Interessenbekundungsverfahren Baumaßnahme Neubau der Oberstdorf Therme mit Unterhalt und Betrieb am bestehenden Standort
Der Auftraggeber führt ein Interessenbekundungsverfahren durch, mit dem privaten Investoren die Möglichkeit gegeben werden soll, ihr Interesse an den erforderlichen Baumaßnahmen zum Neubau der Oberstdorf Therme am bestehenden Standort in der Ortsmitte von Oberstdorf sowie dem Unterhalt und Betrieb bis zum Ablauf von mindestens 25 Jahren nach Abschluss der Baumaßnahme mit Aufnahme des Betriebes zu bekunden.
Dieses Interessenbekundungsverfahren wird auf der Grundlage des § 7 Abs. 2 Bundeshaushaltsordnung (BHO), der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Bundeshaushaltsordnung (VV-BHO) und dem Rundschreiben des BMF vom 24.9.2012 zur Durchführung des Interessenbekundungsverfahrens nach § 7 Absatz 2 Satz 2 BHO (Az. 2012/0864353, II A 3 – H 1005/07/0002) durchgeführt.
Die Veröffentlichung dieser Projektbeschreibung enthält eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe einer Interessenbekundung. Bei diesem Interessenbekundungsverfahren handelt es sich nicht um eine vergaberechtliche Ausschreibung im Sinne des Vergaberechts (GWB, VOB/A EU, VgV oder KonzVgV) und um keine Vorinformation nach der RL 2014/24/EU oder der RL 2014/23 (vgl. § 12 EU VOB/A, § 38 Abs. 4 VgV, § 22 Abs. 1 KonzVGV) sondern lediglich um eine Markterkundung.
Durch dieses Interessenbekundungsverfahren werden weder die öffentliche Stelle noch die Interessenten zur Durchführung des Projekts berechtigt oder verpflichtet. Das Verfahren dient vielmehr der Vorbereitung der Entscheidung der öffentlichen Stelle über die Einleitung eines eventuellen Vergabeverfahrens.
Die im Rahmen dieses Interessenbekundungsverfahrens ausgetauschten Unterlagen sowie mündlichen Abstimmungen sind für alle Seiten unverbindlich. Aus der Teilnahme am Interessenbekundungsverfahrens lassen sich keine Verpflichtungen des Markts Oberstdorf herleiten und es können insofern auch keine Ansprüche gegen den Markt Oberstdorf geltend gemacht werden. Es entstehen insbesondere keine Ansprüche aus der Nichtberücksichtigung von Interessenbekundungen oder für den Fall, dass sich der Markt Oberstdorf gegen die Ausschreibung einer Konzession entscheidet.
Gegenstand dieses Interessenbekundungsverfahrens ist der Neubau der Oberstdorf Therme als multifunktionale, generationenübergreifende und barrierefreie Einrichtung mit Thermen-, Sauna-, Therapie-/SPA/Wellness-, Fitness- und Trainings- sowie Gastronomiebereichen auf dem bestehenden Grundstück nach Rückbau des Bestandsgebäudes.
Die Oberstdorf Therme soll für mindestens 25 Jahren unterhalten und betrieben werden. Der Betrieb soll ganzjährig erfolgen. Die notwendigen Revisionszeiten sind auf das mindestens beschränkte Maß für gesetzlich vorgeschriebene oder betrieblich notwendige Maß zu beschränken.
Ort der Leistung: Promenadenstr. 3, 87561 Oberstdorf (Fl.Nr. 1652, Gemarkung Oberstdorf).
Beginn der Baumaßnahmen: Ab dem 4. Quartal 2017.
Fertigstellung und Inbetriebnahme: spätestens 30.11.2020.
Betrieb und Unterhalt: Mindestens 25 Jahre nach Abschluss der Baumaßnahme und Eröffnung der Oberstdorf Therme.
Der Interessent soll für den Bau der Oberstdorf Therme primär keine Finanzierungsbeteiligung (Entgelt) erhalten, sondern soll sich über Entgelte aus dem Betrieb der Oberstdorf Therme (Eintritte, Erlöse aus Gastronomie, Therapie-/SPA-/Wellnessbereich sowie Fitness- und Trainingsbereich) refinanzieren. Hierzu soll er das ausschließliche Recht erhalten, die Oberstdorf Therme über den Zeitraum von mindestens 25 Jahren die Oberstdorf Therme zu betreiben.
