Interessenaufruf zur Vergabe von Lizenzen für den Vertrieb von E-Tickets im ÖPNV
Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH
Der Online-Vertrieb im ÖPNV ist im Kommen. Immer mehr Tickets werden über Smartphones, Online-Shops und Chipkarten verkauft. In zehn Jahren wird der Online-Vertrieb die tragende Säule im ÖPNV darstellen. Das hat für die Branche viele Vorteile: Die Zugangsbarrieren beim Erwerb von Tickets können abgebaut, die Schnittstelle zum Kunden optimiert, CRM und Yieldmanagement ermöglicht und längerfristig teure konventionelle Vertriebskanäle, wie z. B. Fahrkartenautomaten, reduziert werden. Hierdurch sollen Nachfrage- und Umsatzsteigerungen sowie Kostensenkungen erzielt werden.
DeadlineDie Frist für den Eingang der Angebote war 2017-02-15. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-01-10.
Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2017-01-10 | Auftragsbekanntmachung |
Auftragsbekanntmachung (2017-01-10)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Tickets
Kurze Beschreibung:
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Tickets 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Baden-Württemberg 🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH
Postanschrift: Wilhelmsplatz 11
Postleitzahl: 70182
Postort: Stuttgart
Kontakt
Internetadresse: https://www.nvbw.de 🌏
E-Mail: balser@nvbw.de 📧
URL der Dokumente: https://vm.baden-wuerttemberg.de/de/service/ausschreibungen-vergabe-wettbewerbe/ 🌏
Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-01-10 📅
Einreichungsfrist: 2017-02-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-01-11 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 007-010193
ABl. S-Ausgabe: 7
Zusätzliche Informationen
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Dauer: 2 Monate
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Datum der Angebotseröffnung: 2017-02-15 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:01
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Kompetenzcentrum Baden-Württemberg-Tarif
Dokumente URL: https://vm.baden-wuerttemberg.de/de/service/ausschreibungen-vergabe-wettbewerbe/ 🌏
Referenz
Zusätzliche Informationen
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH
Postanschrift: Wilhelmsplatz 11
Postort: Stuttgart
Postleitzahl: 70182
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Quelle: OJS 2017/S 007-010193 (2017-01-10)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Tickets
Kurze Beschreibung:
Der Online-Vertrieb im ÖPNV ist im Kommen. Immer mehr Tickets werden über Smartphones, Online-Shops und Chipkarten verkauft. In zehn Jahren wird der Online-Vertrieb die tragende Säule im ÖPNV darstellen. Das hat für die Branche viele Vorteile: Die Zugangsbarrieren beim Erwerb von Tickets können abgebaut, die Schnittstelle zum Kunden optimiert, CRM und Yieldmanagement ermöglicht und längerfristig teure konventionelle Vertriebskanäle, wie z. B. Fahrkartenautomaten, reduziert werden. Hierdurch sollen Nachfrage- und Umsatzsteigerungen sowie Kostensenkungen erzielt werden.
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Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Tickets 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Baden-Württemberg 🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH
Postanschrift: Wilhelmsplatz 11
Postleitzahl: 70182
Postort: Stuttgart
Kontakt
Internetadresse: https://www.nvbw.de 🌏
E-Mail: balser@nvbw.de 📧
URL der Dokumente: https://vm.baden-wuerttemberg.de/de/service/ausschreibungen-vergabe-wettbewerbe/ 🌏
Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-01-10 📅
Einreichungsfrist: 2017-02-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-01-11 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 007-010193
ABl. S-Ausgabe: 7
Zusätzliche Informationen
Das Interessenbekundungsverfahren ist kein Vergabeverfahren. Die Bestimmungen des GWB, der VgV, der SektVO sowie der KonzVgV finden keine Anwendung. Die vorliegende Bekanntmachung betrifft insofern – wie oben ausgeführt – ein Interessenbekundungsverfahren, kein auf einen Auftrag, Zuschlag oder Vertragsschluss ausgerichtetes Vergabeverfahren. Rechtsschutz von den Vergabekammern ist nicht eröffnet.
