Inkassodienstleistungen

Stadt und Land Wohnbauten-Gesellschaft mbH

Ziel der Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die außergerichtliche Einziehung und Durchsetzung von vorrangig titulierten und teilweise auch nicht titulierten Forderungen gegenüber Mietern und ehemaligen Mietern. Die Leistungen des Auftragnehmers werden gegenüber den Konzerngesellschaften der Stadt und Land erbracht. Soweit zum Konzern neue Gesellschaften hinzukommen oder ruhende Gesellschaften aktiviert werden, können diese einbezogen werden. Die einzuziehenden Forderungen werden dem Auftragnehmer vom Auftraggeber nicht abgetreten. Eine Abtretung oder Verpfändung durch den Auftragnehmer an Dritte ist nicht zulässig. Unverbindlich geschätzt ist mit ca. 200 bis 250 Akten jährlich zu rechnen, wobei in einer Akte ggf. mehrere Titel vorhanden sein können. Jedes (bestehende oder beendete) Mietverhältnis wird dabei als Einzelfall behandelt, unabhängig von der Anzahl der Forderungsschuldner und der Anzahl der Titel oder Verzüge als Vorgang.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-08-21. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-07-20.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-07-20 Auftragsbekanntmachung
2017-12-15 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2017-07-20)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Inkassoagenturen
Kurze Beschreibung:
Ziel der Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die außergerichtliche Einziehung und Durchsetzung von vorrangig titulierten und teilweise auch nicht titulierten Forderungen gegenüber Mietern und ehemaligen Mietern. Die Leistungen des Auftragnehmers werden gegenüber den Konzerngesellschaften der Stadt und Land erbracht. Soweit zum Konzern neue Gesellschaften hinzukommen oder ruhende Gesellschaften aktiviert werden, können diese einbezogen werden. Die einzuziehenden Forderungen werden dem Auftragnehmer vom Auftraggeber nicht abgetreten. Eine Abtretung oder Verpfändung durch den Auftragnehmer an Dritte ist nicht zulässig. Unverbindlich geschätzt ist mit ca. 200 bis 250 Akten jährlich zu rechnen, wobei in einer Akte ggf. mehrere Titel vorhanden sein können. Jedes (bestehende oder beendete) Mietverhältnis wird dabei als Einzelfall behandelt, unabhängig von der Anzahl der Forderungsschuldner und der Anzahl der Titel oder Verzüge als Vorgang.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Inkassoagenturen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt und Land Wohnbauten-Gesellschaft mbH
Postanschrift: Werbellinstraße 12
Postleitzahl: 12053
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.stadtundland.de 🌏
E-Mail: ausschreibung@stadtundland.de 📧
Fax: +49 3068926467 📠
URL der Dokumente: http://www.berlin.de/vergabeplattform/ 🌏
URL der Teilnahme: http://www.berlin.de/Vergabeplattform/ 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-07-20 📅
Einreichungsfrist: 2017-08-21 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-07-25 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 140-287794
ABl. S-Ausgabe: 140
Zusätzliche Informationen
1. Der Auftrag kann nur an Unternehmen vergeben werden, die nicht nach dem § 123 GWB ausgeschlossen werden. Vor diesem Hintergrund hat jeder Bewerber eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben, aus der ersichtlich wird, dass keiner der dort genannten Gründe vorliegt. Sofern ein oder mehrere Ausschlussgründe vorliegen, sind hierzu nähere Angaben (genauere Umstände, ggf. Durchführung von Selbstreinigungsmaßnahmen) zu machen, um dem Auftraggeber die Entscheidung über den Ausschluss zu ermöglichen. 2. Der Auftrag kann nur an Unternehmen vergeben werden, die ihren Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zu Sozialversicherung nachgekommen sind. Der Auftraggeber behält sich vor, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. der tariflichen Sozialkasse zu fordern. 3. Der Auftraggeber kann ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens ausschließen, wenn einer der in § 124 Abs. 1 und 2 GWB benannten Gründe vorliegt. Vor diesem Hintergrund hat jeder Bewerber eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben, aus der ersichtlich wird, dass keiner der dort genannten Gründe vorliegt. Sofern ein oder mehrere Ausschlussgründe vorliegen, sind hierzu nähere Angaben (genauere Umstände, ggf. Durchführung von Selbstreinigungsmaßnahmen) zu machen, um dem Auftraggeber die Entscheidung über den Ausschluss zu ermöglichen. 