Über diese Ausschreibung soll ein leistungsfähiger Systempartner zur Lieferung, Installation und Inbetriebnahme einer neuen Notruf TK-Anlage in der Betriebszentrale (TBZ) des Elbtunnels gefunden werden, der gleichzeitig auch als Servicedienstleister die Produktfamilie Omni-PCX Enterprise der Alcatel Lucent im Leistungsportfolio führt. Nicht Bestandteil der Ausschreibung sind die analogen Notruf-Endgeräte in den Tunnelröhren (ca. 240), wohl aber deren Aufschaltung auf die neue TK-Anlage. Der für die Dauer von 48 Monaten zu erbringende Service ist unter hohen Sicherheits- und Verfügbarkeitsanforderungen 24/7 zu leisten (entsprechende Erfahrungen des Bewerbers sind in der Bewerbung u. a. über Referenzen nachzuweisen. Lieferungen und Serviceleistungen werden auf Werkvertragsbasis nach EVB-IT Vertragsmustern vergeben.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-09-07.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-07-28.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2017-07-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Kommunikationsanlage
Referenznummer: DP-2017000015
Kurze Beschreibung:
Über diese Ausschreibung soll ein leistungsfähiger Systempartner zur Lieferung, Installation und Inbetriebnahme einer neuen Notruf TK-Anlage in der Betriebszentrale (TBZ) des Elbtunnels gefunden werden, der gleichzeitig auch als Servicedienstleister die Produktfamilie Omni-PCX Enterprise der Alcatel Lucent im Leistungsportfolio führt.
Nicht Bestandteil der Ausschreibung sind die analogen Notruf-Endgeräte in den Tunnelröhren (ca. 240), wohl aber deren Aufschaltung auf die neue TK-Anlage.
Der für die Dauer von 48 Monaten zu erbringende Service ist unter hohen Sicherheits- und Verfügbarkeitsanforderungen 24/7 zu leisten (entsprechende Erfahrungen des Bewerbers sind in der Bewerbung u. a. über Referenzen nachzuweisen.
Lieferungen und Serviceleistungen werden auf Werkvertragsbasis nach EVB-IT Vertragsmustern vergeben.
Über diese Ausschreibung soll ein leistungsfähiger Systempartner zur Lieferung, Installation und Inbetriebnahme einer neuen Notruf TK-Anlage in der Betriebszentrale (TBZ) des Elbtunnels gefunden werden, der gleichzeitig auch als Servicedienstleister die Produktfamilie Omni-PCX Enterprise der Alcatel Lucent im Leistungsportfolio führt.
Nicht Bestandteil der Ausschreibung sind die analogen Notruf-Endgeräte in den Tunnelröhren (ca. 240), wohl aber deren Aufschaltung auf die neue TK-Anlage.
Der für die Dauer von 48 Monaten zu erbringende Service ist unter hohen Sicherheits- und Verfügbarkeitsanforderungen 24/7 zu leisten (entsprechende Erfahrungen des Bewerbers sind in der Bewerbung u. a. über Referenzen nachzuweisen.
Lieferungen und Serviceleistungen werden auf Werkvertragsbasis nach EVB-IT Vertragsmustern vergeben.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Kommunikationsanlage📦
Zusätzlicher CPV-Code: Kommunikationsanlage📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Hamburg🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Für den Nachweis der Eignung hat der Bewerber mehrere Unterlagen auszufüllen und einzureichen. Diese sind Bestandteil der Vergabeunterlagen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Über diese Ausschreibung soll ein leistungsfähiger Systempartner zur Lieferung, Installation und Inbetriebnahme einer neuen Notruf TK-Anlage in der Betriebszentrale (TBZ) des Elbtunnels gefunden werden, der gleichzeitig auch als Servicedienstleister die Produktfamilie Omni-PCX Enterprise der Alcatel Lucent im Leistungsportfolio führt.
Über diese Ausschreibung soll ein leistungsfähiger Systempartner zur Lieferung, Installation und Inbetriebnahme einer neuen Notruf TK-Anlage in der Betriebszentrale (TBZ) des Elbtunnels gefunden werden, der gleichzeitig auch als Servicedienstleister die Produktfamilie Omni-PCX Enterprise der Alcatel Lucent im Leistungsportfolio führt.
