Interessenbekundungsverfahren mit anschließender Anhandgabe zur Veräußerung des Grundstückes der ehemaligen Grundschule Mitte in Frankfurt (Oder)/ Marktostseite Frankfurt (Oder)

Stadt Frankfurt (Oder), Dezernat II, Abt. Vergabe und Haushalt – Vergabestelle

Quartier Marktostseite – städtebauliche Entwicklung eines Hotelstandortes in einem neuen, innerstädtischen Quartier zwischen Rathaus, Markt und Oder.
Anlass der Ausschreibung/ Aufforderung dur Konzeptbewerbung.
Im zentralen Innenstadtbereich des Oberzentrums Frankfurt (Oder), unmittelbar neben dem Rathaus ist ein überwiegend ungenutztes, ca. 11 500 m² großes städtisches Grundstück – eine ehemalige Grundschule mit Schulhof und Turnhalle – städtebaulich zu entwickeln. Im Rahmen einer Neubebauung soll hier ein Hotel sowie ein weiteres, zentrumsrelevantes Nutzungsspektrum in zeitgemäßer Architektur angeboten werden. Die Stadt Frankfurt (Oder) beabsichtigt hierzu ein Anhandgabeverfahren durchzuführen.
Dieses Verfahren richtet sich an interessierte Unternehmen und Investoren, die einen Hotelstandort in einem neuen innerstädtischen Quartier zwischen Markt und Oder in Frankfurt (Oder) für den eigenen Bedarf entwickeln möchten. Neben einem Hotel sind für die angestrebte Gesamtentwicklung des Gebietes und eine attraktive Quartiersbebauung Angebote für die Unterbringung weiterer zentrumsrelevanter Nutzungen wie beispielsweise hochwertiges Wohnen, Verwaltungssitz (kommunale Verwaltung), Dienstleistungen, Büro, Gastronomie, etc. zu entwickeln und vorzusehen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-08-24. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-07-04.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-07-04 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2017-07-04)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Verkauf von Grundstücken
Menge oder Umfang:
Quartier Marktostseite – städtebauliche Entwicklung eines Hotelstandortes in einem neuen, innerstädtischen Quartier zwischen Rathaus, Markt und Oder.Fläche: ca. 11 500 m², Objektbeschreibung:Die kreisfreie Stadt Frankfurt (Oder) liegt ca. 80 km östlich der Bundeshauptstadt Berlin – und damit im Einflussbereich dieser Metropolenregion – direkt am deutsch-polnischen Grenzstrom, der Oder. Unmittelbar östlich der Oder grenzt die polnische Stadt Słubice an.Mit knapp 60 000 Einwohnern ist Frankfurt (Oder) die viertgrößte Stadt im Land Brandenburg. An der Ost-West-Verbindung BAB 12 und weiterführend an der Europastraße E 30 gelegen, befindet sich Frankfurt (Oder) an einer wichtigen europäischen Straßenachse im transnationalen Korridor. Die Bahnlinie von Paris über Berlin nach Warschau verläuft ebenfalls durch die Stadt.Das Gebiet um Rathaus und Marienkirche ist der historische Kern der Stadt. Hier wurde ab 1253 die Erweiterung der ursprünglichen Kaufmannssiedlung angelegt. Das konkret zu entwickelnde Areal erstreckt sich von der Carl-Philipp-Emanuel-Bach-Straße im Norden bis zur Bischofstraße im Süden und wird im Westen von der Großen Oderstraße sowie im Osten von der Faberstraße begrenzt. Es liegt im Sanierungsgebiet „Ehemalige Altstadt von Frankfurt (Oder)“ sowie im Stadtumbaugebiet „Zentrum“. Weiterhin befindet sich der westliche Bereich im zentralen Versorgungsbereich gemäß des beschlossenen Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes.Das