4. Der Auftraggeber darf mit den in den Anlagen zu EU-Verordnungen 881/2002 und 2580/2001 sowie der Anlage zu 2001/931/GASP („Terrorliste“) genannten Personen nicht kooperieren. Hierzu ist eine Eigenerklärung abzugeben. 4. Bewerbergemeinschaften beachten bitte zusätzlich die Anforderungen gemäß Ziffer III.2.2) Nr. 3 dieser Bekanntmachung. Die Anforderungen richten sich im Übrigen an jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft. 5. Ein Bewerber kann sich, auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und/oder finanziellen und/oder technischen Leistungsfähigkeit der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter/Nachunternehmer) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall hat der Bewerber die Leistungsteile/Einsatzbereiche in seiner Bewerbung zu bezeichnen, diese eingesetzten Dritten/Nachunternehmer sowie die Anzahl der beim Nachunternehmer verfügbaren Fachkräfte zu benennen und zusätzlich zu den von ihm geforderten Angaben Erklärungen und Nachweise für diese Dritten/Nachunternehmer in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bewerber auf die Fähigkeiten der Dritten/Nachunternehmer beruft. Von diesen Nachunternehmern/Dritten ist jeweils eine Erklärung vorzulegen, dass die in Ziff. VI.3) Nrn. 1 bis 3 dieser Bekanntmachung genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen und sie im Auftragsfall für die Durchführung mit den erforderlichen Mitteln zur Verfügung stehen („Verpflichtungserklärung des Dritten/Nachunternehmers“). Dies gilt ausdrücklich auch für den Zugriff auf Gesellschaften im Konzernverbund des Bewerbers, sofern diese rechtlich selbstständig sind. Der/die benannten Dritten/Nachunternehmen sind für die Leistungserbringung in dem Umfang einzusetzen, in dem sich der Bewerber auf die berufliche Befähigung und/oder Erfahrung beruft. 6. Fragen und Hinweise sind ausschließlich per E-Mail über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform des Landes Berlin an den Auftraggeber zu richten. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis spätestens zehn Kalendertage vor Ablauf der Bewerbungsfrist bei der genannten Stelle eingegangen sind. 7. Der Auftraggeber hat – soweit verfügbar – Formulare für die in dieser Bekanntmachung gestellten Anforderungen zum Download an der angegebenen Stelle zur Verfügung gestellt. Wenn Sie diese verwenden, achten Sie bitte darauf, dass sie sämtliche Angaben, Nachweise und Erklärungen aus dieser Bekanntmachung vollständig beifügen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Zur Umsetzung der in Ziff. II.1.4) dieser Bekanntmachung beschriebenen Dienstleistungen werden vom Auftragnehmer insbesondere folgende Leistungen und Methoden erwartet, die stets vom professionellen und sozialen Anspruch des Auftraggebers mitgeprägt sind:
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— Standardisierte, transparente Abläufe der jeweiligen Vorgangsbearbeitung mit geringen Nachfragen und Schnittstellen zum AG,
— Anschriftenermittlungen,
— Bonitätsprüfungen,
— Einbindung von Registern und Datenbanken, die für die Forderungseinziehung relevante Informationen über die Schuldner beinhalten (z. B. Vermögensverzeichnisregister),
— Einbindung von Schuldnerberatungen und Hilfsvereinen zur realistischen Schuldenbereinigung,
— Schriftliche Kontaktaufnahme mit den Schuldnern unter Wahrung des Persönlichkeitsschutzes der Schuldner und dem sozialen Anspruch des AG im Umgang mit den Schuldnern (z. B. kein offenkundiger Inkasso-Hinweis auf dem Umschlag, kein für Dritte sichtbarer Hinweis auf letzte Fristen auf dem Umschlag),
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— Telefonische Kontaktaufnahme mit den Schuldnern zu Tageszeiten mit hoher Erreichbarkeitswahrscheinlichkeit (einschließlich vor 8:00 Uhr, in der Mittagszeit und nach 16:00 Uhr),
— Außendienst / persönliches Aufsuchen der Schuldner (nur Berlin und 50 km-Umkreis),
— Kontaktaufnahme mit den Schuldnern per SMS oder über andere elektronische Wege,
— Akzeptanz mehrerer Zahlungsarten (z. B. Bargeld, EC- und Kreditkarten),
— Abschluss und Nachhalten von Ratenzahlungsvereinbarungen (unter Beachtung des vertraglich vereinbarten Handlungsspielraums),
— durchgängige Bearbeitung der Vorgänge (vollumfängliche Urlaubs- und Krankheitsvertretung),
— Reporting über die Bearbeitungsstände, veranlassten Maßnahmen und Einziehungserfolge.