Nicht Bestandteil der Ausschreibung sind die analogen Notruf-Endgeräte in den Tunnelröhren (ca. 240), wohl aber deren Aufschaltung auf die neue TK-Anlage.
Der für die Dauer von 48 Monaten zu erbringende Service ist unter hohen Sicherheits- und Verfügbarkeitsanforderungen 24/7 zu leisten (entsprechende Erfahrungen des Bewerbers sind in der Bewerbung u. a. über Referenzen nachzuweisen.
Lieferungen und Serviceleistungen werden auf Werkvertragsbasis nach EVB-IT Vertragsmustern vergeben.
Über diese Ausschreibung soll ein leistungsfähiger Systempartner zur Lieferung, Installation und Inbetriebnahme einer neuen Notruf TK-Anlage in der Betriebszentrale (TBZ) des Elbtunnels gefunden werden, der gleichzeitig auch als Servicedienstleister die Produktfamilie OmniPCX Enterprise der Alcatel Lucent im Leistungsportfolio führt.
Über diese Ausschreibung soll ein leistungsfähiger Systempartner zur Lieferung, Installation und Inbetriebnahme einer neuen Notruf TK-Anlage in der Betriebszentrale (TBZ) des Elbtunnels gefunden werden, der gleichzeitig auch als Servicedienstleister die Produktfamilie OmniPCX Enterprise der Alcatel Lucent im Leistungsportfolio führt.
Nicht Bestandteil der Ausschreibung sind die analogen Notruf-Endgeräte in den Tunnelröhren (ca. 240), wohl aber deren Aufschaltung auf die neue Notruf TK-Anlage, die als modernes Notrufsystem auszubilden ist; dieses einschließlich zugehöriger Arbeitsplatzausstattung der Disponenten.
Nicht Bestandteil der Ausschreibung sind die analogen Notruf-Endgeräte in den Tunnelröhren (ca. 240), wohl aber deren Aufschaltung auf die neue Notruf TK-Anlage, die als modernes Notrufsystem auszubilden ist; dieses einschließlich zugehöriger Arbeitsplatzausstattung der Disponenten.
Aus Sicherheitsgründen werden zugehörige Einzelheiten nur die über diesen Teilnahmewettbewerb zu identifizierenden Bewerber (künftige Bieter) nach Unterzeichnung einer Vertraulichkeitserklärung (Non Disclosure Agreement) über die Leistungsbeschreibung erhalten; Bezug erfolgt hier wiederum auf die Anforderungen nach KRITIS (IT-Sicherheitsgesetz mit zugehörigen Rechtsverordnungen).
Aus Sicherheitsgründen werden zugehörige Einzelheiten nur die über diesen Teilnahmewettbewerb zu identifizierenden Bewerber (künftige Bieter) nach Unterzeichnung einer Vertraulichkeitserklärung (Non Disclosure Agreement) über die Leistungsbeschreibung erhalten; Bezug erfolgt hier wiederum auf die Anforderungen nach KRITIS (IT-Sicherheitsgesetz mit zugehörigen Rechtsverordnungen).
Die neue Notruf TK-Anlage ist u. a. über SIP-Trunks an weitere TK-Infrastrukturen der Hansestadt Hamburg anzuschließen, um u.a. eine Rückfallebene (Notrufprovider) zu erhalten. Des Weiteren bereit zu stellen sind: Ca. 70 analoge Datenports, ca. 100 Ports für meist analoge Betriebstelefone (Achtung: Leitungslängen bis ca. 3 000 m) und insgesamt ca. 70 Büroanschlüsse (IP-basierend, auch hier Leitungslängen zu beachten), letzteres einschließlich neuer Endgeräteausstattung an den Arbeitsplätzen.
Die neue Notruf TK-Anlage ist u. a. über SIP-Trunks an weitere TK-Infrastrukturen der Hansestadt Hamburg anzuschließen, um u.a. eine Rückfallebene (Notrufprovider) zu erhalten. Des Weiteren bereit zu stellen sind: Ca. 70 analoge Datenports, ca. 100 Ports für meist analoge Betriebstelefone (Achtung: Leitungslängen bis ca. 3 000 m) und insgesamt ca. 70 Büroanschlüsse (IP-basierend, auch hier Leitungslängen zu beachten), letzteres einschließlich neuer Endgeräteausstattung an den Arbeitsplätzen.