Areal wird derzeit von dem ehemaligem Schulkomplex Bischofstraße 10, bestehend aus viergeschossigem Schulgebäude, Turnhalle und großen, teilweise versiegelten und teilweise als Grünfläche gestalteten Freianlagen dominiert. Nördlich der Bischofstraße bzw. südlich zum teilsanierten Schulgebäude befindet sich die öffentliche Grünfläche der Bischofspromenade, die eine alleeartige und gestalterisch aufwendige Verbindung zwischen Marktplatz mit Rathaus und Holzmarkt (im Bereich Oder) darstellt.Nutzungsstrukturell stehen diese Flächen in einem starken stadträumlichen Bezug zur sogenannten Magistrale – der Hauptgeschäftsstraße Frankfurts mit dem Oderturm und der Lenné-Passage–, dem Brunnenplatz, sowie dem Marktplatz mit Rathaus und der Oderpromenade. Im unmittelbaren Umfeld befinden sich die Marienkirche, das Bolfrashaus mit dem Hansesaal, die Kleist- Forschungs- und Gedenkstätte mit Museum, das Museum Viadrina und in etwas weiterer Nachbarschaft die Europa-Universität Viadrina. Gleichzeitig konzentrieren sich hier die bedeutsamsten historischen Gebäude Frankfurts.Bodendenkmalpflegerisch ist in Teilen mit Resten der historischen Bebauung zu rechnen, da der ursprüngliche Stadtgrundriss beim Wiederaufbau negiert wurde. Vorhandene Kellerreste sind eingetragenes Bodendenkmal.Der öffentliche Personennahverkehr (Tram, Stadt- und Regionalbus) ist in ca. 300 m zu erreichen.Die Entfernung zum Regional und Fernbahnhof beträgt 1,5 km.Weitere Angaben entnehmen Sie bitte unter: https://www.frankfurt-oder.de/Wirtschaft/Aktuelles/Aktuelle-Ausschreibungen-Bekanntmachungen.
Mehr anzeigen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Verkauf von Grundstücken 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Frankfurt (Oder), Dezernat II, Abt. Vergabe und Haushalt – Vergabestelle
Postanschrift: PF 1363 Hausanschrift: Goepelstraße 38, Vergabestelle Zimmer 1.313, 15234 Frankfurt (Oder)
Postleitzahl: 15203
Postort: Frankfurt (Oder)
Kontakt
Internetadresse: http://www.frankfurt-oder.de 🌏
E-Mail: vergabestelle@frankfurt-oder.de 📧
Telefon: +49 335-552-6040/6042/6041 📞
Fax: +49 335-552-6097 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-07-04 📅
Einreichungsfrist: 2017-08-24 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-07-06 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 127-259575
ABl. S-Ausgabe: 127
Zusätzliche Informationen
Verfahrensbeschreibung: Es handelt sich nicht um die Erteilung eines öffentlichen Auftrages zur Realisierung einer Bauleistung, Dienstleistung oder Lieferleistung i. S. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) oder der Vergabe- und Vertragsordnungen. Der angestrebte Verkauf des Grundstücks soll unter der Voraussetzung erfolgen, dass die eingereichte Konzeption zur Ausführung kommt. Die Stadt Frankfurt (Oder) beabsichtigt im Rahmen dieses Verfahrens zwei Interessenten (Erst- und Zweitplatzierter) für die Anhandgabe des Grundstücks auszuwählen. Alle fristgerecht in der Vergabestelle eingegangenen Angebote werden durch die Vergabekommission anhand der in der Bewertungsmatrix (einschließlich Anlagen) angegebenen Kriterien bewertet. Die Bewertungsmatrix wird unter https://www.frankfurt-oder.de/Wirtschaft/Aktuelles/Aktuelle-Ausschreibungen-Bekanntmachungen bereitgestellt. Nach Ablauf der Abgabefrist des Angebotes wird die Vergabekommission