Es ist beabsichtigt, eine Abruf-Rahmenvereinbarung mit einem (1) Wirtschaftsteilnehmer zu schließen. Die zu vergebende Abruf-Rahmenvereinbarung umfasst die Erbringung von technischen Beratungs- und Unterstützungsleistungen im IT-Bereich, u. a. bei der Vergabe von IT-Leistungen (GWB, VgV, UfAB, EVB-IT), in Einzelfällen im Rahmen von Vergabeverfahren und Nachprüfungsverfahren sowie bei Aktivitäten des Auftraggebers in internen Projekt- und Arbeitsgruppen. Gegenstand der betroffenen Vergabeverfahren können alle Vergabever-fahren mit IT-Bezug sein, insbesondere – aber nicht abschließend – in folgenden Fachgebieten: (1) Next Generation Firewall; (2) Netzwerkkomponenten (LAN / WLAN); (3) Server-Systeme; (4) Storage-Systeme; (5) Arbeitsplatzdrucker / Abteilungsdrucker; (6) PC / Notebooks; (7) ThinClient; (8) Serverschrank-Systeme; (9) Output-Management und Support für Rechenzentren; (10) IT- und Technologieberatung (aktuelle Überblicksberatung). Details zur Leistung sind in der Leistungsbeschreibung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-03-21.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-02-17.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2017-02-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Referenznummer: 8407 0804 0358
Kurze Beschreibung:
Es ist beabsichtigt, eine Abruf-Rahmenvereinbarung mit einem (1) Wirtschaftsteilnehmer zu schließen. Die zu vergebende Abruf-Rahmenvereinbarung umfasst die Erbringung von technischen Beratungs- und Unterstützungsleistungen im IT-Bereich, u. a. bei der Vergabe von IT-Leistungen (GWB, VgV, UfAB, EVB-IT), in Einzelfällen im Rahmen von Vergabeverfahren und Nachprüfungsverfahren sowie bei Aktivitäten des Auftraggebers in internen Projekt- und Arbeitsgruppen.
Gegenstand der betroffenen Vergabeverfahren können alle Vergabever-fahren mit IT-Bezug sein, insbesondere – aber nicht abschließend – in folgenden Fachgebieten:
(1) Next Generation Firewall;
(2) Netzwerkkomponenten (LAN / WLAN);
(3) Server-Systeme;
(4) Storage-Systeme;
(5) Arbeitsplatzdrucker / Abteilungsdrucker;
(6) PC / Notebooks;
(7) ThinClient;
(8) Serverschrank-Systeme;
(9) Output-Management und Support für Rechenzentren;
(10) IT- und Technologieberatung (aktuelle Überblicksberatung).
Details zur Leistung sind in der Leistungsbeschreibung.
Es ist beabsichtigt, eine Abruf-Rahmenvereinbarung mit einem (1) Wirtschaftsteilnehmer zu schließen. Die zu vergebende Abruf-Rahmenvereinbarung umfasst die Erbringung von technischen Beratungs- und Unterstützungsleistungen im IT-Bereich, u. a. bei der Vergabe von IT-Leistungen (GWB, VgV, UfAB, EVB-IT), in Einzelfällen im Rahmen von Vergabeverfahren und Nachprüfungsverfahren sowie bei Aktivitäten des Auftraggebers in internen Projekt- und Arbeitsgruppen.
Gegenstand der betroffenen Vergabeverfahren können alle Vergabever-fahren mit IT-Bezug sein, insbesondere – aber nicht abschließend – in folgenden Fachgebieten:
(1) Next Generation Firewall;
(2) Netzwerkkomponenten (LAN / WLAN);
(3) Server-Systeme;
(4) Storage-Systeme;
(5) Arbeitsplatzdrucker / Abteilungsdrucker;
(6) PC / Notebooks;
(7) ThinClient;
(8) Serverschrank-Systeme;
(9) Output-Management und Support für Rechenzentren;
(10) IT- und Technologieberatung (aktuelle Überblicksberatung).
Details zur Leistung sind in der Leistungsbeschreibung.
Referenz Daten
Absendedatum: 2017-02-17 📅
Einreichungsfrist: 2017-03-21 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-02-22 📅
Datum des Beginns: 2017-06-01 📅
Datum des Endes: 2019-03-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 037-067002
ABl. S-Ausgabe: 37
Zusätzliche Informationen
Teilnahmeanträge können ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform des Staatsanzeigers BW (https://www.tender24.de) eingereicht werden. Alle mit dem Teilnahmeantrag geforderten Unterlagen sind als PDF-Datei hochzuladen. Die EEE ist zusätzlich in elektronischer Form, als XML-Datei, einzureichen. Die Einreichung von Teilnahmeanträgen in Papierform oder per Telefax ist nicht zulässig.
