Integrierte, über den Lebenszyklus möglichst wirtschaftliche Herstellung und Lieferung von Triebzügen einschl. Instandhaltung, langfristiger Sicherstellung der Verfügbarkeit und Energieversorgung
Integrierte, über den Lebenszyklus möglichst wirtschaftliche Herstellung und Lieferung von umweltfreundlichen und sicheren Triebzügen mit innovativer Antriebstechnik einschließlich Instandhaltung, langfristiger Sicherstellung der Verfügbarkeit und Energieversorgung einschließlich der dazu erforderlichen Infrastruktur über voraussichtlich 24 Jahre zum Einsatz im Schienenpersonennahverkehr auf nur teilweise elektrifizierten Strecken. Nach derzeitiger Schätzung werden voraussichtlich 10-15 Triebzüge benötigt. Die Fahrzeuge sollen 12/2021 den Betrieb aufnehmen. Die Fahrzeuge werden einem Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) zum Betrieb beigestellt. Der Hersteller hat die Energieversorgung der Triebzüge zu den vereinbarten Preisen sicherzustellen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-02-28.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-01-26.
Auftragsbekanntmachung (2017-01-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Reparatur und Wartung von Schienenfahrzeugen
Kurze Beschreibung:
Integrierte, über den Lebenszyklus möglichst wirtschaftliche Herstellung und Lieferung von umweltfreundlichen und sicheren Triebzügen mit innovativer Antriebstechnik einschließlich Instandhaltung, langfristiger Sicherstellung der Verfügbarkeit und Energieversorgung einschließlich der dazu erforderlichen Infrastruktur über voraussichtlich 24 Jahre zum Einsatz im Schienenpersonennahverkehr auf nur teilweise elektrifizierten Strecken. Nach derzeitiger Schätzung werden voraussichtlich 10-15 Triebzüge benötigt. Die Fahrzeuge sollen 12/2021 den Betrieb aufnehmen. Die Fahrzeuge werden einem Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) zum Betrieb beigestellt. Der Hersteller hat die Energieversorgung der Triebzüge zu den vereinbarten Preisen sicherzustellen.
Integrierte, über den Lebenszyklus möglichst wirtschaftliche Herstellung und Lieferung von umweltfreundlichen und sicheren Triebzügen mit innovativer Antriebstechnik einschließlich Instandhaltung, langfristiger Sicherstellung der Verfügbarkeit und Energieversorgung einschließlich der dazu erforderlichen Infrastruktur über voraussichtlich 24 Jahre zum Einsatz im Schienenpersonennahverkehr auf nur teilweise elektrifizierten Strecken. Nach derzeitiger Schätzung werden voraussichtlich 10-15 Triebzüge benötigt. Die Fahrzeuge sollen 12/2021 den Betrieb aufnehmen. Die Fahrzeuge werden einem Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) zum Betrieb beigestellt. Der Hersteller hat die Energieversorgung der Triebzüge zu den vereinbarten Preisen sicherzustellen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Reparatur und Wartung von Schienenfahrzeugen📦
Zusätzlicher CPV-Code: Schienenfahrzeuge📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Baden-Württemberg
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Schienenfahrzeuge Baden-Württemberg AöR (SFBW)
Postanschrift: Wilhelmsplatz 11
Postleitzahl: 70182
Postort: Stuttgart
Kontakt
Internetadresse: http://www.nvbw.de🌏
E-Mail: heepen@nvbw.de📧
Telefon: +49 71123991102📞
URL der Dokumente: http://www.nvbw.de/die-nvbw/vergabeverfahren/🌏
Referenz Daten
Absendedatum: 2017-01-26 📅
Einreichungsfrist: 2017-02-28 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-01-28 📅
Datum des Beginns: 2021-12-11 📅
Datum des Endes: 2045-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 020-033649
Verweist auf Bekanntmachung: 2016/S 225-409985
ABl. S-Ausgabe: 20
Zusätzliche Informationen
1. Die Teilnahmeanträge sind bei der unter I.3) genannten Stelle in einem verschlossenen Umschlageinzureichen. Sie sind wie folgt zu kennzeichnen: „Teilnahmeantrag Netz 8, Ortenau-Fahrzeuge, 28.2.2017,12:00 Uhr – nicht öffnen.“ Bieter werden gebeten, im Teilnahmeantrag einen Ansprechpartner mit Namen, Adresse, E-Mail, Telefon- und Faxnummer zu benennen. Neben dem Original sind drei Kopien des Teilnahmeantrages sowie eine CD-ROM/DVD mit dem Teilnahmeantrag in elektronischer Form einzureichen.