der Stadt Frankfurt (Oder) auf Basis der eingereichten Unterlagen und nach Durchführung eines Anhandgabe-Verhandlungsgespräches, 2 Angebote (erstplatzierter, obsiegender Bieter und zweitplatzierter, ggf. nachrückender Bieter) ermitteln, die den Gremien der Stadt Frankfurt (Oder) zur Beschlussfassung empfohlen werden. Mit Beschlussfassung ist der den Zuschlag erhaltende Bieter verpflichtet, das Projekt innerhalb des Anhandgabezeitraumes von einem Jahr (ab Datum der Beschlussfassung, voraussichtlich 12/2017) so weit zu konkretisieren, dass der Abschluss eines rechtswirksamen Grundstückskaufvertrages mit kurzfristig anschließendem Baubeginn möglich wird. Die nachfolgenden Fristen (ab Datum der Beschlussfassung, voraussichtlich ab 12/2017) sind zu beachten: — Zahlung des Anhandgabenentgeltes in Höhe von 1 % des Grundstückskaufpreises bis zum Ablauf von 20 Tagen, — Nachweis der verbindlichen Beauftragung eines Projektbetreuers und Architekten innerhalb max. 4 Wochen, — Nachweis des Einreichens eines vollständigen und prüffähigen Bauantrages innerhalb eines Jahres, — Abschluss eines rechtswirksamen Grundstückskaufvertrages innerhalb eines Jahres. Vor Abschluss des Grundstückskaufvertrages ist die schriftliche Annahme des Verkaufsangebotes sowie entsprechende Zustimmung der zuständigen Gemeindeorgane notwendig – voraussichtlich 2/2019. Vom Bieter sind mit dem Angebot folgende Unterlagen einzureichen: 1.) Nutzungskonzept, 2.) Nutzungskonzept – Zusage, ggf. Absichtserklärung konkreter Nutzer, 3.) baulich-architektonisches Konzept, städtebauliches Konzept., 4.) Preis: Kaufpreis/Verkehrswert = 3 139 500 EUR (Anfangsbodenrichtwert im Sanierungsgebiet x Grundstücksfläche 211 EUR/m Gem. § 155 Abs. 1 sind auf den Ausgleichsbetrag gem. §§ 153,154 BauGB die Bodenwerterhöhungen des Grundstücks anzurechnen, die der Eigentümer zulässigerweise durch eigene Aufwendungen bewirkt hat. Soweit der Eigentümer gemäß § 146 Abs. 3 BauGB Ordnungsmaßnahmen durchgeführt oder Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen im Sinne des § 148 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BauGB errichtet oder geändert hat, sind jedoch die ihm entstandenen Kosten anzurechnen. Für beide Fälle sind im Vorfeld mit der Stadt Frankfurt (Oder) entsprechende Vereinbarungen abzuschließen sowie Angaben und Erklärungen zur persönlichen Lage des Wirtschaftsteilnehmers, siehe Punkt III.2.1.- sind zu übergeben. Die Unterlagen / das Angebot für die Teilnahme am Anhandgabeverfahren sind im verschlossenen Umschlag bis zum 24.8.2017, 13:00 Uhr, in der Vergabestelle Dezernat II, Stadthaus Goepelstraße 38, 15234 Frankfurt (Oder), Zi. 1.313 einzureichen. Der Umschlag ist wie folgt zu beschriften: „Angebot. Bitte nicht öffnen.“ Bitte verwenden Sie den Kennzettel für den Angebotsumschlag. Nach Ablauf dieser Frist eingehende Angebote sowie mündliche oder unvollständige Angebote, Angebote per E-Mail oder Fax werden nicht berücksichtigt. Zum Eröffnungstermin für die Angebote sind keine Bieter oder Beauftragte zugelassen. Entscheidend ist der fristgerechte Eingang in der Vergabestelle. Alle tatsächlichen und rechtlichen Angaben sind mit größtmöglicher Sorgfalt zusammengestellt worden. Gleichwohl kann für die Richtigkeit und Vollständigkeit keine Gewähr übernommen werden. Dies schließt auch die zur Verfügung gestellten