Der Service ist unter hohen Sicherheits- und Verfügbarkeitsanforderungen 7/24 zu leisten (entsprechende Erfahrungen des Bewerbers sind in der Bewerbung u. a. über Referenzen nachzuweisen.
Bei den nachfolgend genannten Meilensteinen/Terminen handelt es sich um vor-läufige Angaben, die der Orientierung dienen und auf deren Einhaltung kein Anspruch besteht.
Voraussichtlicher Leistungszeitraum:
— Lieferung und Inbetriebnahme beginnend: Februar/März 2018,
— Serviceunterstützung/Servicevertrag: Ab Datum der Inbetriebnahme/Abnahme der Notruf TK-Anlage.
Für die Ausführung dieser Leistungen werden gemäß § 128 Abs. 2 GWB zusätzliche Anforderungen (Ausführungsbedingungen) gestellt. Dazu werden von den Bietern mit Einreichung des Antrages entsprechende verbindliche Verpflichtungserklärungen abgegeben, dass sie die an die Ausführung gerichteten zusätzlichen Anforderungen im Fall eines Zuschlags einhalten werden.
Für die Ausführung dieser Leistungen werden gemäß § 128 Abs. 2 GWB zusätzliche Anforderungen (Ausführungsbedingungen) gestellt. Dazu werden von den Bietern mit Einreichung des Antrages entsprechende verbindliche Verpflichtungserklärungen abgegeben, dass sie die an die Ausführung gerichteten zusätzlichen Anforderungen im Fall eines Zuschlags einhalten werden.
Folgende zusätzliche Anforderungen an Auftragnehmer werden gestellt:
— deutsche Sprache bei der Auftragsdurchführung,
— keine Anwendung der „Technologie von L. Ron Hubbard“ bei der Auftragsdurchführung,
— Erklärungen zu Tariftreue und Mindestlohn der FHH,
— Erklärung zur Vertraulichkeit bei der Auftragsdurchführung.
Sofern die Voraussetzung des § 34 Abs. 2 Hamburgischen Sicherheitsüberprüfungsgesetzes in Verbindung mit § 1 Nr. 1 b der Verordnung zur Bestimmung sicherheitsempfindlicher öffentlicher Bereiche für Sicherheitsüberprüfungen ohne Mitwirkung des Landesamtes für Verfassungsschutz nach dem Hamburgischen Sicherheitsüberprüfungsgesetz erfüllt sind, verpflichtet sich der Bewerber nach Aufforderung durch den Auftraggeber alle in dem Projekt sowie an der Betreuung des Verfahrens beteiligten Mitarbeiter einschließlich der Mitarbeiter von Unterauftragnehmern der entsprechenden Sicherheitsüberprüfung in Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber zu unterziehen. Durch den Bewerber sowie seine Nachunternehmer ist die in der Anlage „Erklärung Sicherheitsüberprüfung“ enthaltene Verpflichtungserklärung zu unterzeichnen und dem Teilnahmeantrag beizufügen. So-fern die Anlage nicht vollständig dem Teilnahmeantrag beigefügt wird, wird der Bewerber vom Verfahren ausgeschlossen.
Sofern die Voraussetzung des § 34 Abs. 2 Hamburgischen Sicherheitsüberprüfungsgesetzes in Verbindung mit § 1 Nr. 1 b der Verordnung zur Bestimmung sicherheitsempfindlicher öffentlicher Bereiche für Sicherheitsüberprüfungen ohne Mitwirkung des Landesamtes für Verfassungsschutz nach dem Hamburgischen Sicherheitsüberprüfungsgesetz erfüllt sind, verpflichtet sich der Bewerber nach Aufforderung durch den Auftraggeber alle in dem Projekt sowie an der Betreuung des Verfahrens beteiligten Mitarbeiter einschließlich der Mitarbeiter von Unterauftragnehmern der entsprechenden Sicherheitsüberprüfung in Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber zu unterziehen. Durch den Bewerber sowie seine Nachunternehmer ist die in der Anlage „Erklärung Sicherheitsüberprüfung“ enthaltene Verpflichtungserklärung zu unterzeichnen und dem Teilnahmeantrag beizufügen. So-fern die Anlage nicht vollständig dem Teilnahmeantrag beigefügt wird, wird der Bewerber vom Verfahren ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen:
Für den Nachweis der Eignung hat der Bewerber mehrere Unterlagen auszufüllen und einzureichen. Diese sind Bestandteil der Vergabeunterlagen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Freie und Hansestadt Hamburg.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Als fachkundig ist nur derjenige Bewerber anzusehen, der über die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung verfügt, um den zu vergebenden Auftrag ordnungsgemäß durchzuführen.