2. Im Rahmen des Verhandlungsverfahrens ist zunächst eine indikative Angebotsphase vorgesehen, die mit der Veröffentlichung vorläufiger Angebotsunterlagen durch den Auftraggeber beginnt und mit der Abgabe erster indikativer Angebote durch die Bieter endet. In dieser Phase besteht für die Bieter die Möglichkeit, die Vergabeunterlagen durch die Abgabe von Optimierungsvorschlägen mitzugestalten. Diese Mitgestaltung soll in erster Linie einer Verbesserung der Wirtschaftlichkeit und Verbesserung der Angebotsqualität dienen. Die Verhandlungen zwischen Auftraggeber und den Bietern werden auf Basis der vorläufigen Vergabeunterlagen, der indikativen Angebote sowie der eingegangenen Optimierungsvorschläge geführt. Im Anschluss daran wird der Auftraggeber die Vergabeunterlagen konkretisieren und die Bieter auffordern, auf Basis dieser Unterlagen rechtsverbindliche Angebote abzugeben. Der Auftraggeber beabsichtigt die indikative Phase und die Verhandlungsphase im 2. Quartal 2017 abzuschließen. Der Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot soll im Januar 2018 erfolgen.
3. Beabsichtigt ein Bieter bereits bei Angebotsabgabe, für wesentliche Hauptleistungen Drittunternehmen (z. B. Nachunternehmer, verbundene Unternehmen oder sonstige Dritte) vorzusehen, so ist das Drittunternehmen im Angebot zu benennen und Art und Umfang der für den Dritten vorgesehenen Leistungen zu bezeichnen. Auf Verlangen des Auftraggebers sind für die Drittunternehmen die in der Vergabebekanntmachung geforderten Nachweise, Erklärungen und Angaben einzureichen. Der Auftraggeber kann dieses Verlangen auf bestimmte Nachweise, Erklärungen und Angaben sowie auf einzelne Drittunternehmen beschränken.
4. Der Auftraggeber behält sich vor, das Verfahren aufzuheben, wenn die Hersteller die volle Übernahme der Verantwortung für die Zulassung und Verfügbarkeit der Fahrzeuge, bezogen auf ihren gesamten Lebenszyklus und auf die Energieversorgung zu vertraglich vereinbarten Preisen, nicht mittragen.
5. Der Auftraggeber hat einen Aufhebungswert bestimmt. Der Aufhebungswert beruht auf einer Leistungserbringung mit Dieseltriebzügen. Denn die Beschaffung ist für den Auftraggeber nur dann wirtschaftlich sinnvoll, wenn die Leistung bei gesamtwirtschaftlicher Betrachtung mit einem herkömmlichen Dieseltriebzug nicht günstiger erbracht werden kann. Der Auftraggeber behält sich vor, das Verfahren aufzuheben, wenn keines der wertbaren Angebote einen Preis ausweist, der den Aufhebungswertunterschreitet.
6. Der Auftraggeber wird den Vorgaben in § 41 VgV dadurch nachkommen, dass er auf der in Ziffer I.3) genannten Website den gegenwärtig vorhandenen Teil der Vergabeunterlagen zur Verfügung stellt. Da der Auftraggeber wegen nicht abschließend beschreibbarer Leistung ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb durchführt, erfüllt dies die Anforderungen des § 41 VgV. Ziel des Verhandlungsverfahrens ist, die konkreten Anforderungen an die Leistung mit den Bietern gemeinsam im Rahmen eines dynamischen Prozesses zu konkretisieren. Zum jetzigen Zeitpunkt stehen deshalb zahlreiche Unterlagen noch nicht fest.
1. Die Teilnahmeanträge sind bei der unter I.3) genannten Stelle in einem verschlossenen Umschlageinzureichen. Sie sind wie folgt zu kennzeichnen: „Teilnahmeantrag Netz 8, Ortenau-Fahrzeuge, 28.2.2017,12:00 Uhr – nicht öffnen.“ Bieter werden gebeten, im Teilnahmeantrag einen Ansprechpartner mit Namen, Adresse, E-Mail, Telefon- und Faxnummer zu benennen. Neben dem Original sind drei Kopien des Teilnahmeantrages sowie eine CD-ROM/DVD mit dem Teilnahmeantrag in elektronischer Form einzureichen.
2. Im Rahmen des Verhandlungsverfahrens ist zunächst eine indikative Angebotsphase vorgesehen, die mit der Veröffentlichung vorläufiger Angebotsunterlagen durch den Auftraggeber beginnt und mit der Abgabe erster indikativer Angebote durch die Bieter endet. In dieser Phase besteht für die Bieter die Möglichkeit, die Vergabeunterlagen durch die Abgabe von Optimierungsvorschlägen mitzugestalten. Diese Mitgestaltung soll in erster Linie einer Verbesserung der Wirtschaftlichkeit und Verbesserung der Angebotsqualität dienen. Die Verhandlungen zwischen Auftraggeber und den Bietern werden auf Basis der vorläufigen Vergabeunterlagen, der indikativen Angebote sowie der eingegangenen Optimierungsvorschläge geführt. Im Anschluss daran wird der Auftraggeber die Vergabeunterlagen konkretisieren und die Bieter auffordern, auf Basis dieser Unterlagen rechtsverbindliche Angebote abzugeben. Der Auftraggeber beabsichtigt die indikative Phase und die Verhandlungsphase im 2. Quartal 2017 abzuschließen. Der Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot soll im Januar 2018 erfolgen.