Pläne ein. Änderungen bleiben vorbehalten. Die genannten Daten erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Diese Angaben stellen kein rechtsgeschäftliches Angebot der Stadt Frankfurt (Oder) zum Verkauf der Grundstücke dar. Insbesondere ergibt sich hieraus keine Verpflichtung der Stadt Frankfurt (Oder) zum Verkauf der Grundstücke. Die Interessenten können daher aus der Teilnahme am Verfahren keine Verpflichtungen der Stadt Frankfurt (Oder) herleiten und insofern auch keine Ansprüche gegen die Stadt Frankfurt (Oder) geltend machen. Die Stadt Frankfurt (Oder) behält sich vor, das Veräußerungsverfahren jederzeit – aus welchen Gründen auch immer – abzubrechen oder ganz aufzuheben. Eine Erstattung von Aufwendungen findet nicht statt. Die Unterlagen werden nicht zurückgesendet. Während des Zeitraums der Veröffentlichung bis zum Zeitpunkt der Abgabe der Unterlagen zur Abgabefrist kann nicht ausgeschlossen werden, dass Ergänzungen, Hinweise oder Änderungen hierzu vorgenommen werden. Diese werden dann unter https://www.frankfurt-oder.de/Wirtschaft/Aktuelles/Aktuelle-Ausschreibungen-Bekanntmachungen ersichtlich sein. Bitte sehen Sie daher für den Zeitraum der Veröffentlichung in regelmäßigen Zeitabständen die hier veröffentlichen Unterlagen ein oder nehmen Sie Kontakt zur genannten Vergabestelle auf. Im Verfahren werden nur Angebote berücksichtigt, die vollständig, bedingungs- und vorbehaltsfrei innerhalb der Abgabefrist eingereicht werden. Vollständigkeit: Das Angebot des Bieters muss vollständig sein, d. h. es muss die geforderten einzureichenden Unterlagen beinhalten. Bedingungsfrei: Das Angebot des Bieters darf an keine weiteren Voraussetzungen geknüpft sein, die nicht Bestandteil der Verfahrensbeschreibung sind. Vorbehaltsfrei: Das Angebot des Bieters darf keine Einschränkungen beinhalten. Weitere Angaben zum Objekt, den Rahmenbedingungen für die Konzeption, zum Preis, zur Zahlungsverpflichtung, insbesondere unter Berücksichtigung der Anhandgabe, zum Erschließungsbeitrag, Besitzübergang, zu Altlasten und Baugrund, Belastungen und Einschränkungen, der Bauverpflichtung, zum Wiederkaufsrecht und Mehrerlösklausel, Hinweise, sowie zur Bewertung der Angebote und eingereichten Unterlagen (Bewertungsmatrix) entnehmen Sie bitte unter: https://www.frankfurt-oder.de/Wirtschaft/Aktuelles/Aktuelle-Ausschreibungen-Bekanntmachungen. Alle mit der Bewerbung und Angebotserstellung im Anhandgabeverfahren und anschließende Beurkundung und Durchführung des Kaufvertrages verbundenen Kosten gehen zu Lasten des Bieters/ Käufers.
Mehr anzeigen

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Quartier Marktostseite – städtebauliche Entwicklung eines Hotelstandortes in einem neuen, innerstädtischen Quartier zwischen Rathaus, Markt und Oder.
Anlass der Ausschreibung/ Aufforderung dur Konzeptbewerbung.
Im zentralen Innenstadtbereich des Oberzentrums Frankfurt (Oder), unmittelbar neben dem Rathaus ist ein überwiegend ungenutztes, ca. 11 500 m² großes städtisches Grundstück – eine ehemalige Grundschule mit Schulhof und Turnhalle – städtebaulich zu entwickeln. Im Rahmen einer Neubebauung soll hier ein Hotel sowie ein weiteres, zentrumsrelevantes Nutzungsspektrum in zeitgemäßer Architektur angeboten werden. Die Stadt Frankfurt (Oder) beabsichtigt hierzu ein Anhandgabeverfahren durchzuführen.
