INKoBau Georgianum TWP

INKoBau GmbH & Co. KG

Die INKoBau GmbH & Co. KG, eine hundertprozentige Tochter der Stadt Ingolstadt, beabsichtigt, Tragwerksplanerleistungen entspr. § 49 f. HOAI 2013, LPh. 1-6 sowie die ingenieurtechnische Kontrolle („LPh. 8“), zu folgendem Projekt zu vergeben: Das historische und denkmalgeschützte Georgianum ist ein Gebäude aus dem 15. Jahrhundert (inkl. Kapelle) mit späteren Anbauten in der Altstadt von Ingolstadt. Es soll einer Nutzung in einer Kombination aus Räumen für die Katholische Universität Eichstädt, einem städtischen Saal (Veranstaltungsraum) und einer Gastronomie überführt werden. Eine Machbarkeitsstudie zur Nutzung des Georgianums liegt bereits vor. Ziel: wechselhafte Geschichte des Georgianums zeigen und erlebbar zu machen. Die Gesamtbaukosten der Baumaßnahme betragen ca. 12 000 000 EUR brutto inkl. Planungsleistungen. Siehe auch II.2.14). Der Auftrag wird stufenweise vergeben, siehe II.2.11) und II.2.14). Verringerung der Bewerber auf 4 Bieter gem. 51 VgV.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-01-16. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-11-30.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-11-30 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2017-11-30)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen in der Tragwerksplanung
Referenznummer: 115/17
Kurze Beschreibung:
Die INKoBau GmbH & Co. KG, eine hundertprozentige Tochter der Stadt Ingolstadt, beabsichtigt, Tragwerksplanerleistungen entspr. § 49 f. HOAI 2013, LPh. 1-6 sowie die ingenieurtechnische Kontrolle („LPh. 8“), zu folgendem Projekt zu vergeben: Das historische und denkmalgeschützte Georgianum ist ein Gebäude aus dem 15. Jahrhundert (inkl. Kapelle) mit späteren Anbauten in der Altstadt von Ingolstadt. Es soll einer Nutzung in einer Kombination aus Räumen für die Katholische Universität Eichstädt, einem städtischen Saal (Veranstaltungsraum) und einer Gastronomie überführt werden. Eine Machbarkeitsstudie zur Nutzung des Georgianums liegt bereits vor. Ziel: wechselhafte Geschichte des Georgianums zeigen und erlebbar zu machen. Die Gesamtbaukosten der Baumaßnahme betragen ca. 12 000 000 EUR brutto inkl. Planungsleistungen. Siehe auch II.2.14). Der Auftrag wird stufenweise vergeben, siehe II.2.11) und II.2.14). Verringerung der Bewerber auf 4 Bieter gem. 51 VgV.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen in der Tragwerksplanung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Ingolstadt, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: INKoBau GmbH & Co. KG
Postanschrift: Rathausplatz 2
Postleitzahl: 85049
Postort: Ingolstadt
Kontakt
Internetadresse: http://www.ingolstadt.de 🌏
E-Mail: vergabe@schrems-partner.de 📧
Telefon: +49 94194583000 📞
Fax: +49 94194583999 📠
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Center/notice/CXP4YR6Y970 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-11-30 📅
Einreichungsfrist: 2018-01-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-12-05 📅
Datum des Beginns: 2018-02-15 📅
Datum des Endes: 2026-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 233-485092
Verweist auf Bekanntmachung: 2017/S 154-319501
ABl. S-Ausgabe: 233
Zusätzliche Informationen

Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 210 000 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Es werden Tragwerksplanerleistungen entspr. §§ 51 ff.HOAI 2013, LPh. 1-6 für die Sanierung mit sämtlichen Grundleistungen gem. Anlage 14 zur HOAI 2013 und als Optionen ausgestaltet einzelnen Besonderen Leistungen gem. Anlage 14 zur HOAI 2013 ausgeschrieben. Die Beauftragung erfolgt stufenweise in folgenden Stufen: Stufe 1: LPh. 1 bis 3, Stufe 2: LPh. 4 bis 6, Stufe 3: LPh. 8 Besondere Leistung ingenieurtechnische Kontrolle.