Teilnahmeanträge können ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform des Staatsanzeigers BW (https://www.tender24.de) eingereicht werden. Alle mit dem Teilnahmeantrag geforderten Unterlagen sind als PDF-Datei hochzuladen. Die EEE ist zusätzlich in elektronischer Form, als XML-Datei, einzureichen. Die Einreichung von Teilnahmeanträgen in Papierform oder per Telefax ist nicht zulässig.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Es ist beabsichtigt, eine Abruf-Rahmenvereinbarung mit einem (1) Wirtschaftsteilnehmer zu schließen. Die zu vergebende Abruf-Rahmenvereinbarung umfasst die Erbringung von technischen Beratungs- und Unterstützungsleistungen im IT-Bereich, u. a. bei der Vergabe von IT-Leistungen (GWB, VgV, UfAB, EVB-IT), in Einzelfällen im Rahmen von Vergabeverfahren und Nachprüfungsverfahren sowie bei Aktivitäten des Auftraggebers in internen Projekt- und Arbeitsgruppen.
Es ist beabsichtigt, eine Abruf-Rahmenvereinbarung mit einem (1) Wirtschaftsteilnehmer zu schließen. Die zu vergebende Abruf-Rahmenvereinbarung umfasst die Erbringung von technischen Beratungs- und Unterstützungsleistungen im IT-Bereich, u. a. bei der Vergabe von IT-Leistungen (GWB, VgV, UfAB, EVB-IT), in Einzelfällen im Rahmen von Vergabeverfahren und Nachprüfungsverfahren sowie bei Aktivitäten des Auftraggebers in internen Projekt- und Arbeitsgruppen.
Gegenstand der betroffenen Vergabeverfahren können alle Vergabever-fahren mit IT-Bezug sein, insbesondere – aber nicht abschließend – in folgenden Fachgebieten:
(1) Next Generation Firewall;
(2) Netzwerkkomponenten (LAN / WLAN);
(3) Server-Systeme;
(4) Storage-Systeme;
(5) Arbeitsplatzdrucker / Abteilungsdrucker;
(6) PC / Notebooks;
(7) ThinClient;
(8) Serverschrank-Systeme;
(9) Output-Management und Support für Rechenzentren;
(10) IT- und Technologieberatung (aktuelle Überblicksberatung).
Details zur Leistung sind in der Leistungsbeschreibung.
Im vorliegenden Fall geht der Auftraggeber von einem geschätzten durchschnittlichen Beratungsaufwand für die ersten 22 Monate von insgesamt 200 Beratertagen und im Verlängerungszeitraum von insgesamt 150 Beratertagen aus.
Abweichungen von diesen unverbindlichen Schätzwerten, insbesondere bei Änderungen des Bedarfs durch den Auftraggeber, sind möglich und für den Auftraggeber zulässig. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf eine Mindestabnahme aus der Rahmenvereinbarung.
Abweichungen von diesen unverbindlichen Schätzwerten, insbesondere bei Änderungen des Bedarfs durch den Auftraggeber, sind möglich und für den Auftraggeber zulässig. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf eine Mindestabnahme aus der Rahmenvereinbarung.
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Rahmenvereinbarung soll zum 1.6.2017 in Kraft treten. Die Laufzeit dieser Rahmenvereinbarung beträgt mindestens 22 Monate und höchstens 46 Monate. Der Auftraggeber kann die Rahmenvereinbarung zum 31.3.2019 und zum 31.3.2020 ordentlich kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt jeweils drei Monate zum Monatsende (siehe § 3 der Rahmenvereinbarung).
Die Rahmenvereinbarung soll zum 1.6.2017 in Kraft treten. Die Laufzeit dieser Rahmenvereinbarung beträgt mindestens 22 Monate und höchstens 46 Monate. Der Auftraggeber kann die Rahmenvereinbarung zum 31.3.2019 und zum 31.3.2020 ordentlich kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt jeweils drei Monate zum Monatsende (siehe § 3 der Rahmenvereinbarung).
Beschreibung der Optionen:
Die Rahmenvereinbarung soll zum 1.6.2017 in Kraft treten. Die Lauf-zeit dieser Rahmenvereinbarung beträgt mindestens 22 Monate und höchstens 46 Monate. Der Auftraggeber kann die Rahmenvereinbarung zum 31.3.2019 und zum 31.3.2020 ordentlich kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt jeweils drei Monate zum Monatsende.
Die Rahmenvereinbarung soll zum 1.6.2017 in Kraft treten. Die Lauf-zeit dieser Rahmenvereinbarung beträgt mindestens 22 Monate und höchstens 46 Monate. Der Auftraggeber kann die Rahmenvereinbarung zum 31.3.2019 und zum 31.3.2020 ordentlich kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt jeweils drei Monate zum Monatsende.
