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Geplante Mindestzahl: 3
Höchstzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern
Die Angaben und Erklärungen zu Ziffer III.1.1) bis III.1.3) dienen der Auswahl der Teilnehmer am Verhandlungsverfahren auf der Grundlage und Auswertung / Prüfung der beigefügten Angaben.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl der Bewerber:
1. Berufliche Qualifikation des Bewerbers und der beschäftigten Mitarbeiter (berufliche Qualifikation und Berufserfahrung), siehe III.1.3) Nr. 1 (Gewichtung 30 %).
2. Eignung des Bewerbers für die Erbringung von Planungsleistungen für Monodeponien vergleichbarer Größenordnung. Die Eignung ist durch drei vergleichbare Referenzobjekte (siehe III. 1.3, Nr. 2) nachzuweisen (Gewichtung 30 %).
3. Eignung des Bewerbers durch Nachweis von Erfahrungen bei abfallrechtlichen Planfeststellungsverfahren für drei vergleichbare Deponieprojekte, siehe III.1.3 Nr. 3 (Gewichtung 20 %).
4. Eignung des Bewerbers durch Nachweis der geotechnischen / baugrundtechnischen Qualifikation bei Deponieplanungen mit vergleichbaren Anforderungen durch drei Referenzobjekte (siehe III.1.3, Nr. 4) (Gewichtung 20 %).
Die vorgenannten Kriterien werden mit einer Punktezahl von 0 bis 5 bewertet. Die Zwischenwerte von 0 bis 5 Punkten werden verbal-argumentativ ermittelt im Hinblick auf die Güte/Qualität der Angaben/ Referenzobjekte im Hinblick auf die Übereinstimmung hinsichtlich Inhalt und Umfang mit der auftragsgegenständlichen Leistung:
5 Punkte: Kriterium bestmöglich erfüllt.
0 Punkte: Kriterium wird im Hinblick auf die Anforderungen nicht erfüllt.
Die Bewertung eines der Kriterien mit 0 Punkten führt zum Ausschluss am weiteren Verfahren.
Bei der Bewertung der Teilnahmeanträge werden nur Referenzen / Nachweise gewertet, die die Anforderungen nach III.1.3) bzw. die Anforderungen nach dem Bieterformblatt erfüllen. Bei gleichqualifizierten Bewerbern entscheidet hinsichtlich der Teilnehmerauswahl das Los.
Zu Abschnitt III.1.1): Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister:
Allgemeine Hinweise zu den Teilnahmebedingungen:
Alle geforderten Nachweise und Erklärungen gemäß Abschnitt III. 1. 1) bis III. 1. 3) sind innerhalb der Bewerbungsfrist nach Abschnitt IV. 2. 2) mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen, soweit sich der Auftraggeber dies nicht ausdrücklich anders vorbehalten hat.
Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass unvollständige Bewerbungen von der Teilnahme am weiteren Verfahren ausgeschlossen werden können. Die Vorlage von Kopien ist zulässig. Ausländische Bewerber haben statt der geforderten amtlichen Nachweise nach deutschem Recht gleichwertige Bescheinigungen nach den Vorschriften ihres Herkunftslandes vorzulegen. Soweit nicht anders gefordert, können Erklärungen als Eigenerklärungen abgegeben werden.
Die Vergabestelle stellt für die nachfolgend aufgeführten Nachweise und Erklärungen ein Bewerber-Formblatt zur Verfügung, welches interessierte Bewerber über die unter Abschnitt I. 3) genannte elektronische Adresse abrufen können.
Bei Bewerbergemeinschaften sind die geforderten Nachweise für alle Mitglieder vorzulegen, wobei jedes Mitglied seine Eignung für den Leistungsbestandteil nachweisen muss, den es übernehmen soll. Ferner hat die Bewerbergemeinschaft dem Teilnahmeantrag eine Erklärung beizulegen, in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, in der alle Mitglieder aufgeführt sind, der für die Durchführung bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist und dieser die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und dass alle Mitglieder im Auftragsfall als Gesamtschuldner haften (Bewerbergemeinschaftserklärung).
Beabsichtigt der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft den Einsatz von Nachunternehmern, sind die von den Nachunternehmern zu erbringenden Leistungen gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV nach Art und Umfang mit dem Teilnahmeantrag zu benennen.
Für Nachunternehmer, welche der Bewerber im Wege der Eignungsleihe nach § 47 VgV einzusetzen beabsichtigt, sind weiterhin die unter Abschnitt III. 1. 1) bis III. 1. 3) geforderten Nachweise und Erklärungen, soweit einschlägig und bezogen auf die zu erbringende Teilleistung, für den jeweiligen Nachunternehmer bereits mit dem Teilnahmeantrag einzureichen sowie nach § 47 Abs. 1 Satz 1 VgV nachzuweisen, dass dem Bewerber die insoweit für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Außerdem noch zu III.1.1):
1. Aussagekräftige Unternehmensdarstellung (max. 5 Seiten).
2. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen, oder andernfalls entsprechende Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB getroffen werden.
3. Aktueller Nachweis der Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister oder eine gleichwertige Bescheinigung einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Ursprungs- oder Herkunftslandes.
4. Erklärung über die Einhaltung des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes (Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen entsprechend der Vorgaben §§ 4 und 6 des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz und zur Zahlung des Mindestlohns gem. § 20 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) bzw. des Tariflohns nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz. Erklärung darüber, dass der Bieter nicht wegen eines Verstoßes gegen § 21 MiLoG mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 Euro belegt worden ist und damit nicht die Voraussetzungen für einen Ausschluss von der Auftragsvergabe nach § 19 Abs. 1 und 3 MiLoG vorliegen)
5. Bewerbergemeinschaftserklärung.