Leistungen in Anlehnung an die HOAI im Ingenieurbau, Leistungsbild Technische Ausrüstung (Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe, Mitwirkung bei der Vergabe, Objektüberwa-chung – Bauüberwachung und Objektbetreuung – Leistungsphasen 4 bis 9 entsprechend § 55 HOAI) zur Schaffung einer passiven Breitband-Infrastruktur unter Beachtung der NGA-Rahmenregelung der Bundesre-publik Deutschland, der EU-Leitlinie Breitbandausbau (2013/C 25 01), der beantragten bzw. erteilten Fördermittelbescheide und der Richtlinie zur Förderung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland (Bundesförderrichtlinie) und der Richtlinie zur Förderung breitbandiger elektronischer Kommunikation (Breitbandförderung Niedersachsen) – Richtlinie Digitale Dividende II (Landesförderrichtlinie).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-10-18.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-09-15.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2017-09-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Referenznummer: 10.70.09-17-01
Kurze Beschreibung:
Leistungen in Anlehnung an die HOAI im Ingenieurbau, Leistungsbild Technische Ausrüstung (Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe, Mitwirkung bei der Vergabe, Objektüberwa-chung – Bauüberwachung und Objektbetreuung – Leistungsphasen 4 bis 9 entsprechend § 55 HOAI) zur Schaffung einer passiven Breitband-Infrastruktur unter Beachtung der NGA-Rahmenregelung der Bundesre-publik Deutschland, der EU-Leitlinie Breitbandausbau (2013/C 25 01), der beantragten bzw. erteilten Fördermittelbescheide und der Richtlinie zur Förderung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland (Bundesförderrichtlinie) und der Richtlinie zur Förderung breitbandiger elektronischer Kommunikation (Breitbandförderung Niedersachsen) – Richtlinie Digitale Dividende II (Landesförderrichtlinie).
Leistungen in Anlehnung an die HOAI im Ingenieurbau, Leistungsbild Technische Ausrüstung (Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe, Mitwirkung bei der Vergabe, Objektüberwa-chung – Bauüberwachung und Objektbetreuung – Leistungsphasen 4 bis 9 entsprechend § 55 HOAI) zur Schaffung einer passiven Breitband-Infrastruktur unter Beachtung der NGA-Rahmenregelung der Bundesre-publik Deutschland, der EU-Leitlinie Breitbandausbau (2013/C 25 01), der beantragten bzw. erteilten Fördermittelbescheide und der Richtlinie zur Förderung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland (Bundesförderrichtlinie) und der Richtlinie zur Förderung breitbandiger elektronischer Kommunikation (Breitbandförderung Niedersachsen) – Richtlinie Digitale Dividende II (Landesförderrichtlinie).
Referenz Daten
Absendedatum: 2017-09-15 📅
Einreichungsfrist: 2017-10-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-09-20 📅
Datum des Beginns: 2018-05-01 📅
Datum des Endes: 2021-05-01 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 180-368948
ABl. S-Ausgabe: 180
Zusätzliche Informationen
Der Zugang zu ergänzenden vertraulichen bzw. sensiblen Informationen/Unterlagen (siehe Beschaffungsunterlagen) ist zum Schutz der Vertraulichkeit von Informationen beschränkt (§ 41 Abs. 3 VgV). Der Bieter/Bewerber erhält unmittelbaren elektronischen Zugang hierzu nach Vorlage einer Verschwiegenheitserklärung gemäß Beschaffungsunterlagen.
