Die Halde des Victoria-Schachtes ist eine Hinterlassenschaft des ehemaligen Steinkohlenbergbaus im Lugau-Oelsnitzer Revier und mangels eines Rechtsnachfolgers dem Altbergbau zuzuordnen. Die Victoria-Halde besteht mutmaßlich aus den nicht verwertbaren Bergemassen der Steinkohlen Gewinnung. Sie wurde in den Jahren 1872 und 1923 aufgeschüttet. Heute ist die Victoria-Halde größtenteils bewaldet. Durch die steil stehenden Böschungen der Halde, durch natürliche Erosion und Umwandlungsprozesse im Haldenkörper sowie durch die diffuse Entwässerung sind Standsicherheitsdefizite und Nutzungseinschränkungen sowohl für eine Nachnutzung der Haldenfläche als auch für benachbarte Flächen festzustellen. Niederschlagsgewässer fließen unkontrolliert von der Halde herab. Starkregenereignisse haben vermehrt zu großen Erosionserscheinungen geführt. Mit der Sanierung der Halde sollen standsichere Böschungen entstehen, geotechnische Gefährdungen minimiert sowie umweltwirksame Effekte erzielt werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-10-20.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-09-12.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2017-09-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Installation (außer Software)
Referenznummer: 2017/59
Kurze Beschreibung:
Die Halde des Victoria-Schachtes ist eine Hinterlassenschaft des ehemaligen Steinkohlenbergbaus im Lugau-Oelsnitzer Revier und mangels eines Rechtsnachfolgers dem Altbergbau zuzuordnen. Die Victoria-Halde besteht mutmaßlich aus den nicht verwertbaren Bergemassen der Steinkohlen Gewinnung. Sie wurde in den Jahren 1872 und 1923 aufgeschüttet. Heute ist die Victoria-Halde größtenteils bewaldet. Durch die steil stehenden Böschungen der Halde, durch natürliche Erosion und Umwandlungsprozesse im Haldenkörper sowie durch die diffuse Entwässerung sind Standsicherheitsdefizite und Nutzungseinschränkungen sowohl für eine Nachnutzung der Haldenfläche als auch für benachbarte Flächen festzustellen.
Niederschlagsgewässer fließen unkontrolliert von der Halde herab. Starkregenereignisse haben vermehrt zu großen Erosionserscheinungen geführt. Mit der Sanierung der Halde sollen standsichere Böschungen entstehen, geotechnische Gefährdungen minimiert sowie umweltwirksame Effekte erzielt werden.
Die Halde des Victoria-Schachtes ist eine Hinterlassenschaft des ehemaligen Steinkohlenbergbaus im Lugau-Oelsnitzer Revier und mangels eines Rechtsnachfolgers dem Altbergbau zuzuordnen. Die Victoria-Halde besteht mutmaßlich aus den nicht verwertbaren Bergemassen der Steinkohlen Gewinnung. Sie wurde in den Jahren 1872 und 1923 aufgeschüttet. Heute ist die Victoria-Halde größtenteils bewaldet. Durch die steil stehenden Böschungen der Halde, durch natürliche Erosion und Umwandlungsprozesse im Haldenkörper sowie durch die diffuse Entwässerung sind Standsicherheitsdefizite und Nutzungseinschränkungen sowohl für eine Nachnutzung der Haldenfläche als auch für benachbarte Flächen festzustellen.