3. Beabsichtigt ein Bieter bereits bei Angebotsabgabe, für wesentliche Hauptleistungen Drittunternehmen (z. B. Nachunternehmer, verbundene Unternehmen oder sonstige Dritte) vorzusehen, so ist das Drittunternehmen im Angebot zu benennen und Art und Umfang der für den Dritten vorgesehenen Leistungen zu bezeichnen. Auf Verlangen des Auftraggebers sind für die Drittunternehmen die in der Vergabebekanntmachung geforderten Nachweise, Erklärungen und Angaben einzureichen. Der Auftraggeber kann dieses Verlangen auf bestimmte Nachweise, Erklärungen und Angaben sowie auf einzelne Drittunternehmen beschränken.
4. Der Auftraggeber behält sich vor, das Verfahren aufzuheben, wenn die Hersteller die volle Übernahme der Verantwortung für die Zulassung und Verfügbarkeit der Fahrzeuge, bezogen auf ihren gesamten Lebenszyklus und auf die Energieversorgung zu vertraglich vereinbarten Preisen, nicht mittragen.
5. Der Auftraggeber hat einen Aufhebungswert bestimmt. Der Aufhebungswert beruht auf einer Leistungserbringung mit Dieseltriebzügen. Denn die Beschaffung ist für den Auftraggeber nur dann wirtschaftlich sinnvoll, wenn die Leistung bei gesamtwirtschaftlicher Betrachtung mit einem herkömmlichen Dieseltriebzug nicht günstiger erbracht werden kann. Der Auftraggeber behält sich vor, das Verfahren aufzuheben, wenn keines der wertbaren Angebote einen Preis ausweist, der den Aufhebungswertunterschreitet.
6. Der Auftraggeber wird den Vorgaben in § 41 VgV dadurch nachkommen, dass er auf der in Ziffer I.3) genannten Website den gegenwärtig vorhandenen Teil der Vergabeunterlagen zur Verfügung stellt. Da der Auftraggeber wegen nicht abschließend beschreibbarer Leistung ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb durchführt, erfüllt dies die Anforderungen des § 41 VgV. Ziel des Verhandlungsverfahrens ist, die konkreten Anforderungen an die Leistung mit den Bietern gemeinsam im Rahmen eines dynamischen Prozesses zu konkretisieren. Zum jetzigen Zeitpunkt stehen deshalb zahlreiche Unterlagen noch nicht fest.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Auftraggeber führt ein technikoffenes Vergabeverfahren durch, das heißt, er gibt die Antriebstechnik nicht vor, sondern will diese im Wettbewerb auswählen. In Betracht kommen beispielsweise oberleitungsunabhängige elektrische Triebzüge mit Batteriespeichern mit externer Lademöglichkeit oder Brennstoffzellen zur On-Board-Energieerzeugung sowie Kombinationen daraus. Die Aufzählung ist nicht abschließend. Die Antriebsarten stehen miteinander im Wettbewerb. Ausgeschlossen sind Fahrzeuge, die im Regelbetrieb mit Verbrennungsmotoren angetrieben werden.
Der Auftraggeber führt ein technikoffenes Vergabeverfahren durch, das heißt, er gibt die Antriebstechnik nicht vor, sondern will diese im Wettbewerb auswählen. In Betracht kommen beispielsweise oberleitungsunabhängige elektrische Triebzüge mit Batteriespeichern mit externer Lademöglichkeit oder Brennstoffzellen zur On-Board-Energieerzeugung sowie Kombinationen daraus. Die Aufzählung ist nicht abschließend. Die Antriebsarten stehen miteinander im Wettbewerb. Ausgeschlossen sind Fahrzeuge, die im Regelbetrieb mit Verbrennungsmotoren angetrieben werden.
Der Auftraggeber wird eine umweltfreundliche, sichere und wirtschaftliche Antriebstechnik auswählen, mit der eine Betriebsaufnahme im Dezember 2021 möglich ist.
Der Auftraggeber beschafft die Triebzüge im Rahmen des sog. NETZ-Ortenau-Modells. Dieses zeichnet sich dadurch aus, dass der Auftragnehmer die Fahrzeuge nicht nur herstellt und liefert, sondern sie dauerhaft betriebsbereit zur Verfügung stellt. Der Auftragnehmer ist außerdem dauerhaft für die Energieversorgung der Triebzüge einschließlich Aufbau und Betrieb der dazu erforderlichen Infrastruktur verantwortlich und garantiert deren Energieverbrauch. Die Fahrzeuge werden einem Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) zur Durchführung des Betriebs beigestellt. Folgende Einzelheiten sind im Hinblick auf den Leistungsumfang zu beachten: Die Triebzüge sollen voraussichtlich mindestens den nachfolgend genannten Grundanforderungen genügen:
Der Auftraggeber beschafft die Triebzüge im Rahmen des sog. NETZ-Ortenau-Modells. Dieses zeichnet sich dadurch aus, dass der Auftragnehmer die Fahrzeuge nicht nur herstellt und liefert, sondern sie dauerhaft betriebsbereit zur Verfügung stellt. Der Auftragnehmer ist außerdem dauerhaft für die Energieversorgung der Triebzüge einschließlich Aufbau und Betrieb der dazu erforderlichen Infrastruktur verantwortlich und garantiert deren Energieverbrauch. Die Fahrzeuge werden einem Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) zur Durchführung des Betriebs beigestellt. Folgende Einzelheiten sind im Hinblick auf den Leistungsumfang zu beachten: Die Triebzüge sollen voraussichtlich mindestens den nachfolgend genannten Grundanforderungen genügen:
a) Höchstgeschwindigkeit von 140 km/h bis 160 km/h,
b) zugelassen für Einsatz in Frankreich (Frankreichtauglichkeit).
