Gegenstand der Ausschreibung sind Instandhaltungsleistungen (Wartung, Inspektion, Instandsetzung und Sachverständigenprüfungen gemäß der „Brandenburgische Sicherheitstechnische Gebäudeausrüstungs-Prüfverordnung (BbgSGPrüfV)“ an Brandmeldeanlagen (BMA) für die Bereiche des Flughafens BER und SXF.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-02-10.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-01-10.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-09-12) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Flughafen Berlin Brandenburg GmbH
Postanschrift: Einkauf/Bauvergabe, Gebäude B 027, 1. OG, Raum 50
Postort: Berlin
Postleitzahl: 12529
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Zu Händen von Frau Zaulig
E-Mail: einkauf@berlin-airport.de📧
Region: Dahme-Spreewald🏙️
URL: www.berlin-airport.de🌏
Adresse des Käuferprofils: www.berlin-airport.de🌏 Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Instandhaltungsleistungen an Brandmeldeanlagen (BMA) – VP 35.1 Los 1 und Los 2.
EB-2016-0453”
Produkte/Dienstleistungen: Reparatur und Wartung von elektrischen und mechanischen Einrichtungen in Gebäuden📦
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand der Ausschreibung sind Instandhaltungsleistungen (Wartung, Inspektion, Instandsetzung und Sachverständigenprüfungen gemäß der „Brandenburgische...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand der Ausschreibung sind Instandhaltungsleistungen (Wartung, Inspektion, Instandsetzung und Sachverständigenprüfungen gemäß der „Brandenburgische Sicherheitstechnische Gebäudeausrüstungs-Prüfverordnung (BbgSGPrüfV)“ an Brandmeldeanlagen (BMA) für die Bereiche des Flughafens BER und SXF.
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Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel:
“Instandhaltung folgender Anlagen/Objekte: Brandmelde-Anlagen – BER einschl. Fluggastterminal, FGT + Betriebsspezifische Gebäude, BsG” Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Brandmeldesysteme📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Brandmeldeanlagen📦
Ort der Leistung: Dahme-Spreewald🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Abschluss einer Rahmenvereinbarung (Instandhaltungsvertrag) für die periodische Wartung, Inspektion, Instandsetzung und Sachverständigenprüfungen gemäß der...”
Beschreibung der Beschaffung
Abschluss einer Rahmenvereinbarung (Instandhaltungsvertrag) für die periodische Wartung, Inspektion, Instandsetzung und Sachverständigenprüfungen gemäß der Brandenburgische Sicherheitstechnische Gebäudeausrüstungs-Prüfverordnung (BbgSGPrüfV) an Brandmelde-Anlagen (BMA) mit Vernetzung der Unterzentralen des BER sowie an Bestandsanlagen und sonstigen diversen Gebäuden der Berliner Flughäfen.
Der Auftragnehmer soll durch die Erbringung der vorbenannten Leistungen die maximale Verfügbarkeit, die Funktionalität und die Betriebssicherheit der Anlagen gewährleisten.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept der Leistungserbringung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30 %
Preis (Gewichtung): 70 %
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Option 1: Ändern sich während der vertraglich vereinbarten Laufzeit gesetzliche oder sonstige Vorschriften oder werden neue Vorschriften eingeführt, die für...”
Beschreibung der Optionen
Option 1: Ändern sich während der vertraglich vereinbarten Laufzeit gesetzliche oder sonstige Vorschriften oder werden neue Vorschriften eingeführt, die für die Errichtung, den Betrieb oder die Instandhaltung der beauftragten baulichen und technischen Anlagen gelten und wirkt sich dies auf den Leistungsumfang des Vertrages aus, ist der AN auf Verlangen des AG verpflichtet, seine Leistung entsprechend anzupassen, außer wenn sein Betrieb auf derartige Leistungen nicht eingerichtet ist.
Darüber hinaus hat der AN nicht vereinbarte oder geänderte Leistungen, die zur Ausführung der vertraglichen Leistungen oder zum ordnungsgemäßen Betrieb und Instandhaltung der jeweiligen technischen Anlagen oder baulichen Anlagen erforderlich werden bzw. sind, auf Verlangen des AG mit auszuführen, außer wenn sein Betrieb auf derartige Leistungen nicht eingerichtet ist.
