J1: Wohngebäude mit 60 WE mit Gewerbe im EG; J6: Wohngebäude mit 13 WE

Stadtsiedlung Heilbronn GmbH

J1:
Schlüsselfertiger Bau in Holzkonstruktion für ein Wohnhochhaus mit 10 Geschossen und Gewerbeeinheit. Auftragsgegenstand sind kompletten Bauarbeiten inkl. Ausführungsplanung und -koordinierung aller Bauarbeiten einschl. anspruchsvoller Gebäudetechnik in den Gewerken Heizung, Lüftung, Sanitär, Elektroarbeiten.
J6:
Wie vor, jedoch kein Hochhaus (nur 6-geschossig).

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-06-08. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-05-06.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-05-06 Auftragsbekanntmachung
2017-05-17 Ergänzende Angaben
2017-05-23 Ergänzende Angaben
2017-11-27 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2017-05-06)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Bauarbeiten für Wohnhäuser
Kurze Beschreibung:
J1: Schlüsselfertiger Bau in Holzkonstruktion für ein Wohnhochhaus mit 10 Geschossen und Gewerbeeinheit. Auftragsgegenstand sind kompletten Bauarbeiten inkl. Ausführungsplanung und -koordinierung aller Bauarbeiten einschl. anspruchsvoller Gebäudetechnik in den Gewerken Heizung, Lüftung, Sanitär, Elektroarbeiten. J6: Wie vor, jedoch kein Hochhaus (nur 6-geschossig).
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bauarbeiten für Wohnhäuser 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Bauarbeiten für Wohnhäuser 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Heilbronn, Stadtkreis 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadtsiedlung Heilbronn GmbH
Postanschrift: Urbanstraße 10
Postleitzahl: 74072
Postort: Heilbronn
Kontakt
Internetadresse: http://stadtsiedlung.de 🌏
E-Mail: uwe.trumpp@stadtsiedlung.de 📧
Telefon: +49 71316257-0 📞
Fax: +49 71316257-11 📠
URL der Dokumente: https://stadtsiedlung.poolarserver.com/x/n7s-k2g 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-05-06 📅
Einreichungsfrist: 2017-06-08 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-05-11 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 090-175898
ABl. S-Ausgabe: 90
Zusätzliche Informationen
Die Teilnahmeanträge sind mit den geforderten Nachweisen und Erklärungen zwingend innerhalb der Bewerbungsfrist schriftlich bei der unter I.1. genannten Anschrift einzureichen. Für die entsprechende Bestätigung für den fristgerechten Empfang durch die Stadtsiedlung Heilbronn GmbH hat der Antragsteller Sorge zu tragen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
J1:
Schlüsselfertiger Bau in Holzkonstruktion für ein Wohnhochhaus mit 10 Geschossen und Gewerbeeinheit. Auftragsgegenstand sind kompletten Bauarbeiten inkl. Ausführungsplanung und -koordinierung aller Bauarbeiten einschl. anspruchsvoller Gebäudetechnik in den Gewerken Heizung, Lüftung, Sanitär, Elektroarbeiten.
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J6:
Wie vor, jedoch kein Hochhaus (nur 6-geschossig).
Geschätzter Gesamtwert: 11 000 000 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
J1: BGF 6.137 qm
J6: BGF 1.770 qm.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 11 000 000 EUR 💰
Dauer: 17 Monate
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Heilbronn.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister und des Gewerbezentralregisters und Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Nachweis bzw. Eigenerklärung über Firmenumsatz über die letzten 3 Jahre.
Mindeststandards: Mindest-Jahresumsatz 5 000 000 EUR brutto.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Angabe von Referenzen zu vergleichbaren Objekten in Holzbauweise inkl. erforderliche Nachweise, Angaben zur Anzahl der Mitarbeiter insgesamt und Nennung der Qualifikation. Angabe über Anzahl der Mitarbeiter, die für dieses Projekt zur Verfügung stehen, Nennung Bau- und Projektleiter und deren Qualifikation.
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Mindeststandards:
Mindestens 3 vergleichbare Objekte; Mindestbelegschaft 40 Mitarbeiter in der Firma.

Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 12
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern: Techn. und berufliche Leistungsfähigkeit gem. III 1.3.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2017-06-20 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2 Monate

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: juristische Person des privaten Rechts unter Kontrolle durch die öffentl. Hand
Kontakt
Kontaktperson: Stadtsiedlung Heilbronn GmbH
Dokumente URL: https://stadtsiedlung.poolarserver.com/x/n7s-k2g 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Die Teilnahmeanträge sind mit den geforderten Nachweisen und Erklärungen zwingend innerhalb der Bewerbungsfrist schriftlich bei der unter I.1. genannten Anschrift einzureichen.
Für die entsprechende Bestätigung für den fristgerechten Empfang durch die Stadtsiedlung Heilbronn GmbH hat der Antragsteller Sorge zu tragen.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg
Postanschrift: Schlossplatz 1-3
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 721926-4049/4065/3112 📞
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de 📧
Fax: +49 721926-3985 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Um eine Korrektur eines Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer Baden-Württemberg (IV.4.1) gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag informiert hat und die Fristen nach § 134 Abs. 2 S. 1 oder S. 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verstrichen sind. Ein solcher Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Bieter den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (wobei der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB unberührt bleibt), oder Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zu Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, oder Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht beim Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten (vgl. § 161 GWB).
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Quelle: OJS 2017/S 090-175898 (2017-05-06)
Ergänzende Angaben (2017-05-17)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-05-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-05-19 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 096-188489
Verweist auf Bekanntmachung: 2017/S 090-175898
ABl. S-Ausgabe: 96
Zusätzliche Informationen
Der ursprüngliche Link für den Zugang bleibt gültig. Der neue Link ist für zusätzliche Unterlagen geschaltet.
Quelle: OJS 2017/S 096-188489 (2017-05-17)
Ergänzende Angaben (2017-05-23)
Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-05-23 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-05-26 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 100-197972
ABl. S-Ausgabe: 100
Zusätzliche Informationen
Der ursprüngliche Link für den Zugang zu den Unterlagen und der Link für die ergänzenden Unterlagen bleiben gültig. Es sind nun insgesamt 3 Links für die Ausschreibung geschaltet.
Quelle: OJS 2017/S 100-197972 (2017-05-23)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-11-27)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 15 235 320 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-11-27 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-11-29 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 229-476566
ABl. S-Ausgabe: 229

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
J1: BGF 6 137 m²
J6: BGF 1 770 m².

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-11-17 📅

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Um eine Korrektur eines Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer Baden-Württemberg (IV.4.1) gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag informiert hat und die Fristen nach § 134 Abs. 2 S. 1 oder S. 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verstrichen sind. Ein solcher Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Bieter den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat (wobei der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB unberührt bleibt), oder Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zu Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, oder Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht beim Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten (vgl. § 161 GWB).
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Quelle: OJS 2017/S 229-476566 (2017-11-27)