Zusätzliche Informationen:
Teilnahmeanträge können ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform des Staatsanzeigers BW (https://www.tender24.de) eingereicht werden. Alle mit dem Teilnahmeantrag geforderten Unterlagen sind als PDF-Datei hochzuladen. Die EEE ist zusätzlich in elektronischer Form, als XML-Datei, einzureichen. Die Einreichung von Teilnahmeanträgen in Papierform oder per Telefax ist nicht zulässig.
Teilnahmeanträge können ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform des Staatsanzeigers BW (https://www.tender24.de) eingereicht werden. Alle mit dem Teilnahmeantrag geforderten Unterlagen sind als PDF-Datei hochzuladen. Die EEE ist zusätzlich in elektronischer Form, als XML-Datei, einzureichen. Die Einreichung von Teilnahmeanträgen in Papierform oder per Telefax ist nicht zulässig.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V., Generalverwaltung, Finanzabteilung VIIId2, Hofgartenstr. 8, 80539 München.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Eigenerklärung über den Eintrag in das Handelsregister des Niederlassungsmitgliedstaates (gemäß EEE Teil IV Abschnitt A Ziffer 1) und aktueller Handelsregisterauszug nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bewerber niedergelassen ist, in Kopie nicht älter als sechs Monate zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge.
Eigenerklärung über den Eintrag in das Handelsregister des Niederlassungsmitgliedstaates (gemäß EEE Teil IV Abschnitt A Ziffer 1) und aktueller Handelsregisterauszug nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bewerber niedergelassen ist, in Kopie nicht älter als sechs Monate zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge.
Verfahren
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2017-03-29 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-05-31 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern – Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer-suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Max-Planck-Gesellschaft z. F. d. W. Generalverwaltung; Sachgebiet Vergabemanagement
Postanschrift: Hofgartenstraße 8
Postleitzahl: 80539
E-Mail: it-vergabe@gv.mpg.de📧
Quelle: OJS 2017/S 037-067002 (2017-02-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-08-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Es ist beabsichtigt, eine Abruf-Rahmenvereinbarung mit einem (1) Wirtschaftsteilnehmer zu schließen. Die zu vergebende Abruf-Rahmenvereinbarung umfasst die Erbringung von technischen Beratungs- und Unterstützungsleistungen im IT-Bereich. u. a. bei der Vergabe von IT-Leistungen, in Einzelfällen im Rahmen von Vergabeverfahren und Nachprüfungsverfahren sowie bei Aktivitäten des Auftraggebers in internen Projekt- und Arbeitsgruppen.
Es ist beabsichtigt, eine Abruf-Rahmenvereinbarung mit einem (1) Wirtschaftsteilnehmer zu schließen. Die zu vergebende Abruf-Rahmenvereinbarung umfasst die Erbringung von technischen Beratungs- und Unterstützungsleistungen im IT-Bereich. u. a. bei der Vergabe von IT-Leistungen, in Einzelfällen im Rahmen von Vergabeverfahren und Nachprüfungsverfahren sowie bei Aktivitäten des Auftraggebers in internen Projekt- und Arbeitsgruppen.
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V.; Generalverwaltung, Finanzabteilung – Referat Einkauf und Versicherungen, Sachgebiet VIII d 2
Kontakt
E-Mail: it-vergabe@gv.mpg.de📧
Fax: +49 8921081367 📠
Im vorliegenden Fall geht der Auftraggeber von einem geschätzten durchschnittlichen Beratungsaufwand für die ersten 22 Monate von insgesamt 200 Beratertagen und im Verlängerungszeitraum von insgesamt 150 Beratertagen aus. Abweichungen von diesen unverbindlichen Schätzwerten, insbesondere bei Änderungen des Bedarfs durch den Auftraggeber, sind möglich und für den Auftraggeber zulässig.
Im vorliegenden Fall geht der Auftraggeber von einem geschätzten durchschnittlichen Beratungsaufwand für die ersten 22 Monate von insgesamt 200 Beratertagen und im Verlängerungszeitraum von insgesamt 150 Beratertagen aus. Abweichungen von diesen unverbindlichen Schätzwerten, insbesondere bei Änderungen des Bedarfs durch den Auftraggeber, sind möglich und für den Auftraggeber zulässig.
Beschreibung der Optionen:
Die Rahmenvereinbarung soll zum 1.6.2017 in Kraft treten. Die Laufzeit dieser Rahmenvereinbarung beträgt mindestens 22 Monate und höchstens 46 Monate. Der Auftraggeber kann die Rahmenvereinbarung zum 31.3.2019 und zum 31.3.2020 ordentlich kündigen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e.V., Generalverwaltung, Finanzabteilung VIIId2, Hofgartenstr. 8, 80539 München.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-06-20 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
„Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).“.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
„Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).“.