Mehr anzeigen
Dieses Verfahren richtet sich an interessierte Unternehmen und Investoren, die einen Hotelstandort in einem neuen innerstädtischen Quartier zwischen Markt und Oder in Frankfurt (Oder) für den eigenen Bedarf entwickeln möchten. Neben einem Hotel sind für die angestrebte Gesamtentwicklung des Gebietes und eine attraktive Quartiersbebauung Angebote für die Unterbringung weiterer zentrumsrelevanter Nutzungen wie beispielsweise hochwertiges Wohnen, Verwaltungssitz (kommunale Verwaltung), Dienstleistungen, Büro, Gastronomie, etc. zu entwickeln und vorzusehen.
Mehr anzeigen
Menge oder Umfang:
Quartier Marktostseite – städtebauliche Entwicklung eines Hotelstandortes in einem neuen, innerstädtischen Quartier zwischen Rathaus, Markt und Oder.
Fläche: ca. 11 500 m², Objektbeschreibung:
Die kreisfreie Stadt Frankfurt (Oder) liegt ca. 80 km östlich der Bundeshauptstadt Berlin – und damit im Einflussbereich dieser Metropolenregion – direkt am deutsch-polnischen Grenzstrom, der Oder. Unmittelbar östlich der Oder grenzt die polnische Stadt Słubice an.
Mehr anzeigen
Mit knapp 60 000 Einwohnern ist Frankfurt (Oder) die viertgrößte Stadt im Land Brandenburg. An der Ost-West-Verbindung BAB 12 und weiterführend an der Europastraße E 30 gelegen, befindet sich Frankfurt (Oder) an einer wichtigen europäischen Straßenachse im transnationalen Korridor. Die Bahnlinie von Paris über Berlin nach Warschau verläuft ebenfalls durch die Stadt.
Mehr anzeigen
Das Gebiet um Rathaus und Marienkirche ist der historische Kern der Stadt. Hier wurde ab 1253 die Erweiterung der ursprünglichen Kaufmannssiedlung angelegt. Das konkret zu entwickelnde Areal erstreckt sich von der Carl-Philipp-Emanuel-Bach-Straße im Norden bis zur Bischofstraße im Süden und wird im Westen von der Großen Oderstraße sowie im Osten von der Faberstraße begrenzt. Es liegt im Sanierungsgebiet „Ehemalige Altstadt von Frankfurt (Oder)“ sowie im Stadtumbaugebiet „Zentrum“. Weiterhin befindet sich der westliche Bereich im zentralen Versorgungsbereich gemäß des beschlossenen Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes.
Mehr anzeigen
Das Areal wird derzeit von dem ehemaligem Schulkomplex Bischofstraße 10, bestehend aus viergeschossigem Schulgebäude, Turnhalle und großen, teilweise versiegelten und teilweise als Grünfläche gestalteten Freianlagen dominiert. Nördlich der Bischofstraße bzw. südlich zum teilsanierten Schulgebäude befindet sich die öffentliche Grünfläche der Bischofspromenade, die eine alleeartige und gestalterisch aufwendige Verbindung zwischen Marktplatz mit Rathaus und Holzmarkt (im Bereich Oder) darstellt.
Mehr anzeigen
Nutzungsstrukturell stehen diese Flächen in einem starken stadträumlichen Bezug zur sogenannten Magistrale – der Hauptgeschäftsstraße Frankfurts mit dem Oderturm und der Lenné-Passage–, dem Brunnenplatz, sowie dem Marktplatz mit Rathaus und der Oderpromenade. Im unmittelbaren Umfeld befinden sich die Marienkirche, das Bolfrashaus mit dem Hansesaal, die Kleist- Forschungs- und Gedenkstätte mit Museum, das Museum Viadrina und in etwas weiterer Nachbarschaft die Europa-Universität Viadrina. Gleichzeitig konzentrieren sich hier die bedeutsamsten historischen Gebäude Frankfurts.
Mehr anzeigen
Bodendenkmalpflegerisch ist in Teilen mit Resten der historischen Bebauung zu rechnen, da der ursprüngliche Stadtgrundriss beim Wiederaufbau negiert wurde. Vorhandene Kellerreste sind eingetragenes Bodendenkmal.