Ferner gehören zu den zu erbringenden Diensten die frist- und sachgerechten Anmeldungen von Forderungen in Insolvenzverfahren und deren Begleitung. Die Vergütung ist Gegenstand der Verhandlungen und soll auf Erfolgsbasis mittels einer anteiligen Quote, im Übrigen nach dem Einführungsgesetz zum Rechtsdienstleistungsgesetz (RDGEG) und Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) erfolgen.
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Dauer: 48 Monate

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Bitte beachten Sie auch die Angaben unter Ziff. VI.3) dieser Bekanntmachung.
1. Bezeichnung des Bewerberunternehmens mit Firma, Anschrift und einer Umsatzsteueridentifikationsnummer (wenn vorhanden) sowie Angabe mindestens eines für dieses Verfahren zuständigen und ermächtigten Ansprechpartners mit E-Mail, Telefon- und Faxnummer.
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2. Kurzdarstellung des Firmenprofils des Bewerbers/Bewerbergemeinschaft (Gesellschafter; Kooperationen; Beteiligungen).
3. Auszug aus dem Handelsregister bzw. Berufsregister oder ein vergleichbarer Nachweis der Existenz des Unternehmens. Der jeweilige Nachweis (Kopie ausreichend) ist nicht älter als 6 Monate zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Bewerbung. Für im Handelsregister nicht eingetragene bzw. ausländische Unternehmen ist die Vorlage vergleichbarer, gleichwertiger Nachweise gestattet; die Gleichwertigkeit weist der Bewerber gleichzeitig mit der Vorlage nach. Der Bewerber bestätigt, dass der jeweilige der Bewerbung beigefügte Auszug bzw. Nachweis den aktuellen Eintragungsstand wiedergibt.
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4. Nachweis (Kopie ausreichend) über die gültige Registrierung (Mindestanforderung) gemäß § 10 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) oder vergleichbarer Nachweis über die Befugnis zur Erbringung außergerichtlicher Rechtsdienstleistungen gemäß § 3 RDG (Mindestanforderung).
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5. Der Auftraggeber wird über den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150a GewO, § 19 MiLoG anfordern sowie eine Abfrage beim Korruptionsregister des Landes Berlin gemäß § 6 Korruptionsregistergesetz Berlin vornehmen und die Ergebnisse seiner Entscheidung zu Grunde legen. Mit der Teilnahme am Verfahren erklärt sich der Bewerber damit einverstanden und wird die erforderlichen Daten rechtzeitig liefern.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Bitte beachten Sie auch die Angaben unter Ziff. VI.3) dieser Bekanntmachung.
1. Angaben zu dem Jahresumsatz des Bewerbers (in Euro) jeweils für die Geschäftsjahre 2014, 2015 und 2016 mit Leistungen, die mit dem ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbar sind.
