KA Dülken, Optimierung der Nachklärung,Bautechnik

Niersverband Viersen

Bauleistungen: Erdarbeiten, Betonsanierung, Betonarbeiten, Stahlbauarbeiten, Straßen- und Wegebau.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-01-10. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-11-15.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-11-15 Auftragsbekanntmachung
2018-03-22 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2017-11-15)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Bau von Kläranlagen
Referenznummer: 100.051
Kurze Beschreibung:
Bauleistungen: Erdarbeiten, Betonsanierung, Betonarbeiten, Stahlbauarbeiten, Straßen- und Wegebau.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bau von Kläranlagen 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Betonarbeiten 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Viersen 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Niersverband Viersen
Postanschrift: Am Niersverband 10
Postleitzahl: 41747
Postort: Viersen
Kontakt
Internetadresse: http://www.niersverband.de 🌏
E-Mail: vergabeaw@niersverband.de 📧
Telefon: +49 2162/3704-340 📞
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E15239896 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-11-15 📅
Einreichungsfrist: 2018-01-10 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-11-18 📅
Datum des Beginns: 2018-03-22 📅
Datum des Endes: 2018-12-12 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 222-460770
ABl. S-Ausgabe: 222

Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 1 090 000 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Ertüchtigung der Nachklärung der Kläranlage Dülken – Bautechnik:
— Demontage der inneren und äußeren Edelstahl-Ablaufrinnen inkl. Konsolen einschl. Entsorgung;
— Demontage der Räumerbrücken mit Schwimmschlammräumsystem (inkl. Schwimmschlammtaschen) einschl. Entsorgung;
— Abriss der Mittelbauwerke einschl. Entsorgung;
— Betonsanierung inkl. Erneuerung der Fugen;
— Betonage der Stützstummel für das neue Mittelbauwerk;
— Lieferung und Montage einer Laufflächenbeheizung;
— Erneuerung der Klarwasserablaufleitungen der beiden Nachklärbecken mit Anschluss an den bestehenden Anschlussschacht, inkl. Kernbohrung;
— Abriss des Venturigerinnes und des Pumpenschachtwandteiles;
— Gestaltung der Außenanlagen mit Straßen- und Wegebau.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 090 000 EUR 💰
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 41751 Viersen-Dülken.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Bieter ist bei der Bau-/Berufsgenossenschaft / Handwerksrolle als Mitglied eingetragen.
Auskunft der Sozialkasse Bau über die Abführung der Beiträge sowie die Anzahl der gemeldeten Mitarbeiter (alternativ Eigenerklärung).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes, alternativ Eigenerklärung.
Bei allen Aufträgen mit einer Auftragssumme > 250 000 EUR (netto, ohne Nachträge) verlangt der NV folgende Sicherheitsleistungen:
Vor Beginn der Arbeiten ist beim NV eine unbefristete Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5 % der Bruttovertragssumme zu hinterlegen.
Mit der Schlussrechnung ist beim NV eine unbefristete Mängelansprüchebürgschaft in Höhe von 3 % der Bruttoschlussrechnungssumme (einschließlich Nachträge) zu hinterlegen. Die Vertragserfüllungsbürgschaft geht dann an den Auftragnehmer zurück.
Eigenerklärung des Bieters, dass er der Verpflichtung zur ordnungsgemäßen Abführung der Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nachkommt.
Eigenerklärung des Bieters, dass kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde und dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
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Eigenerklärung des Bieters, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, welche die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Referenzen und Nachweise über Leistungen in gleicher Größenordnung in den letzten drei Jahren sowie die zur Verfügung stehende technische Ausrüstung und das dafür vorgesehene technische Personal gem. §6a EU Nr. 3a-i VOB/A.
Dem Angebot ist die Kopie einer SIVV-Bescheinigung (Schützen, Instandsetzen, Verbinden und Verstärken) der vorgesehenen verantwortlichen Fachkraft (Polier, Facharbeiter…) beizufügen.
Sollte die SIVV-Bescheinigung nicht aktuell sein, ist eine Bescheinigung über eine SIVV-Weiterbildung innerhalb der letzten 3 Jahre in Kopie einzureichen. Die Bescheinigung/Weiterbildung ist mindestens für den vorgesehenen Ausführungszeitraum gültig.
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Bei Verlängerung der Bauzeit müssen Bescheinigung/Weiterbildung auch für den erweiterten Zeitraum vorgelegt werden. Sollte die Bescheinigung während des Ausführungszeitraums nach Maßgabe der Instandsetzungs-Richtlinie erneuert werden müssen, verpflichten sich der Bieter sowie der Inhaber der Bescheinigung dazu die Bescheinigung rechtzeitig mindestens in Form einer SIVV-Weiterbildung zu erneuern.
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Die Anforderungen der vom Deutschen Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V. herausgegebenen Gütesicherung RAL-GZ 519 „Instandsetzung von Betonbauwerken“ sind zu erfüllen und mit Angebotsabgabe nachzuweisen. Gleichwertige Nachweise oder Nachweise nach denen das Unternehmen die hier gestellten Anforderungen ohne die entsprechende Gütesicherung erfüllt, sind zulässig. Der Nachweis gilt als erbracht, wenn der Bieter die Erfüllung der Anforderungen und die Gütesicherung des Unternehmens nach Gütesicherung RAL-GZ 519 mit dem Besitz des entsprechenden RAL-Gütezeichens „Instandsetzung von Betonbauwerken“ nachweisen kann.