Der AG kann Anordnungen i. S. d. §§ 1 Abs. 3, Abs. 4 S. 1 Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/B oder analog zu Art und Umfang der vertraglichen Leistungen, soweit geboten, auch hinsichtlich der Bauwartungs-/Planungstermine und –zeiten (Beschleunigungsanordnungen etc.) treffen, wenn der Betrieb des AN auf die dafür erforderlichen Leistungen eingerichtet ist und sie unter Abwägung der beiderseitigen Interessen nicht unzumutbar sind. Die Vergütung für etwaige vorbenannte Anordnungen des AG berechnet sich gemäß den in den nachfolgend getroffenen Festlegungen.
Die Vergütung für die vorstehend aufgeführten geänderten oder zusätzlichen Leistungen erfolgt auf der Grundlage der Preisermittlungsgrundlagen des Hauptvertrages (Urkalkulation) gemäß oder analog den einschlägigen Regelungen der VOB/B §§ 2 Abs. 5 ff.
Der Auftragnehmer ist daher bei einer vorbenannten Anordnung des Auftraggebers zu einer genauen Ableitung der geltend gemachten Preisanpassung/Zusatzvergütung verpflichtet. Der Auftragnehmer hat daher in Bezug auf die im Nachhinein angeordneten geänderten oder zusätzlichen Leistungen aus den Preisermittlungsgrundlagen (Urkalkulation) seine hierdurch geltend gemachten zusätzlichen oder geminderten Vergütungsansprüche durch Fortschreibung der betroffenen variablen Kosten (Personal-, Material- und Maschinenkosten) und der Fixkosten (allgemeine Geschäftskosten, Baustellengemeinkosten, Wagnis und Gewinn) darzulegen.
Option 2: Verlängerung des Vertrages um 2x 1Jahr.
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Zusätzliche Informationen:
“Die Leistungen sind überwiegend im Sicherheitsbereich des Flughafens Berlin Brandenburg gem. § 8 LuftScG zu erbringen.
Aus diesem Grund muss das eingesetzte...”
Zusätzliche Informationen
Die Leistungen sind überwiegend im Sicherheitsbereich des Flughafens Berlin Brandenburg gem. § 8 LuftScG zu erbringen.
Aus diesem Grund muss das eingesetzte Personal bei Leistungsbeginn sicherheitsüberprüft sein gemäß § 7 LufSiG.
Die Einhaltung der Anforderungen aus dem Luftsicherheitsgesetz ist während der gesamten Vertragslaufzeit zu gewährleisten.
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2017/S 008-012337
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel:
“Instandhaltung folgender Anlagen/Objekte: Brandmelde-Anlagen – BER einschl. Fluggastterminal, FGT + Betriebsspezifische Gebäude, BsG”
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-07-07 📅
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Bosch Sicherheitssysteme GmbH
Postanschrift: Storkower Straße 101
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10407
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Berlin🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
2️⃣
Vertragsnummer: 2
Los-Identifikationsnummer: 2
Titel: Instandhaltung folgender Anlagen/Objekte: Brandmelde-Anlagen – SXF
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-08-24 📅
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Siemens AG
Postanschrift: Nonnendammalle 101
Postleitzahl: 13629
“1. Grundsätzliches:
Die Vergabestelle betreibt einen Flughafen und ist daher auf dem Gebiet des Verkehrs tätig. Die Vergabestelle führt als...”
1. Grundsätzliches:
Die Vergabestelle betreibt einen Flughafen und ist daher auf dem Gebiet des Verkehrs tätig. Die Vergabestelle führt als Sektorenauftraggeberin gem. § 100 Abs. 1, Nr. 2a GWB ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach der SektVO durch. Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb geführt (vgl. Ziff. IV.1.1). Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb begonnen, in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen und Nachweisen um die Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben. Erst ihre erfolgreiche Bewerbung nach positiver Eignungsprüfung und -bewertung durch den Auftraggeber führt zur Versendung der Auftrags- bzw. Vergabeunterlagen.
Die in Ziffer II.2.7) enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt und der Anpassung und Aktualisierung.
