Der Auftraggeber und der Auftragnehmer gehen eine Innovationspartnerschaft ein mit dem Ziel, eine spezifische Anforderung, die nicht Stand der Technik ist, durch den Auftragnehmer herstellen zu lassen. Der Auftragnehmer soll einen Prototyp einer Automatenplattform für Vertriebs-/Fahrkartenautomaten der DB herstellen und dem Auftraggeber zur Nutzung bereitstellen. Diese neue Automatenplattform soll eine flexible Einbindung und Steuerung aller bestehenden und zukünftigen Hardwarebaugruppen ermöglichen sowie grundlegende Dienste für den Betrieb eines Automaten mit einer einheitlichen Schnittstelle für Automaten-Anwendungen anbieten.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-05-19.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-04-18.
Auftragsbekanntmachung (2017-04-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Referenznummer: 17FEA25572
Kurze Beschreibung:
Der Auftraggeber und der Auftragnehmer gehen eine Innovationspartnerschaft ein mit dem Ziel, eine spezifische Anforderung, die nicht Stand der Technik ist, durch den Auftragnehmer herstellen zu lassen. Der Auftragnehmer soll einen Prototyp einer Automatenplattform für Vertriebs-/Fahrkartenautomaten der DB herstellen und dem Auftraggeber zur Nutzung bereitstellen. Diese neue Automatenplattform soll eine flexible Einbindung und Steuerung aller bestehenden und zukünftigen Hardwarebaugruppen ermöglichen sowie grundlegende Dienste für den Betrieb eines Automaten mit einer einheitlichen Schnittstelle für Automaten-Anwendungen anbieten.
Der Auftraggeber und der Auftragnehmer gehen eine Innovationspartnerschaft ein mit dem Ziel, eine spezifische Anforderung, die nicht Stand der Technik ist, durch den Auftragnehmer herstellen zu lassen. Der Auftragnehmer soll einen Prototyp einer Automatenplattform für Vertriebs-/Fahrkartenautomaten der DB herstellen und dem Auftraggeber zur Nutzung bereitstellen. Diese neue Automatenplattform soll eine flexible Einbindung und Steuerung aller bestehenden und zukünftigen Hardwarebaugruppen ermöglichen sowie grundlegende Dienste für den Betrieb eines Automaten mit einer einheitlichen Schnittstelle für Automaten-Anwendungen anbieten.
Referenz Daten
Absendedatum: 2017-04-18 📅
Einreichungsfrist: 2017-05-19 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-04-20 📅
Datum des Beginns: 2017-10-02 📅
Datum des Endes: 2029-07-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 077-149551
ABl. S-Ausgabe: 77
Zusätzliche Informationen
1) Die Vergabe läuft über das e-Vergabeportal der DB(http://www.deutschebahn.com/bieterportal). Dort finden Sie sämtliche Dokumente. Registrierung unter Angabe der Vergabenummer (Hinweis auf EU –Vergabe) auf Portal notwendig.
Abgabe des Teilnahmenatrages (TNA) über die e-Vergabeplattform in Textform nach § 126b BGB: Der Bieter nutzt die Angebotsfunktion der e-Vergabeplattform, um die mit dem TNA geforderten Angaben zu machen und ggf. Dokumente hochzuladen.
Auf jede andere Art übermittelte TNA sind nicht zulässig.
Für technischen oder methodischen Fragen zur e-Vergabeplattform steht die Bieterhotline (+49 8002658638) Mo.-Fr. in der Zeit von 8 bis 16 Uhr zur Verfügung.
2) Soweit der Bewerber bzgl. einzelner Bereiche, für die er ggf. im späteren Verlauf ein Angebot abgeben möchte, nicht über die dazu erforderliche Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde verfügt, kann er sich gemäß § 47 Abs. 1SektVO auf andere Unternehmen berufen. Bewerber, die sich zum Nachweis ihrer Eignung gem. § 47 Abs. 1 SektVO auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (Nachunternehmer) stützen, müssen diese Drittunternehmen im TNA verbindlich benennen und durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Drittunternehmens nachweisen, dass ihnen im Falle der Zuschlagserteilung die Mittel zur Verfügung stehen, die für die Erfüllung des Auftrags erforderlich sind.