Ein Bewerber gilt in diesem Vergabeverfahren als fachkundig, wenn er aufgrund seiner Geschäftstätigkeit, seiner Historie und seiner Position und seiner strategischen Ausrichtung am Markt keinen Anlass zu Zweifeln gibt, den zu vergebenden Auftrag (bzw. den ihn davon betreffenden Teil) fachgerecht ausführen zu können. Bei Bewerbergemeinschaften oder privilegierten Nachunternehmerschaften gilt der stärkste Einzelnachweis eines an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Unternehmens bzw. eines privilegierten Nachunternehmers für die Beurteilung des Antrags in dieser Hinsicht.
Ein Bewerber gilt in diesem Vergabeverfahren als fachkundig, wenn er aufgrund seiner Geschäftstätigkeit, seiner Historie und seiner Position und seiner strategischen Ausrichtung am Markt keinen Anlass zu Zweifeln gibt, den zu vergebenden Auftrag (bzw. den ihn davon betreffenden Teil) fachgerecht ausführen zu können. Bei Bewerbergemeinschaften oder privilegierten Nachunternehmerschaften gilt der stärkste Einzelnachweis eines an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Unternehmens bzw. eines privilegierten Nachunternehmers für die Beurteilung des Antrags in dieser Hinsicht.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Der Bewerber muss über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen. Für die Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Auftraggeber folgende Mindestkriterien festgelegt:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Bewerber muss über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen. Für die Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Auftraggeber folgende Mindestkriterien festgelegt:
— Mindestumsatz,
— Einreichung einer Eigenerklärung zum Vorhandensein bzw. späteren Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung.
Mindeststandards:
Mindestumsatz:
Die Anlage Umsatzkennzahlen ist mit dem Teilnahmeantrag vollständig ausgefüllt einzureichen. Dabei werden die Angaben zu den „Jahresumsatz in Europa Gesamt“ nur als Information gefordert und nicht gewertet. Die Angaben zum „Jahresumsatz in Europa im ausschreibungsrelevanten Tätigkeitsbereich des Auftrags“ werden daraufhin überprüft, ob der Umsatz im aktuellsten angegebenen Geschäftsjahr mindestens 3 000 000 EUR beträgt.
Die Anlage Umsatzkennzahlen ist mit dem Teilnahmeantrag vollständig ausgefüllt einzureichen. Dabei werden die Angaben zu den „Jahresumsatz in Europa Gesamt“ nur als Information gefordert und nicht gewertet. Die Angaben zum „Jahresumsatz in Europa im ausschreibungsrelevanten Tätigkeitsbereich des Auftrags“ werden daraufhin überprüft, ob der Umsatz im aktuellsten angegebenen Geschäftsjahr mindestens 3 000 000 EUR beträgt.
Sollte diese Angabe den geforderten Mindestwert nicht erreichen, kann eine positive Prognose, dass der Bewerber über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt werden; der Antrag ist dann zwingend vom Verfahren auszuschließen.
Sollte diese Angabe den geforderten Mindestwert nicht erreichen, kann eine positive Prognose, dass der Bewerber über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt werden; der Antrag ist dann zwingend vom Verfahren auszuschließen.
Betriebshaftpflichtversicherung:
Es wird die Zusage verlangt, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung mit folgen-den Mindestdeckungssummen vorhanden ist oder spätestens innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Zuschlag abgeschlossen sein und vorgelegt wird:
5 000 000 EUR für Personen- und Sachschäden und 2 500 000 EUR für Vermögensschäden je Schadensfall bei doppelter Jahreshöchstleistung für alle Schadensfälle.
Die Anlage Betriebshaftpflichtversicherung ist mit dem Teilnahmeantrag vollständig ausgefüllt einzureichen. Sollte der Nachweis nicht der in der Anlage geforderten und zugesagten Höhe entsprechen, kann eine positive Prognose, dass der Bewerber über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt werden; der Antrag ist dann zwingend, ggf. auch rückwirkend, vom Verfahren auszuschließen.