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Ein Anspruch auf Beauftragung der jeweils weiteren Stufe besteht nicht. Eine Beauftragung mit der jeweils weiteren Stufe steht dem Auftraggeber frei. Die Übertragung erfolgt schriftlich. Aus der stufenweisen Beauftragung kann der Bewerber keine Erhöhung seines Honorars ableiten. Die Besonderen Leistungen sind als Optionen ausgestaltet, die der Auftraggeber abrufen kann, zu deren Abruf er aber nicht verpflichtet ist. Der Vertrag wird sich am Vertragsmuster Certiform/Boorberg HAV-KOM 3 orientieren. Die Brutto-Baukosten der Kostengruppen 300 bis 700 für die Gesamtbaumaßnahme werden derzeit mit etwa 12 000 000 EUR brutto geschätzt. Auf die KG 300 und 400 entfallen 8 000 000 EUR brutto. Diese schlüsseln sich in KG 300 6 300 000 EUR brutto und KG 400 1 700 000 EUR brutto auf, als anrechenbare Kosten ergeben sich damit vorläufig geschätzt 3 054 621 EUR netto. Die Berücksichtigung der mitzuverarbeitenden Bausubstanz ist noch zu regeln. Derzeit geht die Vergabestelle von einer Einstufung in die Honorarzone III aus. Es sollen insbesondere folgende Besondere Leistungen beauftragt werden:
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— LPh. 2: vorläufige nachprüfbare Berechnung wesentlicher tragender Teile
— LPh. 3: 3D-Planung
— LPh. 5: Konstruktion und Nachweise der Anschlüsse im Stahl-und Holzbau
— LPh. 5: 3D -Planung
— LPh. 8: ingenieurtechnische Kontrolle der Ausführung des Tragwerks auf Übereinstimmung mit den geprüften statischen Unterlagen.
Die Beauftragung weiterer Besonderer Leistungen als optionale Leistungen wird vorbehalten.
siehe auch ausführliche Beschreibung, abrufbar unter:
Geschätzter Wert ohne MwSt: 210 000 EUR 💰
Beschreibung der Optionen:
— Stufenweise Beauftragung, siehe bereits II.2.4);
— einzelne Besondere Leistungen der Anlage 14 zur HOAI 2013 als Optionen.
Zusätzliche Informationen: Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Ingolstadt: Sanierung Georgianum Ingolstadt, Tragwerksplanerleistungen, LPh. 1 bis 6. ; Ingolstadt.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Bei juristischen Personen: Nachweis der Eintragung im Handelsregister (nicht älter als diese Vorinformation), bei Kommanditgesellschaften sind die HR-Auszüge sowohl der Kommanditgesellschaft als auch der persönlich haftenden Gesellschafterin einzureichen. Bei Partnerschaftsgesellschaften und Partnerschaftsgesellschaften mit beschränkter Berufshaftung: Nachweis der Eintragung ins Partnerschaftsregister nach PartG (nicht älter als diese Vorinformation). Erklärungen nach GWB zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen.
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Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften: Ingenieure im Sinne von § 75 Abs. 2 VgV, Art. 61 Bayerische Bauordnung.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Einzelbewerber allein oder Arbeitsgemeinschaft (ARGE), ggf. mit Subunternehmern, gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter. Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer ARGE sind unzulässig und führen zum Ausschluss sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren. Nachweis einer bestehenden / im Auftragsfalle vorbehaltslos gewährten Haftpflichtversicherung über 3 000 000 EUR für Personenschäden und 3 000 000 EUR für sonstige Schäden ist zu erbringen.
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Verfahren
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 4
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2018-01-22 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-03-15 📅

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: kommunales Unternehmen in Privatrechtsform
Kontakt
Kontaktperson: Kanzlei Dr. Schrems und Partner mbB, Dechbettener Str. 2, 93049 Regensburg
Internetadresse: www.ingolstadt.de 🌏
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Center/notice/CXP4YR6Y970 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
1. Eingereichte Unterlagen verbleiben beim AG und werden nicht zurückgegeben. Kosten werden nicht erstattet.
2. Die Unterlagen sind in verschlossenem Umschlag einzureichen. Der Name des Verfahrens ist mittels des gestellten Etiketts deutlich auf dem Umschlag/der Verpackung zu vermerken.
3. Der Teilnahmeantrag ist nur und ausschließlich auf den von der Kontaktstelle ausgegebenen Formularen und ausschließlich in Papierform möglich. Werden diese Formulare nicht genutzt, wird die Bewerbung ausgeschlossen.
4. – Entfällt
5. Sämtliche eingereichte Unterlagen sind ausschließlich einseitig zu bedrucken. Es ist ausschließlich das Format DIN-A4 (soweit nicht ausdrücklich für Pläne DIN-A3 zugelassen) zugelassen.
6. Sämtliche Unterlagen sind in einem sog. „Leitz-Ordner“ o. ä. ohne Heftklammern, ohne weitere Binder, „Tacker“/Heftklammer u. ä. sowie ohne Trennstreifen/Register (zulässig dagegen: farbige Papiere mit max. 90 gr./qm) einzureichen (Scanfähigkeit!). Es ist kopierfähiges Papier (keine dicken Kartons etc.) zu verwenden. Spiralbindungen u. ä. sind nicht zugelassen.
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7. Es ist die vorgegebene Struktur einzuhalten und die Formulare sind entsprechend auszufüllen.
8. Wenn und soweit in den Übersichts-Formularen gemachte Angaben nicht vollständig/falsch sind, geht dies zu Lasten des Bewerbers, eine richtige/bessere Darstellung im Formular Referenz Detail heilt dies nicht. Sind in Übersichts-Formularen z. B. die Mindestkriterien nicht erfüllt/nicht angegeben, wird die Referenz nicht gewertet.
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9. Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende und unvollständige Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der Frist nicht vorgelegt werden, bis zum Ablauf einer zu bestimmenden kurzen Nachfrist nachzufordern; die Bewerber haben keinen Anspruch darauf, dass die Vergabestelle von dieser Nachforderungsmöglichkeit Gebrauch macht. Eine unvollständige Einreichung führt, wenn die Vergabestelle von der Nachforderungsmöglichkeit nicht Gebrauch macht oder eine Nachforderung fruchtlos geblieben ist, zum Ausschluss aus dem Verfahren.
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10. Unklare, widersprüchliche oder fehlende Angaben in den Formularen gehen zu Lasten des Bewerbers.
11. Je Bewerber ist nur ein Teilnahmeantrag zulässig. Mehrfachbewerbungen natürlicher oder juristischer Personen oder von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft führen zum Ausschluss aller Beteiligten. Dies gilt auch dann, wenn Mehrfachbewerber als Subplaner vorgesehen sind.
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12. Der Teilnahmeantrag selbst muss zwingend bei der Kontaktstelle eingereicht werden.
13. Maßgeblich ist der fristgerechte Eingang der Unterlagen bei der Kontaktstelle in schriftlicher Form (Post, Paketdienst, Kurier, persönliche Abgabe), auf die fristgerechte Absendung kommt es nicht an.
14. Angaben zum Umsatz können zunächst durch Eigenerklärung erfolgen, sind aber auf Aufforderung durch die Vergabestelle durch geeignete Unterlagen nachzuweisen, neben Jahresabschluss z. B. auch einer Bestätigung des Steuerberaters. Hinweis 15 bleibt unberührt.
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15. Soweit lediglich Angaben/Eigenerklärungen gefordert werden, behält sich der Auftraggeber das Recht vor, zur Behebung von Zweifeln [auch nach dem Verfahren] entsprechende Bescheinigungen oder Nachweise nachzufordern. Kopien von Nachweisen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben. Eingereichte Nachweise müssen noch gültig und aktuell sein [bei Ablauf der Teilnahmeantragsfrist nicht älter als diese Bekanntmachung, soweit aus Inhalt und Zweck des Nachweises nichts anderes folgt, wie z. B. bei Prüfungszeugnissen].
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16. Anfragen, Nachfragen etc. sind ausschließlich per E-Mail zu stellen an vergabe@schrems-partner.de. Informationen des Auftraggebers/der Kontaktstelle zum Vergabeverfahren können auf dem Postwege, mittels Telefax, elektronisch sowie durch eine Kombination dieser Kommunikationsmittel übermittelt werden; dabei wird dem elektronischen Weg (E-Mail) der Vorzug gegeben.
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Bekanntmachungs-ID: CXP4YR6Y970.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411 📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de 📧
Fax: +49 8921762847 📠
Internetadresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/ 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht:
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
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(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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(3) § 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2017/S 233-485092 (2017-11-30)