Der öffentliche Personennahverkehr (Tram, Stadt- und Regionalbus) ist in ca. 300 m zu erreichen.
Die Entfernung zum Regional und Fernbahnhof beträgt 1,5 km.
Referenznummer: II-001-17-GRV
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Frankfurt (Oder).

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Nachfolgende Angaben und Erklärungen zur persönlichen Lage des Wirtschaftsteilnehmers, sind ggf. als Anlage zu übergeben:
Erklärungen, dass:
a) über das Vermögen weder das Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares, gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde,
b) sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet,
c) die Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde,
d) Angehörige der Geschäftsleitung in den letzten 2 Jahren nicht wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen verurteilt, oder mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 Euro belegt worden sind,
Mehr anzeigen
e) nachweislich keine schweren Verfehlungen begangen wurden, die die Zuverlässigkeit in Frage stellt,
f) Amtsträgern oder für den Öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten keine Vorteile angeboten, versprochen oder gewährt wurden,
g) bei Abgabe dieses Angebotes keine Verstöße gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen begangen, insbesondere keine wettbewerbsbeschränkenden Angaben, keine Absprache über Preise oder die Herausstellung eines Unternehmens oder einer Arbeitsgemeinschaft als nicht niedrigster Bieter getroffen wurden,
Mehr anzeigen
h) keine sonstigen Ausschlussgründe vorliegen, die bei sonstigen förmlichen Verfahren zum Ausschluss vom Wettbewerb führen,
i) keine möglichen schwebenden Ermittlungsverfahren vorliegen,
j) das Angebot bedingungsfrei eingereicht wurde, das Angebot an keine weiteren Voraussetzungen geknüpft ist, die nicht Bestandteil der Verfahrensbeschreibung sind,
k) das Angebot vorbehaltsfrei eingereicht wird, das Angebot keine Einschränkungen beinhaltet.
Weitere Angaben:
l) Unternehmensvorstellung,
m) Projektreferenzen zu vergleichbaren Projekten, die in den letzten 5 Jahren realisiert wurden, 1 bis 3 Referenzobjekte mit Angaben zur
Projektbezeichnung, Anschrift, Bauherr, Ansprechpartner, Zeitpunkt der Fertigstellung (Monat/ Jahr), Finanzvolumen und Größe.
n) Finanzierungskonzept mit Finanzierungsbestätigung, ggf. Absichtserklärung.
Bitte verwenden Sie für Ihr Angebot das Angebotsschreiben, das unter https://www.frankfurt-oder.de/Wirtschaft/Aktuelles/Aktuelle-Ausschreibungen-Bekanntmachungen bereitgestellt wird.
Alle zuvor genannten Unterlagen sind in Papierform einzureichen.
Hinweis: die Stadt Frankfurt (oder) behält sich vor, weitere Details zu den geforderten und eingereichten Unterlagen vom Bieter zu fordern.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Siehe III.2.1.
Technische und berufliche Fähigkeiten: Siehe III.2.1.

Verfahren
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Frau Seelig, Frau Fischer, Frau Schramm

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: II-001-17-GRV
Zusätzliche Informationen
Verfahrensbeschreibung: Es handelt sich nicht um die Erteilung eines öffentlichen Auftrages zur Realisierung einer Bauleistung, Dienstleistung oder Lieferleistung i. S. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) oder der Vergabe- und Vertragsordnungen.
Mehr anzeigen
Der angestrebte Verkauf des Grundstücks soll unter der Voraussetzung erfolgen, dass die eingereichte Konzeption zur Ausführung kommt.
Die Stadt Frankfurt (Oder) beabsichtigt im Rahmen dieses Verfahrens zwei Interessenten (Erst- und Zweitplatzierter) für die Anhandgabe des Grundstücks auszuwählen.