Die Anlage Betriebshaftpflichtversicherung ist mit dem Teilnahmeantrag vollständig ausgefüllt einzureichen. Sollte der Nachweis nicht der in der Anlage geforderten und zugesagten Höhe entsprechen, kann eine positive Prognose, dass der Bewerber über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt werden; der Antrag ist dann zwingend, ggf. auch rückwirkend, vom Verfahren auszuschließen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Der Bewerber muss über die erforderlichen technischen und beruflichen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen. Für die Feststellung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Auftraggeber folgende Mindestkriterien festgelegt:
Der Bewerber muss über die erforderlichen technischen und beruflichen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen. Für die Feststellung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Auftraggeber folgende Mindestkriterien festgelegt:
— Mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Referenzen, die insgesamt verschiedene differenzierte Kriterien erfüllen müssen,
— Personalkennzahlen,
— Qualitätsmanagement.
Über die Mindestkriterien hinaus werden im Bereich der Referenzen (Vergleichbarkeit mit dem Beschaffungsgegenstand) verschiedene Bewertungskriterien abgefragt, deren Grad der Erfüllung zu einer Gesamtnote führt, anhand derer die Reihenfolge der Bewerber festgestellt wird.
Über die Mindestkriterien hinaus werden im Bereich der Referenzen (Vergleichbarkeit mit dem Beschaffungsgegenstand) verschiedene Bewertungskriterien abgefragt, deren Grad der Erfüllung zu einer Gesamtnote führt, anhand derer die Reihenfolge der Bewerber festgestellt wird.
Jede Referenz wird für sich gewertet. Aus den Ergebnissen der drei besten Referenzen wird ein Mittelwert gebildet, dieser bildet die Gesamtnote für den Bereich Referenzen. Reicht ein Bewerber weniger als drei Referenzen ein, wird für jede fehlende Referenz das Ergebnis „0 Punkte“ angenommen.
Jede Referenz wird für sich gewertet. Aus den Ergebnissen der drei besten Referenzen wird ein Mittelwert gebildet, dieser bildet die Gesamtnote für den Bereich Referenzen. Reicht ein Bewerber weniger als drei Referenzen ein, wird für jede fehlende Referenz das Ergebnis „0 Punkte“ angenommen.
Nähere Angaben zu den einzureichenden Anlagen finden sich in den Teilnahmeunterlagen.
Mindeststandards:
Referenzen:
Die Anlage Referenzen ist mit dem Teilnahmeantrag vollständig ausgefüllt (ggf. mehrfach) einzureichen. Bei der Bewertung der Referenzen muss der Bewerber mindestens eine Punktzahl von 600 der maximal erreichbaren 1 000 Punkte erreichen.
Sollten die eingereichten Referenzen nicht den geforderten Mindestwert erreichen, kann eine positive Prognose, dass der Bewerber über die erforderliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt werden; der Antrag ist dann zwingend vom Verfahren auszuschließen.
Sollten die eingereichten Referenzen nicht den geforderten Mindestwert erreichen, kann eine positive Prognose, dass der Bewerber über die erforderliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt werden; der Antrag ist dann zwingend vom Verfahren auszuschließen.
Personalkennzahlen:
Die Anlage Personalkennzahlen ist mit dem Teilnahmeantrag vollständig ausgefüllt einzureichen. Dabei werden die Angaben zu den „Beschäftigten Gesamt“ nur als Information gefordert und nicht gewertet. Die Angaben zu den „Beschäftigten im ausschreibungsrelevanten Tätigkeitsbereich des Auftrags“ werden daraufhin überprüft, ob die Beschäftigtenzahl in allen drei angegebenen Geschäftsjahren mindestens 10 Vollzeitkräfte beträgt, wobei Teilzeitkräfte entsprechend umgerechnet werden.
Die Anlage Personalkennzahlen ist mit dem Teilnahmeantrag vollständig ausgefüllt einzureichen. Dabei werden die Angaben zu den „Beschäftigten Gesamt“ nur als Information gefordert und nicht gewertet. Die Angaben zu den „Beschäftigten im ausschreibungsrelevanten Tätigkeitsbereich des Auftrags“ werden daraufhin überprüft, ob die Beschäftigtenzahl in allen drei angegebenen Geschäftsjahren mindestens 10 Vollzeitkräfte beträgt, wobei Teilzeitkräfte entsprechend umgerechnet werden.