Der Auftraggeber behält sich vor, im Laufe des Vergabeverfahrens eine Aktualisierung der Verpflichtungserklärungen zu verlangen.
Als Nachunternehmer (NU) gelten auch mit dem Bewerber „verbundene Unternehmen“.
Der Auftraggeber überprüft auch bei den benannten Drittunternehmen, ob Ausschlusskriterien nach §§ 123, 124 GWB vorliegen.
Für NU, die nicht zum Eignungsnachweis nach §. 47 Abs. 1SektVO benannt wurden, gilt folgendes:
Der Auftraggeber behält sich vor, im Laufe des Vergabeverfahrens:
— sich evtl. von den Bietern vorgesehene NU benennen zu lassen und
— die Vorlage von Eignungsnachweisen für diese NU zu fordern.
Im Falle eines Austauschs solcher NU behält sich der AG eine erneute Prüfung der Eignung vor.
3) Geforderte Erklärungen und Nachweise gem. III.1), die bis zum Ablauf der Frist für den TNA nicht von dem Bewerber vorgelegt wurden, können bis zum Ablauf einer vom AG zu bestimmenden Nachfrist nachgefordert werden.
4) Der Bewerber ist zur vertraulichen Behandlung der gesamten Vergabeunterlagen verpflichtet und hat seine MA sowie sonstige mit der Prüfung / Bearbeitung der Vergabeunterlagen betraute Dritte entsprechend zur Vertraulichkeit zu verpflichten.
5) Die Ansprechpartner des Bewerbers sind mit vollständiger Adresse nebst E-Mail Adresse anzugeben.
Im ersten Schritt findet ein Teilnahmewettbewerb statt. Inhalt ist die Bewertung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit (Eignung) und Zuverlässigkeit des Bewerbers im Hinblick auf die Erbringung der zu vergebenden Leistungen. Im zweiten Schritt „Aufforderung zur Angebotsabgabe“ werden die geeigneten Bieter zum Angebot aufgefordert.
Die Deutsche Bahn AG wird die eingereichten Teilnahmeanträge anhand der bekanntgemachten Eignungskriterien überprüfen und bewerten. Das hieraus entstehende Ranking (s.o.) führt zur Auswahl der aufzufordernden Bieter.
1) Die Vergabe läuft über das e-Vergabeportal der DB(http://www.deutschebahn.com/bieterportal). Dort finden Sie sämtliche Dokumente. Registrierung unter Angabe der Vergabenummer (Hinweis auf EU –Vergabe) auf Portal notwendig.
Abgabe des Teilnahmenatrages (TNA) über die e-Vergabeplattform in Textform nach § 126b BGB: Der Bieter nutzt die Angebotsfunktion der e-Vergabeplattform, um die mit dem TNA geforderten Angaben zu machen und ggf. Dokumente hochzuladen.
Auf jede andere Art übermittelte TNA sind nicht zulässig.
Für technischen oder methodischen Fragen zur e-Vergabeplattform steht die Bieterhotline (+49 8002658638) Mo.-Fr. in der Zeit von 8 bis 16 Uhr zur Verfügung.
2) Soweit der Bewerber bzgl. einzelner Bereiche, für die er ggf. im späteren Verlauf ein Angebot abgeben möchte, nicht über die dazu erforderliche Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde verfügt, kann er sich gemäß § 47 Abs. 1SektVO auf andere Unternehmen berufen. Bewerber, die sich zum Nachweis ihrer Eignung gem. § 47 Abs. 1 SektVO auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (Nachunternehmer) stützen, müssen diese Drittunternehmen im TNA verbindlich benennen und durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Drittunternehmens nachweisen, dass ihnen im Falle der Zuschlagserteilung die Mittel zur Verfügung stehen, die für die Erfüllung des Auftrags erforderlich sind.
Der Auftraggeber behält sich vor, im Laufe des Vergabeverfahrens eine Aktualisierung der Verpflichtungserklärungen zu verlangen.
Als Nachunternehmer (NU) gelten auch mit dem Bewerber „verbundene Unternehmen“.
Der Auftraggeber überprüft auch bei den benannten Drittunternehmen, ob Ausschlusskriterien nach §§ 123, 124 GWB vorliegen.
Für NU, die nicht zum Eignungsnachweis nach §. 47 Abs. 1SektVO benannt wurden, gilt folgendes:
Der Auftraggeber behält sich vor, im Laufe des Vergabeverfahrens:
— sich evtl. von den Bietern vorgesehene NU benennen zu lassen und
— die Vorlage von Eignungsnachweisen für diese NU zu fordern.
Im Falle eines Austauschs solcher NU behält sich der AG eine erneute Prüfung der Eignung vor.
3) Geforderte Erklärungen und Nachweise gem. III.1), die bis zum Ablauf der Frist für den TNA nicht von dem Bewerber vorgelegt wurden, können bis zum Ablauf einer vom AG zu bestimmenden Nachfrist nachgefordert werden.
4) Der Bewerber ist zur vertraulichen Behandlung der gesamten Vergabeunterlagen verpflichtet und hat seine MA sowie sonstige mit der Prüfung / Bearbeitung der Vergabeunterlagen betraute Dritte entsprechend zur Vertraulichkeit zu verpflichten.
5) Die Ansprechpartner des Bewerbers sind mit vollständiger Adresse nebst E-Mail Adresse anzugeben.
Im ersten Schritt findet ein Teilnahmewettbewerb statt. Inhalt ist die Bewertung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit (Eignung) und Zuverlässigkeit des Bewerbers im Hinblick auf die Erbringung der zu vergebenden Leistungen. Im zweiten Schritt „Aufforderung zur Angebotsabgabe“ werden die geeigneten Bieter zum Angebot aufgefordert.
Die Deutsche Bahn AG wird die eingereichten Teilnahmeanträge anhand der bekanntgemachten Eignungskriterien überprüfen und bewerten. Das hieraus entstehende Ranking (s.o.) führt zur Auswahl der aufzufordernden Bieter.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Im Rahmen einer Innovationspartnerschaft sollen die Partner eine innovative Softwarelösung für den Einsatz einer innovativen Automatenplattform umzusetzen.
Die Innovationspartnerschaft gliedert sich in zwei aufeinander folgenden Phasen:
— einer Entwicklungsphase, die die Herstellung der Prototypen umfasst, und
— einer Leistungsphase, in der die aus der Entwicklungsphase hervorgegangenen Prototypen zur Produktionsreife gebracht werden.
Die Entwicklungsphase startet innerhalb einer vertraglich vereinbarten Frist nach dem Zuschlag am Ende des Verhandlungsverfahrens. Sie ist in drei Phasenabschnitte (Phasenabschnitt I bis III) strukturiert, an die jeweils unterschiedliche Anforderungen gestellt werden.
Die Entwicklungsphase startet innerhalb einer vertraglich vereinbarten Frist nach dem Zuschlag am Ende des Verhandlungsverfahrens. Sie ist in drei Phasenabschnitte (Phasenabschnitt I bis III) strukturiert, an die jeweils unterschiedliche Anforderungen gestellt werden.
Die Leistungsphase ist in keine unterschiedlichen Phasenabschnitte unterteilt.
Nach Abschluss der Leistungsphase folgt die Nutzungsphase, in der die im Rahmen der Innovationspartnerschaft entwickelten Produkte vom Auftraggeber genutzt werden.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
2. Erklärung = Ausschlusskriterium.
Der Bewerber erklärt, dass über sein Vermögen kein Insolvenz- oder Sanierungsverfahren oder vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet ist und die Eröffnung auch nicht beantragt oder mangels Masse abgelehnt worden ist.
3. Erklärung = Ausschlusskriterium.
Der Bewerber erklärt, dass er sich nicht in Liquidation befindet.
4. Erklärung = Ausschlusskriterium.
Der Bewerber erklärt, dass er seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuer und Abgaben nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem er ansässig ist, oder nach den Rechtsvorschriften des Staates des Auftraggebers erfüllt hat.
5. Erklärung = Ausschlusskriterium.
Erklärung, ob beruflichen Verfehlungen vorliegen, die im Gewerbezentralregister eingetragen sind.
Darüber hinaus erklärt er, ob derzeit ein Verfahren anhängig ist, das zu einer solchen Eintragung führen kann.
6. Erklärung = Ausschlusskriterium.
Der Bewerber erklärt, dass er in Bezug auf die Vergabe keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen hat und treffen wird.
7. Erklärung = Ausschlusskriterium.
Der Bewerber erklärt, dass kein Fall des § 123 Abs. 1 – 3 GWB vorliegt.
8. Ausschlusskriterium.
Der Bewerber versichert, dass er sein Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet hat und dieses – sofern nach Maßgabe der Vorschriften des HGB eintragungspflichtig – im Handelsregister eingetragen ist. Als Nachweis ist die Kopie eines aktuellen Handelsregisterauszugs (nicht älter als 12 Monate) oder ein gleichwertiges Dokument über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister seines Heimatlandes in deutscher Sprache (ggf. beglaubigte Übersetzung) vorzulegen.
Der Bewerber versichert, dass er sein Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet hat und dieses – sofern nach Maßgabe der Vorschriften des HGB eintragungspflichtig – im Handelsregister eingetragen ist. Als Nachweis ist die Kopie eines aktuellen Handelsregisterauszugs (nicht älter als 12 Monate) oder ein gleichwertiges Dokument über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister seines Heimatlandes in deutscher Sprache (ggf. beglaubigte Übersetzung) vorzulegen.
9. Ausschlusskriterium.
Bescheinigung der Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft, soweit im Herkunftsland eine Eintragungspflicht besteht.
10. Ausschlusskriterium.
Der Bewerber versichert, dass seine Mitarbeiter, Dienstleister und Subunternehmer keine Verstöße gegen das BDSG begangen haben.
11. Ausschlusskriterium.
Fristgerechtes Einreichen des Teilnahmeantrages.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Ausschlusskriterium: Abgabe des unterzeichneten Dokuments „Lieferantenselbstauskunft“.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Vorlage und Nachweis von mindestens 1 Projektreferenz zur technischen Steuerung von Automaten. Die Referenz bezieht sich ausschließlich auf die Steuerung der Hardware, Referenzprojekte können auch Geschäftslogik und Userinterface beinhalten, diese Komponenten werden aber von der Bewertung ausgenommen.
1. Vorlage und Nachweis von mindestens 1 Projektreferenz zur technischen Steuerung von Automaten. Die Referenz bezieht sich ausschließlich auf die Steuerung der Hardware, Referenzprojekte können auch Geschäftslogik und Userinterface beinhalten, diese Komponenten werden aber von der Bewertung ausgenommen.
2. Vorlage und Nachweis von mindestens 1 Projektreferenz welches die Ansteuerung von Automatenhardware über eine Hardwareabstraktionsschicht zum Inhalt hatte.
3. Vorlage und Nachweis von mindestens 1 Projektreferenz, welches die fachliche Steuerung von Hardwarekomponenten über ein zentrales online-System zum Inhalt hatte.
4. Vorlage und Nachweis von mindestens 1 Projektreferenz welches nach agilen Methoden durchgeführt wurde.
5. Qualitätsmanagementsystem.
6. Risiko-Management-System.
7. Informationssicherheits-Management-System.
8. Zur Bewertung der Eignung für technische Innovationsprojekte müssen die Bewerber Ihre Kompetenzen in der Forschung und Entwicklung beschreiben und berücksichtigen dabei möglichst alle unten formulierten Unterpunkte. Der Umfang darf in Summe 15 Seiten nicht übersteigen.
8. Zur Bewertung der Eignung für technische Innovationsprojekte müssen die Bewerber Ihre Kompetenzen in der Forschung und Entwicklung beschreiben und berücksichtigen dabei möglichst alle unten formulierten Unterpunkte. Der Umfang darf in Summe 15 Seiten nicht übersteigen.
Anbei die Unterpunkte:
a) Patente: Ein möglicher Ausdruck der Innovationsexpertise stellt idealerweise der Einsatz eigener oder externer Patente dar. Die Bieter sollen die Anzahl der eingereichten, erteilten, ggf. abgelaufenen und vor allem genutzten eigenen sowie genutzten externen Patente angeben.
a) Patente: Ein möglicher Ausdruck der Innovationsexpertise stellt idealerweise der Einsatz eigener oder externer Patente dar. Die Bieter sollen die Anzahl der eingereichten, erteilten, ggf. abgelaufenen und vor allem genutzten eigenen sowie genutzten externen Patente angeben.
b) Innovationskooperationen: Kooperationen sind Impulsgeber für technologische Neuerungen. Daher sollen die Bieter Kooperationen mit Hochschulen, weiteren Partnern oder anderen Institutionen darstellen.
c) Publikationen: Die Bieter sollen die Anzahl technischer Publikationen in wissenschaftlicher Literatur mit zitierbaren Quellen bzw. in speziellen Foren in den letzten 3 Jahren darlegen.
d) Ideenmanagement und Ideenwettbewerbe: Die Bieter haben Prozesse für ein internes Ideenmanagement eingeführt und beteiligen sich nach Möglichkeit an externen Ideenwettbewerben.
e) Forschungs- und Entwicklungsprojekte: Die Bieter arbeiten bereits an Forschungs- und Entwicklungsprojekten und sollen die Anzahl laufender, fertiggestellter, abgebrochener und eingeführter F&E-Projekte sowie Neuprodukte der letzten 3 Jahre auflisten.
e) Forschungs- und Entwicklungsprojekte: Die Bieter arbeiten bereits an Forschungs- und Entwicklungsprojekten und sollen die Anzahl laufender, fertiggestellter, abgebrochener und eingeführter F&E-Projekte sowie Neuprodukte der letzten 3 Jahre auflisten.
9. An F&E beteiligte Personale (in %).
Die Bewerber sollen den Anteil der Personale, die in der Forschung und Entwicklung arbeiten, gemessen an der Gesamtpersonalanzahl zum aktuellen Zeitpunkt darstellen.
10. Prozentualer Anteil der F&E-Aufwendungen I.
Die Bewerber sollen den jährlichen prozentualen Umsatzanteil der F&E-Aufwendungen sowie der Neuprodukte als Durchschnitt der letzten 3 Jahren vorlegen.
11. Prozentualer Anteil der F&E-Aufwendungen II.
Die Bewerber sollen den jährlichen prozentualen Anteil der F&E-Aufwendungen am Firmenergebnis (Betriebsergebnis II) als Durchschnitt der letzten 3 Jahren angeben.
12. Mitarbeiterfortbildung.
Die Bewerber sollen die durchschnittliche Anzahl der Tage pro Jahr angeben, an denen Mitarbeiter, die in der Forschung und Entwicklung tätig sind, an einer Fortbildung teilnehmen. (Als Durchschnitt der letzten 3 Jahre).
Verfahren
Höchstzahl der Bewerber: 8
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern stehen in den Bewerbungsbedingungen und den Anlagen.
Anzahl der in Betracht zu ziehenden Teilnehmer: 3
Begründung für die Rahmenvereinbarung:
Insgesamt gehen wir derzeit von einer Lebensdauer von ca. 10 Jahren für einen Ticketautomaten aus. Daher ist es sinnvoll, die Softwarewartung auch für diesen Zeitraum vertraglich zu fixieren, um nicht kurz vor Ende des Lebenszyklus des neuen Automaten weitere Investitionen für eine dann notwendige neue Softwarelösung tätigen zu müssen.
Insgesamt gehen wir derzeit von einer Lebensdauer von ca. 10 Jahren für einen Ticketautomaten aus. Daher ist es sinnvoll, die Softwarewartung auch für diesen Zeitraum vertraglich zu fixieren, um nicht kurz vor Ende des Lebenszyklus des neuen Automaten weitere Investitionen für eine dann notwendige neue Softwarelösung tätigen zu müssen.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2017-06-09 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-08-17 📅
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Trimborn, Mark
Dokumente URL: http://www.deutschebahn.com/bieterportal🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: FEA5 – Beschaffung Informationssysteme und Telekommunikation
Postanschrift: Kleyerstr. 25
Postleitzahl: 60326
Referenz Zusätzliche Informationen
1) Die Vergabe läuft über das e-Vergabeportal der DB(http://www.deutschebahn.com/bieterportal). Dort finden Sie sämtliche Dokumente. Registrierung unter Angabe der Vergabenummer (Hinweis auf EU –Vergabe) auf Portal notwendig.
Abgabe des Teilnahmenatrages (TNA) über die e-Vergabeplattform in Textform nach § 126b BGB: Der Bieter nutzt die Angebotsfunktion der e-Vergabeplattform, um die mit dem TNA geforderten Angaben zu machen und ggf. Dokumente hochzuladen.
Auf jede andere Art übermittelte TNA sind nicht zulässig.
Für technischen oder methodischen Fragen zur e-Vergabeplattform steht die Bieterhotline (+49 8002658638) Mo.-Fr. in der Zeit von 8 bis 16 Uhr zur Verfügung.
2) Soweit der Bewerber bzgl. einzelner Bereiche, für die er ggf. im späteren Verlauf ein Angebot abgeben möchte, nicht über die dazu erforderliche Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde verfügt, kann er sich gemäß § 47 Abs. 1SektVO auf andere Unternehmen berufen. Bewerber, die sich zum Nachweis ihrer Eignung gem. § 47 Abs. 1 SektVO auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (Nachunternehmer) stützen, müssen diese Drittunternehmen im TNA verbindlich benennen und durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Drittunternehmens nachweisen, dass ihnen im Falle der Zuschlagserteilung die Mittel zur Verfügung stehen, die für die Erfüllung des Auftrags erforderlich sind.
2) Soweit der Bewerber bzgl. einzelner Bereiche, für die er ggf. im späteren Verlauf ein Angebot abgeben möchte, nicht über die dazu erforderliche Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde verfügt, kann er sich gemäß § 47 Abs. 1SektVO auf andere Unternehmen berufen. Bewerber, die sich zum Nachweis ihrer Eignung gem. § 47 Abs. 1 SektVO auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (Nachunternehmer) stützen, müssen diese Drittunternehmen im TNA verbindlich benennen und durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Drittunternehmens nachweisen, dass ihnen im Falle der Zuschlagserteilung die Mittel zur Verfügung stehen, die für die Erfüllung des Auftrags erforderlich sind.
Der Auftraggeber behält sich vor, im Laufe des Vergabeverfahrens eine Aktualisierung der Verpflichtungserklärungen zu verlangen.
Als Nachunternehmer (NU) gelten auch mit dem Bewerber „verbundene Unternehmen“.
Der Auftraggeber überprüft auch bei den benannten Drittunternehmen, ob Ausschlusskriterien nach §§ 123, 124 GWB vorliegen.
Für NU, die nicht zum Eignungsnachweis nach §. 47 Abs. 1SektVO benannt wurden, gilt folgendes:
Der Auftraggeber behält sich vor, im Laufe des Vergabeverfahrens:
— sich evtl. von den Bietern vorgesehene NU benennen zu lassen und
— die Vorlage von Eignungsnachweisen für diese NU zu fordern.
Im Falle eines Austauschs solcher NU behält sich der AG eine erneute Prüfung der Eignung vor.
3) Geforderte Erklärungen und Nachweise gem. III.1), die bis zum Ablauf der Frist für den TNA nicht von dem Bewerber vorgelegt wurden, können bis zum Ablauf einer vom AG zu bestimmenden Nachfrist nachgefordert werden.
4) Der Bewerber ist zur vertraulichen Behandlung der gesamten Vergabeunterlagen verpflichtet und hat seine MA sowie sonstige mit der Prüfung / Bearbeitung der Vergabeunterlagen betraute Dritte entsprechend zur Vertraulichkeit zu verpflichten.
5) Die Ansprechpartner des Bewerbers sind mit vollständiger Adresse nebst E-Mail Adresse anzugeben.
Im ersten Schritt findet ein Teilnahmewettbewerb statt. Inhalt ist die Bewertung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit (Eignung) und Zuverlässigkeit des Bewerbers im Hinblick auf die Erbringung der zu vergebenden Leistungen. Im zweiten Schritt „Aufforderung zur Angebotsabgabe“ werden die geeigneten Bieter zum Angebot aufgefordert.
Im ersten Schritt findet ein Teilnahmewettbewerb statt. Inhalt ist die Bewertung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit (Eignung) und Zuverlässigkeit des Bewerbers im Hinblick auf die Erbringung der zu vergebenden Leistungen. Im zweiten Schritt „Aufforderung zur Angebotsabgabe“ werden die geeigneten Bieter zum Angebot aufgefordert.
Die Deutsche Bahn AG wird die eingereichten Teilnahmeanträge anhand der bekanntgemachten Eignungskriterien überprüfen und bewerten. Das hieraus entstehende Ranking (s.o.) führt zur Auswahl der aufzufordernden Bieter.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Quelle: OJS 2017/S 077-149551 (2017-04-18)
Ergänzende Angaben (2017-05-04) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben