Jahres-/Konzernabschlussprüfung und ergänzende Prüfungshandlungen, insbesondere Prüfung der Jahresrechnung des Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung

Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung

Jahres-/ Konzernabschlussprüfung und ergänzende Prüfungshandlungen, insbesondere Prüfung der Jahresrechnung des Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung (rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts nach § 1 EntsorgFondsG) für die Geschäftsjahre 2017 bis 2019, insbesondere nach HGB. Ergänzende Prüfungshandlungen:
— Prüfung der Überleitungsrechnung von einer der Wirtschaftsplanung zugrundliegenden Einnahmenüberschussrechnung auf die Jahresrechnung,
— Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse gemäß § 53 HGrG.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-01-03. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-10-13.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-10-13 Auftragsbekanntmachung
2017-12-15 Ergänzende Angaben
2018-05-04 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2017-10-13)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Bereich Rechnungslegung und -prüfung sowie Steuerwesen
Kurze Beschreibung:
Jahres-/ Konzernabschlussprüfung und ergänzende Prüfungshandlungen, insbesondere Prüfung der Jahresrechnung des Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung (rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts nach § 1 EntsorgFondsG) für die Geschäftsjahre 2017 bis 2019, insbesondere nach HGB. Ergänzende Prüfungshandlungen: — Prüfung der Überleitungsrechnung von einer der Wirtschaftsplanung zugrundliegenden Einnahmenüberschussrechnung auf die Jahresrechnung, — Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse gemäß § 53 HGrG.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Bereich Rechnungslegung und -prüfung sowie Steuerwesen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung
Postanschrift: c/o Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Scharnhorststraße 34-37
Postleitzahl: 10115
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: https://www.cliffordchance.com/home.html 🌏
E-Mail: report2017@cliffordchance.com 📧
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E99267416 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-10-13 📅
Einreichungsfrist: 2018-01-03 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-10-17 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 199-409658
ABl. S-Ausgabe: 199
Zusätzliche Informationen
Geben mehrere Unternehmen als Bietergemeinschaft ein gemeinschaftliches Angebot ab, so wird dieses Angebot wie das Angebot eines Einzelbieters behandelt. Bewerber-/Bietergemeinschaften sind Einzelbewerbern/-bietern grundsätzlich gleichgestellt. Eine bestimmte Rechtsform ist nicht vorgeschrieben. Die Mitglieder einer Bietergemeinschaft haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung aller vertraglichen Verpflichtungen. In Bezug auf den Nachweis der Eignung gilt: Jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat seine Eignung für den Teil der Leistungen nachzuweisen, den es im Auftragsfall übernimmt. Mindestvoraussetzungen für die Teilnahme an der Ausschreibung: — Die Verfahrens- und Geschäftssprache ist Deutsch. Daher werden fließende Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift vom Auftragnehmer und von seinem mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals erwartet.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Jahres-/ Konzernabschlussprüfung und ergänzende Prüfungshandlungen, insbesondere Prüfung der Jahresrechnung des Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung (rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts nach § 1 EntsorgFondsG) für die Geschäftsjahre 2017 bis 2019, insbesondere nach HGB. Ergänzende Prüfungshandlungen:
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— Prüfung der Überleitungsrechnung von einer der Wirtschaftsplanung zugrundliegenden Einnahmenüberschussrechnung auf die Jahresrechnung,
— Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse gemäß § 53 HGrG.
Der Prüfungsumfang beinhaltet die Berichterstattung in Form von Prüfungsberichten gemäß den jeweiligen gesetzlichen Mindestanforderungen sowie der Präsentation vor den Aufsichtsgremien. Die Abschlussprüfung ist analog § 317 HGB und unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer e. V. (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsgemäßer Abschlussprüfung durchzuführen.
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Dauer: 36 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Einmalige Option für den öffentlichen Auftraggeber, die Vertragslaufzeit um zwölf Monate, d. h. für das Geschäftsjahr 2020 zu verlängern.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Soweit der Bewerber oder die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der Eignung (z. B. im Hinblick auf die geforderten Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen (z. B. eines Unterauftragnehmers oder eines konzernverbundenen Unternehmens, nachfolgend „Drittunternehmen“ genannt) in Anspruch nimmt (sog. „Eignungsleihe“ i. S. des § 47 VgV), muss mit Abgabe des Teilnahmeantrags nachgewiesen werden, dass die für den Auftrag erforderlichen Kapazitäten dem Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft zur Verfügung stehen. Zu diesem Zweck kann der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung des betreffenden Unternehmens vorlegen.
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Dieser Nachweis bzw. diese Erklärung ist als Anlage dem Teilnahmeantrag beizufügen. Die nachfolgenden Eignungsnachweise sind auch für Unternehmen vorzulegen, auf die sich ein Bewerber/eine Bewerbergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer Eignung beruft. Im Falle einer Teilnahme als Bewerbergemeinschaft sind die Eignungsnachweise von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
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Der Auftraggeber behält sich vor, bei Angebotsabgabe nicht beiliegende bzw. den Anforderungen formal bzw. inhaltlich nicht genügende Dokumente, Nachweise, Angaben und Erklärungen unter Fristsetzung nachzufordern.
Folgende Angaben/ Unterlagen sind mit dem Teilnahmeantrag einzureichen:
1) Allgemeine Angaben des Bewerbers (jeweils als Eigenerklärung ausreichend): Angabe zur Teilnahme als Einzelbewerber oder Bewerbergemeinschaft; Im Falle einer Bewerbergemeinschaft:
Abgabe einer Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung nach dem vom Auftraggeber bereitgestellten Muster, siehe URL unter Ziff. I.3).
2) Aktueller Handelsregisterauszug, nicht älter als vier Monate (auch für etwa einzusetzende Drittunternehmen vorzulegen);
3) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB (auch für etwa einzusetzende Drittunternehmen vorzulegen);
4) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 319a HGB (auch für etwa einzusetzende Drittunternehmen vorzulegen);
5) Eigenerklärung über bestehende Zulassung als Wirtschaftsprüfer in Deutschland (auch für etwa einzusetzende Drittunternehmen vorzulegen);
6) Eigenerklärung über das Vorliegen einer bestehenden, wirksamen Bescheinigung nach § 57a Wirtschaftsprüferordnung (auch für etwa einzusetzende Drittunternehmen vorzulegen);
7) Eigenerklärung, dass der Bewerber und sein mit dem vorliegenden Vergabeverfahren befasstes Personal sämtliche Informationen aus und über das vorliegende Vergabeverfahren vertraulich behandeln und nicht an Dritte weiterleiten wird.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Folgende Angaben/ Unterlagen sind mit dem Teilnahmeantrag einzureichen:
1) Eigenerklärung über den Gesamtjahresumsatz des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft und über den Jahresumsatz des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft im Bereich Wirtschaftsprüfung, jeweils für die vergangenen 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2014, 2015, 2016) in Deutschland. Der Jahresumsatz im Bereich Wirtschaftsprüfung muss mindestens 1 000 000 EUR betragen.
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2) Nachweis des Bestehens einer Berufshaftpflichtversicherung gem. § 54 Abs. 1 WPO in Verbindung mit § 323 Abs. 2 HGB mit einer Deckungssumme von 5 000 000 EUR, welche pro Verssicherungsfall zur Verfügung stehen muss (auch für etwa einzusetzende Drittunternehmen vorzulegen).
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Folgende Angaben/ Unterlagen sind mit dem Teilnahmeantrag einzureichen:
1) Eigenerklärung, aus der (i) die aktuelle Beschäftigtenzahl des Unternehmens ersichtlich ist (Stand 31.12.2016 insgesamt) und (ii) die Anzahl der beschäftigten Mitarbeiter bezogen auf den ausschreibungsrelevanten Bereich der Wirtschaftsprüferleistungen (Stand 31.12.2016) (auch für etwa einzusetzende Drittunternehmen vorzulegen).
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2) Nachweis des Bestehens eines Qualitätsmanagementsystems, z. B. durch Vorlage einer Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001. Ausreichend ist eine hinreichend detaillierte Erläuterung des bestehenden Systems im Rahmen einer Eigenerklärung.
3) Nachweis des Bestehens eines gültigen, zertifizierten Informationssicherheits-Managementsystems (z. B. DIN EN ISO 27001 oder gleichwertig). Ausreichend ist eine hinreichend detaillierte Erläuterung des bestehenden Systems im Rahmen einer Eigenerklärung.
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4) Benennung von Referenzprojekten über vergleichbare Leistungen, welche durchgängig oder teilweise in den Kalenderjahren 2014, 2015 und 2016 durchgeführt worden sind. Angabe von – zwei Referenzprojekten betreffend die Prüfung von Unternehmen, die jeweils in der Branche Finanzdienstleistungen tätig sind (Auftragsvolumen mindestens 500 000 EUR);
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— 2 Referenzprojekten betreffend die Prüfung von
Unternehmen, die jeweils im Rahmen ihres Jahresabschlusses gem. § 53 HGrG geprüft werden und dies im Jahresabschluss erklären müssen (Auftragsvolumen mindestens 200 000 EUR);
bundesunmittelbaren juristischen Personen des öffentlichen Rechts (Auftragsvolumen mindestens 200 000 EUR).
5) Abgabe von Eigenerklärungen über die nachfolgend aufgeführten einschlägigen Erfahrungen des Bewerbers in den Jahren 2012 bis 2017 in der Prüfung von:
— strukturierten und derivativen Finanzinstrumenten,
— Finanzportfolien mit einem Volumen von >EUR 5 Mrd.,
— Stiftungen (insbesondere des öffentlichen Rechts), und
— VAG-regulierte Versicherer und/oder Pensionskassen.
Einschlägige Erfahrungen in o. g. Sinne liegen vor, wenn der Bewerber in den Jahren 2012 bis 2017 mindestens zwei unterschiedliche Prüfungsobjekte in je einem der o. g. Bereiche geprüft hat. Im Rahmen der Eigenerklärung sind die jeweils geprüften Objekte zu benennen und anzugeben, in welchem Publikationsorgan der entsprechende Jahresabschluss oder Prüfungshinweis veröffentlicht worden ist.
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Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften im Sinne von § 1 der Wirtschaftsprüferordnung.

Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 1
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-05-31 📅

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Clifford Chance Deutschland LLP
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E99267416 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: Clifford Chance Deutschland LLP
Postanschrift: Mainzer Landstraße 46
Postort: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60325
Kontaktperson: Herr Rechtsanwalt Steffen Amelung
Land: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt 🏙️

Referenz
Zusätzliche Informationen
Geben mehrere Unternehmen als Bietergemeinschaft ein gemeinschaftliches Angebot ab, so wird dieses Angebot wie das Angebot eines Einzelbieters behandelt. Bewerber-/Bietergemeinschaften sind Einzelbewerbern/-bietern grundsätzlich gleichgestellt. Eine bestimmte Rechtsform ist nicht vorgeschrieben. Die Mitglieder einer Bietergemeinschaft haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung aller vertraglichen Verpflichtungen.
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In Bezug auf den Nachweis der Eignung gilt:
Jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat seine Eignung für den Teil der Leistungen nachzuweisen, den es im Auftragsfall übernimmt.
Mindestvoraussetzungen für die Teilnahme an der Ausschreibung:
— Die Verfahrens- und Geschäftssprache ist Deutsch. Daher werden fließende Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift vom Auftragnehmer und von seinem mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals erwartet.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 2289499-163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Unternehmen haben Anspruch darauf, dass die Bestimmungen über das Vergabeverfahren eingehalten werden.
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der derzeit gültigen Fassung.
In Bezug auf die Einreichung von Nachprüfungsanträgen gilt gemäß § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine
Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist
darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu
entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt
und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in
der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist
zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1
Satz 2 bleibt unberührt.
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber
informiert.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf
elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der
Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es
nicht an.
Quelle: OJS 2017/S 199-409658 (2017-10-13)
Ergänzende Angaben (2017-12-15)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Jahres-/Konzernabschlussprüfung und ergänzende Prüfungshandlungen, insbesondere Prüfung der Jahresrechnung des Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung (rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts nach § 1 EntsorgFondsG) für die Geschäftsjahre 2017 bis 2019, insbesondere nach HGB. Ergänzende Prüfungshandlungen: — Prüfung der Überleitungsrechnung von einer der Wirtschaftsplanung zugrundliegenden Einnahmenüberschussrechnung auf die Jahresrechnung, — Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse gemäß § 53 HGrG.
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Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-12-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-12-19 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 243-507532
Verweist auf Bekanntmachung: 2017/S 199-409658
ABl. S-Ausgabe: 243

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Jahres-/Konzernabschlussprüfung und ergänzende Prüfungshandlungen, insbesondere Prüfung der Jahresrechnung des Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung (rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts nach § 1 EntsorgFondsG) für die Geschäftsjahre 2017 bis 2019, insbesondere nach HGB. Ergänzende Prüfungshandlungen:
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Quelle: OJS 2017/S 243-507532 (2017-12-15)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-05-04)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Jahres-/ Konzernabschlussprüfung und ergänzende Prüfungshandlungen, insbesondere Prüfung der Jahresrechnung des Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung (rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts nach § 1 EntsorgFondsG) für die Geschäftsjahre 2017 bis 2019, insbesondere nach HGB. Ergänzende Prüfungshandlungen: — Prüfung der Überleitungsrechnung von einer der Wirtschaftsplanung zugrundeliegenden Einnahmenüberschussrechnung auf die Jahresrechnung, — Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse gemäß § 53 HGrG.
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Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-05-04 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-05-05 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 087-196081
ABl. S-Ausgabe: 87
Zusätzliche Informationen
Angaben zum Wert des Auftrags werden unter Verweis auf § 39 Abs. 6 Nr. 3 u. 4 VgV nicht gemacht.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
— Prüfung der Überleitungsrechnung von einer der Wirtschaftsplanung zugrundeliegenden Einnahmenüberschussrechnung auf die Jahresrechnung,
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Darstellung des Prüfungsansatzes
Qualitätskriterium (Gewichtung): 0,5
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Haftungssumme
Qualitätskriterium (Gewichtung): 0,1
Kostenkriterium: Pauschalstundensatz
Gewichtung der Kosten: 0,4

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-04-10 📅

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
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1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß §134 GWB darüber informiert.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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Quelle: OJS 2018/S 087-196081 (2018-05-04)