Sollte diese Angabe den geforderten Mindestwert nicht erreichen, kann eine positive Prognose, dass der Bewerber über die erforderliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt werden; der Antrag ist dann zwingend vom Verfahren auszuschließen.
Sollte diese Angabe den geforderten Mindestwert nicht erreichen, kann eine positive Prognose, dass der Bewerber über die erforderliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt werden; der Antrag ist dann zwingend vom Verfahren auszuschließen.
Qualitätsmanagement:
Die Anlage Qualitätsmanagement ist mit dem Teilnahmeantrag vollständig ausgefüllt einzureichen. Die Angaben zu den „Qualitätsmanagementmaßnahmen“ werden daraufhin überprüft, ob das Unternehmen ein gültiges Zertifikat gemäß DIN EN ISO 9001:2008 (oder neuer) oder gleichwertig besitzt.
Die Anlage Qualitätsmanagement ist mit dem Teilnahmeantrag vollständig ausgefüllt einzureichen. Die Angaben zu den „Qualitätsmanagementmaßnahmen“ werden daraufhin überprüft, ob das Unternehmen ein gültiges Zertifikat gemäß DIN EN ISO 9001:2008 (oder neuer) oder gleichwertig besitzt.
Sollte das geforderte Zertifikat nicht vorliegen, kann eine positive Prognose, dass der Bewerber über die erforderliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt werden; der Antrag ist dann zwingend vom Verfahren auszuschließen.
Sollte das geforderte Zertifikat nicht vorliegen, kann eine positive Prognose, dass der Bewerber über die erforderliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt werden; der Antrag ist dann zwingend vom Verfahren auszuschließen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Folgende zusätzliche Anforderungen an Auftragnehmer werden gestellt:
— deutsche Sprache bei der Auftragsdurchführung,
— keine Anwendung der „Technologie von L. Ron Hubbard“ bei der Auftragsdurchführung,
— Erklärungen zu Tariftreue und Mindestlohn der FHH,
— Erklärung zur Vertraulichkeit bei der Auftragsdurchführung,
— Erklärung zur Verpflichtung, eingesetzte Mitarbeiter nach den Vorschriften des Hamburgischen Sicherheitsüberprüfungsgesetz überprüfen zu lassen.
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Um eine Prognose über die Eignung der Bewerber abgeben zu können, werden im Rahmen der Eignungsprüfung verschiedene Kriterien abgefragt. Diese Kriterien sind aufgeteilt in KO-Kriterien und Bewertungskriterien.
Bewerber, deren Teilnahmeanträge nicht alle KO-Kriterien erfüllen, werden nicht zur Abgabe eines Angebots aufgefordert.
Alle Teilnahmeanträge, die die vorgegebenen KO-Kriterien erfüllen, werden anhand des Grades der Erfüllung der Bewertungskriterien, die sich aus der Erfahrung mit dem Beschaffungsgegenstand, d. h. den eingereichten Referenzen, ergeben, benotet.
Aus dem Bewerberkreis, dessen Eignung positiv festgestellt worden ist, werden mindestens 3 geeignete Bewerber mit der höchsten Benotung zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Der Auftraggeber behält sich jedoch vor, weitere Unternehmen zur Abgabe eines Angebots aufzufordern, wenn die Art bzw. Anzahl der Bewerbungen dies begründet.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Aus dem Bewerberkreis, dessen Eignung positiv festgestellt worden ist, werden mindestens 3 geeignete Bewerber mit der höchsten Benotung zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Der Auftraggeber behält sich jedoch vor, weitere Unternehmen zur Abgabe eines Angebots aufzufordern, wenn die Art bzw. Anzahl der Bewerbungen dies begründet.
Die übrigen Bewerber erhalten eine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2017-09-28 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
einzureichen sind. Unmittelbar darunter ist im Formular des EU-Amtsblatts ein weiterer Blocker gesetzt, der regelt, dass Teilnahmeanträge und Angebote auch an die oben genannten Kontaktstellen übermittelt werden können. Dieser Hinweis ist falsch. Er lässt sich aus technischen Gründen jedoch nicht entfernen.
einzureichen sind. Unmittelbar darunter ist im Formular des EU-Amtsblatts ein weiterer Blocker gesetzt, der regelt, dass Teilnahmeanträge und Angebote auch an die oben genannten Kontaktstellen übermittelt werden können. Dieser Hinweis ist falsch. Er lässt sich aus technischen Gründen jedoch nicht entfernen.