Es sind im vorliegenden Verfahren zunächst Interessenbekundungen innerhalb der gesetzten Frist per Post oder direkt bei dem Auftraggeber schriftlich oder in Textform per E-Mail an die unter I.1) genannte Stelle einzureichen, denen die geforderten Erklärungen und Nachweise zur Eignung beizufügen sind. Bezogen auf das Interessenbekundungsverfahren erfolgt keine Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer innerhalb des Kreises der geeigneten Bewerber. Im Falle der Durchführung des künftigen Lizenzierungsverfahrens ist eine solche Beschränkung vorbehalten und entsprechende Kriterien werden bekannt gemacht werden. Eine Verringerung der Zahl der Teilnehmer des Interessenbekundungsverfahrens ist vorbehalten. Ob davon Gebrauch gemacht wird, hängt vom weiteren Verfahrensverlauf ab. Grundlage für eine solche Verringerung wäre die Qualität der Interessenbekundungen im Hinblick darauf, in welchem Maße die vorgeschlagenen Lösungen im Verhältnis zu den Interessenbekundungen anderer Teilnehmer technisch und wirtschaftlich umsetzbar erscheint. Auch behält sich der Auftraggeber vor, Gespräche mit anderen Interessenten zu führen bzw. diese zum Interessenbekundungsverfahren einzuladen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
A. Gegenstand des Interessenbekundungsverfahrens:
Die vorliegende Bekanntmachung betrifft ein unverbindliches Interessenbekundungsverfahren des Kompetenzcentrums Baden-Württemberg-Tarif bei der NVBW für die künftige Vergabe von Lizenzen für den Vertrieb von E-Tickets im ÖPNV. Der Lizenzgeber gestattet dem Lizenznehmer, elektronische Tickets für den Baden-Württemberg-Tarif [„e-Ticket BWT“] zu vertreiben.
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Durch die Lizenzvergabe an innovative Vertriebsdienstleister sollen positive Nachfrage- und Umsatzeffekte erreicht werden. Unmittelbares Ziel dieses Interessenbekundungsverfahrens ist noch nicht die Erteilung einer entsprechenden Lizenz, sondern die frühzeitige Beteiligung potenzieller Lizenznehmer an der finalen Ausgestaltung der Lizenzen und des Lizenzierungsverfahrens. Durch den Dialog mit den Interessenten können die Anforderungen des zukünftigen Lizenzgebers ggf. modifiziert werden.
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B. Ablauf des Interessenbekundungsverfahrens:
Mit dieser Bekanntmachung werden geeignete Vertriebsdienstleister aufgefordert, unverbindlich Ihr Interesse an dem Lizenzierungsverfahren für E-Tickets des Baden-Württemberg-Tarifs zu bekunden. Sie gehen damit noch keine Verpflichtung zu einer späteren Teilnahme am Verfahren ein. Den Interessenten soll vielmehr die Möglichkeit eingeräumt werden, sich aus erster Hand das geplante Lizenzierungsverfahren und die Eckpunkte des Lizenzierungsvertrages erläutern zu lassen und Anregungen zur konkreten Ausgestaltung der Lizenzbedingungen einzubringen. Nach Abgabe ihrer Interessenbekundung bis spätestens 15.2.2016 wird anhand der Auswahlkriterien geprüft, ob sich der Dienstleister grundsätzlich als zukünftiger Lizenznehmer eignet. Wenn dies der Fall ist, erhält er die Bestätigung, dass er sich für das Interessenbekundungsverfahren qualifiziert hat. Im Anschluss findet ein oder mehrere Round-Table-Gespräche mit allen Interessenten statt. Darüber hinaus bleibt der NVBW vorbehalten, ggf. weitere bilaterale Gespräche anzubieten. Die Gespräche beginnen frühestens am 20.2.2017 und enden spätestens am 31.3.2017. Damit ist das Interessenbekundungsverfahren abgeschlossen.
