Die Stadt Essen beabsichtigt die Anschlussstelle A 40 / Frillendorf neu zu bauen. Der Anschluss Süd ist bereits fertig gestellt. Der Anschluss Nord soll in drei Abschnitten an das städt. Straßennetz angebunden werden. Abschnitt 1 beginnt an der Langemarckstraße und endet an der Huberstraße. Abschnitt 2 verläuft von Hubertstraße bis in Höhe des Autobahnzubringers Nord, der vom Landesbetreib Straßen NRW gebaut wird. Abschnitt 3 umfasst den Abschnitt von Höhe Autobahnzubringer bis zur Schönscheidtstraße. Die hier vorgesehene Ausschreibung umfasst den Abschnitt 2+3. Die neu zubauende Straße (im Folgenden: Planstraße) führt über das derzeit brach liegende Gelände der als Altlast eingetragenen ehemaligen Zeche und Kokerei Hubert.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-06-22.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-05-11.
Auftragsbekanntmachung (2017-05-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Bereich Gesundheitsschutz und Sicherheit
Referenznummer: 17-008-EUÖ
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Essen beabsichtigt die Anschlussstelle A 40 / Frillendorf neu zu bauen. Der Anschluss Süd ist bereits fertig gestellt. Der Anschluss Nord soll in drei Abschnitten an das städt. Straßennetz angebunden werden. Abschnitt 1 beginnt an der Langemarckstraße und endet an der Huberstraße. Abschnitt 2 verläuft von Hubertstraße bis in Höhe des Autobahnzubringers Nord, der vom Landesbetreib Straßen NRW gebaut wird. Abschnitt 3 umfasst den Abschnitt von Höhe Autobahnzubringer bis zur Schönscheidtstraße. Die hier vorgesehene Ausschreibung umfasst den Abschnitt 2+3. Die neu zubauende Straße (im Folgenden: Planstraße) führt über das derzeit brach liegende Gelände der als Altlast eingetragenen ehemaligen Zeche und Kokerei Hubert.
Die Stadt Essen beabsichtigt die Anschlussstelle A 40 / Frillendorf neu zu bauen. Der Anschluss Süd ist bereits fertig gestellt. Der Anschluss Nord soll in drei Abschnitten an das städt. Straßennetz angebunden werden. Abschnitt 1 beginnt an der Langemarckstraße und endet an der Huberstraße. Abschnitt 2 verläuft von Hubertstraße bis in Höhe des Autobahnzubringers Nord, der vom Landesbetreib Straßen NRW gebaut wird. Abschnitt 3 umfasst den Abschnitt von Höhe Autobahnzubringer bis zur Schönscheidtstraße. Die hier vorgesehene Ausschreibung umfasst den Abschnitt 2+3. Die neu zubauende Straße (im Folgenden: Planstraße) führt über das derzeit brach liegende Gelände der als Altlast eingetragenen ehemaligen Zeche und Kokerei Hubert.
Folgende Gewerke sind Bestandteil der Ausschreibung:
Erdbau
Kanalbau
Straßenbau
Beleuchtung
Signalisierung
Markierung
Gas- und Wasserverlegung
Leitungsverlegung Dritter
Wöchentlich findet eine Koordinierungsbesprechung statt, an der alle an der Baumaßnahme Beteiligten teilnehmen werden. Die generelle Festlegung des Wochentages und der Uhrzeit erfolgt bei Baubeginn. Weitere Koordinierungsbesprechungen werden je nach Erfordernis rechtzeitig den betroffenen Beteiligten mitgeteilt. Der Ausschreibung liegt ein vorläufiger Rahmenterminplan als Anlage bei.
Wöchentlich findet eine Koordinierungsbesprechung statt, an der alle an der Baumaßnahme Beteiligten teilnehmen werden. Die generelle Festlegung des Wochentages und der Uhrzeit erfolgt bei Baubeginn. Weitere Koordinierungsbesprechungen werden je nach Erfordernis rechtzeitig den betroffenen Beteiligten mitgeteilt. Der Ausschreibung liegt ein vorläufiger Rahmenterminplan als Anlage bei.
2. Beschreibung der Baustelle und ihrer örtlichen Gegebenheiten
Die Baustelle befindet sich in den Stadtteilen Essen-Frillendorf und Essen-Kray. Die Planstraße erstreckt sich auf einer Länge von ca. 1.250 Meter. Sie schließt im Norden an die Hubertstraße, auf Höhe der Straße „Am Schacht Hubert“, an. Im Westen schließt die Planstraße an die Schönscheidtstraße, auf Höhe der Straße „Am Technologiepark“, an.
Die Baustelle befindet sich in den Stadtteilen Essen-Frillendorf und Essen-Kray. Die Planstraße erstreckt sich auf einer Länge von ca. 1.250 Meter. Sie schließt im Norden an die Hubertstraße, auf Höhe der Straße „Am Schacht Hubert“, an. Im Westen schließt die Planstraße an die Schönscheidtstraße, auf Höhe der Straße „Am Technologiepark“, an.
Altlasten
Große Teile des Baufeldes liegen im Bereich einer eingetragenen Altlast. Die beschriebene Altlast macht es notwendig, dass während der Maßnahme diverse Vorkehrungen zu treffen sind, welche Einfluss auf die Bauabwicklung haben.
3. Arbeiten Dritter und zusätzliche Erschwernisse
Zeitgleich mit den ausgeschriebenen Bauarbeiten, werden zusätzliche Arbeiten Dritter zur Ausführung kommen. Diese sind im Einzelnen:
Brückenbau: Auf der Hubertstraße Höhe Am Schacht Hubert, wird gleichzeitig zum Straßenbau ein Brückenbauwerk über die S-Bahnstrecke errichtet.
Bauabschnitt 1 (von Langemarckstraße bis Nünningstraße): Im Anschluss an die zu errichtende Brücke werden die Arbeiten im 1. Bauabschnitt beginnen. Dieser ist nicht Bestandteil der Ausschreibung. Bei den vorlaufenden Arbeiten der Versorgungsträger (z. B. Ferngasleitung von Open Grid) im Kreuzungsbereich Hubertstraße / Am Schacht Hubert, wird zusätzlicher Koordinierungsaufwand erforderlich sein, um den Verkehrsfluss sowie die Zuwegung in die Straße Am Schacht Hubert nicht zu beeinträchtigen.
Bauabschnitt 1 (von Langemarckstraße bis Nünningstraße): Im Anschluss an die zu errichtende Brücke werden die Arbeiten im 1. Bauabschnitt beginnen. Dieser ist nicht Bestandteil der Ausschreibung. Bei den vorlaufenden Arbeiten der Versorgungsträger (z. B. Ferngasleitung von Open Grid) im Kreuzungsbereich Hubertstraße / Am Schacht Hubert, wird zusätzlicher Koordinierungsaufwand erforderlich sein, um den Verkehrsfluss sowie die Zuwegung in die Straße Am Schacht Hubert nicht zu beeinträchtigen.
Stadtwerke Essen AG (SWE/ EEG): Die SWE/ EEG werden neben den hier ausgeschriebenen Arbeiten gleichzeitig mit den Arbeiten eines Tiefenkanals (Hauptsammler) in Tunnelbauweise beginnen. Startgrube ist ca. bei Metrierung 0+655, Zielgrube Metrierung 1+025. Die Startgrube befindet sich außerhalb des Baufeldes, grenzt jedoch unmittelbar daran. Die Zielgrube befindet sich exakt im Trassenverlauf. Baustellenverkehr ist zu
Stadtwerke Essen AG (SWE/ EEG): Die SWE/ EEG werden neben den hier ausgeschriebenen Arbeiten gleichzeitig mit den Arbeiten eines Tiefenkanals (Hauptsammler) in Tunnelbauweise beginnen. Startgrube ist ca. bei Metrierung 0+655, Zielgrube Metrierung 1+025. Die Startgrube befindet sich außerhalb des Baufeldes, grenzt jedoch unmittelbar daran. Die Zielgrube befindet sich exakt im Trassenverlauf. Baustellenverkehr ist zu
berücksichtigen.
Für die Arbeiten haben die SWE/ EEG AG einen Zeitraum von ca. 15 Monaten eingeplant.
Straßenbau NRW: Ab Anfang 2017 beginnt das Straßenbauamt NRW mit dem Straßenbau am Zubringer zur Bundesautobahn A40. Voraussichtliche Dauer der Maßnahme ca. 15 Monate. Die Andienung der Maßnahme erfolgt über die Autobahn.
Lärmschutzwand: Im 3. Bauabschnitt ist acht Monate nach Baubeginn die Errichtung einer Lärmschutzwand (LSW) geplant. Diese Arbeiten finden zwar
außerhalb des Baufeldes statt, mit Baustellen bzw. Andienungsverkehr muss aber gerechnet werden. Die Errichtung der LSW wurde mit einer
Bauzeit von 5 Monaten angesetzt.
TÜV Nord: Während der ausgeschriebenen Bauzeit werden zusätzlich Bautätigkeiten auf dem Gelände des TÜV Nord stattfinden. Dies kann bei der
Andienung durch Baustellenfahrzeuge zu zusätzlichen Beeinträchtigungen führen.
RAG: Die RAG wird voraussichtlich Mitte 2017 mit Sanierungarbeiten der ehemaligen Förderschächte der Zeche Hubert beginnen.Durch Andienung der Maßnahme ist mit erhöhtem
Baustellenverkehr zu rechnen.
OPEN GRID Europe GmbH: Im Bereich „Am Technologiepark“ Metrierung 1+215 bis 1+310 (Planstraße E) befinden sich Gashochdruckleitungen der Open Grid Europe GmbH. Diese sind während der Arbeiten umzulegen. Es ist eine spezielle Einweisung durch Open Grid Europe GmbH vor Baubeginn erforderlich und die Anweisungen zum Schutz von Ferngasleitungen zu beachten.
OPEN GRID Europe GmbH: Im Bereich „Am Technologiepark“ Metrierung 1+215 bis 1+310 (Planstraße E) befinden sich Gashochdruckleitungen der Open Grid Europe GmbH. Diese sind während der Arbeiten umzulegen. Es ist eine spezielle Einweisung durch Open Grid Europe GmbH vor Baubeginn erforderlich und die Anweisungen zum Schutz von Ferngasleitungen zu beachten.
Dauer: 36 Monate Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Innerstädtische Anbindung A40 Frillendorf Nord; 45139; Essen-Frillendorf.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: Siehe: Vergabeunterlagen >Anschreiben >03-Einzureichende Unterlagen.pdf
Technische und berufliche Fähigkeiten: Siehe: Vergabeunterlagen >Anschreiben >03-Einzureichende Unterlagen.pdf
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 23:59
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-08-11 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-06-27 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 14:00
Zusätzliche Informationen:
Bei der zur Ausschreibung vorliegenden Dienstleistung handelt es sich um ein Teilprojekt aus der Gesamtmaßnahme Innerstädtische Anbindung A40 Frillendorf-Nord.
1.) Anforderungen an den Einsatz elektronischer Mittel und Grundsätze der Kommunikation im Vergabeverfahren gemäß Art. 22 der EU-Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates .
1.1.) Das Vergabeverfahren ist elektronisch über den Vergabemarktplatz Metropole Ruhr http://www.vergabe.metropoleruhr.de" im Internet erreichbar. Die Teilnahme und der Zugang zur Auftragsbekanntmachung und zu den Vergabeunterlagen sind für Bieter vollständig kostenfrei. Ohne Bestätigung der Teilnahme an den jeweiligen Verfahren erfolgt keine E-Mail Benachrichtigung über neue Nachrichten der Vergabestelle (z. B. Aktualisierung der Vergabeunterlagen).
1.1.) Das Vergabeverfahren ist elektronisch über den Vergabemarktplatz Metropole Ruhr http://www.vergabe.metropoleruhr.de" im Internet erreichbar. Die Teilnahme und der Zugang zur Auftragsbekanntmachung und zu den Vergabeunterlagen sind für Bieter vollständig kostenfrei. Ohne Bestätigung der Teilnahme an den jeweiligen Verfahren erfolgt keine E-Mail Benachrichtigung über neue Nachrichten der Vergabestelle (z. B. Aktualisierung der Vergabeunterlagen).
1.2.) Mit Angebotsöffnung wird der Bieter für das weitere Vergabeverfahren verpflichtend aufgefordert seine Unternehmensbezeichnungen sowie eine elektronische Adresse im Vergabeportal NRW anzugeben/ zu registrieren. Kommt der Bieter dieser Aufforderung, auch nach Fristsetzung von 6 Kalendertagen nicht nach, wird er aus diesem Vergabeverfahren ausgeschlossen.
1.2.) Mit Angebotsöffnung wird der Bieter für das weitere Vergabeverfahren verpflichtend aufgefordert seine Unternehmensbezeichnungen sowie eine elektronische Adresse im Vergabeportal NRW anzugeben/ zu registrieren. Kommt der Bieter dieser Aufforderung, auch nach Fristsetzung von 6 Kalendertagen nicht nach, wird er aus diesem Vergabeverfahren ausgeschlossen.
1.3.) Die Kommunikation, z. B. bei Bewerberfragen und deren Beantwortung, das Nachreichen von Nachweisen und Erklärungen, die Einstellung ergänzender Informationen wird ausschließlich elektronisch über den Vergabemarktplatz Metropole Ruhr geführt.
1.4.) Die von der Vergabestelle übermittelten Informationen werden direkt über die Oberfläche des Vergabemarktplatz Metropole Ruhr oder innerhalb dieser Plattform als Datei-Downloads kostenlos bereitgestellt.
2.) Angebot
2.1.) Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen.
2.2.) Für das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist bis zu dem von der Vergabestelle angegebenen Ablauf der Angebotsfrist einzureichen. Ein nicht form- oder fristgerecht eingereichtes Angebot wird ausgeschlossen. Die Angebotsunterlagen stehen zum Download unter "Vergabeunterlagen" zur Verfügung.
2.2.) Für das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist bis zu dem von der Vergabestelle angegebenen Ablauf der Angebotsfrist einzureichen. Ein nicht form- oder fristgerecht eingereichtes Angebot wird ausgeschlossen. Die Angebotsunterlagen stehen zum Download unter "Vergabeunterlagen" zur Verfügung.
2.3.) Übermittlung / postalische Abgabe der Angebote
Der Umschlag ist mit dem beiliegenden "Kennzeichnung Angebot" (s. Vergabeunterlagen unter "Sonstiges") zu kennzeichnen. Alle Postsendungen, die nicht damit als Angebot gekennzeichnet sind, werden im Posteingang der Stadt Essen geöffnet und sind damit ungültig.
Der Umschlag ist mit dem beiliegenden "Kennzeichnung Angebot" (s. Vergabeunterlagen unter "Sonstiges") zu kennzeichnen. Alle Postsendungen, die nicht damit als Angebot gekennzeichnet sind, werden im Posteingang der Stadt Essen geöffnet und sind damit ungültig.
2.4.) Die Abgabe einer GAEB Angebotsdatei ist gewünscht, jedoch ist keine Bedingung zur Angebotsabgabe. Bei Abweichungen von Papierangebot und eingereichter GAEB Angebotsdatei ist allein das schriftliche Angebot verbindlich. Das Angebot ist vollständig und an allen vorgesehenen Stellen zu unterschreiben. Das Fehlen von Seiten und Unterschriften führt zum Ausschluss des Angebotes.
2.4.) Die Abgabe einer GAEB Angebotsdatei ist gewünscht, jedoch ist keine Bedingung zur Angebotsabgabe. Bei Abweichungen von Papierangebot und eingereichter GAEB Angebotsdatei ist allein das schriftliche Angebot verbindlich. Das Angebot ist vollständig und an allen vorgesehenen Stellen zu unterschreiben. Das Fehlen von Seiten und Unterschriften führt zum Ausschluss des Angebotes.
2.5.) Unterlagen zum Angebot
Der Bieter hat auf Verlangen der Vergabestelle die Urkalkulation in einem verschlossenen Umschlag einzureichen. Diese muss auch die Leistungen von Unterauftragnehmern beinhalten. Die Urkalkulation beinhaltet die Einzelkosten der Teilleistungen für die jeweiligen Positionen sowie die Zuschläge für BGK, AGK und W&G.
Der Bieter hat auf Verlangen der Vergabestelle die Urkalkulation in einem verschlossenen Umschlag einzureichen. Diese muss auch die Leistungen von Unterauftragnehmern beinhalten. Die Urkalkulation beinhaltet die Einzelkosten der Teilleistungen für die jeweiligen Positionen sowie die Zuschläge für BGK, AGK und W&G.
3.) TVgG NRW
Die Vergabe des Auftrages richtet sich unter anderem nach dem Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen TVgG NRW vom 31.1.2017 (TVgG). Bieter (sowie deren Nachunternehmer) sind verpflichtet, die vertraglichen Verpflichtungserklärungen entsprechend dem TVgG mit dem Angebot, spätestens auf Verlangen der Vergabestelle, mit Fristsetzung gemäß § 9 TVgG, vor Zuschlagserteilung nachzuweisen. Die Verpflichtungserklärungen sind Bestandteil der Vergabeunterlagen.
Die Vergabe des Auftrages richtet sich unter anderem nach dem Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen TVgG NRW vom 31.1.2017 (TVgG). Bieter (sowie deren Nachunternehmer) sind verpflichtet, die vertraglichen Verpflichtungserklärungen entsprechend dem TVgG mit dem Angebot, spätestens auf Verlangen der Vergabestelle, mit Fristsetzung gemäß § 9 TVgG, vor Zuschlagserteilung nachzuweisen. Die Verpflichtungserklärungen sind Bestandteil der Vergabeunterlagen.