Ingenieurleistungen zum Breitbandausbau im Landkreis Grafschaft Bentheim (Niedergrafschaft)

Breitband Grafschaft Bentheim GmbH & Co. KG

Gegenstand der Ausschreibung ist die Erbringung von Ingenieurleistungen auf Basis der HOAI 2013 im Ingenieurbau § 43 HOAI und in der technischen Ausrüstung § 55 HOAI zur Schaffung eines passiven Glasfasernetzes gemäß der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-05-02. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-03-28.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-03-28 Auftragsbekanntmachung
2019-03-15 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2017-03-28)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung ist die Erbringung von Ingenieurleistungen auf Basis der HOAI 2013 im Ingenieurbau § 43 HOAI und in der technischen Ausrüstung § 55 HOAI zur Schaffung eines passiven Glasfasernetzes gemäß der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Dienstleistungen von Ingenieurbüros 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Grafschaft Bentheim 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Breitband Grafschaft Bentheim GmbH & Co. KG
Postanschrift: Coevordener Straße 35
Postleitzahl: 49824
Postort: Laar
Kontakt
Internetadresse: http://www.grafschaft-bentheim.de 🌏
E-Mail: andreas.conrads@grafschaft.de 📧
Telefon: +49 5921/962307 📞
Fax: +49 5921/9655307 📠
URL der Dokumente: http://www.breitbandausschreibungen.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-03-28 📅
Einreichungsfrist: 2017-05-02 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-04-01 📅
Datum des Beginns: 2017-06-01 📅
Datum des Endes: 2018-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 065-122389
ABl. S-Ausgabe: 65
Zusätzliche Informationen
Das Projekt steht unter dem Vorbehalt der Baufreigabe durch die Förderstellen des Bundes und des Landes Niedersachsen. Daher darf der Baubeginn erst erfolgen, wenn die Genehmigungen erteilt sind.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
In dem Gebiet des Landkreises Grafschaft Bentheim ist teilweise keine ausreichend schnelle Internetversorgung vorhanden. Somit ist in diesen „weißen“ Flecken eine leistungsfähige Infrastruktur mittels Glasfaserkabeln zu schaffen, die für alle betreffenden Haushalte und Gewerbebetriebe eine ausreichende Versorgung bietet. Gegenstand dieser Veröffentlichung ist es, dafür die notwendigen Ingenieurleistungen zu beschaffen. Bisher liegt eine Strukturplanung vor, die im Grundsatz einer Vorplanung gemäß HOAI entspricht und als Basis für die Beantragung von Fördermitteln diente. Die Maßnahme wurde positiv beschieden, so dass mit der weiteren Planung zur Umsetzung begonnen werden kann. Beauftragt werden somit in der ersten Stufe die notwendigen Teile der Entwurfsplanungen aus §§ 43 und 55 HOAI. Bei Bescheidung der Fortsetzung des Projektes werden sodann die Ingenieurleistungen der Leistungsphase Entwurfsplanung komplettiert und die Genehmigungsplanung sowie Ausführungsplanung nach HOAI im Ingenieurbau für die Schaffung des Leerrohrnetzes und in der technischen Ausrüstung für das Fernmeldeaußennetz fortgesetzt. Die darauf folgenden Leistungsphasen Vorbereiten der Vergabe und Mitwirken bei der Vergabe werden durch den Auftraggeber erbracht. Wenn die Ergebnisse der Bauausschreibungen vorliegen, werden diese mit den Fördermittelgebern rückgekoppelt und dienen als Grundlage für die Baufreigabe. Wenn diese positiv beschieden wird, ist vorgesehen, die Begleitung der Bauarbeiten in den Leistungsphasen 8 und 9 der HOAI vollständig oder teilweise zu vergeben. Details zum Verfahren stehen zum Download auf dem angegebenen Server bereit.
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Zusätzliche Informationen:
Das Projekt steht unter dem Vorbehalt der Baufreigabe durch die Förderstellen des Bundes und des Landes Niedersachsen. Daher darf der Baubeginn erst erfolgen, wenn die Genehmigungen erteilt sind.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Grafschaft Bentheim in den Samtgemeinden Emlichheim, Samtgemeinden Uelsen, Samtgemeinden Neuenhaus und der Gemeinde Wietmarschen.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Bei Abgabe des Teilnahmeantrages ist die Nichtvorlage von Ausschlussgründen unter Verwendung der bereitgestellten Formulare nachzuweisen. Diese stehen zum Download auf dem angegebenen Server bereit.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Bei Abgabe des Teilnahmeantrages ist die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit unter Verwendung der bereitgestellten Formulare nachzuweisen. Diese stehen zum Download auf dem angegebenen Server bereit.
Mindeststandards:
1. Gesamtumsatz gemäß HOAI §§ 44 und 56:
Der Honorarumsatz des Bewerbers beträgt mindestens 500 000 EUR im Durchschnitt der letzten 3 Geschäftsjahre.
2. Haftpflichtversicherung:
Der Auftragnehmer muss eine Berufshaftpflichtversicherung während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachweisen. Er hat zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der nachfolgend genannten Deckungssummen besteht. Die Deckungssummen der Berufshaftpflichtversicherung des Auftragnehmers müssen mindestens betragen:
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Für Personenschäden: 2 000 000 EUR
Für Sachschäden: 2 000 000 EUR.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Bei Abgabe des Teilnahmeantrages ist die technische und berufliche Leistungsfähigkeit unter Verwendung der bereitgestellten Formulare nachzuweisen. Diese stehen zum Download auf dem angegebenen Server bereit.
Mindeststandards:
1. Erfahrung mit der Planung von geförderten Breitbandprojekten;
2. Erfahrungen mit der Anwendung von GIS-Systemen;
3. Referenzen im Rohrleitungsbau und im Bau von Fernmeldeaußennetzen.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Ingenieure im Sinne des § 75 Abs. 2 VgV sowie juristische Personen bzw. Bietergemeinschaften, sofern die Anforderungen nach § 75 Abs. 3 VgV erfüllt werden.

Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern: Diese stehen zum Download auf dem angegebenen Server bereit.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 15:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2017-05-10 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-07-01 📅

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Zusammenschluss von Gebietskörperschaften und öffentlichen Unternehmen als privatrechtliche Gesellschaft
Kontakt
Kontaktperson: Herr Andreas Conrads
Internetadresse: www.grafschaft-bentheim.de 🌏
Dokumente URL: www.breitbandausschreibungen.de 🌏
URL der Dokumente: www.breitbandausschreibungen.de 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Der Vertrag wird mit dem Bieter geschlossen, der aufgrund des ausgehandelten Auftragsinhalts und der ausgehandelten Auftragsbedingungen im Rahmen der vorgegebenen Zuschlagskriterien und deren Gewichtung die bestmögliche Leistung erwarten lässt. Bei Gleichstand entscheidet das Los.
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Der Teilnahmeantrag ist in einfacher schriftlicher Ausfertigung sowie auf einem digitalen Datenträger in einem verschlossenen Umschlag bei der ausschreibenden Stelle einzureichen. Der Umschlag ist mit dem in den Vergabeunterlagen veröffentlichten Aufkleber gut sichtbar zu versehen.
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Die ausschreibende Stelle bittet von telefonischen Anfragen abzusehen und ausschließlich schriftlich über die veröffentlichte E-Mail-Adresse zu kommunizieren.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de 📧
Fax: +49 4131152943 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Auftraggeber bittet darum, etwaige Rügen nur elektronisch per Mail an die o.g. Kontaktstelle zu reichen. Der Bewerber soll in der Rügeschrift den Zeitpunkt der Kenntnisnahme des gerügten Sachverhalts dokumentieren. Für den Fall, dass einer Rüge nicht abgeholfen wird steht der Weg des Nachprüfungsverfahrens im Sinne des § 160 GWB offen.
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§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2017/S 065-122389 (2017-03-28)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-03-15)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Breitband Grafschaft Bentheim GmbH & Co.KG

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-03-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-03-19 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 055-127636
Verweist auf Bekanntmachung: 2017/S 065-122389
ABl. S-Ausgabe: 55

Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Grafschaft Bentheim in den Samtgemeinden Emlichheim, Samtgemeinden Uelsen, Samtgemeinden Neuenhaus und der Gemeinde Wietmarschen

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Fachkunde
Qualitätskriterium (Gewichtung): 25
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistungsfähigkeit
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Erfahrung
Zuverlässigkeit
Sonstige objektbezogene Auftragskriterien
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5
Preis (Gewichtung): 5

Referenz
Zusätzliche Informationen
Die ausschreibende Stelle bittet von telefonischen Anfragen abzusehen und ausschließlich schriftlich über die veröffentlichte Email-Adresse zu kommunizieren.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Auftraggeber bittet darum, etwaige Rügen nur elektronisch per Mail an die o. g. Kontaktstelle zu reichen. Der Bewerber soll in der Rügeschrift den Zeitpunkt der Kenntnisnahme des gerügten Sachverhalts dokumentieren. Für den Fall, dass einer Rüge nicht abgeholfen wird steht der Weg des Nachprüfungsverfahrens im Sinne des § 160 GWB offen.
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§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2019/S 055-127636 (2019-03-15)