Niederschlagsgewässer fließen unkontrolliert von der Halde herab. Starkregenereignisse haben vermehrt zu großen Erosionserscheinungen geführt. Mit der Sanierung der Halde sollen standsichere Böschungen entstehen, geotechnische Gefährdungen minimiert sowie umweltwirksame Effekte erzielt werden.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Installation (außer Software)📦
Zusätzlicher CPV-Code: Installation (außer Software)📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Erzgebirgskreis
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Sächsisches Oberbergamt
Postanschrift: Kirchgasse 11
Postleitzahl: 09599
Postort: Freiberg
Kontakt
Internetadresse: http://www.oba.sachsen.de🌏
E-Mail: poststelle@oba.sachsen.de📧
Telefon: +49 37313720📞
Fax: +49 37313729001 📠
URL der Dokumente: https://www.evergabe.de/unterlagen🌏
Referenz Daten
Absendedatum: 2017-09-12 📅
Einreichungsfrist: 2017-10-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-09-16 📅
Datum des Beginns: 2018-04-01 📅
Datum des Endes: 2018-10-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 178-364626
ABl. S-Ausgabe: 178
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Halde des Victoria-Schachtes ist eine Hinterlassenschaft des ehemaligen Steinkohlenbergbaus im Lugau-Oelsnitzer Revier und mangels eines Rechtsnachfolgers dem Altbergbau zuzuordnen. Die Victoria-Halde besteht mutmaßlich aus den nicht verwertbaren Bergemassen der Steinkohlen Gewinnung. Sie wurde in den Jahren 1872 und 1923 aufgeschüttet. Heute ist die Victoria-Halde größtenteils bewaldet. Durch die steil stehenden Böschungen der Halde, durch natürliche Erosion und Umwandlungsprozesse im Haldenkörper sowie durch die diffuse Entwässerung sind Standsicherheitsdefizite und Nutzungseinschränkungen sowohl für eine Nachnutzung der Haldenfläche als auch für benachbarte Flächen festzustellen.
Die Halde des Victoria-Schachtes ist eine Hinterlassenschaft des ehemaligen Steinkohlenbergbaus im Lugau-Oelsnitzer Revier und mangels eines Rechtsnachfolgers dem Altbergbau zuzuordnen. Die Victoria-Halde besteht mutmaßlich aus den nicht verwertbaren Bergemassen der Steinkohlen Gewinnung. Sie wurde in den Jahren 1872 und 1923 aufgeschüttet. Heute ist die Victoria-Halde größtenteils bewaldet. Durch die steil stehenden Böschungen der Halde, durch natürliche Erosion und Umwandlungsprozesse im Haldenkörper sowie durch die diffuse Entwässerung sind Standsicherheitsdefizite und Nutzungseinschränkungen sowohl für eine Nachnutzung der Haldenfläche als auch für benachbarte Flächen festzustellen.
Niederschlagsgewässer fließen unkontrolliert von der Halde herab. Starkregenereignisse haben vermehrt zu großen Erosionserscheinungen geführt. Mit der Sanierung der Halde sollen standsichere Böschungen entstehen, geotechnische Gefährdungen minimiert sowie umweltwirksame Effekte erzielt werden.
Niederschlagsgewässer fließen unkontrolliert von der Halde herab. Starkregenereignisse haben vermehrt zu großen Erosionserscheinungen geführt. Mit der Sanierung der Halde sollen standsichere Böschungen entstehen, geotechnische Gefährdungen minimiert sowie umweltwirksame Effekte erzielt werden.
Ermittlung des Sanierungsumfanges an der Victoria-Schacht-Halde unter Berücksichtigung der kommunalen Entwicklungsstrategien für die Nutzung der umliegenden Flächen durch die Stadt Lugau bzw. durch Dritte.
(enge Abstimmung der Stadt Lugau und dem AG)
Standsicherheitsbetrachtungen im gesamten Bearbeitungsbereich und Definition von Bereichen mit Sanierungsbedarf. Im Rahmen der Standsicherheitsbetrachtungen ist den Fußbereichen der Halde besondere Aufmerksamkeit zu widmen.
Bei Notwendigkeit Aufstellung einer Massenbilanz für die ggf. abzutragenden und ggf. umzulagernden Haldenmassen; Bedarfsweise Prüfung einer Verwertung (Wiedereinbau) am Standort und im Bereich benachbarter Objekte/Flächen, Prüfung von Entsorgungsmöglichkeiten/-wegen.
Bei Notwendigkeit Aufstellung einer Massenbilanz für die ggf. abzutragenden und ggf. umzulagernden Haldenmassen; Bedarfsweise Prüfung einer Verwertung (Wiedereinbau) am Standort und im Bereich benachbarter Objekte/Flächen, Prüfung von Entsorgungsmöglichkeiten/-wegen.