2. Aktueller Nachweis des Bestehens eines branchenüblichen Versicherungsschutzes von mindestens 500 000 EUR pro Jahr (zweifach maximiert) für Vermögensschäden sowie die Verpflichtung, diesen Versicherungsschutz für die Dauer der Vertragsdurchführung in der im Vertrag vereinbarten Höhe sicherzustellen, aufrechtzuerhalten und die Prämien rechtzeitig zu entrichten.
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3. Der Nachweis der Bonität ist über eine Eigenauskunft einer Wirtschaftsauskunftei nach Wahl des Bewerbers zu erbringen. Für den Nachweis kommt es auf die unternehmensindividuell berechnete Ausfallwahrscheinlichkeit an; diese muss unter einem Prozent liegen.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Bitte beachten Sie auch die Angaben unter Ziff. VI.3) dieser Bekanntmachung.
1. Angaben zu erbrachten vergleichbaren Leistungen aus den Geschäftsjahren 2014, 2015, 2016 durch aussagekräftige Referenzbeschreibungen. Bitte beachten Sie bei Ihren Angaben, dass wir diese auch bei der Reduzierung gemäß Ziff. II.2.9) Nr. 2 dieser Bekanntmachung wertend berücksichtigen. Für die Reduzierung unter den Geeigneten wird der Auftraggeber die Vergleichbarkeit in Bezug auf die ausgeschriebenen Leistungen berücksichtigen; d. h. insbesondere die kumulative Erfüllung in einem Referenzprojekt oder auch mehrere Referenzen, die die Anforderungen kumulativ erfüllen. Jede Referenz (abgeschlossene oder nahezu abgeschlossene Leistung) muss dabei zwingend Angaben zum Referenzgeber inkl. Branche, Leistungszeitraum und -ort sowie eine kurze aussagefähige Beschreibung zu Art, Umfang und Auftragsvolumen der Leistung inkl. Angabe, ob für eine oder mehrere Konzerngesellschaften gearbeitet wurde, sowie die Darstellung der Vergleichbarkeit mit den ausgeschriebenen Leistungen enthalten (Mindestanforderungen).
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Es sind mindestens drei Referenzen aus den Geschäftsjahren 2014, 2015, 2016 über vergleichbare Leistungen für Unternehmen der Wohnungswirtschaft einzureichen (Mindestanforderung).
Mindestens eine eingereichte Referenz über vergleichbare Tätigkeiten aus den Geschäftsjahren 2014, 2015, 2016 betrifft ein städtisches oder kommunales Wohnungsbauunternehmen (Mindestanforderung).
Es ist mindestens eine Referenz aus den Geschäftsjahren 2014, 2015, 2016 für ein Unternehmen mit mindestens 20 000 Wohnungseinheiten und einem jährlichen Bearbeitungsvolumen von 150 Inkassovorgängen vorzulegen (Mindestanforderung).
Der Auftraggeber behält sich vor, die Referenzgeber direkt über die erbrachten Leistungen zu befragen. Mit der Teilnahme am Verfahren stimmt der Bewerber der Nachfrage zu und stellt die entsprechenden Daten zur Verfügung.
2. Beschreibung der Teilnahme und Mitgliedschaften in fachverbandlichen Organisationen aus dem Bereich der Inkassodienste (bspw. Bundesverband Deutscher Inkassounternehmen oder vergleichbar). Bitte beachten Sie bei Ihren Angaben die Bewertung gem. II.2.9) Nr. 4 dieser Bekanntmachung.
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3. Darstellung über bestehende Kooperationen mit Schuldnerberatungen, sozialen Anlaufstellen oder vergleichbaren Organisationen. Bitte beachten Sie bei Ihren Angaben die Bewertung gem. II.2.9) Nr. 3 dieser Bekanntmachung.
4. Kurzvorstellung der technischen Ausstattung im Hinblick auf das beim Bewerber üblicherweise verwendete Webportal für die elektronische Nachverfolgung und Begleitung des Inkassoverfahrens sowohl für Gläubiger als auch Schuldner unter Angabe der Aktualität der Eintragungen. Bitte beachten Sie bei Ihren Angaben die Bewertung gem. II.2.9) Nr. 1 dieser Bekanntmachung.