Erkennt ein Bewerber Fehler/ Unklarheiten/ Widersprüche o. ä. in den Vergabeunterlagen, so ist er verpflichtet, darauf in Form von Bewerberfragen hinzuweisen. Tut er dies trotz Erkennens oder Erkennenmüssens nicht, so gehen daraus resultierende Nachteile zu seinen Lasten.
Erkennt ein Bewerber Fehler/ Unklarheiten/ Widersprüche o. ä. in den Vergabeunterlagen, so ist er verpflichtet, darauf in Form von Bewerberfragen hinzuweisen. Tut er dies trotz Erkennens oder Erkennenmüssens nicht, so gehen daraus resultierende Nachteile zu seinen Lasten.
Fragen und erbetene zusätzliche Auskünfte zu den Vergabeunterlagen sind bis zu dem genannten Termin (Schluss des Frageforums) über den Bieterassistenten an die Vergabestelle zu richten.
Die Fragen und die Antworten werden in anonymisierter Form allen teilnehmenden Bewerbern unaufgefordert an dem genannten Datum per E-Mail zur Kenntnis gegeben. Im Rahmen der Anonymisierung behält sich der Auftraggeber Umformulierungen in der Fragestellung vor. Abweichend hiervon wird der Auftraggeber Auskünfte, die nur den fragenden Bewerber betreffen, nur diesem mitteilen, soweit die Informationen für die anderen Bewerber nicht relevant sind oder den Vertrauensschutz des fragenden Bewerbers verletzen. Ebenso wird der Auftraggeber unter Umständen Auskünfte schon vor dem genannten Datum versenden, wenn auf Grund der Art und des Inhalts der Frage/n eine unverzügliche Beantwortung geboten ist. Bei Fragen, die keine zusätzlichen Auskünfte im Sinne von § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV darstellen, prüft der Auftraggeber im jeweiligen Einzelfall, ob er Antworten versendet.
Die Fragen und die Antworten werden in anonymisierter Form allen teilnehmenden Bewerbern unaufgefordert an dem genannten Datum per E-Mail zur Kenntnis gegeben. Im Rahmen der Anonymisierung behält sich der Auftraggeber Umformulierungen in der Fragestellung vor. Abweichend hiervon wird der Auftraggeber Auskünfte, die nur den fragenden Bewerber betreffen, nur diesem mitteilen, soweit die Informationen für die anderen Bewerber nicht relevant sind oder den Vertrauensschutz des fragenden Bewerbers verletzen. Ebenso wird der Auftraggeber unter Umständen Auskünfte schon vor dem genannten Datum versenden, wenn auf Grund der Art und des Inhalts der Frage/n eine unverzügliche Beantwortung geboten ist. Bei Fragen, die keine zusätzlichen Auskünfte im Sinne von § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV darstellen, prüft der Auftraggeber im jeweiligen Einzelfall, ob er Antworten versendet.
Zusätzliche Mitteilungspflichten:
Ist bereits jetzt oder wird im Laufe des Vergabeverfahrens die Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder eines vergleichbaren gesetzlichen Verfahrens über das Vermögen des Bewerbers eröffnet oder beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt, oder befindet sich der Bewerber bereits jetzt oder im Laufe des Vergabeverfahrens in Liquidation oder stellt er seine Tätigkeit ein, so ist dies der Vergabestelle unverzüglich mitzuteilen.
Ist bereits jetzt oder wird im Laufe des Vergabeverfahrens die Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder eines vergleichbaren gesetzlichen Verfahrens über das Vermögen des Bewerbers eröffnet oder beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt, oder befindet sich der Bewerber bereits jetzt oder im Laufe des Vergabeverfahrens in Liquidation oder stellt er seine Tätigkeit ein, so ist dies der Vergabestelle unverzüglich mitzuteilen.
