Jahresvertragsarbeiten 2017-2021 Unterhaltung der öffentlichen Straßenbeleuchtungsanlage

Stadtwerke Leer AöR

Vertragsgegenstand ist die Bedienung, Kontrolle Wartung, Reinigung und Instandsetzung der im Eigentum der Stadt Leer/Ostfriesland stehenden Straßenbeleuchtungsanlage sowie die Fortführung der Bestandsunterlagen/Dokumentation. Die Funktion der Straßenbeleuchtungsanlage muss jederzeit gegeben sein bzw. die Funktion der Straßenbeleuchtungsanlage muss im Störfall wieder hergestellt werden, so dass eine ordnungsgemäße Straßenbeleuchtung gewährleistet und eine Gefährdung Dritter ausgeschlossen ist. Dies hat der Auftragnehmer (AN) sicherzustellen. Die Stadtwerke Leer AöR unterhalten und betreiben satzungsgemäß für die Stadt Leer/Ostfriesland die Straßenbeleuchtungsanlage. Insofern sind hier die Stadtwerke Leer AöR Auftraggeber (AG) für die vorgenannten Leistungen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-07-05. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-05-30.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-05-30 Auftragsbekanntmachung
2017-10-16 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2017-05-30)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Wartung von Straßenbeleuchtungen
Referenznummer: 09/2017
Kurze Beschreibung:
Vertragsgegenstand ist die Bedienung, Kontrolle Wartung, Reinigung und Instandsetzung der im Eigentum der Stadt Leer/Ostfriesland stehenden Straßenbeleuchtungsanlage sowie die Fortführung der Bestandsunterlagen/Dokumentation. Die Funktion der Straßenbeleuchtungsanlage muss jederzeit gegeben sein bzw. die Funktion der Straßenbeleuchtungsanlage muss im Störfall wieder hergestellt werden, so dass eine ordnungsgemäße Straßenbeleuchtung gewährleistet und eine Gefährdung Dritter ausgeschlossen ist. Dies hat der Auftragnehmer (AN) sicherzustellen. Die Stadtwerke Leer AöR unterhalten und betreiben satzungsgemäß für die Stadt Leer/Ostfriesland die Straßenbeleuchtungsanlage. Insofern sind hier die Stadtwerke Leer AöR Auftraggeber (AG) für die vorgenannten Leistungen.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Wartung von Straßenbeleuchtungen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadtwerke Leer AöR
Postanschrift: Schleusenweg 16
Postleitzahl: 26789
Postort: Leer
Kontakt
Internetadresse: http://www.stadtwerke-leer.de 🌏
E-Mail: vergabestelle@stadtwerke-leer.de 📧
Telefon: +49 491/92770-0 📞
Fax: +49 491/92770-10 📠
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E48587764 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-05-30 📅
Einreichungsfrist: 2017-07-05 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-06-03 📅
Datum des Beginns: 2017-08-01 📅
Datum des Endes: 2021-07-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 106-212872
ABl. S-Ausgabe: 106

Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 385403.64 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Die Straßenbeleuchtungsanlage der Stadt Leer/Ostfriesland erstreckt sich auf einer Straßenlänge von ca. 235 km im gesamten Stadtgebiet. Aufgestellt sind ca. 6 000 Leuchten verschiedenster Art und Bestückung. Die Beleuchtungsanlage umfasst im Einzelnen:
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a) ca. 3 150 Stück Leuchten mit einer Lph. von 3-5 m,
b) ca. 2 050 Stück Leuchten mit einer Lph. von 6-9 m,
c) ca. 800 Stück Leuchten, montiert an Auslegermasten mit einer Lph von 6-9 m Die Leuchtmittelbestückung der o. g. Leuchten setzt sich zusammen aus:
ca. 950 Stück HQ-Lampen;
ca. 1 550 Stück NAV-Lampen;
ca. 3 400 Stück Leuchtstofflampen ca. 100 LED Lampen Angaben zur ausgeschriebenen Leistung: Die hier ausgeschriebene Leistung umfasst folgende Tätigkeiten des AN:
a) Bedienen und Überwachen der gesamten Straßenbeleuchtungsanlage; Kontrolle von Sicherungen, Schaltuhren und Dämmerungsschaltern; Einstellen von Schaltzeiten und deren Kontrolle (ggf. zur Nachtzeit); über Kontrollfahrten ist ein Kontrollbuch zwingend zu führen, das dem AG auf Verlangen vorzulegen ist; darin sind genaue Standortangaben (Straße, Haus- Nr. etc.) zu machen; diese sind wiederum in den Rechnungen anzugeben; die Kontrolle ist insbesondere in der Zeit vom 01.09. bis zum 30.04. in Abständen von längstens sechs Wochen durchzuführen b) Wartung, Reinigung und Pflege der Leuchten, Maste und Schalteinrichtungen; insbesondere Reinigung von Wannen und Reflektoren c) Instandsetzung defekter Anlagenteile mit vorzuhaltenden oder zu beschaffenden Ersatzteilen; Kabelfehlerortung und Instandsetzung defekter Kabel; insbesondere:
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— Auswechseln von defekten Leuchtstofflampen, NAV- oder HQ- Lampen, Drosseln, Startern, Wannen, Reflektoren und Fassungen;
— Reparatur von schadhaften Mastmontagedeckeln, Anschlusskästen und Sicherungszubehör;
— Richten von Beleuchtungsmasten nach Verkehrsunfällen;
— Einmessen von Kabeln und Leitungen, Leitungsunterbringung, Leuchtstellen, Steuer- und Verteilerschränken sowie Muffen
— Sämtliche Betriebsmittel wie Abgänge, Sicherungen, Klemmen und dergl. in Schaltschränken oder Trennsäulen sind dauerhaft zu beschriften Bei allen Leitungsarbeiten sind die Leitungsenden fachgerecht auf Klemmen zu legen!
Es ist zu gewährleisten, dass bei Unfallschäden, Beschädigungen oder Störungen mit einem Gefahrenpotential ein zur Instandsetzung befähigter Mitarbeiter des AN innerhalb von 30 Minuten nach Anruf vor Ort sein muss. Um diese Anforderung realisieren zu können, ist ein Bereitschaftsdienst von 365 Tagen im Jahr zu stellen.
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Beleuchtungsausfälle von ganzen Straßen oder Stadtbereichen müssen unverzüglich beseitigt werden. Ausfälle von Einzellampen sind innerhalb einer Kalenderwoche zu beseitigen.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 385403.64 EUR 💰
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadtgebiet D-26789 Leer (Ostfriesland).

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Zur Feststellung Ihrer Eignung reichen Sie bitte die von Ihnen ausgefüllten erforderlichen Eigenerklärungen, Nachweise und Bescheinigungen gemeinsam mit Ihrem Angebot ein. Bei Weitergabe von Leistungen an Unterauftragnehmer sind diese Nachweise, Erklärungen und Bescheinigungen auch vom jeweiligen Unterauftragnehmer beizubringen. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen, jeweils in deutscher Sprache.
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Ihren Angebotsunterlagen sind zum Beleg der Eignung folgende Nachweise und Erklärungen beizufügen:
Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung Nachweis/Bescheinigung über die Eintragung in einem Berufs- bzw. Handelsregister gemäß § 44 VgV bzw. den Nachweis/Bescheinigung der Eintragung in die Handwerksrolle (Handwerkskarte) für Elektrotechniker.
Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 und § 124 GWB Eigenerklärung über die ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben Eigenerklärung über die ordnungsgemäße Anmeldung und Erfüllung der Verpflichtung zur Entrichtung der gesetzlichen Beiträge bei der/den Krankenkasse(n) Eigenerklärung über die ordnungsgemäße Eintragung und Erfüllung der Verpflichtung zur Entrichtung der gesetzlichen Beiträge bei der Berufsgenossenschaft.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Eigenerklärung, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde, dass sich das Unternehmen nicht in der Liquidation befindet und das Unternehmen bzw. dessen Mitglieder der Geschäftsleitung keine schweren Verfehlungen begangen haben, die die Integrität des Unternehmen infrage stellen Nachweis zur bestehenden bzw. abzuschließenden Betriebshaftpflichtversicherung: Die Betriebshaftpflichtversicherung hat mindestens folgende Deckungssummen pro Schadensfall aufzuweisen: Vermögensschäden und Personenschäden 2 000 000 EUR. Sollte die Betriebshaftpflichtversicherung die vorgenannten Deckungssummen derzeit nicht erreichen oder noch keine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen sein, so ist der Bieter verpflichtet, im Falle der Zuschlagserteilung die Deckungssummen entsprechend zu erhöhen bzw. eine Betriebshaftpflichtversicherung mit den angegebenen Deckungssummen abzuschließen.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Nachweis von 3 geeigneten Referenzen über früher ausgeführte Aufträge im Bereich der Unterhaltung von Straßenbeleuchtungsanlagen in vergleichbarem Umfang in Form einer Liste der in den letzten 3 Jahren erbrachten wesentlichen Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers. Die Referenzliste ist in Form einer Tabelle beizufügen.
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Nachweis/Bescheinigung über die Eintragung der verantwortlichen Elektro-Fachkraft in das Elektro-Installateurverzeichnis Strom des ansässigen Energieversorgungsunternehmens (EWE Netz GmbH) (Eintragung ab 1.4.2017 über den BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e. V., Normannenweg 34, 20537 Hamburg) Angabe der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen.
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Beleg der Eignung:
Die vorbezeichneten Eigenerklärungen sollen durch nicht präqualifizierten Unternehmen durch Vorlage des beigefügten Vordruckes „Eigenerklärung zur Eignung“ VHB 124 nach Maßgabe der jeweiligen Hinweise hierzu erbracht werden. Die Eigenerklärungen sind auszufüllen und mit Originalunterschrift unterschrieben vorzulegen. Zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe sollen die Eigenerklärungen nicht älter als einen Monat sein.
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Die Vorlage von Eigenerklärungen sowie Nachweisen und Bescheinigungen ist nicht erforderlich, wenn den Angebotsunterlagen eine Bescheinigung der Eintragung in der Präqualifikationsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (PQ-VOL) beigefügt ist und soweit die Eigenerklärungen sowie Nachweisen und Bescheinigungen bei der angegebenen Präqualifizierungsstelle einsehbar sind.
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Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert der öffentliche Auftraggeber die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) gemäß § 50 VgV.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmer) auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle durch Vorlage der in der Eigenerklärung zur Eignung genannten Nachweise und Bescheinigungen zu belegen.

Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-08-01 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-07-05 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00
Ort des Eröffnungstermins: Stadtwerke Leer AöR, Vergabestelle Büro 3, Schleusenweg 16, 26789 Leer (Ostfriesland).

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Vergabestelle
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E48587764 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften sind vor Einreichung eines Nachprüfungsantrages gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB gegenüber der Stadtwerke Leer AöR innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der Stadtwerke Leer AöR zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Stadtwerke Leer AöR zu rügen. (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und Nr. 3 GWB) Der Antrag ist im Übrigen auch unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Stadtwerke Leer AöR, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Nicht berücksichtigte Bieter werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an.
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Quelle: OJS 2017/S 106-212872 (2017-05-30)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-10-16)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 2017/S106-212872
Gesamtwert des Auftrags: 385403.64 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Ort der Leistung
NUTS-Region: Leer 🏙️

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Telefon: +49 49192770-0 📞
Fax: +49 49192770-10 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-10-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-10-19 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 201-414200
Verweist auf Bekanntmachung: 2017/S 106-212872
ABl. S-Ausgabe: 201

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
a) Bedienen und Überwachen der gesamten Straßenbeleuchtungsanlage; Kontrolle von Sicherungen, Schaltuhren und Dämmerungsschaltern; Einstellen von Schaltzeiten und deren Kontrolle (ggf. zur Nachtzeit); über Kontrollfahrten ist ein Kontrollbuch zwingend zu führen, das dem AG auf Verlangen vorzulegen ist; darin sind genaue Standortangaben (Straße, Haus- Nr. etc.) zu machen; diese sind wiederum in den Rechnungen anzugeben; die Kontrolle ist insbesondere in der Zeit vom 1.9. bis zum 30.4. in Abständen von längstens sechs Wochen durchzuführen b) Wartung, Reinigung und Pflege der Leuchten, Maste und Schalteinrichtungen; insbesondere Reinigung von Wannen und Reflektoren c) Instandsetzung defekter Anlagenteile mit vorzuhaltenden oder zu beschaffenden Ersatzteilen; Kabelfehlerortung und Instandsetzung defekter Kabel; insbesondere:
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— Einmessen von Kabeln und Leitungen, Leitungsunterbringung, Leuchtstellen, Steuer- und Verteilerschränken sowie Muffen;
— Sämtliche Betriebsmittel wie Abgänge, Sicherungen, Klemmen und dergl. in Schaltschränken oder Trennsäulen sind dauerhaft zu beschriften Bei allen Leitungsarbeiten sind die Leitungsenden fachgerecht auf Klemmen zu legen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadtgebiet D-26789 Leer.

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-08-01 📅

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Ass. jur. Timo Kramer
Internetadresse: www.stadtwerke-leer.de 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Telefon: +49 4131151336 📞
E-Mail: olgce-poststelle@justiz.niedersachsen.de 📧
Fax: +49 4131152943 📠
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Stadtwerke Leer AöR
Postanschrift: Schleusenweg 16
Postort: Leer
Postleitzahl: 26789
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 491927700 📞
E-Mail: vergabestelle@stadtwerke-leer.de 📧
Fax: +49 4919277010 📠
Internetadresse: http://www.stadtwerke-leer.de 🌏
Quelle: OJS 2017/S 201-414200 (2017-10-16)