Der Zugang zu ergänzenden vertraulichen bzw. sensiblen Informationen/Unterlagen (siehe Beschaffungsunterlagen) ist zum Schutz der Vertraulichkeit von Informationen beschränkt (§ 41 Abs. 3 VgV). Der Bieter/Bewerber erhält unmittelbaren elektronischen Zugang hierzu nach Vorlage einer Verschwiegenheitserklärung gemäß Beschaffungsunterlagen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 859 000 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Geplant und errichtet werden soll ein flächendeckendes Next-Generation-Access (NGA)-Netz (passives Leerrohr- und Glasfasernetz) in den unterversorgten Gebieten des Landkreises Friesland (weiße Flecken) mittels Neubau und Nutzung vorhandener und/oder angemieteter Infrastrukturen. Der Auftraggeber möchte ein weiträumiges FTTC-Netz errichten, geplant als komplette FTTB/H-Versorgung (Point to Point). Das passive Leerrohr- und Glasfasernetz wird von einem Pächter (EWE Tel GmbH )betrieben werden, der die aktive Technik einbringt und Diensteangebote (Internet, Telefon, TV) für Endkunden bereitstellt. Ausbaugebiet: Landkreis Friesland; Fläche 607 m², 97 670 Einwohner, 2 760 unterversorgte Haushalte im Sinne der NGA-Rahmenrichtlinie (Änderungen vorbehalten; Stand 29.4.2016). Ziel der Maßnahme ist es, die bislang in „weißen Flecken“ befindlichen privaten Haushalte und Gewerbebetriebe mit Internetgeschwindigkeiten von mindestens 50 Mbit/s und bis zu 1 Gbit/s (bei Gewerbe) im Download bis zum Ende des Jahres 2018 auszustatten. Hierfür ist geplant, 35 Kabelverzweiger zu ertüchtigen und 1 686 Privatkunden via FTTC sowie 995 private und 78 gewerbliche Kunden durch FTTB-Anschlüsse mit 9 Technikstandorten zu versorgen. Für die Herstellung der Privatkundenanschlüsse FTTB ist geplant, 880 Haus-bzw. Gebäudeanschlüsse herzustellen. Die geplanten Trassen für die Glasfaseranbindung der Kabelverzweiger und die FTTB-Trassen umfassen ca. 115 km. Teilweise sind Parallelverlegungen möglich.
Geplant und errichtet werden soll ein flächendeckendes Next-Generation-Access (NGA)-Netz (passives Leerrohr- und Glasfasernetz) in den unterversorgten Gebieten des Landkreises Friesland (weiße Flecken) mittels Neubau und Nutzung vorhandener und/oder angemieteter Infrastrukturen. Der Auftraggeber möchte ein weiträumiges FTTC-Netz errichten, geplant als komplette FTTB/H-Versorgung (Point to Point). Das passive Leerrohr- und Glasfasernetz wird von einem Pächter (EWE Tel GmbH )betrieben werden, der die aktive Technik einbringt und Diensteangebote (Internet, Telefon, TV) für Endkunden bereitstellt. Ausbaugebiet: Landkreis Friesland; Fläche 607 m², 97 670 Einwohner, 2 760 unterversorgte Haushalte im Sinne der NGA-Rahmenrichtlinie (Änderungen vorbehalten; Stand 29.4.2016). Ziel der Maßnahme ist es, die bislang in „weißen Flecken“ befindlichen privaten Haushalte und Gewerbebetriebe mit Internetgeschwindigkeiten von mindestens 50 Mbit/s und bis zu 1 Gbit/s (bei Gewerbe) im Download bis zum Ende des Jahres 2018 auszustatten. Hierfür ist geplant, 35 Kabelverzweiger zu ertüchtigen und 1 686 Privatkunden via FTTC sowie 995 private und 78 gewerbliche Kunden durch FTTB-Anschlüsse mit 9 Technikstandorten zu versorgen. Für die Herstellung der Privatkundenanschlüsse FTTB ist geplant, 880 Haus-bzw. Gebäudeanschlüsse herzustellen. Die geplanten Trassen für die Glasfaseranbindung der Kabelverzweiger und die FTTB-Trassen umfassen ca. 115 km. Teilweise sind Parallelverlegungen möglich.
Trassenlänge (gerundet) im FTTC-Netz = 26 950 m; FTTB-Längstrassen = 61 500 m; bei FTTB-Hausanschlüssen = 31 700 m.
Davon bereits realisiert: 4 700 m Leerrohr.