2. Hinweise zum Teilnahmewettbewerb:
Die Teilnahmeanträge und deren Anlagen sind 2-fach (1 Original und 1 Kopie, die Unterlagen sind entsprechend zu kennzeichnen) in deutscher Sprache bei der in Ziff. I.1) genannten Adresse einzureichen. Die Erstellung des Teilnahmeantrages soll möglichst unter Verwendung der von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten Formulare erfolgen. Die Übermittlung hat schriftlich unter expliziter Angabe des Aktenzeichens (vgl. Ziff. II.1.1) auf dem Behältnis/Umschlag, in dem der Teilnahmeantrag eingereicht wird, zu erfolgen (Vorlage bis zum Schlusstermin der Bewerbung bei der benannten Kontaktstelle – die Übersendung per Telefax oder in elektronischer Form, z.B. mittels E-Mail, ist nicht zulässig). Für die vorbenannte Kennzeichnung soll möglichst der von der Vergabestelle vorbereitete „Kennzettel“ (Formular) verwendet werden.
Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis 30.01.2017 an die unter Ziff. I.1) bezeichnete Stelle lesbar eingegangen sind. Mündliche oder verspätete Anfragen werden nicht beantwortet. Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich per E-Mail unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme (vgl. Ziffer) II.1.1)) und des Aktenzeichens (vgl. ebenfalls unter Ziffer II.1.1)) an die E-MailAdresse einkauf@berlin-airport.de zu erfolgen. Die Vergabestelle wird etwaige Informationen (u.a. die Formulare) und Beantwortung von Fragen von Bewerbern zum Teilnahmewettbewerb sowie sonstige Klarstellungen der Vergabestelle die das Ausschreibungsverfahren betreffen auf der folgenden Internetseite veröffentlichen: https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/. Die Vergabestelle empfiehlt daher allen Bewerbern täglich den vorbenannten Link zum Abruf von aktuellen Informationen und Klarstellungen der Vergabestelle sowie Antworten von Bewerberanfragen zu Ausschreibungsverfahren zu nutzen.
Ein Hinweis auf eine Präqualifizierung bzw. die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) des Bewerbers kann die Einreichung der unter Ziffer III.1) der vorliegenden Bekanntmachung aufgeführten Nachweise und Erklärungen nicht ersetzen, da die für die Präqualifizierung geforderten Angaben und Erklärungen nicht mit den in diesem Ausschreibungsverfahren geforderten Erklärungen und Nachweise inhaltlich übereinstimmen.
Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt und verbleiben im Besitz des Auftraggebers.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert widergegeben wird.
Weitere zwingend zu beachtende Angaben – vgl. URL https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Technologie”
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 331/866-1719📞
Fax: +49 331/866-1652 📠
URL: http://www.mwe.brandenburg.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“1.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 KT gegenüber der Vergabestelle gem. Ziff....”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
1.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 KT gegenüber der Vergabestelle gem. Ziff. I.1. dieser Bekanntmachung, gerügt werden.
2.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus diesem Bekanntmachungstext erkennbar sind, innerhalb der in der Bekanntmachung benannten Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber der Vergabestelle gem. Ziff. I.1. dieser Bekanntmachung gerügt werden.
3.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, innerhalb der Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber der Vergabestelle gem. Ziff. I.1. dieser Bekanntmachung gerügt werden.
4.
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer des Landes Brandenburg unter der o. g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen von § 160 Abs. 3 GWB vorliegen.
5.
Die Vergabestelle weist zugleich auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hin. Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße und in Bezug auf die Geltendmachung der Unwirksamkeit der Vergabe eines öffentlichen Auftrags zu beachten.
Gemäß Richtlinie 2014/25/EU, Anlage XII C Nr. 19 wird hiermit darauf hingewiesen, dass sämtliche vorgenannten Fristen für die Erhebung von vergaberechtlichen Rügen gegenüber dem Auftraggeber und die Fristen für die Wahrung der Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens zu beachten sind.
Hinsichtlich des genauen Wortlauts der vorbenannten gesetzlichen Regelungen wird auf den folgenden Link, Ziffer VI.4.3) verwiesen: (URL) https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Bundeskartellamt
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Str. 16
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228/9499-0📞
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 228/9499-400 📠
URL: www.bundeskartellamt.de🌏
Quelle: OJS 2017/S 178-365406 (2017-09-12)