Planung von technischen Anlagen (Entwässerungseinrichtungen, etc.) unter Berücksichtigung der Entwicklungsstrategien für die Nachnutzung des Standortes einschließlich einer Einbindung in das zum Teil bestehende Entwässerungssystem (Vorflut).
Berücksichtigung von Überschneidungen bzw. Schnittmengen mit benachbarten Objekten/Flächen; Berücksichtigung der Einflussparameter (Geotechnische Aspekte, Entwässerung, Oberflächengestaltung etc.) dieser Objekte/Flächen.
Zunächst Leistungsphasen 1 bis 3 nach HAOI (Objekt- und Tragwerksplanung): Erarbeitung bis Entwurfsplanung mit Festlegung des Sanierungsvolumens – getrennt nach den o.g. Handlungsschwerpunkten. Vorlage einer Kostenberechnung sowie eines Zeitplanes.
Als besondere Leistungen sind anzubieten:
o Geotechnik;
o Vermessung.
Die Leistungen sind entsprechend der beigefügten Anlage nach Bedarf anzugeben. Werden weitere Leistungen benötigt, sind diese aufzuführen und zu bepreisen.
Die Leistung wird durch das Sächsische Oberbergamt nach Bedarf um die Leistungsphasen 4 bis 8 erweitert.
Für die Planung der Massenbilanz und der Verwertungsmöglichkeiten sind Absprachen v.a. mit der Stadt Lugau über die mögliche Inanspruchnahme von Flächen außerhalb des Sanierungsbereiches für die Verbringung von anfallenden Überschussmassen zu führen bzw. Verwertungsoptionen darzustellen.
Für die Planung der Massenbilanz und der Verwertungsmöglichkeiten sind Absprachen v.a. mit der Stadt Lugau über die mögliche Inanspruchnahme von Flächen außerhalb des Sanierungsbereiches für die Verbringung von anfallenden Überschussmassen zu führen bzw. Verwertungsoptionen darzustellen.
Im Zeitplan ist zu berücksichtigen, dass die Entwurfsplanung mit dem Sächsischen Oberbergamt vor Erörterungen zu erörtern ist. Dazu muss das Entwurfsdokument vorgelegt werden.
Bedingungen für späteres Angebot und die vertragliche Umsetzung
Bewerber mit Sitz im Mitgliedstaat Deutschland:
Der Auftraggeber ordnet das Erkundungs-und Verwahrungsobjekt den Ingenieurbauwerken nach § 43 HOAI zu. Die Leistungsphasen 1 bis 3 nach HAOI (Objektliste Ingenieurbauwerke) sind zunächst zu erarbeiten. Für die Arbeiten am Objekt erwartet er deshalb Grundleistungen nach § 43 HOAI unter Ansatz der Honorarzone III mit anrechenbaren Kosten nach Kosten-schätzung (1 500 000 EUR) zu den Leistungsphasen 1 bis 8 HOAI. Mögliche Zuschläge zu den Leistungsphasen aufgrund von Planungsanforderungen hat der Auftragnehmer mit dem Angebot sichtbar zu kennzeichnen und zur jeweiligen Leistungsposition aufzuführen.
Der Auftraggeber ordnet das Erkundungs-und Verwahrungsobjekt den Ingenieurbauwerken nach § 43 HOAI zu. Die Leistungsphasen 1 bis 3 nach HAOI (Objektliste Ingenieurbauwerke) sind zunächst zu erarbeiten. Für die Arbeiten am Objekt erwartet er deshalb Grundleistungen nach § 43 HOAI unter Ansatz der Honorarzone III mit anrechenbaren Kosten nach Kosten-schätzung (1 500 000 EUR) zu den Leistungsphasen 1 bis 8 HOAI. Mögliche Zuschläge zu den Leistungsphasen aufgrund von Planungsanforderungen hat der Auftragnehmer mit dem Angebot sichtbar zu kennzeichnen und zur jeweiligen Leistungsposition aufzuführen.
Bewerber mit Sitz in anderen Mitgliedstaaten:
Leistungen im Umfang der Grundleistungen nach § 43 HOAI zu den Leistungsphasen 1 bis 8 HOAI (im Einzelnen, s. Entwurf Ingenieurvertrag, Anlage 1).
alle Bewerber:
Besondere Leistungen nach/im Sinne Anlage 12.1 der HOAI
A – Geotechnik / Vermessung;
B – Bauoberleitung / örtliche Bauüberwachung:
C – Sicherheits – und Gesundheitskonzept;
D – Abschlussdokumentation.
Beschreibung der Verlängerungen: Bei Beauftragung weiterer Leistungen ab Leistungsphase 4 HOAI.
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: Operationelles Programm des Freistaates Sachsen zum EFRE, Förderperiode 2014 – 2020, Vorhaben „Prävention zu Risiken des Altbergbaus“.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Lugau, DE.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Abgabe der geforderten Eigenerklärungen zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausführung nach § 44 Abs. 1 VgV.
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 2
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Auftraggeber bezieht bei geplanter Höchstzahl auf Grund der Marktsituation die Bewerber ein, die mit hoher Wahrscheinlichkeit die wirtschaftlichsten Angebote versprechen. Die geplante Mindestzahl sichert den gebotenen Wettbewerb. Sie bezieht sich auf den Ausnahmefall nach § 51 Abs. 3 Satz 2 VgV, falls die nach § 51 Abs. 2 VgV geforderte Mindestzahl nicht erreicht wird.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Auftraggeber bezieht bei geplanter Höchstzahl auf Grund der Marktsituation die Bewerber ein, die mit hoher Wahrscheinlichkeit die wirtschaftlichsten Angebote versprechen. Die geplante Mindestzahl sichert den gebotenen Wettbewerb. Sie bezieht sich auf den Ausnahmefall nach § 51 Abs. 3 Satz 2 VgV, falls die nach § 51 Abs. 2 VgV geforderte Mindestzahl nicht erreicht wird.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2017-11-16 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-03-20 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Erste Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de📧
Quelle: OJS 2017/S 178-364626 (2017-09-12)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-01-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Halde des Victoria-Schachtes ist eine Hinterlassenschaft des ehemaligen Steinkohlenbergbaus im Lugau-Oelsnitzer Revier und mangels eines Rechtsnachfolgers dem Altbergbau zuzuordnen. Die Victoria-Halde besteht mutmaßlich aus den nicht verwertbaren Bergemassen der Steinkohlen Gewinnung. Sie wurde in den Jahren 1872 und 1923 aufgeschüttet. Heute ist die Victoria-Halde größtenteils bewaldet. Durch die steil stehenden Böschungen der Halde, durch natürliche Erosion und Umwandlungsprozesse im Haldenkörper sowie durch die diffuse Entwässerung sind Standsicherheitsdefizite und Nutzungseinschränkungen sowohl für eine Nachnutzung der Haldenfläche als auch für benachbarte Flächen festzustellen.
Niederschlagsgewässer fließen unkontrolliert von der Halde herab. Starkregenereignisse haben vermehrt zu großen Erosionserscheinungen geführt. Durch die fortschreitende Erosion wird die Stabilität der Haldenböschung weiter abnehmen.
Die Halde des Victoria-Schachtes ist eine Hinterlassenschaft des ehemaligen Steinkohlenbergbaus im Lugau-Oelsnitzer Revier und mangels eines Rechtsnachfolgers dem Altbergbau zuzuordnen. Die Victoria-Halde besteht mutmaßlich aus den nicht verwertbaren Bergemassen der Steinkohlen Gewinnung. Sie wurde in den Jahren 1872 und 1923 aufgeschüttet. Heute ist die Victoria-Halde größtenteils bewaldet. Durch die steil stehenden Böschungen der Halde, durch natürliche Erosion und Umwandlungsprozesse im Haldenkörper sowie durch die diffuse Entwässerung sind Standsicherheitsdefizite und Nutzungseinschränkungen sowohl für eine Nachnutzung der Haldenfläche als auch für benachbarte Flächen festzustellen.