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Mit dem Teilnahmeantrag sollen die Bewerber möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied):
Formlose, unterschriebene Eigenerklärung, aus der hervorgeht, dass:
— keine Ausschlussgründe im Sinne des §§ 123, 124 GWB vorliegen bzw. erfolgreiche Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 125 GWB durchgeführt worden sind,
— keine Verfehlung im Sinne von § 5 Korruptionsbekämpfungsgesetz (KorruptionsbG) vorliegt,
— keine schweren oder wiederholten Verstöße gegen…
… im Interesse der Verkehrs- und Betriebssicherheit erlassene Vorschriften vorliegen,
… Vorschriften des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) bzw. vergleichbare eisenbahnrechtliche Vorschriften des Herkunftslandes des Herstellers oder der auf diesen Gesetzen beruhenden Rechtsverordnungen vorliegen.
Die Bildung von Bewerbergemeinschaften ist bis zur Abgabe des Teilnahmeantrages möglich. Die Abgabe von Angeboten durch Bietergemeinschaften ist nur bei gesamtschuldnerischer Haftung mit bevollmächtigtem Vertreter zulässig. Der Teilnahmeantrag einer Bewerbergemeinschaft muss von allen an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Unternehmen rechtsverbindlich unterschrieben sein. Fehlt die Unterschrift eines Mitgliedes, so liegt kein rechtsverbindlicher Teilnahmeantrag der Bewerbergemeinschaft vor. Kommt jedoch einem Mitglied aufgrund eines rechtsgültigen Gesellschaftsvertrages zum Zeitpunkt der Öffnung der Teilnahmeanträge Alleingeschäftsführerbefugnis zu, so genügt die Unterschrift dieses Mitglieds. Die Alleingeschäftsführerbefugnis ist in diesem Fall nachzuweisen.
Die Bildung von Bewerbergemeinschaften ist bis zur Abgabe des Teilnahmeantrages möglich. Die Abgabe von Angeboten durch Bietergemeinschaften ist nur bei gesamtschuldnerischer Haftung mit bevollmächtigtem Vertreter zulässig. Der Teilnahmeantrag einer Bewerbergemeinschaft muss von allen an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Unternehmen rechtsverbindlich unterschrieben sein. Fehlt die Unterschrift eines Mitgliedes, so liegt kein rechtsverbindlicher Teilnahmeantrag der Bewerbergemeinschaft vor. Kommt jedoch einem Mitglied aufgrund eines rechtsgültigen Gesellschaftsvertrages zum Zeitpunkt der Öffnung der Teilnahmeanträge Alleingeschäftsführerbefugnis zu, so genügt die Unterschrift dieses Mitglieds. Die Alleingeschäftsführerbefugnis ist in diesem Fall nachzuweisen.
Bei der Eignungsprüfung wird die Bewerbergemeinschaft als Ganzes beurteilt. Bewerbergemeinschaften müssen eine(n) einzige(n) Ansprechpartner(in) benennen.
Soweit mehrere Unternehmen im Rahmen der Vergabe miteinander kooperieren (z. B. über ein gemeinsames Tochterunternehmen oder im Rahmen einer Bewerbergemeinschaft), ist darzulegen, dass die Bewerbergemeinschaft als Ganzes sowie die Mitgliedschaft der einzelnen Unternehmen in der Bewerbergemeinschaft zulässig ist, insbesondere keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen wurde.
Soweit mehrere Unternehmen im Rahmen der Vergabe miteinander kooperieren (z. B. über ein gemeinsames Tochterunternehmen oder im Rahmen einer Bewerbergemeinschaft), ist darzulegen, dass die Bewerbergemeinschaft als Ganzes sowie die Mitgliedschaft der einzelnen Unternehmen in der Bewerbergemeinschaft zulässig ist, insbesondere keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen wurde.
Für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft ist zu begründen, inwiefern sein Entschluss zur Beteiligung an der Bewerbergemeinschaft eine im Rahmen zweckmäßigen und kaufmännisch vernünftigen Handelns liegende Entscheidung ist, z. B. weil das jeweilige Mitglied zur Zeit der Bildung der Bietergemeinschaft überhaupt nicht oder jedenfalls zu dieser Zeit nicht über die erforderliche Kapazität zur Durchführung des hier ausgeschriebenen Auftrags verfügt oder aus anderen Gründen erst die Zusammenarbeit der Bewerbergemeinschaft das jeweilige Mitglied in die Lage versetzt, ein erfolgversprechendes Angebot abzugeben.
