Kabeltiefbauarbeiten für ESTW Lindaunis II (2. BA) auf der Teilstrecke Kiel Hasse – Eckerförde (1020) mit den Bf Suchsdorf, Neuwittenbek und Gettorf. Tiefbauleistungen für die BÜ KM 7,917 sowie 13,615 sowie 50Hz-/ Elektrische Energieanlagenarbeiten für ESTW Lindaunis 2. BA und beide BÜ.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-07-24.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-06-23.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Kabeltiefbau/ 50Hz für ESTW Lindaunis 2.BA (KTB / EA) inkl. BÜ KM 7,9 und 13,6.
17FEI26984”
Produkte/Dienstleistungen: Bauarbeiten für Eisenbahnlinien📦
Kurze Beschreibung:
“Kabeltiefbauarbeiten für ESTW Lindaunis II (2. BA) auf der Teilstrecke Kiel Hasse – Eckerförde (1020) mit den Bf Suchsdorf, Neuwittenbek und Gettorf....”
Kurze Beschreibung
Kabeltiefbauarbeiten für ESTW Lindaunis II (2. BA) auf der Teilstrecke Kiel Hasse – Eckerförde (1020) mit den Bf Suchsdorf, Neuwittenbek und Gettorf. Tiefbauleistungen für die BÜ KM 7,917 sowie 13,615 sowie 50Hz-/ Elektrische Energieanlagenarbeiten für ESTW Lindaunis 2. BA und beide BÜ.
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2017/S 121-245713
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: I.3)
Ort des zu ändernden Textes: Kommunikation
Alter Wert
Text:
“Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
GS.EI-N-E – Beschaffung Infrastruktur Region Nord
Joachimstraße...”
Text
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
GS.EI-N-E – Beschaffung Infrastruktur Region Nord
Joachimstraße 8
Hannover
30159
Deutschland
Kontaktstelle(n): Fleiner, Oliver
Telefon: +49 5112864226
E-Mail: oliver.fleiner@deutschebahn.com
Fax: +49 5112864228
NUTS-Code: DE92
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
FEI-N – Beschaffung Infrastruktur Region Nord
Joachimstraße...”
Text
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
FEI-N – Beschaffung Infrastruktur Region Nord
Joachimstraße 8
Hannover
30159
Deutschland
Kontaktstelle(n): Fleiner, Oliver
Telefon: +49 5112864226
E-Mail: oliver.fleiner@deutschebahn.com
Fax: +49 5112864228
NUTS-Code: DE92
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse:
http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.7)
Los-Identifikationsnummer: 1
Ort des zu ändernden Textes:
“Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems” Alter Wert
Text: Beginn: 12.9.2017
Ende: 31.7.2018
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
Neuer Wert
Text: Beginn: 11.9.2017
Ende: 31.7.2018
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.7)
Los-Identifikationsnummer: 2
Ort des zu ändernden Textes:
“Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems” Alter Wert
Text: Beginn: 12.9.2017
Ende: 31.7.2018
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
Neuer Wert
Text: Beginn: 11.9.2017
Ende: 31.7.2018
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.7)
Los-Identifikationsnummer: 3
Ort des zu ändernden Textes:
“Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems” Alter Wert
Text: Beginn: 12.9.2017
Ende: 31.7.2018
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
Neuer Wert
Text: Beginn: 11.9.2017
Ende: 31.7.2018
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.7)
Los-Identifikationsnummer: 4
Ort des zu ändernden Textes:
“Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems” Alter Wert
Text: Beginn: 12.9.2017
Ende: 31.7.2018
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
Neuer Wert
Text: Beginn: 11.9.2017
Ende: 31.7.2018
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.7
Ort des zu ändernden Textes: Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Alter Wert
Text:
“Tag: 24.7.2017
Ortszeit: 8:00
Ort:
Elektronisch – Joachimstraße 8, 30159 Hannover.” Neuer Wert
Text:
“Tag: 24.7.2017
Ortszeit: 8:00
Ort: Elektronisch – Joachimstraße 8, 30159 Hannover
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren: Bieter und deren...”
Text
Tag: 24.7.2017
Ortszeit: 8:00
Ort: Elektronisch – Joachimstraße 8, 30159 Hannover
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren: Bieter und deren Bevollmächtigte dürfen bei der Öffnung der Angebote nicht anwesend sein.
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: VI.4.3)
Ort des zu ändernden Textes: Einlegung von Rechtsbehelfen
Alter Wert
Text:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der...”
Text
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (vgl. § 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 – 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der...”
Text
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2017/S 128-262098 (2017-07-05)