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5. Erklärung über die durchschnittliche jährliche Beschäftigungszahl des Unternehmens und die Zahl der technischen Fachkräfte in den Geschäftsjahren 2014, 2015, 2016. Bitte stellen Sie die personelle Entwicklung aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren dar.
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Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Ja. Die Dienstleistungen können nur von solchen Unternehmen oder Personen erbracht werden, die gemäß § 3 RDG über die Befugnis zur Erbringung der außergerichtlichen Rechtsdienstleistungen verfügen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
1. Einhaltung der Vertragsbedingungen nach dem Berliner Vergabegesetz (BlnAVG) nach Formblatt Tariftreue und Mindestentlohnung 06_2012.
Formblatt steht unter www.vergabeplattform.berlin.de zum Download bereit.
Das ausgefüllte Formblatt ist dem Teilnahmeantrag beizufügen.
2. Einhaltung der Vertragsbedingungen nach § 9 BlnAVG nach Formblatt Frauenförderung 06_2012.
Formblatt steht unter: www.stadtundland.de/Unternehmen/Auftragsvergabe.php zum Download bereit.
3. Bewerbergemeinschaften.
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Mit dem Teilnahmeantrag ist eine Bewerbergemeinschaftserklärung einzureichen, aus der sich alle Bewerbergemeinschaftsmitglieder, die Absicht ihres Zusammenschlusses zu einer Bietergemeinschaft und im Auftragsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft sowie ein bevollmächtigtes Mitglied ergeben.
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4. Abschluss einer Auftragsdatenverarbeitungsvereinbarung und Verpflichtung nach §5BDSG, §1 VerpflG.

Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Der Auftraggeber überprüft die Eignung des Bewerbers anhand der in dieser Bekanntmachung festgelegten Eignungskriterien und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen. Sollten danach mehr Geeignete als die angegebene Höchstzahl der Bewerber vorliegen, so wird der Auftraggeber für die Begrenzung derjenigen, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, ein Ranking anhand der nachfolgenden objektiven Kriterien durchführen. Grundlage sind dabei die Angaben der Bewerber.
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1. Die eingereichte Kurzvorstellung der technischen Ausstattung im Hinblick auf das beim Bewerber üblicherweise verwendete Webportal belegt (kumulativ) den standardisierten datensicheren Einsatz, die jederzeitige Verfügbarkeit sowohl für Gläubiger als auch Schuldner bei Login sowie einen regelmäßigen Aktualitätendienst hinsichtlich der Angaben = 20 Pkt.
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2. Der Bewerber weist einschlägige Erfahrungen in einem Referenzprojekt für ein städtisches oder kommunales Wohnungsbauunternehmen mit mehr als 20 000 Wohneinheiten nach, in dem er (kumulativ) für mehrere Konzerngesellschaften einheitliche Inkassodienste mit mehr als 150 Inkassovorgängen pro Jahr erbringt = 10 Pkt. (Werden mehrere Referenzen eingereicht, die diese Anforderungen kumulativ erfüllen, so vergibt der Auftraggeber 10 Pkt. je Projekt aus den genannten Geschäftsjahren bis max. 40 Pkt.)
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3. Der Bewerber weist unter Angabe eines Referenzgebers (inkl. Kontaktdaten) einschlägige bestehende Kooperationen mit Schuldnerberatungen, sozialen Anlaufstellen oder vergleichbaren Organisationen nach = 20 Pkt.
4. Der Bewerber weist einschlägige, aktuelle Erfahrungen als aktiver Teilnehmer (bspw. Vorträge, Veröffentlichungen oder Ausschüsse oder ähnliche Aktivitäten) oder aktives Mitglied in fachverbandlichen Organisationen aus dem Bereich der Inkassodienste nach = 20 Pkt.