Für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft ist zu begründen, inwiefern sein Entschluss zur Beteiligung an der Bewerbergemeinschaft eine im Rahmen zweckmäßigen und kaufmännisch vernünftigen Handelns liegende Entscheidung ist, z. B. weil das jeweilige Mitglied zur Zeit der Bildung der Bietergemeinschaft überhaupt nicht oder jedenfalls zu dieser Zeit nicht über die erforderliche Kapazität zur Durchführung des hier ausgeschriebenen Auftrags verfügt oder aus anderen Gründen erst die Zusammenarbeit der Bewerbergemeinschaft das jeweilige Mitglied in die Lage versetzt, ein erfolgversprechendes Angebot abzugeben.
Bei Bewerbern, die allein und gleichzeitig als Teil einer Bewerbergemeinschaft am Teilnahmewettbewerb teilnehmen, wird von der Rechtsprechung eine Vermutung dafür angenommen, dass ein Verstoß gegen den Geheimwettbewerb und eine vergaberechtlich unzulässig Wettbewerbsbeschränkung vorliegt. Dies gilt auch für den Fall, dass ein Bewerber sich gleichzeitig an mehreren Bewerbergemeinschaften beteiligt. Wenn der Bewerber an mehreren Teilnahmeanträgen beteiligt ist, selbst oder in Bewerbergemeinschaft, dann muss erden Verstoß gegen den Geheimwettbewerb und eine vergaberechtlich unzulässige Wettbewerbsbeschränkung durch Vorlage geeigneter und nachvollziehbarer Nachweise widerlegen. Als Nachweise genügen beispielsweise Eigenerklärungen zu Chinese Walls. Der Auftraggeber wird anhand der vom Bewerber selbst oder in Bewerbergemeinschaft vorgelegten Nachweise prüfen, ob der Geheimwettbewerb tatsächlich nicht gestört ist. Gelingt dem Bewerber selbst oder in Bewerbergemeinschaft die Widerlegung der Vermutung durch Vorlage der Nachweise nicht, wird der Bewerber vom Teilnahmewettbewerb ausgeschlossen.
Bei Bewerbern, die allein und gleichzeitig als Teil einer Bewerbergemeinschaft am Teilnahmewettbewerb teilnehmen, wird von der Rechtsprechung eine Vermutung dafür angenommen, dass ein Verstoß gegen den Geheimwettbewerb und eine vergaberechtlich unzulässig Wettbewerbsbeschränkung vorliegt. Dies gilt auch für den Fall, dass ein Bewerber sich gleichzeitig an mehreren Bewerbergemeinschaften beteiligt. Wenn der Bewerber an mehreren Teilnahmeanträgen beteiligt ist, selbst oder in Bewerbergemeinschaft, dann muss erden Verstoß gegen den Geheimwettbewerb und eine vergaberechtlich unzulässige Wettbewerbsbeschränkung durch Vorlage geeigneter und nachvollziehbarer Nachweise widerlegen. Als Nachweise genügen beispielsweise Eigenerklärungen zu Chinese Walls. Der Auftraggeber wird anhand der vom Bewerber selbst oder in Bewerbergemeinschaft vorgelegten Nachweise prüfen, ob der Geheimwettbewerb tatsächlich nicht gestört ist. Gelingt dem Bewerber selbst oder in Bewerbergemeinschaft die Widerlegung der Vermutung durch Vorlage der Nachweise nicht, wird der Bewerber vom Teilnahmewettbewerb ausgeschlossen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Mit dem Teilnahmeantrag sollen die Bewerber möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied):
a) Angabe der Gesamtumsätze der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, möglichst durch Jahresabschlüsse und Prüfberichte belegt, sowie die Angabe der Umsätze der letzten 3 Geschäftsjahre mit Leistungen, die mit dem vorliegenden Auftragsgegenstand vergleichbar sind (integrierte, über den Lebenszyklus möglichst wirtschaftliche Herstellung und Lieferung von Schienenfahrzeuge einschließlich Instandhaltung und langfristige Sicherstellung der Verfügbarkeit);
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
a) Angabe der Gesamtumsätze der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, möglichst durch Jahresabschlüsse und Prüfberichte belegt, sowie die Angabe der Umsätze der letzten 3 Geschäftsjahre mit Leistungen, die mit dem vorliegenden Auftragsgegenstand vergleichbar sind (integrierte, über den Lebenszyklus möglichst wirtschaftliche Herstellung und Lieferung von Schienenfahrzeuge einschließlich Instandhaltung und langfristige Sicherstellung der Verfügbarkeit);
b) Kopie des aktuellen Jahresabschlusses.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Mit dem Teilnahmeantrag sollen die Bewerber möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bewerbergemeinschaften von nur einem Mitglied):