Alle fristgerecht in der Vergabestelle eingegangenen Angebote werden durch die Vergabekommission anhand der in der Bewertungsmatrix (einschließlich Anlagen) angegebenen Kriterien bewertet. Die Bewertungsmatrix wird unter https://www.frankfurt-oder.de/Wirtschaft/Aktuelles/Aktuelle-Ausschreibungen-Bekanntmachungen bereitgestellt.
Mehr anzeigen
Nach Ablauf der Abgabefrist des Angebotes wird die Vergabekommission der Stadt Frankfurt (Oder) auf Basis der eingereichten Unterlagen und nach Durchführung eines Anhandgabe-Verhandlungsgespräches, 2 Angebote (erstplatzierter, obsiegender Bieter und zweitplatzierter, ggf. nachrückender Bieter) ermitteln, die den Gremien der Stadt Frankfurt (Oder) zur Beschlussfassung empfohlen werden.
Mehr anzeigen
Mit Beschlussfassung ist der den Zuschlag erhaltende Bieter verpflichtet, das Projekt innerhalb des Anhandgabezeitraumes von einem Jahr (ab Datum der Beschlussfassung, voraussichtlich 12/2017) so weit zu konkretisieren, dass der Abschluss eines rechtswirksamen Grundstückskaufvertrages mit kurzfristig anschließendem Baubeginn möglich wird.
Mehr anzeigen
Die nachfolgenden Fristen (ab Datum der Beschlussfassung, voraussichtlich ab 12/2017) sind zu beachten:
— Zahlung des Anhandgabenentgeltes in Höhe von 1 % des Grundstückskaufpreises bis zum Ablauf von 20 Tagen,
— Nachweis der verbindlichen Beauftragung eines Projektbetreuers und Architekten innerhalb max. 4 Wochen,
— Nachweis des Einreichens eines vollständigen und prüffähigen Bauantrages innerhalb eines Jahres,
— Abschluss eines rechtswirksamen Grundstückskaufvertrages innerhalb eines Jahres.
Vor Abschluss des Grundstückskaufvertrages ist die schriftliche Annahme des Verkaufsangebotes sowie entsprechende Zustimmung der zuständigen Gemeindeorgane notwendig – voraussichtlich 2/2019.
Vom Bieter sind mit dem Angebot folgende Unterlagen einzureichen:
1.) Nutzungskonzept,
2.) Nutzungskonzept – Zusage, ggf. Absichtserklärung konkreter Nutzer,
3.) baulich-architektonisches Konzept, städtebauliches Konzept.,
4.) Preis: Kaufpreis/Verkehrswert = 3 139 500 EUR
(Anfangsbodenrichtwert im Sanierungsgebiet x Grundstücksfläche 211 EUR/m
Gem. § 155 Abs. 1 sind auf den Ausgleichsbetrag gem. §§ 153,154 BauGB die Bodenwerterhöhungen des Grundstücks anzurechnen, die der Eigentümer zulässigerweise durch eigene Aufwendungen bewirkt hat. Soweit der Eigentümer gemäß § 146 Abs. 3 BauGB Ordnungsmaßnahmen durchgeführt oder Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen im Sinne des § 148 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BauGB errichtet oder geändert hat, sind jedoch die ihm entstandenen Kosten anzurechnen. Für beide Fälle sind im Vorfeld mit der Stadt Frankfurt (Oder) entsprechende Vereinbarungen abzuschließen
Mehr anzeigen
sowie Angaben und Erklärungen zur persönlichen Lage des Wirtschaftsteilnehmers, siehe Punkt III.2.1.- sind zu übergeben.
Die Unterlagen / das Angebot für die Teilnahme am Anhandgabeverfahren sind im verschlossenen Umschlag bis zum 24.8.2017, 13:00 Uhr, in der Vergabestelle Dezernat II, Stadthaus Goepelstraße 38, 15234 Frankfurt (Oder), Zi. 1.313 einzureichen.
Der Umschlag ist wie folgt zu beschriften: „Angebot. Bitte nicht öffnen.“ Bitte verwenden Sie den Kennzettel für den Angebotsumschlag.
Nach Ablauf dieser Frist eingehende Angebote sowie mündliche oder unvollständige Angebote, Angebote per E-Mail oder Fax werden nicht berücksichtigt.
Zum Eröffnungstermin für die Angebote sind keine Bieter oder Beauftragte zugelassen.
Entscheidend ist der fristgerechte Eingang in der Vergabestelle.
Alle tatsächlichen und rechtlichen Angaben sind mit größtmöglicher Sorgfalt zusammengestellt worden. Gleichwohl kann für die Richtigkeit und Vollständigkeit keine Gewähr übernommen werden. Dies schließt auch die zur Verfügung gestellten Pläne ein. Änderungen bleiben vorbehalten. Die genannten Daten erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Mehr anzeigen
Diese Angaben stellen kein rechtsgeschäftliches Angebot der Stadt Frankfurt (Oder) zum Verkauf der Grundstücke dar. Insbesondere ergibt sich hieraus keine Verpflichtung der Stadt Frankfurt (Oder) zum Verkauf der Grundstücke. Die Interessenten können daher aus der Teilnahme am Verfahren keine Verpflichtungen der
Mehr anzeigen
Stadt Frankfurt (Oder) herleiten und insofern auch keine Ansprüche gegen die Stadt Frankfurt (Oder) geltend machen.
Die Stadt Frankfurt (Oder) behält sich vor, das Veräußerungsverfahren jederzeit – aus welchen Gründen auch immer – abzubrechen oder ganz aufzuheben. Eine Erstattung von Aufwendungen findet nicht statt. Die Unterlagen werden nicht zurückgesendet.
Während des Zeitraums der Veröffentlichung bis zum Zeitpunkt der Abgabe der Unterlagen zur Abgabefrist kann nicht ausgeschlossen werden, dass Ergänzungen, Hinweise oder Änderungen hierzu vorgenommen werden. Diese werden dann unter https://www.frankfurt-oder.de/Wirtschaft/Aktuelles/Aktuelle-Ausschreibungen-Bekanntmachungen ersichtlich sein. Bitte sehen Sie daher für den Zeitraum der Veröffentlichung in regelmäßigen Zeitabständen die hier veröffentlichen Unterlagen ein oder nehmen Sie Kontakt zur genannten Vergabestelle auf.
Mehr anzeigen
Im Verfahren werden nur Angebote berücksichtigt, die vollständig, bedingungs- und vorbehaltsfrei innerhalb der Abgabefrist eingereicht werden. Vollständigkeit: Das Angebot des Bieters muss vollständig sein, d. h. es muss die geforderten einzureichenden Unterlagen beinhalten.
Mehr anzeigen
Bedingungsfrei: Das Angebot des Bieters darf an keine weiteren Voraussetzungen geknüpft sein, die nicht Bestandteil der Verfahrensbeschreibung sind.
Vorbehaltsfrei: Das Angebot des Bieters darf keine Einschränkungen beinhalten.
Weitere Angaben zum Objekt, den Rahmenbedingungen für die Konzeption, zum Preis, zur Zahlungsverpflichtung, insbesondere unter Berücksichtigung der Anhandgabe, zum Erschließungsbeitrag, Besitzübergang, zu Altlasten und Baugrund, Belastungen und Einschränkungen, der Bauverpflichtung, zum Wiederkaufsrecht und Mehrerlösklausel, Hinweise, sowie zur Bewertung der Angebote und eingereichten Unterlagen (Bewertungsmatrix) entnehmen Sie bitte unter: https://www.frankfurt-oder.de/Wirtschaft/Aktuelles/Aktuelle-Ausschreibungen-Bekanntmachungen.
Mehr anzeigen
Alle mit der Bewerbung und Angebotserstellung im Anhandgabeverfahren und anschließende Beurkundung und Durchführung des Kaufvertrages verbundenen Kosten gehen zu Lasten des Bieters/ Käufers.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Die Vergabekammern des Landes Brandenburg
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 33118661583 📞
Quelle: OJS 2017/S 127-259575 (2017-07-04)