Mehrfachbewerbung z. B. in Form einer Einzelbewerbung und zusätzlich in einer Bewerbergemeinschaft oder in mehreren Bewerbergemeinschaften führt im Sinne eines möglichst umfassenden Wettbewerbs zum Ausschluss.
4. Es erfolgt eine pflichtgemäße Ermessensentscheidung, ob fehlende oder inhaltlich falsche Unterlagen, die in dieser Bekanntmachung und in den Vergabeunterlagen mit dem Teilnahmeantrag abzugeben waren, nachgefordert werden. Im Fall der Nachforderung müssen diese Unterlagen innerhalb einer Frist von 6 Werktagen nach Aufforderung bei der für den Eingang der Teilnahmeanträge benannten Stelle eingegangen sein; nach fruchtlosem Fristablauf erfolgt zwingend ein Ausschluss des Teilnahmeantrags.
4. Es erfolgt eine pflichtgemäße Ermessensentscheidung, ob fehlende oder inhaltlich falsche Unterlagen, die in dieser Bekanntmachung und in den Vergabeunterlagen mit dem Teilnahmeantrag abzugeben waren, nachgefordert werden. Im Fall der Nachforderung müssen diese Unterlagen innerhalb einer Frist von 6 Werktagen nach Aufforderung bei der für den Eingang der Teilnahmeanträge benannten Stelle eingegangen sein; nach fruchtlosem Fristablauf erfolgt zwingend ein Ausschluss des Teilnahmeantrags.
5. Die vollständigen Vergabeunterlagen (u. a. Eignungskriterien und Bewertungsmatrix für die Auswahl der Teilnehmer auf der ersten Stufe des VgV-Verfahrens) stehen nur auf der prego vergabeplattform und nur in elektronischer Fassung zur Verfügung.
6. Der Beginn der Leistungen erfolgt nach dem Zuschlag.