a) Vorlage von Referenzen über die integrierte, über den Lebenszyklus möglichst wirtschaftliche Herstellung und Lieferung von Schienenfahrzeugen einschließlich Instandhaltung und langfristige Sicherstellung der Verfügbarkeit (Anzahl und Art) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, einschließlich der Angabe eines Ansprechpartners bei dem jeweiligen Auftraggeber der als Referenz genannten Aufträge. Die vorzulegenden Referenzen müssen erkennen lassen, dass das Unternehmen für die Erbringung der vorliegend zu vergebenden Leistung in Hinblick auf Art und Auftragsvolumen geeignet ist;
a) Vorlage von Referenzen über die integrierte, über den Lebenszyklus möglichst wirtschaftliche Herstellung und Lieferung von Schienenfahrzeugen einschließlich Instandhaltung und langfristige Sicherstellung der Verfügbarkeit (Anzahl und Art) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, einschließlich der Angabe eines Ansprechpartners bei dem jeweiligen Auftraggeber der als Referenz genannten Aufträge. Die vorzulegenden Referenzen müssen erkennen lassen, dass das Unternehmen für die Erbringung der vorliegend zu vergebenden Leistung in Hinblick auf Art und Auftragsvolumen geeignet ist;
b) Vorlage eines allgemeinen konzeptionellen Grundansatzes im Umfang von maximal 20 Seiten, aus dem sich nachvollziehbar und plausibel ergibt, dass der Bewerber in der Lage ist, bis zur geplanten Betriebsaufnahme im Dezember 2021 den anzubietenden Triebzug bis zur Serienreife zu entwickeln, herzustellen, zuzulassen und mit einem angemessenen zeitlichen Vorlauf in ausreichender Anzahl auszuliefern;
b) Vorlage eines allgemeinen konzeptionellen Grundansatzes im Umfang von maximal 20 Seiten, aus dem sich nachvollziehbar und plausibel ergibt, dass der Bewerber in der Lage ist, bis zur geplanten Betriebsaufnahme im Dezember 2021 den anzubietenden Triebzug bis zur Serienreife zu entwickeln, herzustellen, zuzulassen und mit einem angemessenen zeitlichen Vorlauf in ausreichender Anzahl auszuliefern;
c) Vorlage eines allgemeinen konzeptionellen Grundansatzes im Umfang von maximal 20 Seiten, aus dem sich nachvollziehbar und plausibel ergibt, wie die Energieversorgung des Triebzuges während des Betriebes über 24 Jahre gewährleistet werden soll;
d) Vorlage eines allgemeinen konzeptionellen Grundansatzes im Umfang von maximal 20 Seiten zur Projektorganisation sowie zur Herangehensweise bei der Planung, Durchführung und Steuerung von vergleichbaren komplexen Aufgabenstellungen zur integrierten, über den Lebenszyklus möglichst wirtschaftlichen Herstellung und Lieferung von vergleichbaren Schienenfahrzeugen einschließlich Instandhaltung und Sicherstellung der Verfügbarkeit über 24 Jahre;
d) Vorlage eines allgemeinen konzeptionellen Grundansatzes im Umfang von maximal 20 Seiten zur Projektorganisation sowie zur Herangehensweise bei der Planung, Durchführung und Steuerung von vergleichbaren komplexen Aufgabenstellungen zur integrierten, über den Lebenszyklus möglichst wirtschaftlichen Herstellung und Lieferung von vergleichbaren Schienenfahrzeugen einschließlich Instandhaltung und Sicherstellung der Verfügbarkeit über 24 Jahre;
e) Der Bewerber legt eine Eigenerklärung vor, mit der er bestätigt, dass er über ein gültiges Zertifikat betreffend die erfolgreiche Implementierung eines Qualitätsmanagementsystems verfügt, welches die Konstruktion und die Fertigung von Schienenfahrzeugen umfasst und entweder den Anforderungen der ISO 9001:2008 oder des IRIS Rev. 02.1 entspricht.
e) Der Bewerber legt eine Eigenerklärung vor, mit der er bestätigt, dass er über ein gültiges Zertifikat betreffend die erfolgreiche Implementierung eines Qualitätsmanagementsystems verfügt, welches die Konstruktion und die Fertigung von Schienenfahrzeugen umfasst und entweder den Anforderungen der ISO 9001:2008 oder des IRIS Rev. 02.1 entspricht.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, haben bei Angebotsabgabe für die geforderten Dienstleistungen die erforderlichen Verpflichtungserklärungen gemäß § 3 Abs. 1 bis 3 oder § 4 Abs. 1 Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden Württemberg (LTMG BW) abzugeben. Bieter müssen sich gemäß § 6 Abs. 2 LTMG BW außerdem verpflichten, die Erfüllung der Verpflichtungen nach den §§ 3 und 4 durch die Nachunternehmen sicherzustellen und dem öffentlichen Auftraggeber Tariftreue- und Mindestentgelterklärungen der Nachunternehmen vorzulegen. Auf § 5 Abs. 4 LTMG BW wird hingewiesen.
Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, haben bei Angebotsabgabe für die geforderten Dienstleistungen die erforderlichen Verpflichtungserklärungen gemäß § 3 Abs. 1 bis 3 oder § 4 Abs. 1 Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden Württemberg (LTMG BW) abzugeben. Bieter müssen sich gemäß § 6 Abs. 2 LTMG BW außerdem verpflichten, die Erfüllung der Verpflichtungen nach den §§ 3 und 4 durch die Nachunternehmen sicherzustellen und dem öffentlichen Auftraggeber Tariftreue- und Mindestentgelterklärungen der Nachunternehmen vorzulegen. Auf § 5 Abs. 4 LTMG BW wird hingewiesen.
Verfahren
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 8
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
1. Die Teilnahmeanträge sind bei der unter I.3) genannten Stelle in einem verschlossenen Umschlageinzureichen. Sie sind wie folgt zu kennzeichnen: „Teilnahmeantrag Netz 8, Ortenau-Fahrzeuge, 28.2.2017,12:00 Uhr – nicht öffnen.“ Bieter werden gebeten, im Teilnahmeantrag einen Ansprechpartner mit Namen, Adresse, E-Mail, Telefon- und Faxnummer zu benennen. Neben dem Original sind drei Kopien des Teilnahmeantrages sowie eine CD-ROM/DVD mit dem Teilnahmeantrag in elektronischer Form einzureichen.
1. Die Teilnahmeanträge sind bei der unter I.3) genannten Stelle in einem verschlossenen Umschlageinzureichen. Sie sind wie folgt zu kennzeichnen: „Teilnahmeantrag Netz 8, Ortenau-Fahrzeuge, 28.2.2017,12:00 Uhr – nicht öffnen.“ Bieter werden gebeten, im Teilnahmeantrag einen Ansprechpartner mit Namen, Adresse, E-Mail, Telefon- und Faxnummer zu benennen. Neben dem Original sind drei Kopien des Teilnahmeantrages sowie eine CD-ROM/DVD mit dem Teilnahmeantrag in elektronischer Form einzureichen.
2. Im Rahmen des Verhandlungsverfahrens ist zunächst eine indikative Angebotsphase vorgesehen, die mit der Veröffentlichung vorläufiger Angebotsunterlagen durch den Auftraggeber beginnt und mit der Abgabe erster indikativer Angebote durch die Bieter endet. In dieser Phase besteht für die Bieter die Möglichkeit, die Vergabeunterlagen durch die Abgabe von Optimierungsvorschlägen mitzugestalten. Diese Mitgestaltung soll in erster Linie einer Verbesserung der Wirtschaftlichkeit und Verbesserung der Angebotsqualität dienen. Die Verhandlungen zwischen Auftraggeber und den Bietern werden auf Basis der vorläufigen Vergabeunterlagen, der indikativen Angebote sowie der eingegangenen Optimierungsvorschläge geführt. Im Anschluss daran wird der Auftraggeber die Vergabeunterlagen konkretisieren und die Bieter auffordern, auf Basis dieser Unterlagen rechtsverbindliche Angebote abzugeben. Der Auftraggeber beabsichtigt die indikative Phase und die Verhandlungsphase im 2. Quartal 2017 abzuschließen. Der Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot soll im Januar 2018 erfolgen.
2. Im Rahmen des Verhandlungsverfahrens ist zunächst eine indikative Angebotsphase vorgesehen, die mit der Veröffentlichung vorläufiger Angebotsunterlagen durch den Auftraggeber beginnt und mit der Abgabe erster indikativer Angebote durch die Bieter endet. In dieser Phase besteht für die Bieter die Möglichkeit, die Vergabeunterlagen durch die Abgabe von Optimierungsvorschlägen mitzugestalten. Diese Mitgestaltung soll in erster Linie einer Verbesserung der Wirtschaftlichkeit und Verbesserung der Angebotsqualität dienen. Die Verhandlungen zwischen Auftraggeber und den Bietern werden auf Basis der vorläufigen Vergabeunterlagen, der indikativen Angebote sowie der eingegangenen Optimierungsvorschläge geführt. Im Anschluss daran wird der Auftraggeber die Vergabeunterlagen konkretisieren und die Bieter auffordern, auf Basis dieser Unterlagen rechtsverbindliche Angebote abzugeben. Der Auftraggeber beabsichtigt die indikative Phase und die Verhandlungsphase im 2. Quartal 2017 abzuschließen. Der Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot soll im Januar 2018 erfolgen.
3. Beabsichtigt ein Bieter bereits bei Angebotsabgabe, für wesentliche Hauptleistungen Drittunternehmen (z. B. Nachunternehmer, verbundene Unternehmen oder sonstige Dritte) vorzusehen, so ist das Drittunternehmen im Angebot zu benennen und Art und Umfang der für den Dritten vorgesehenen Leistungen zu bezeichnen. Auf Verlangen des Auftraggebers sind für die Drittunternehmen die in der Vergabebekanntmachung geforderten Nachweise, Erklärungen und Angaben einzureichen. Der Auftraggeber kann dieses Verlangen auf bestimmte Nachweise, Erklärungen und Angaben sowie auf einzelne Drittunternehmen beschränken.