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Das weitere Vorgehen ist dann wie folgt geplant: Mit den Erkenntnissen aus den geführten Gesprächen arbeitet das Kompetenzcentrum Baden-Württemberg-Tarif bei der NVBW die Lizenzverträge final aus und bereitet den Aufruf zur Abgabe von Lizenzanträgen vor. Der Aufruf wird voraussichtlich zur Jahreshälfte 2017 veröffentlicht. Das Ziel ist es, im ersten Quartal 2018 die Verträge mit den Lizenznehmern zu schließen und spätestens zum Ende des dritten Quartals 2018 nach Abnahme der technischen Systeme die endgültigen Lizenzen zu erteilen. Die Betriebsaufnahme soll zum Fahrplanwechsel am 9.12.2018 erfolgen. Wenn die Betriebsaufnahme nicht bis zum 31.3.2019 erfolgt, erlischt die Lizenz.
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Bitte beachten Sie: Lizenzgeber soll die zu gründende Baden-Württemberg-Tarif-Gesellschaft mbH sein. Aufgrund der zeitlichen Rahmenbedingungen wird es aller Voraussicht nach erforderlich sein, dass ein entsprechender Lizenzvertrag zunächst mit der NVBW geschlossen wird, der aber unmittelbar nach Gründung der Baden-Württemberg-Tarifgesellschaft mbH auf diese übergeleitet wird. Anstelle der NVBW übernimmt die Baden-Württemberg-Tarifgesellschaft mbH insofern den Vertrag und tritt damit in alle Rechte und Pflichten der Übertragenden (NVBW) aus diesem Vertrag ein.
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Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
PL1: Unternehmensprofil: Angaben zu Firma, Sitz, Gegenstand und Geschäftsleitung des Unternehmens sowie Tätigkeitsfeldern, auf Anforderung auch Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister, soweit eine solche vorgeschrieben ist. (mittels eigenerstelltem Dokument).
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PL2: Eigenerklärung, dass über das Vermögen des Unternehmens nicht das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist. Kann diese Erklärung nicht wahrheitsgemäß abgegeben werden, so ist hilfsweise mit der Bewerbung zu erklären, welcher Umstand dem entgegensteht und aus welchen Gründen dieser die Zuverlässigkeit und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Unternehmens nicht infrage stellt, dafür sind unaufgefordert prüffähige detaillierte Nachweise so vorzulegen, dass der Auftraggeber ohne weitere Anhörung feststellen kann, ob trotz des Umstands die Eignung des Unternehmens gegeben ist. (mittels Anlage 1 und/oder eigenerstelltem Dokument).
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PL3: Eigenerklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet. (mittels Anlage 1 und/oder eigenerstelltem Dokument).
PL4: Eigenerklärung, dass weder der Unternehmer noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wegen einer der in § 123 Abs. 1 GWB genannten Straftaten rechtskräftig verurteilt ist. (mittels Anlage 1 und/oder eigenerstelltem Dokument).
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PL5: Eigenerklärung, dass weder der Unternehmer, noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, eine schwere Verfehlung begangen hat, welche seine Zuverlässigkeit infrage stellt. (mittels Anlage 1 und/oder eigenerstelltem Dokument).
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PL6: Eigenerklärung, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat, auf gesonderte Anforderung entsprechende Nachweise (mittels Anlage 1 und/oder eigenerstelltem Dokument).
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PL7: Auf gesonderte Anforderung: Auszug aus dem Bundeszentralregister oder gleichwertige Urkunde einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslands betreffend das Unternehmen oder (bei juristischen Personen) seine nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigten.
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PL8: Verpflichtungserklärung zur Tariftreue- und Mindestentlohnung für Bau- und Dienstleistungen nach den Vorgaben des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz – LTMG) (mittels Anlage 4).
