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Bei der Ausschreibung „Innovationspartnerschaft – Neue DB-Automatenplattform“ gibt es auf der DB-Bieterplattform zurzeit technische Probleme. Die Ausschreibung kann ohne eine Registrierung auf der DB-Bieterplattform nicht eingesehen werden. Wir bitten Sie daher, sich entweder auf der DB-Bieterplattform zu registrieren. Auf diesem Wege erhalten Sie Zugriff auf die Vergabeunterlagen und können diese runterladen. Alternativ erhalten Sie die Vergabeunterlagen nach Mail an
mark.trimborn@deutschebahn.com. Bitte beachten Sie, dass im Übrigen die Vorgaben aus der Bekanntmachung vom 18.4.17 einzuhalten sind und für eine Teilnahme an der Ausschreibung eine Registrierung auf der DB-Bieterplattform zwingend erforderlich ist. Eine Teilnahmeantrags-/Angebotsabgabe kann nur über die DB-Bieterplattform erfolgen.
1) Die Vergabe läuft über das e-Vergabeportal der DB(http://www.deutschebahn.com/bieterportal). Dort finden Sie sämtliche Dokumente. Registrierung unter Angabe der Vergabenummer (Hinweis auf EU –Vergabe) auf Portal notwendig.
Abgabe des Teilnahmenatrages (TNA) über die e-Vergabeplattform in Textform nach § 126b BGB: Der Bieter nutzt die Angebotsfunktion der e-Vergabeplattform, um die mit dem TNA geforderten Angaben zu machen und ggf. Dokumente hochzuladen.
Auf jede andere Art übermittelte TNA sind nicht zulässig.
Für technischen oder methodischen Fragen zur e-Vergabeplattform steht die Bieterhotline (+49 8002658638) Mo.-Fr. in der Zeit von 8 bis 16 Uhr zur Verfügung.
2) Soweit der Bewerber bzgl. einzelner Bereiche, für die er ggf. im späteren Verlauf ein Angebot abgeben möchte, nicht über die dazu erforderliche Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde verfügt, kann er sich gemäß § 47 Abs. 1SektVO auf andere Unternehmen berufen. Bewerber, die sich zum Nachweis ihrer Eignung gem. § 47 Abs. 1 SektVO auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (Nachunternehmer) stützen, müssen diese Drittunternehmen im TNA verbindlich benennen und durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Drittunternehmens nachweisen, dass ihnen im Falle der Zuschlagserteilung die Mittel zur Verfügung stehen, die für die Erfüllung des Auftrags erforderlich sind.
Der Auftraggeber behält sich vor, im Laufe des Vergabeverfahrens eine Aktualisierung der Verpflichtungserklärungen zu verlangen.
Als Nachunternehmer (NU) gelten auch mit dem Bewerber „verbundene Unternehmen“.
Der Auftraggeber überprüft auch bei den benannten Drittunternehmen, ob Ausschlusskriterien nach §§ 123, 124 GWB vorliegen.
Für NU, die nicht zum Eignungsnachweis nach §. 47 Abs. 1SektVO benannt wurden, gilt folgendes:
Der Auftraggeber behält sich vor, im Laufe des Vergabeverfahrens:
— sich evtl. von den Bietern vorgesehene NU benennen zu lassen und
— die Vorlage von Eignungsnachweisen für diese NU zu fordern.
Im Falle eines Austauschs solcher NU behält sich der AG eine erneute Prüfung der Eignung vor.
3) Geforderte Erklärungen und Nachweise gem. III.1), die bis zum Ablauf der Frist für den TNA nicht von dem Bewerber vorgelegt wurden, können bis zum Ablauf einer vom AG zu bestimmenden Nachfrist nachgefordert werden.
4) Der Bewerber ist zur vertraulichen Behandlung der gesamten Vergabeunterlagen verpflichtet und hat seine MA sowie sonstige mit der Prüfung / Bearbeitung der Vergabeunterlagen betraute Dritte entsprechend zur Vertraulichkeit zu verpflichten.
5) Die Ansprechpartner des Bewerbers sind mit vollständiger Adresse nebst E-Mail Adresse anzugeben.
Im ersten Schritt findet ein Teilnahmewettbewerb statt. Inhalt ist die Bewertung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit (Eignung) und Zuverlässigkeit des Bewerbers im Hinblick auf die Erbringung der zu vergebenden Leistungen. Im zweiten Schritt „Aufforderung zur Angebotsabgabe“ werden die geeigneten Bieter zum Angebot aufgefordert.
Die Deutsche Bahn AG wird die eingereichten Teilnahmeanträge anhand der bekanntgemachten Eignungskriterien überprüfen und bewerten. Das hieraus entstehende Ranking (s.o.) führt zur Auswahl der aufzufordernden Bieter.