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Der Auftraggeber fordert die 5 Bewerber mit der höchsten Punktzahl über alle Kriterien auf. Bei gleicher Punktzahl behält sich der Auftraggeber vor, ggf. auch mehr als 5 aufzufordern oder per Losentscheid vorzugehen.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2017-09-11 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-01-08 📅

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: GmbH
Kontakt
Kontaktperson: Strategischer Einkauf
Internetadresse: www.stadtundland.de 🌏
Adresse des Käuferprofils: http://www.berlin.de/vergabeplattform/ 🌏
Dokumente URL: http://www.berlin.de/vergabeplattform/ 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
1. Der Auftrag kann nur an Unternehmen vergeben werden, die nicht nach dem § 123 GWB ausgeschlossen werden. Vor diesem Hintergrund hat jeder Bewerber eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben, aus der ersichtlich wird, dass keiner der dort genannten Gründe vorliegt. Sofern ein oder mehrere Ausschlussgründe vorliegen, sind hierzu nähere Angaben (genauere Umstände, ggf. Durchführung von Selbstreinigungsmaßnahmen) zu machen, um dem Auftraggeber die Entscheidung über den Ausschluss zu ermöglichen.
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2. Der Auftrag kann nur an Unternehmen vergeben werden, die ihren Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zu Sozialversicherung nachgekommen sind. Der Auftraggeber behält sich vor, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. der tariflichen Sozialkasse zu fordern.
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3. Der Auftraggeber kann ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens ausschließen, wenn einer der in § 124 Abs. 1 und 2 GWB benannten Gründe vorliegt. Vor diesem Hintergrund hat jeder Bewerber eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben, aus der ersichtlich wird, dass keiner der dort genannten Gründe vorliegt. Sofern ein oder mehrere Ausschlussgründe vorliegen, sind hierzu nähere Angaben (genauere Umstände, ggf. Durchführung von Selbstreinigungsmaßnahmen) zu machen, um dem Auftraggeber die Entscheidung über den Ausschluss zu ermöglichen.
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4. Der Auftraggeber darf mit den in den Anlagen zu EU-Verordnungen 881/2002 und 2580/2001 sowie der Anlage zu 2001/931/GASP („Terrorliste“) genannten Personen nicht kooperieren. Hierzu ist eine Eigenerklärung abzugeben.
4. Bewerbergemeinschaften beachten bitte zusätzlich die Anforderungen gemäß Ziffer III.2.2) Nr. 3 dieser Bekanntmachung. Die Anforderungen richten sich im Übrigen an jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft. 5. Ein Bewerber kann sich, auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und/oder finanziellen und/oder technischen Leistungsfähigkeit der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter/Nachunternehmer) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall hat der Bewerber die Leistungsteile/Einsatzbereiche in seiner Bewerbung zu bezeichnen, diese eingesetzten Dritten/Nachunternehmer sowie die Anzahl der beim Nachunternehmer verfügbaren Fachkräfte zu benennen und zusätzlich zu den von ihm geforderten Angaben Erklärungen und Nachweise für diese Dritten/Nachunternehmer in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bewerber auf die Fähigkeiten der Dritten/Nachunternehmer beruft. Von diesen Nachunternehmern/Dritten ist jeweils eine Erklärung vorzulegen, dass die in Ziff. VI.3) Nrn. 1 bis 3 dieser Bekanntmachung genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen und sie im Auftragsfall für die Durchführung mit den erforderlichen Mitteln zur Verfügung stehen („Verpflichtungserklärung des Dritten/Nachunternehmers“). Dies gilt ausdrücklich auch für den Zugriff auf Gesellschaften im Konzernverbund des Bewerbers, sofern diese rechtlich selbstständig sind. Der/die benannten Dritten/Nachunternehmen sind für die Leistungserbringung in dem Umfang einzusetzen, in dem sich der Bewerber auf die berufliche Befähigung und/oder Erfahrung beruft.
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6. Fragen und Hinweise sind ausschließlich per E-Mail über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform des Landes Berlin an den Auftraggeber zu richten. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis spätestens zehn Kalendertage vor Ablauf der Bewerbungsfrist bei der genannten Stelle eingegangen sind.
