Gegenstand der Ausschreibung ist die Erbringung von Ingenieurleistungen auf Basis der HOAI 2013 im Ingenieurbau § 43 HOAI und in der technischen Ausrüstung § 55 HOAI zur Schaffung eines passiven Glasfasernetzes gemäß der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-05-02.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-03-28.
Auftragsbekanntmachung (2017-03-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand der Ausschreibung ist die Erbringung von Ingenieurleistungen auf Basis der HOAI 2013 im Ingenieurbau § 43 HOAI und in der technischen Ausrüstung...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand der Ausschreibung ist die Erbringung von Ingenieurleistungen auf Basis der HOAI 2013 im Ingenieurbau § 43 HOAI und in der technischen Ausrüstung § 55 HOAI zur Schaffung eines passiven Glasfasernetzes gemäß der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“.
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Breitband Grafschaft Bentheim GmbH & Co. KG
Postanschrift: Coevordener Straße 35
Postleitzahl: 49824
Postort: Laar
Kontakt
Internetadresse: http://www.grafschaft-bentheim.de🌏
E-Mail: andreas.conrads@grafschaft.de📧
Telefon: +49 5921/962307📞
Fax: +49 5921/9655307 📠
URL der Dokumente: http://www.breitbandausschreibungen.de🌏
Referenz Daten
Absendedatum: 2017-03-28 📅
Einreichungsfrist: 2017-05-02 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-04-01 📅
Datum des Beginns: 2017-06-01 📅
Datum des Endes: 2018-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 065-122389
ABl. S-Ausgabe: 65
Zusätzliche Informationen
“Das Projekt steht unter dem Vorbehalt der Baufreigabe durch die Förderstellen des Bundes und des Landes Niedersachsen. Daher darf der Baubeginn erst...”
Das Projekt steht unter dem Vorbehalt der Baufreigabe durch die Förderstellen des Bundes und des Landes Niedersachsen. Daher darf der Baubeginn erst erfolgen, wenn die Genehmigungen erteilt sind.
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Quelle: OJS 2017/S 065-122389 (2017-03-28)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-03-15) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Breitband Grafschaft Bentheim GmbH & Co.KG