Der Interessent wird für die Nutzung des Grundstückes des Auftraggebers eine noch zu verhandelnde, marktübliche Bruttomiete an den Auftraggeber als Grundstückseigentümer zu entrichten haben.
Im Falle einer Wirtschaftlichkeitslücke des Interessenten ist der Auftraggeber grundsätzlich bereit, einen Baukostenzuschuss zur Durchführung der Investition zu leisten. Für diesen Baukostenzuschuss kann der Auftraggeber für förderfähige Vorhabenbestandteile eine staatliche Förderung beantragen, die von folgenden Voraussetzungen abhängt.
— Der Investor/Betreiber muss im Einklang mit den einschlägigen vergaberechtlichen Vorschriften (KonzVgV bzw. VOB/A EU oder VgV) ausgeschrieben werden,
— der Markt Oberstdorf muss sich einen maßgeblichen Einfluss auf die Ausgestaltung und den Betrieb der Einrichtung einschließlich der Preisgestaltung der Eintrittspreise vorbehalten,
— die zweckentsprechende Verwendung der Zuwendung muss sichergestellt sein,
— die zweckentsprechende Nutzung der geförderten Maßnahme während der 25-jährigen Bindungsfrist muss dinglich gesichert werden,
— der Maßnahmenträger muss das Recht der zuständigen staatlichen und kommunalen Stellen zur Prüfung der Maßnahme anerkennen,
— und das geförderte Unternehmen darf kein Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne des Art. 1 Abs. 4 lit. c iVm Art. 2 Nr. 18 AGVO (VO[EU] 651/2014) sein.
Die Interessenbekundungserklärung hat auf dem vom Markt Oberstdorf bereitgestellten Formularen zu erfolgen. Diese können im Internet heruntergeladen werden unter
www.markt-oberstdorf.de/aktuell/ausschreibungen
Mit der Interessenbekundungserklärung haben die Interessenten die konkrete Art und Umsetzung der Aufgabenerfüllung und ein Finanzierungs- und Betriebskonzept, insbesondere im Hinblick auf die Investitions- und Betriebskosten über eine Laufzeit von 25 Jahren (unter Berücksichtigung des vom Interessenten zu entrichtenden Entgelts für die Grundstücksüberlassung), sowie die Höhe eines ggf. erforderlichen Baukostenzuschusses darzulegen, zu dem sie bereit und in der Lage wären, die Aufgaben zu erfüllen. Um die Vergleichbarkeit der Interessensbekundungserklärungen zu ermöglichen, soll das Finanzierungs- und Betriebskonzept auf 25 Jahre berechnet sein, auch wenn eine längere Laufzeit möglich ist.
Die Interessenten haben mit ihrer Interessenbekundungserklärung (Anlage 3) eine Eigenerklärung zur Eignung (Anlage 4) vollständig auszufüllen, rechtsverbindlich zu unterschreiben und per Post einzureichen. Mit der Eigenerklärung zur Eignung sind mindestens zwei vergleichbare Referenzprojekte zu benennen. Die Interessenbekundungserklärung hat auf den vom Markt Oberstdorf bereitgestellten Formularen in den Anlagen zu dieser Projektbeschreibung zu erfolgen. Die Angabe weiterer Referenzen über die geforderten drei Mindestreferenzen hinaus kann auf einer gesonderten Anlage erfolgen.
Der Auftraggeber wird das Finanzierungs- und Betriebskonzept mit einer alternativen Eigenerbringung der Leistung vergleichen. Ergibt der Vergleich, dass diese Aufgabe ebenso gut oder besser durch einen privaten Interessenten erbracht wird, wird der Auftraggeber darüber entscheiden, ob er ein Vergabeverfahren zur Ausschreibung dieser Leistungen einleitet.
Die näheren Einzelheiten können der Projektbeschreibung zum Interessenbekundungsverfahren Baumaßnahme Neubau der Oberstdorf Therme mit Unterhalt und Betrieb am bestehenden Standort entnommen werden, die unter
http://www.markt-oberstdorf.de/aktuell/ausschreibungen/ abgerufen werden kann.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-10-13.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-07-28.
Wer?
Wie?
Geschichte der Beschaffung
Datum |
Dokument |
2017-07-28
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Auftragsbekanntmachung
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