Die Erbringung der ausgeschriebenen Ingenieurleistungen zu Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe, Mitwirkung bei der Vergabe, Objektüberwachung und Objektbetreuung – Leistungsphasen 4 bis 9 entsprechend § 55 HOAI erfolgt auf der Grundlage der vorliegenden Strukturplanung, der Bundesförderrichtlinie und der Landesmittelrichtlinie sowie gemäß den Förderanträgen und den erteilten Fördermittelbescheiden. Die ermittelten anrechenbaren Kosten (Investitionskosten für die passive Netzinfrastruktur) liegen mit 8 058 199 EUR (bzw. unter Berücksichtigung möglicher Kostensteigerungen ggf. bis zu 9 281 039,62 EUR) außerhalb der Honorartafel nach § 55 HOAI für fernmeldetechnische Anlagen. Zusätzlich übernimmt der Auftragnehmer die Erstellung der Zwischen- und Verwendungsnachweise nach den einschlägigen Richtlinien des Bundes und des Landes Niedersachsen. Die anzubietende Leistung soll die Herstellung eines NGA-fähigen Breitbandnetzes gemäß den Anforderungen der Bundesfördermittelrichtlinie sicherstellen und den Auftraggeber in der Steuerung und Umsetzung des Investitionsvorhabens sowie der Erstellung der erforderlichen Verwendungsnachweise gegenüber Bund und Land unterstützen. Sowohl Planung als auch Objektüberwachung/Objektbetreuung sind gemäß den „Vorgaben für die Dimensionierung passiver Infrastruktur“, dem „Merkblatt zur Dokumentation der technischen Anlagen und des Baus v3“ vom 9. April 2016 sowie der „GIS-Nebenbestimmungen v3“ vom 4. Juli 2016 (in der jeweils einschlägigen Fassung) im Rahmen der Bundesförderrichtlinie vorzunehmen.
Die Erbringung der ausgeschriebenen Ingenieurleistungen zu Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe, Mitwirkung bei der Vergabe, Objektüberwachung und Objektbetreuung – Leistungsphasen 4 bis 9 entsprechend § 55 HOAI erfolgt auf der Grundlage der vorliegenden Strukturplanung, der Bundesförderrichtlinie und der Landesmittelrichtlinie sowie gemäß den Förderanträgen und den erteilten Fördermittelbescheiden. Die ermittelten anrechenbaren Kosten (Investitionskosten für die passive Netzinfrastruktur) liegen mit 8 058 199 EUR (bzw. unter Berücksichtigung möglicher Kostensteigerungen ggf. bis zu 9 281 039,62 EUR) außerhalb der Honorartafel nach § 55 HOAI für fernmeldetechnische Anlagen. Zusätzlich übernimmt der Auftragnehmer die Erstellung der Zwischen- und Verwendungsnachweise nach den einschlägigen Richtlinien des Bundes und des Landes Niedersachsen. Die anzubietende Leistung soll die Herstellung eines NGA-fähigen Breitbandnetzes gemäß den Anforderungen der Bundesfördermittelrichtlinie sicherstellen und den Auftraggeber in der Steuerung und Umsetzung des Investitionsvorhabens sowie der Erstellung der erforderlichen Verwendungsnachweise gegenüber Bund und Land unterstützen. Sowohl Planung als auch Objektüberwachung/Objektbetreuung sind gemäß den „Vorgaben für die Dimensionierung passiver Infrastruktur“, dem „Merkblatt zur Dokumentation der technischen Anlagen und des Baus v3“ vom 9. April 2016 sowie der „GIS-Nebenbestimmungen v3“ vom 4. Juli 2016 (in der jeweils einschlägigen Fassung) im Rahmen der Bundesförderrichtlinie vorzunehmen.
Voraussichtliche Vertragslaufzeit: 36 Monate.
Zusätzliche Informationen:
Der Zugang zu ergänzenden vertraulichen bzw. sensiblen Informationen/Unterlagen (siehe Beschaffungsunterlagen) ist zum Schutz der Vertraulichkeit von Informationen beschränkt (§ 41 Abs. 3 VgV). Der Bieter/Bewerber erhält unmittelbaren elektronischen Zugang hierzu nach Vorlage einer Verschwiegenheitserklärung gemäß Beschaffungsunterlagen.
Der Zugang zu ergänzenden vertraulichen bzw. sensiblen Informationen/Unterlagen (siehe Beschaffungsunterlagen) ist zum Schutz der Vertraulichkeit von Informationen beschränkt (§ 41 Abs. 3 VgV). Der Bieter/Bewerber erhält unmittelbaren elektronischen Zugang hierzu nach Vorlage einer Verschwiegenheitserklärung gemäß Beschaffungsunterlagen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 26441 Jever und Kreisgebiet Landkreis Friesland.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Als Eigenerklärung vorzulegen:
— Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister des Staates, in dem der Bewerber eingetragen ist (nicht älter als 8 Monate);
— Eigenerklärung, dass Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB nicht vorliegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Als Eigenerklärung vorzulegen:
— Nachweis einer entsprechenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung; Deckungsumfang/Höhe: mindestens 1 Mio. EUR für Personenschäden und 3 Mio. EUR für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden);
— Vorlage einer Erklärung über den Gesamtumsatz und über den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des hier ausgeschriebenen Auftrags für die letzten 3 Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Als Eigenerklärung vorzulegen:
— Erklärungen und Nachweise, dass das Unternehmen die Anforderungen des Projektträgers gemäß GIS 3.0 (ff.) erfüllen kann und welche(s) Planungssoftware, Datentransfersystem zur Projektorganisation und Qualitätsmanagementsystem eingesetzt wird;
— Vorlage einer Liste von geeigneten Referenzen über in den letzten 5 Jahren ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge mit Angabe des Wertes, des Liefer- bzw. Erbringungszeitpunktes sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers;
— Angabe der techn. Fachkräfte o. Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören o. nicht, und zwar insb. derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind;
— Angabe der techn. Fachkräfte o. Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören o. nicht, und zwar insb. derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind;
— Angaben, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt;
— Erklärung, aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt;
— Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist.
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
1. Kriterium:
a) Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister des Staates, in dem der Bewerber eingetragen ist [nicht älter als 8 Monate] (Ausschlusskriterium);
b) Eigenerklärung, dass Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB nicht vorliegen (Ausschlusskriterium)
2. Kriterium: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
a) Nachweis einer entsprechenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtver-sicherung; Deckungsumfang/Höhe: mindestens 1 Mio. EUR für Per-sonen- und 3 Mio. EUR für sonstige Schäden (Sach- und Vermö-gensschäden)(Mindestanforderung/Ausschlusskriterium);
b) Vorlage einer Erklärung über den Gesamtumsatz und über den Um-satz in dem Tätigkeitsbereich des hier ausgeschriebenen Auftrags für die letzten 3 Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind (Bewertungskriterium, Wichtung 20 %)
3. Kriterium: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Bewertungskriterium, Wichtung 80 %)
a) Vorlage einer Liste von geeigneten Referenzen über in den letzten 5 Jahren ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge mit Angabe des Wertes, des Liefer- bzw. Erbringungszeitpunktes sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers (Bewertungskriterium, Wichtung 25 % von 80 %);
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
a) Vorlage einer Liste von geeigneten Referenzen über in den letzten 5 Jahren ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge mit Angabe des Wertes, des Liefer- bzw. Erbringungszeitpunktes sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers (Bewertungskriterium, Wichtung 25 % von 80 %);
b) Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind (Bewertungskriterium, Wichtung 25 % von 80 %);
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
b) Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind (Bewertungskriterium, Wichtung 25 % von 80 %);
c) Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren ersichtlich ist (Bewertungskriterium, Wichtung 5 % von 80 %);
d) Erklärung, aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt (Bewertungskriterium, Wichtung 20 % von 80 %);
e) Angaben, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (Bewertungskriterium, Wichtung 5 % von 80 %).
Summe: 100 %
Die Angaben eines jeden Bewerbers zu den benannten Bewertungskriterien werden jeweils mit einer Punktezahl zwischen 1 und 3 bewertet. Dabei werden die Punkte nach folgender Systematik vergeben:
3 Punkte: Kriterium bestmöglich erfüllt,
2 Punkte: Kriterium überdurchschnittlich erfüllt,
1 Punkt: Kriterium durchschnittlich erfüllt
ungeeignete Bewerber: 0 Punkte, werden nicht zugelassen.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-12-31 📅
1. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
2. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
2. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
3. Der Antrag ist unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2017/S 180-368948 (2017-09-15)
Ergänzende Angaben (2017-09-27) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Breitbandfördergesellschaft Friesland mbH
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-06-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Leistungen in Anlehnung an die HOAI im Ingenieurbau, Leistungsbild Technische Ausrüstung (Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe, Mitwirkung bei der Vergabe, Objektüberwachung – Bauüberwachung und Objektbetreuung – Leistungsphasen 4 bis 9 entsprechend § 55 HOAI) zur Schaffung einer passiven Breitband-Infrastruktur unter Beachtung der NGA-Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland, der EU-Leitlinie Breitbandausbau (2013/C 25 01), der beantragten bzw. erteilten Fördermittelbescheide und der Richtlinie zur Förderung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland (Bundesförderrichtlinie) und der Richtlinie zur Förderung breitbandiger elektronischer Kommunikation (Breitbandförderung Niedersachsen) – Richtlinie Digitale Dividende II (Landesförderrichtlinie).
Leistungen in Anlehnung an die HOAI im Ingenieurbau, Leistungsbild Technische Ausrüstung (Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe, Mitwirkung bei der Vergabe, Objektüberwachung – Bauüberwachung und Objektbetreuung – Leistungsphasen 4 bis 9 entsprechend § 55 HOAI) zur Schaffung einer passiven Breitband-Infrastruktur unter Beachtung der NGA-Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland, der EU-Leitlinie Breitbandausbau (2013/C 25 01), der beantragten bzw. erteilten Fördermittelbescheide und der Richtlinie zur Förderung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland (Bundesförderrichtlinie) und der Richtlinie zur Förderung breitbandiger elektronischer Kommunikation (Breitbandförderung Niedersachsen) – Richtlinie Digitale Dividende II (Landesförderrichtlinie).
Gesamtwert des Auftrags: 859 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Hinweis auf die Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben vom 29.09.2017, ABl.: 2017/S 187-383505
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Geplant und errichtet werden soll ein flächendeckendes Next-Generation-Access (NGA)-Netz (passives Leerrohr- und Glasfasernetz) in den unterversorgten Gebieten des Landkreises Friesland (weiße Flecken) mittels Neubau und Nutzung vorhandener und/oder angemieteter Infrastrukturen. Der Auftraggeber möchte ein weiträumiges FTTC-Netz errichten, geplant als komplette FTTB/H-Versorgung (Point to Point). Das passive Leerrohr- und Glasfasernetz wird von einem Pächter (EWE Tel GmbH)betrieben werden, der die aktive Technik einbringt und Diensteangebote (Internet, Telefon, TV) für Endkunden bereitstellt. Ausbaugebiet: Landkreis Friesland; Fläche 607 m
Geplant und errichtet werden soll ein flächendeckendes Next-Generation-Access (NGA)-Netz (passives Leerrohr- und Glasfasernetz) in den unterversorgten Gebieten des Landkreises Friesland (weiße Flecken) mittels Neubau und Nutzung vorhandener und/oder angemieteter Infrastrukturen. Der Auftraggeber möchte ein weiträumiges FTTC-Netz errichten, geplant als komplette FTTB/H-Versorgung (Point to Point). Das passive Leerrohr- und Glasfasernetz wird von einem Pächter (EWE Tel GmbH)betrieben werden, der die aktive Technik einbringt und Diensteangebote (Internet, Telefon, TV) für Endkunden bereitstellt. Ausbaugebiet: Landkreis Friesland; Fläche 607 m
Zusätzliche Informationen:
Hinweis auf die Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben vom 29.09.2017, ABl.: 2017/S 187-383505
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 26441 Jever und Kreisgebiet Landkreis Friesland
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Zeitplan/Planungszeitraum
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität der Planungsleistung/Umsetzungskonzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 25 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Organisation, Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20 %
Gewichtung des Preises: 40 %
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-05-25 📅
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: – Zentrale Vergabestelle –
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Telefon: +49 4131151334/35/36📞
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.