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7. Der Auftraggeber hat – soweit verfügbar – Formulare für die in dieser Bekanntmachung gestellten Anforderungen zum Download an der angegebenen Stelle zur Verfügung gestellt. Wenn Sie diese verwenden, achten Sie bitte darauf, dass sie sämtliche Angaben, Nachweise und Erklärungen aus dieser Bekanntmachung vollständig beifügen.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3090138316 📞
Fax: +49 3090137613 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen besteht eine Antragsfrist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Nichtabhilfemitteilung (siehe § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Es gelten u. a. die folgenden Regelungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
§ 134 Informations- und Wartepflicht:
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
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(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.
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§ 135 Unwirksamkeit:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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§ 160 Einleitung, Antrag:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2017/S 140-287794 (2017-07-20)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-12-15)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 2017-099448
Kurze Beschreibung:
Ziel der Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die außergerichtliche Einziehung und Durchsetzung von vorrangig titulierten und teilweise auch nicht titulierten Forderungen gegenüber Mietern und ehemaligen Mietern. Die Leistungen des Auftragnehmers werden gegenüber den Konzerngesellschaften der STADT UND LAND erbracht. Soweit zum Konzern neue Gesellschaften hinzukommen oder ruhende Gesellschaften aktiviert werden, können diese einbezogen werden. Die einzuziehenden Forderungen werden dem Auftragnehmer vom Auftraggeber nicht abgetreten. Eine Abtretung oder Verpfändung durch den Auftragnehmer an Dritte ist nicht zulässig. Unverbindlich geschätzt ist mit ca. 200 bis 250 Akten jährlich zu rechnen, wobei in einer Akte ggf. mehrere Titel vorhanden sein können. Jedes (bestehende oder beendete) Mietverhältnis wird dabei als Einzelfall behandelt, unabhängig von der Anzahl der Forderungsschuldner und der Anzahl der Titel oder Verzüge als Vorgang.
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Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: STADT UND LAND Wohnbauten-Gesellschaft mbH

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-12-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-12-19 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 243-507179
Verweist auf Bekanntmachung: 2017/S 140-287794
ABl. S-Ausgabe: 243
Zusätzliche Informationen
1. Der Auftrag kann nur an Unternehmen vergeben werden, die nicht nach dem § 123 GWB ausgeschlossen werden. Vor diesem Hintergrund hat jeder Bewerber eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben, aus der ersichtlich wird, dass keiner der dort genannten Gründe vorliegt. Sofern ein oder mehrere Ausschlussgründe vorliegen, sind hierzu nähere Angaben (genauere Umstände, ggf. Durchführung von Selbstreinigungsmaßnahmen) zu machen, um dem Auftraggeber die Entscheidung über den Ausschluss zu ermöglichen. 2. Der Auftrag kann nur an Unternehmen vergeben werden, die ihren Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zu Sozialversicherung nachgekommen sind. Der Auftraggeber behält sich vor, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. der tariflichen Sozialkasse zu fordern. 3. Der Auftraggeber kann ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens ausschließen, wenn einer der in § 124 Abs. 1 und 2 GWB benannten Gründe vorliegt. Vor diesem Hintergrund hat jeder Bewerber eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben, aus der ersichtlich wird, dass keiner der dort genannten Gründe vorliegt. Sofern ein oder mehrere Ausschlussgründe vorliegen, sind hierzu nähere Angaben (genauere Umstände, ggf. Durchführung von Selbstreinigungsmaßnahmen) zu machen, um dem Auftraggeber die Entscheidung über den Ausschluss zu ermöglichen. 4. Der Auftraggeber darf mit den in den Anlagen zu EU-Verordnungen 881/2002 und 2580/2001 sowie der Anlage zu 2001/931/GASP („Terrorliste“) genannten Personen nicht kooperieren. Hierzu ist eine Eigenerklärung abzugeben. 4. Bewerbergemeinschaften beachten bitte zusätzlich die Anforderungen gemäß Ziffer III.2.2) Nr. 3 dieser Bekanntmachung. Die Anforderungen richten sich im Übrigen an jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft. 5. Ein Bewerber kann sich, auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und/oder finanziellen und/oder technischen Leistungsfähigkeit der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter/Nachunternehmer) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall hat der Bewerber die Leistungsteile/Einsatzbereiche in seiner Bewerbung zu bezeichnen, diese eingesetzten Dritten/Nachunternehmer sowie die Anzahl der beim Nachunternehmer verfügbaren Fachkräfte zu benennen und zusätzlich zu den von ihm geforderten Angaben Erklärungen und Nachweise für diese Dritten/Nachunternehmer in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bewerber auf die Fähigkeiten der Dritten/Nachunternehmer beruft. Von diesen Nachunternehmern/Dritten ist jeweils eine Erklärung vorzulegen, dass die in Ziff. VI.3) Nrn. 1 bis 3 dieser Bekanntmachung genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen und sie im Auftragsfall für die Durchführung mit den erforderlichen Mitteln zur Verfügung stehen („Verpflichtungserklärung des Dritten/Nachunternehmers“). Dies gilt ausdrücklich auch für den Zugriff auf Gesellschaften im Konzernverbund des Bewerbers, sofern diese rechtlich selbstständig sind. Der/die benannten Dritten/Nachunternehmen sind für die Leistungserbringung in dem Umfang einzusetzen, in dem sich der Bewerber auf die berufliche Befähigung und/oder Erfahrung beruft. 6. Fragen und Hinweise sind ausschließlich per E-Mail über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform des Landes Berlin an den Auftraggeber zu richten. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis spätestens zehn Kalendertage vor Ablauf der Bewerbungsfrist bei der genannten Stelle eingegangen sind. 7. Der Auftraggeber hat – soweit verfügbar – Formulare für die in dieser Bekanntmachung gestellten Anforderungen zum Download an der angegebenen Stelle zur Verfügung gestellt. Wenn Sie diese verwenden, achten Sie bitte darauf, dass sie sämtliche Angaben, Nachweise und Erklärungen aus dieser Bekanntmachung vollständig beifügen.
Mehr anzeigen

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
— Telefonische Kontaktaufnahme mit den Schuldnern zu Tageszeiten mit hoher Erreichbarkeitswahrscheinlichkeit (einschließlich vor 8.00 Uhr, in der Mittagszeit und nach 16.00 Uhr),

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-12-15 📅

Referenz
Zusätzliche Informationen
4. Bewerbergemeinschaften beachten bitte zusätzlich die Anforderungen gemäß Ziffer III.2.2) Nr. 3 dieser Bekanntmachung. Die Anforderungen richten sich im Übrigen an jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft.
5. Ein Bewerber kann sich, auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und/oder finanziellen und/oder technischen Leistungsfähigkeit der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter/Nachunternehmer) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall hat der Bewerber die Leistungsteile/Einsatzbereiche in seiner Bewerbung zu bezeichnen, diese eingesetzten Dritten/Nachunternehmer sowie die Anzahl der beim Nachunternehmer verfügbaren Fachkräfte zu benennen und zusätzlich zu den von ihm geforderten Angaben Erklärungen und Nachweise für diese Dritten/Nachunternehmer in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bewerber auf die Fähigkeiten der Dritten/Nachunternehmer beruft. Von diesen Nachunternehmern/Dritten ist jeweils eine Erklärung vorzulegen, dass die in Ziff. VI.3) Nrn. 1 bis 3 dieser Bekanntmachung genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen und sie im Auftragsfall für die Durchführung mit den erforderlichen Mitteln zur Verfügung stehen („Verpflichtungserklärung des Dritten/Nachunternehmers“). Dies gilt ausdrücklich auch für den Zugriff auf Gesellschaften im Konzernverbund des Bewerbers, sofern diese rechtlich selbstständig sind. Der/die benannten Dritten/Nachunternehmen sind für die Leistungserbringung in dem Umfang einzusetzen, in dem sich der Bewerber auf die berufliche Befähigung und/oder Erfahrung beruft.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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Quelle: OJS 2017/S 243-507179 (2017-12-15)