Ebenso mitzuteilen ist jeder Umstand, der eine/mehrere Erklärung/en des Antrags nachträglich in Frage stellt.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Finanzbehörde Hamburg
Postanschrift: Große Bleichen 27
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 40428231448📞
E-Mail: dieter.carmesin@fb.hamburg.de📧
Fax: +49 40428232020 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Auftraggeber weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin. Dieser lautet:
"§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2017/S 145-299412 (2017-07-28)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-06-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Über diese Ausschreibung soll ein leistungsfähiger Systempartner zur Lieferung, Installation und Inbetriebnahme einer neuen Notruf TK-Anlage in der Betriebszentrale (TBZ) des Elbtunnels gefunden werden, der gleichzeitig auch als Servicedienstleister die Produktfamilie Omni-PCX Enterprise der Alcatel Lucent im Leistungsportfolio führt.
Nicht Bestandteil der Ausschreibung sind die analogen Notruf-Endgeräte in den Tunnelröhren (ca. 240), wohl aber deren Aufschaltung auf die neue TK-Anlage.
Der für die Dauer von 48 Monaten zu erbringende Service ist unter hohen Sicherheits- und Verfügbarkeitsanforderungen 24/7 zu leisten (entsprechende Erfahrungen des Bewerbers sind in der Bewerbung u.a. über Referenzen nachzuweisen.
Lieferungen und Serviceleistungen werden auf Werkvertragsbasis nach EVB-IT Vertragsmustern vergeben.
Über diese Ausschreibung soll ein leistungsfähiger Systempartner zur Lieferung, Installation und Inbetriebnahme einer neuen Notruf TK-Anlage in der Betriebszentrale (TBZ) des Elbtunnels gefunden werden, der gleichzeitig auch als Servicedienstleister die Produktfamilie Omni-PCX Enterprise der Alcatel Lucent im Leistungsportfolio führt.
Nicht Bestandteil der Ausschreibung sind die analogen Notruf-Endgeräte in den Tunnelröhren (ca. 240), wohl aber deren Aufschaltung auf die neue TK-Anlage.
Der für die Dauer von 48 Monaten zu erbringende Service ist unter hohen Sicherheits- und Verfügbarkeitsanforderungen 24/7 zu leisten (entsprechende Erfahrungen des Bewerbers sind in der Bewerbung u.a. über Referenzen nachzuweisen.
Lieferungen und Serviceleistungen werden auf Werkvertragsbasis nach EVB-IT Vertragsmustern vergeben.
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Der für die Dauer von 48 Monaten zu erbringende Service ist unter hohen Sicherheits- und Verfügbarkeitsanforderungen 24/7 zu leisten (entsprechende Erfahrungen des Bewerbers sind in der Bewerbung u.a. über Referenzen nachzuweisen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Freie und Hansestadt Hamburg
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-06-22 📅
Referenz Zusätzliche Informationen
https://fbhh-evergabe.web.hamburg.de/evergabe.bieter/eva/#/supplierportal/dataport einzureichen sind. Unmittelbar darunter ist im Formular des EU-Amtsblatts ein weiterer Blocker gesetzt, der regelt, dass Teilnahmeanträge und Angebote auch an die oben genannten Kontaktstellen übermittelt werden können. Dieser Hinweis ist falsch! Er lässt sich aus technischen Gründen jedoch nicht entfernen.
https://fbhh-evergabe.web.hamburg.de/evergabe.bieter/eva/#/supplierportal/dataport einzureichen sind. Unmittelbar darunter ist im Formular des EU-Amtsblatts ein weiterer Blocker gesetzt, der regelt, dass Teilnahmeanträge und Angebote auch an die oben genannten Kontaktstellen übermittelt werden können. Dieser Hinweis ist falsch! Er lässt sich aus technischen Gründen jedoch nicht entfernen.
Erkennt ein Bewerber Fehler/Unklarheiten/Widersprüche o. ä. in den Vergabeunterlagen, so ist er verpflichtet, darauf in Form von Bewerberfragen hinzuweisen. Tut er dies trotz Erkennens oder Erkennenmüssens nicht, so gehen daraus resultierende Nachteile zu seinen Lasten.
Erkennt ein Bewerber Fehler/Unklarheiten/Widersprüche o. ä. in den Vergabeunterlagen, so ist er verpflichtet, darauf in Form von Bewerberfragen hinzuweisen. Tut er dies trotz Erkennens oder Erkennenmüssens nicht, so gehen daraus resultierende Nachteile zu seinen Lasten.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.