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Für die angebotene Instandsetzungsmaßnahme ist eine Eigen- und Fremdüberwachung sicher zu stellen. Die Überwachung durch das ausführende Unternehmen (Eigenüberwachung) ist von der Qualifizierten Führungskraft des Unternehmens zu planen und von einer verantwortlichen Fachkraft mit SIVV-Schein durchzuführen. Der Bieter verpflichtet sich, während der gesamten Dauer der Instandsetzungsarbeiten laufend Eigenüberwachungen gemäß der Instandsetzungs-Richtlinie (Teil 3) durchzuführen und zu dokumentieren. Die Überwachung durch eine dafür anerkannte Überwachungsstelle (Fremdüberwachung) ist durch eine vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) bauaufsichtlich zugelassene Überwachungsstelle vorzusehen. Sie dient der Kontrolle der Eigenüberwachung. Auf Wunsch muss die Anerkennung der Überwachungsstelle durch das DIBt nachgewiesen werden. Nach Erteilung des Auftrages an die Überwachungsstelle ist die Bestätigung der Baustellenanzeige dieser Organisation dem Auftraggeber vorzulegen (z.B. Prüf- und Überwachungsstelle der Bundesgütegemeinschaft Instandsetzung von Betonbauwerken e.V. o. a.).
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Der Bieter hat Mitglied einer Gütegemeinschaft für Betoninstandsetzung zu sein, z.B. der – Landesgütegemeinschaft Instandsetzung von Betonbauwerken NRW e. V.
Die Mitgliedschaft ist nachzuweisen.
Angabe der vorgesehenen Überwachungsstelle zur Fremdüberwachung.
Düsenführerschein gemäß ZTV-W LB 219.
Bei Angebotsabgabe ist für das für die Schweißung der PE-Leitungen vorgesehene Personal eine gültige Prüfbescheinigung nach DVS 2212-1 vorzulegen.
Nachweis der Beton-Güteüberwachung bestehend aus Fremd- und Eigenüberwachung gemäß Leistungsverzeichnis / ZTV-Beton.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Der Bieter, dem der Auftrag erteilt werden soll, hat die nach Tariftreuegesetz NRW erforderliche Erklärung(siehe Vergabeunterlagen) nach Aufforderung innerhalb einer Frist von 5 Werktagen dem Niersverband vorzulegen(§9 Abs. 2 TVgG NRW). Die Frist beginnt an dem Tag, der auf den Tag der Absendung dieser Aufforderung zur Vorlage folgt (§ 9 Abs. 3 TVgG NRW).
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Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:15
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-03-11 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-01-10 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:15
Ort des Eröffnungstermins: Niersverband, Am Niersverband 10, Raum D108, 41747 Viersen.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Julia Jäkel
Internetadresse: www.niersverband.de 🌏
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E15239896 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland, Spruchkörper Düsseldorf
Postanschrift: Am Bonneshof 35
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB),
Teil 4, Anwendung. Auszug:
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB).
Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 2 GWB gilt Satz 1 nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 bleibt unberührt.
Der Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB an die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen oder an die Bewerber, denen keine Informationen über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 GWB). Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
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Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein Vertrag von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
Mehr anzeigen
Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist (§ 135 Abs. 2 S. 1 GWB). Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 S. 2 GWB).
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Quelle: OJS 2017/S 222-460770 (2017-11-15)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-03-22)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Niersverband
Kontakt
Telefon: +49 21623704340 📞
Fax: +49 21623704444 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-03-22 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-03-24 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 059-131175
Verweist auf Bekanntmachung: 2017/S 222-460770
ABl. S-Ausgabe: 59

Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: NV-Vergabenummer 100.051

Auftragsvergabe
Name: Solbach Hoch- und Ingenieurbau GmbH & Co. KG
Postanschrift: Oberrahserstraße 130
Postort: Viersen
Postleitzahl: 41748
Land: Deutschland 🇩🇪

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), Teil 4, Anwendung. Auszug:
Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt;
Mehr anzeigen
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind gemäß § 160 Abs. 3 S. 2 GWB gilt Satz 1 nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen
Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein Vertrag von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber.
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist (§ 135 Abs. 2 S. 1 GWB). Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt.
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Der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 S. 2 GWB).
Quelle: OJS 2018/S 059-131175 (2018-03-22)