Niederschlagsgewässer fließen unkontrolliert von der Halde herab. Starkregenereignisse haben vermehrt zu großen Erosionserscheinungen geführt. Durch die fortschreitende Erosion wird die Stabilität der Haldenböschung weiter abnehmen.
Gesamtwert des Auftrags: 176249.33 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Niederschlagsgewässer fließen unkontrolliert von der Halde herab. Starkregenereignisse haben vermehrt zu großen Erosionserscheinungen geführt. Durch die fortschreitende Erosion wird die Stabilität der Haldenböschung weiter abnehmen.
(enge Abstimmung der Stadt Lugau und dem AG); Standsicherheitsbetrachtungen im gesamten Bearbeitungsbereich und Definition von Bereichen mit Sanierungsbedarf. Im Rahmen der Standsicherheitsbetrachtungen ist den Fußbereichen der Halde besondere Aufmerksamkeit zu widmen. Bei Notwendigkeit Aufstellung einer Massenbilanz für die ggf. abzutragenden und ggf. umzulagernden Haldenmassen; Bedarfsweise Prüfung einer Verwertung (Wiedereinbau) am Standort und im Bereich benachbarter Objekte/Flächen, Prüfung von Entsorgungsmöglichkeiten/-wegen. Planung von technischen Anlagen (Entwässerungseinrichtungen, etc.) unter Berücksichtigung der Entwicklungsstrategien für die Nachnutzung des Standortes einschließlich einer Einbindung in das zum Teil bestehende Entwässerungssystem (Vorflut). – Berücksichtigung von Überschneidungen bzw. Schnittmengen mit benachbarten Objekten/Flächen; Berücksichtigung der Einflussparameter (Geotechnische Aspekte, Entwässerung, Oberflächengestaltung etc.) dieser Objekte/Flächen.
(enge Abstimmung der Stadt Lugau und dem AG); Standsicherheitsbetrachtungen im gesamten Bearbeitungsbereich und Definition von Bereichen mit Sanierungsbedarf. Im Rahmen der Standsicherheitsbetrachtungen ist den Fußbereichen der Halde besondere Aufmerksamkeit zu widmen. Bei Notwendigkeit Aufstellung einer Massenbilanz für die ggf. abzutragenden und ggf. umzulagernden Haldenmassen; Bedarfsweise Prüfung einer Verwertung (Wiedereinbau) am Standort und im Bereich benachbarter Objekte/Flächen, Prüfung von Entsorgungsmöglichkeiten/-wegen. Planung von technischen Anlagen (Entwässerungseinrichtungen, etc.) unter Berücksichtigung der Entwicklungsstrategien für die Nachnutzung des Standortes einschließlich einer Einbindung in das zum Teil bestehende Entwässerungssystem (Vorflut). – Berücksichtigung von Überschneidungen bzw. Schnittmengen mit benachbarten Objekten/Flächen; Berücksichtigung der Einflussparameter (Geotechnische Aspekte, Entwässerung, Oberflächengestaltung etc.) dieser Objekte/Flächen.
Zunächst Leistungsphasen 1 bis 3 nach HAOI (Objekt- und Tragwerksplanung): Erarbeitung bis Entwurfsplanung mit Festlegung des Sanierungsvolumens – getrennt nach den o.g. Handlungsschwerpunkten. Vorlage einer Kostenberechnung sowie eines Zeitplanes. Als besondere Leistungen sind anzubieten:
Zunächst Leistungsphasen 1 bis 3 nach HAOI (Objekt- und Tragwerksplanung): Erarbeitung bis Entwurfsplanung mit Festlegung des Sanierungsvolumens – getrennt nach den o.g. Handlungsschwerpunkten. Vorlage einer Kostenberechnung sowie eines Zeitplanes. Als besondere Leistungen sind anzubieten:
– Geotechnik,
– Vermessung.
Für die Planung der Massenbilanz und der Verwertungsmöglichkeiten sind Absprachen v.a. mit der Stadt Lugau über die mögliche Inanspruchnahme von Flächen außerhalb des Sanierungsbereiches für die Verbringung von anfallenden Überschussmassen zu führen bzw. Verwertungsoptionen darzustellen. Im Zeitplan ist zu berücksichtigen, dass die Entwurfsplanung mit dem Sächsischen Oberberg-amt vor Erörterungen zu erörtern ist. Dazu muss das Entwurfsdokument vorgelegt werden.
Für die Planung der Massenbilanz und der Verwertungsmöglichkeiten sind Absprachen v.a. mit der Stadt Lugau über die mögliche Inanspruchnahme von Flächen außerhalb des Sanierungsbereiches für die Verbringung von anfallenden Überschussmassen zu führen bzw. Verwertungsoptionen darzustellen. Im Zeitplan ist zu berücksichtigen, dass die Entwurfsplanung mit dem Sächsischen Oberberg-amt vor Erörterungen zu erörtern ist. Dazu muss das Entwurfsdokument vorgelegt werden.
Der Auftraggeber ordnet das Erkundungs-und Verwahrungsobjekt den Ingenieurbauwerken nach § 43 HOAI zu. Die Leistungsphasen 1 bis 3 nach HAOI (Objektliste Ingenieurbauwerke) sind zunächst zu erarbeiten. Für die Arbeiten am Objekt erwartet er deshalb Grundleistungen nach § 43 HOAI unter Ansatz der Honorarzone III mit anrechenbaren Kosten nach Kosten-schätzung (1.500.000 €) zu den Leistungsphasen 1 bis 8 HOAI. Mögliche Zuschläge zu den Leistungsphasen aufgrund von Planungsanforderungen hat der Auftragnehmer mit dem Angebot sichtbar zu kennzeichnen und zur jeweiligen Leistungsposition aufzuführen.
Der Auftraggeber ordnet das Erkundungs-und Verwahrungsobjekt den Ingenieurbauwerken nach § 43 HOAI zu. Die Leistungsphasen 1 bis 3 nach HAOI (Objektliste Ingenieurbauwerke) sind zunächst zu erarbeiten. Für die Arbeiten am Objekt erwartet er deshalb Grundleistungen nach § 43 HOAI unter Ansatz der Honorarzone III mit anrechenbaren Kosten nach Kosten-schätzung (1.500.000 €) zu den Leistungsphasen 1 bis 8 HOAI. Mögliche Zuschläge zu den Leistungsphasen aufgrund von Planungsanforderungen hat der Auftragnehmer mit dem Angebot sichtbar zu kennzeichnen und zur jeweiligen Leistungsposition aufzuführen.
Besondere Leistungen nach/im Sinne Anlage 12.1 der HOAI.
A – Geotechnik / Vermessung,
– Kostenkontrolle,
– Prüfen von Nachträgen und Mengenänderungen,
– Mitwirken beim Aufmaß mit den ausführenden Unternehmen,
– Rechnungsprüfung, Vergleich der Ergebnisse der Rechnungsprüfungen mit der Auftragssumme,
– Mitwirken beim Überwachen der Prüfungen der Funktionsfähigkeit der Anlagenteile und der Gesamtanlage,
– Überwachen der Ausführung von Tragwerken auf Übereinstimmung mit dem Standsicherheitsnachweis.
– Örtliche Bauüberwachung (Plausibilitätsprüfung der Absteckung, Überwachen der Ausführung der Bauleistungen, Einweisen des Auftragnehmers in die Baumaßnahme –Bauanlaufbesprechung-, Überwachen der Ausführung des Objektes auf Übereistimmung mit den zur Ausführung freigegebenen Unterlagen, dem Bauvertrag und den Vorgaben des Auftraggebers.
– Örtliche Bauüberwachung (Plausibilitätsprüfung der Absteckung, Überwachen der Ausführung der Bauleistungen, Einweisen des Auftragnehmers in die Baumaßnahme –Bauanlaufbesprechung-, Überwachen der Ausführung des Objektes auf Übereistimmung mit den zur Ausführung freigegebenen Unterlagen, dem Bauvertrag und den Vorgaben des Auftraggebers.
– Veranlassen, Ausführen von Kontrollprüfungen,
– Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme festgestellten Mängel,
– Dokumentation des Bauablaufes.
C – Sicherheits- und Gesundheitskonzept,
D – Abschlussdokumetation.
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: Operationelles Programm des Freistaates Sachsen zum EFRE, Prioritätsachse D, Vorhaben "Prävention von Risiken des Altbergbaus"
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Lugau
DE
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Darstellung Projektmanagement bezogen auf die zu vergebende Leistung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Plausibilität des methodischen Ansatzes zur Umsetzung der Aufgabenstellung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 24
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Plausibilität Zeit- und Ablaufplan für die Bearbeitung der Ingenieurleistungen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 8
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualitätssicherung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 6
Gewichtung des Preises: 32
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-01-23 📅
Quelle: OJS 2018/S 017-035308 (2018-01-23)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2018-06-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Bereich Geotechnik
Gesamtwert des Auftrags: 176 249 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Bereich Geotechnik📦
Referenz Daten
Absendedatum: 2018-06-26 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-06-29 📅
Datum des Endes: 2020-10-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 123-280453
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 017-035308
ABl. S-Ausgabe: 123
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Aufgabenstellung
Ermittlung des Sanierungsumfanges an der Victoia-Schacht-Halde unter Berücksichtigung der kommunalen Entwicklungsstrategien für die Nutzung der umliegenden Flächen durch die Stadt Lugau bzw. durch Dritte.
Berücksichtigung von Überschneidungen bzw. Schnittmengen mit benachbarten Objek-ten/Flächen; Berücksichtigung der Einflussparameter (Geotechnische Aspekte, Entwässe-rung, Oberflächengestaltung etc.) dieser Objekte/Flächen.
— Geotechnik,
— Vermessung.
Für die Planung der Massenbilanz und der Verwertungsmöglichkeiten sind Absprachen v.a. mit der Stadt Lugau über die mögliche Inanspruchnahme von Flächen außerhalb des Sanierungs-bereiches für die Verbringung von anfallenden Überschussmassen zu führen bzw. Verwer-tungsoptionen darzustellen.
Für die Planung der Massenbilanz und der Verwertungsmöglichkeiten sind Absprachen v.a. mit der Stadt Lugau über die mögliche Inanspruchnahme von Flächen außerhalb des Sanierungs-bereiches für die Verbringung von anfallenden Überschussmassen zu führen bzw. Verwer-tungsoptionen darzustellen.
Im Zeitplan ist zu berücksichtigen, dass die Entwurfsplanung mit dem Sächsischen Oberberg-amt vor Erörterungen zu erörtern ist. Dazu muss das Entwurfsdokument vorgelegt werden.
Der Auftraggeber ordnet das Erkundungs-und Verwahrungsobjekt den Ingenieurbauwerken nach § 43 HOAI zu. Die Leistungsphasen 1 bis 3 nach HAOI (Objektliste Ingenieurbauwerke) sind zunächst zu erarbeiten. Für die Arbeiten am Objekt erwartet er deshalb Grundleistungen nach § 43 HOAI unter Ansatz der Honorarzone III mit anrechenbaren Kosten nach Kostenschätzung (1 500 000 EUR) zu den Leistungsphasen 1 bis 8 HOAI (97 411,29 EUR). Mögliche Zuschläge zu den Leistungsphasen aufgrund von Planungsanforderungen hat der Auftragnehmer mit dem Angebot sichtbar zu kennzeichnen und zur jeweiligen Leistungsposition aufzuführen.
Der Auftraggeber ordnet das Erkundungs-und Verwahrungsobjekt den Ingenieurbauwerken nach § 43 HOAI zu. Die Leistungsphasen 1 bis 3 nach HAOI (Objektliste Ingenieurbauwerke) sind zunächst zu erarbeiten. Für die Arbeiten am Objekt erwartet er deshalb Grundleistungen nach § 43 HOAI unter Ansatz der Honorarzone III mit anrechenbaren Kosten nach Kostenschätzung (1 500 000 EUR) zu den Leistungsphasen 1 bis 8 HOAI (97 411,29 EUR). Mögliche Zuschläge zu den Leistungsphasen aufgrund von Planungsanforderungen hat der Auftragnehmer mit dem Angebot sichtbar zu kennzeichnen und zur jeweiligen Leistungsposition aufzuführen.
Alle Bewerber:
— Kostenkontrolle,
— Prüfen von Nachträgen und Mengenänderungen,
— Mitwirken beim Aufmaß mit den ausführenden Unternehmen und Prüfen der Aufmaße,
— Rechnungsprüfung, Vergleich der Ergebnisse der Rechnungsprüfungen mit der Auftragssumme,
— Mitwirken beim Überwachen der Prüfungen der Funktionsfähigkeit der Anlagenteile und der Gesamtanlage,
— Überwachen der Ausführung von Tragwerken auf Übereinstimmung mit dem Standsicherheitsnachweis,
— Örtliche Bauüberwachung (Plausibilitätsprüfung der Absteckung, Überwachen der Ausführung der Bauleistungen, Einweisen des Auftragnehmers in die Baumaßnahme –Bauanlaufbesprechung-, Überwachen.
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: Operationelles Programm des Freistaates Sachsen zum EFRE, Förderperiode 2014 bis 2020, Prioritätsachse D, Vorhaben "Prävention von Risiken des Altbergbaus"
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-02-13 📅
Quelle: OJS 2018/S 123-280453 (2018-06-26)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2019-01-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 176 249 EUR 💰
Ermittlung des Sanierungsumfanges an der Victoia-Schacht-Halde unter Berücksichtigung der kommunalen Entwicklungsstrategien für die Nutzung der umliegenden Flächen durch die Stadt Lugau bzw. durch Dritte. (enge Abstimmung der Stadt Lugau und dem AG)
Berücksichtigung von Überschneidungen bzw. Schnittmengen mit benachbarten Objekten/Flächen; Berücksichtigung der Einflussparameter (Geotechnische Aspekte, Entwässe-rung, Oberflächengestaltung etc.) dieser Objekte/Flächen.
Zunächst Leistungsphasen 1 bis 3 nach HAOI (Objekt- und Tragwerksplanung): Erarbeitung bis Entwurfsplanung mit Festlegung des Sanierungsvolumens – getrennt nach den o. g. Handlungsschwerpunkten. Vorlage einer Kostenberechnung sowie eines Zeitplanes.
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: Operationelles Programm Freistaat Sachsen zum EFRE, Förderperiode 2014 bis 2020, Vorhaben "Prävention von Risiken des Altbergbaus"
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2020-02-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 15641.87 EUR 💰
Für die Planung der Massenbilanz und der Verwertungsmöglichkeiten sind Absprachen v. a. mit der Stadt Lugau über die mögliche Inanspruchnahme von Flächen außerhalb des Sanierungsbereiches für die Verbringung von anfallenden Überschussmassen zu führen bzw. Verwertungsoptionen darzustellen.
Für die Planung der Massenbilanz und der Verwertungsmöglichkeiten sind Absprachen v. a. mit der Stadt Lugau über die mögliche Inanspruchnahme von Flächen außerhalb des Sanierungsbereiches für die Verbringung von anfallenden Überschussmassen zu führen bzw. Verwertungsoptionen darzustellen.
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: CCI-Nr. 2014DE16RFoP012 (Operationelles Programm des Freistaates Sachsen zum EFRE für die Förderperiode 2014 bis 2020, Vorhaben "Prävention von Risiken des Altbergbaus"), Beschluss der Kommission C(2014)8739 vom 17. November 2014
Auftragsvergabe
Gesamtwert des Auftrags: 15641.87 EUR 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Bei der Frist nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB handelt es sich um eine Rechtsbehelfsfrist.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Sächsisches Oberbergamt
Postanschrift: Kirchgasse 11
Postort: Freiberg
Postleitzahl: 09599
Land: Deutschland 🇩🇪
Internetadresse: www.oba.sachsen.de🌏
Quelle: OJS 2020/S 042-100121 (2020-02-25)