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WL1: Eigenerklärung zum Bestehen einer Haftpflichtversicherungsdeckung und ihrer Höhe, auf Anforderung Versicherungsnachweis. (mittels eigenerstelltem Dokument)
WL2: Eigenerklärung zum Umfang der Tätigkeit (möglichst, jedenfalls auf Anfor-derung Umsatzangaben) des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der (künftigen) Lizenzvergabe ist. (mittels Anlage 1 und/oder eigenerstelltem Do-kument).
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TL1: Beschreibung des Produktes für den Vertrieb von E-Tickets mit den zentralen Leistungsmerkmalen und Innovationsansätzen (mittels eigenerstelltem Dokument).
TL2: Referenzen: Liste und kurze Beschreibung von in den letzten 3 Jahren er-brachten Leistungen im Bereich Online- und Mobile-Vertrieb von ÖPNV-Tickets oder anderer vergleichbarer Dienstleistungen, möglichst mit Angaben zur Größe des jeweiligen Verkehrsgebiets sowie Art der Technik und Realisierungsmodell. (mittels Anlage 3 und/oder eigenerstelltem Dokument).
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TL3: Referenzen zu Projekten, bei denen das Unternehmen Endkundenakquise betrieben hat (können mit unter TL3 genannten Projekten identisch/teilidentisch sein). (mittels Anlage 3 und/oder eigenerstelltem Dokument).
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Datum der Angebotseröffnung: 2017-02-15 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:01
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Kompetenzcentrum Baden-Württemberg-Tarif
Dokumente URL: https://vm.baden-wuerttemberg.de/de/service/ausschreibungen-vergabe-wettbewerbe/ 🌏
Referenz
Zusätzliche Informationen
Das Interessenbekundungsverfahren ist kein Vergabeverfahren. Die Bestimmungen des GWB, der VgV, der SektVO sowie der KonzVgV finden keine Anwendung. Die vorliegende Bekanntmachung betrifft insofern – wie oben ausgeführt – ein Interessenbekundungsverfahren, kein auf einen Auftrag, Zuschlag oder Vertragsschluss ausgerichtetes Vergabeverfahren. Rechtsschutz von den Vergabekammern ist nicht eröffnet.
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Es sind im vorliegenden Verfahren zunächst Interessenbekundungen innerhalb der gesetzten Frist per Post oder direkt bei dem Auftraggeber schriftlich oder in Textform per E-Mail an die unter I.1) genannte Stelle einzureichen, denen die geforderten Erklärungen und Nachweise zur Eignung beizufügen sind. Bezogen auf das Interessenbekundungsverfahren erfolgt keine Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer innerhalb des Kreises der geeigneten Bewerber. Im Falle der Durchführung des künftigen Lizenzierungsverfahrens ist eine solche Beschränkung vorbehalten und entsprechende Kriterien werden bekannt gemacht werden. Eine Verringerung der Zahl der Teilnehmer des Interessenbekundungsverfahrens ist vorbehalten. Ob davon Gebrauch gemacht wird, hängt vom weiteren Verfahrensverlauf ab. Grundlage für eine solche Verringerung wäre die Qualität der Interessenbekundungen im Hinblick darauf, in welchem Maße die vorgeschlagenen Lösungen im Verhältnis zu den Interessenbekundungen anderer Teilnehmer technisch und wirtschaftlich umsetzbar erscheint. Auch behält sich der Auftraggeber vor, Gespräche mit anderen Interessenten zu führen bzw. diese zum Interessenbekundungsverfahren einzuladen.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH
Postanschrift: Wilhelmsplatz 11
Postort: Stuttgart
Postleitzahl: 70182
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung oder den ergänzenden Unterlagen (siehe I.3)) erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in dieser Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung (Ziff. IV.2.2)) gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der dort genannten Angebotsfrist zu rügen. Sofern mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, ist die Rüge präkludiert.
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