3. Beabsichtigt ein Bieter bereits bei Angebotsabgabe, für wesentliche Hauptleistungen Drittunternehmen (z. B. Nachunternehmer, verbundene Unternehmen oder sonstige Dritte) vorzusehen, so ist das Drittunternehmen im Angebot zu benennen und Art und Umfang der für den Dritten vorgesehenen Leistungen zu bezeichnen. Auf Verlangen des Auftraggebers sind für die Drittunternehmen die in der Vergabebekanntmachung geforderten Nachweise, Erklärungen und Angaben einzureichen. Der Auftraggeber kann dieses Verlangen auf bestimmte Nachweise, Erklärungen und Angaben sowie auf einzelne Drittunternehmen beschränken.
4. Der Auftraggeber behält sich vor, das Verfahren aufzuheben, wenn die Hersteller die volle Übernahme der Verantwortung für die Zulassung und Verfügbarkeit der Fahrzeuge, bezogen auf ihren gesamten Lebenszyklus und auf die Energieversorgung zu vertraglich vereinbarten Preisen, nicht mittragen.
4. Der Auftraggeber behält sich vor, das Verfahren aufzuheben, wenn die Hersteller die volle Übernahme der Verantwortung für die Zulassung und Verfügbarkeit der Fahrzeuge, bezogen auf ihren gesamten Lebenszyklus und auf die Energieversorgung zu vertraglich vereinbarten Preisen, nicht mittragen.
5. Der Auftraggeber hat einen Aufhebungswert bestimmt. Der Aufhebungswert beruht auf einer Leistungserbringung mit Dieseltriebzügen. Denn die Beschaffung ist für den Auftraggeber nur dann wirtschaftlich sinnvoll, wenn die Leistung bei gesamtwirtschaftlicher Betrachtung mit einem herkömmlichen Dieseltriebzug nicht günstiger erbracht werden kann. Der Auftraggeber behält sich vor, das Verfahren aufzuheben, wenn keines der wertbaren Angebote einen Preis ausweist, der den Aufhebungswertunterschreitet.
5. Der Auftraggeber hat einen Aufhebungswert bestimmt. Der Aufhebungswert beruht auf einer Leistungserbringung mit Dieseltriebzügen. Denn die Beschaffung ist für den Auftraggeber nur dann wirtschaftlich sinnvoll, wenn die Leistung bei gesamtwirtschaftlicher Betrachtung mit einem herkömmlichen Dieseltriebzug nicht günstiger erbracht werden kann. Der Auftraggeber behält sich vor, das Verfahren aufzuheben, wenn keines der wertbaren Angebote einen Preis ausweist, der den Aufhebungswertunterschreitet.
6. Der Auftraggeber wird den Vorgaben in § 41 VgV dadurch nachkommen, dass er auf der in Ziffer I.3) genannten Website den gegenwärtig vorhandenen Teil der Vergabeunterlagen zur Verfügung stellt. Da der Auftraggeber wegen nicht abschließend beschreibbarer Leistung ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb durchführt, erfüllt dies die Anforderungen des § 41 VgV. Ziel des Verhandlungsverfahrens ist, die konkreten Anforderungen an die Leistung mit den Bietern gemeinsam im Rahmen eines dynamischen Prozesses zu konkretisieren. Zum jetzigen Zeitpunkt stehen deshalb zahlreiche Unterlagen noch nicht fest.
6. Der Auftraggeber wird den Vorgaben in § 41 VgV dadurch nachkommen, dass er auf der in Ziffer I.3) genannten Website den gegenwärtig vorhandenen Teil der Vergabeunterlagen zur Verfügung stellt. Da der Auftraggeber wegen nicht abschließend beschreibbarer Leistung ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb durchführt, erfüllt dies die Anforderungen des § 41 VgV. Ziel des Verhandlungsverfahrens ist, die konkreten Anforderungen an die Leistung mit den Bietern gemeinsam im Rahmen eines dynamischen Prozesses zu konkretisieren. Zum jetzigen Zeitpunkt stehen deshalb zahlreiche Unterlagen noch nicht fest.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Karl-Friedrich-Straße 17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Das Verfahren für Verstöße gegen diese Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 160 ff. des Gesetzesgegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Vergabeverstöße sind nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB vor Einreichen des Nachprüfungsantrags innerhalb von 10 Kalendertagen nachdem der Bieter den Verstoß erkannt hat, beim Auftraggeber zu rügen. Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der Teilnahmefrist nach Ziffer IV.2.2) bei dem Auftraggeber zu rügen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Das Verfahren für Verstöße gegen diese Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 160 ff. des Gesetzesgegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Vergabeverstöße sind nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB vor Einreichen des Nachprüfungsantrags innerhalb von 10 Kalendertagen nachdem der Bieter den Verstoß erkannt hat, beim Auftraggeber zu rügen. Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der Teilnahmefrist nach Ziffer IV.2.2) bei dem Auftraggeber zu rügen.
Quelle: OJS 2017/S 020-033649 (2017-01-26)
Ergänzende Angaben (2017-07-28) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben