Kälteanlage HKW

Stadtwerke Gießen AG

Die Stadtwerke Gießen AG (SWG AG) beabsichtigt auf dem Gelände des Heizkraftwerks in 35392 Gießen, Leihgesterner Weg 127, die Errichtung und den Betrieb einer Absorptionskälteanlage. Die geplante Kälteanlage dient zur Versorgung der Liegenschaften im Bereich der Universität und des Klinikums in Gießen mit Kaltwasser über ein bereits existierendes Kältenetz. Die Anlage ist mit einer Kälteleistung von ca. 3 500 bis 4 000 kW geplant. Durch die neue Kälteerzeugungsanlage soll das bereits bestehende Kälteversorgungssystem der SWG AG ergänzt werden. Die geplante Anlage soll im Gebäude des zentralen Kältewerks erbaut werden. Die Absorptionskälteanlage besteht aus den folgenden Komponenten:
— 1 Stück Heißwasser-Absorptionskältemaschine (Los 1),
— 1 Stück Nasskühlturmanlage (Los 2),
— Anlagenperipherie und planerischer Leistung (bauseits).

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-10-17. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-09-12.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-09-12 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2017-09-12)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Kühl- und Lüftungseinrichtungen
Referenznummer: 20170905
Kurze Beschreibung:
Die Stadtwerke Gießen AG (SWG AG) beabsichtigt auf dem Gelände des Heizkraftwerks in 35392 Gießen, Leihgesterner Weg 127, die Errichtung und den Betrieb einer Absorptionskälteanlage. Die geplante Kälteanlage dient zur Versorgung der Liegenschaften im Bereich der Universität und des Klinikums in Gießen mit Kaltwasser über ein bereits existierendes Kältenetz. Die Anlage ist mit einer Kälteleistung von ca. 3 500 bis 4 000 kW geplant. Durch die neue Kälteerzeugungsanlage soll das bereits bestehende Kälteversorgungssystem der SWG AG ergänzt werden. Die geplante Anlage soll im Gebäude des zentralen Kältewerks erbaut werden. Die Absorptionskälteanlage besteht aus den folgenden Komponenten: — 1 Stück Heißwasser-Absorptionskältemaschine (Los 1), — 1 Stück Nasskühlturmanlage (Los 2), — Anlagenperipherie und planerischer Leistung (bauseits).
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Kühl- und Lüftungseinrichtungen 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Wärmeaustauscher, Klimaanlagen und Kältemaschinen sowie Filtriergeräte 📦
Kühltürme 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Gießen, Landkreis 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadtwerke Gießen AG
Postanschrift: Lahnstraße 31
Postleitzahl: 35398
Postort: Gießen
Kontakt
Internetadresse: http://www.stadtwerke-giessen.de 🌏
E-Mail: imoel@stadtwerke-giessen.de 📧
Telefon: +49 6417081473 📞
Fax: +49 6417083480 📠
URL der Dokumente: https://www.had.de/onlinesuche_freeeu.html?SHOWPUB=6051-39 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-09-12 📅
Einreichungsfrist: 2017-10-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-09-16 📅
Datum des Beginns: 2017-12-01 📅
Datum des Endes: 2018-07-31 📅
2018-05-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 178-365301
ABl. S-Ausgabe: 178
Zusätzliche Informationen
Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs werden über die in der Bekanntmachung bekannt gegebenen Informationen hinaus keine weiteren Informationen zum Auftrag an die Teilnehmer erteilt. Anfragen sind schriftlich oder per E-Mail zu stellen. Mündliche oder fernmündliche Anfragen werden nicht entgegengenommen. Der Teilnahmeantrag ist in Papierform in einem verschlossenen Umschlag und als Teilnahmeantrag gekennzeichnet (Text: „Ausschreibung Stadtwerke Gießen AG, Kälteanlage HKW, Teilnahmeantrag – Umschlag bitte nicht öffnen“) bei der in I.3 genannten Stelle fristgerecht (Ziffer IV.2.2) einzureichen (das Datum des Poststempels ist nicht entscheidend). Die Teilnahmeanträge (einschließlich aller Unterlagen und Dokumente) sind in deutscher Sprache einzureichen. Elektronisch (E-Mail, E-Brief, Computer-Fax o. ä.), per Telefon oder per Telefax übermittelte Teilnahmeanträge sind nicht zugelassen und werden nicht berücksichtigt. Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgegeben, ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht. Die Auftraggeberin behält sich vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Wahrheitswidrige Angaben des Bewerbers führen zum Ausschluss des Teilnahmeantrags aus dem Verfahren. Soweit sich der Bewerber zum Nachweis seiner Eignung in Bezug auf die in III.1.1), III.1.2), III.1.3) und III.1.4) dieser Bekanntmachung geforderten Nachweise und Erklärungen auf die Kapazitäten Dritter (z. B. Gesellschafter, verbundene Unternehmen, Nachunternehmer) stützt, sind mit dem Teilnahmeantrag die geforderten -Nachweise und Erklärungen bezogen auf den jeweiligen Dritten sowie der Nachweis zu erbringen, dass dem Bewerber die Mittel des Dritten für den Auftrag zur Verfügung stehen, § 47 Abs. 2 SektVO. Die Auftraggeberin behält sich vor, Erklärungen und Nachweise, die vom Bewerber entgegen den vorstehenden Forderungen nicht oder nicht vollständig mit dem Teilnahmeantrag vorgelegt werden, einmalig bis zum Ablauf einer von der Auftraggeberin gesetzten Frist nachzufordern. Unvollständige Unterlagen oder Angaben können zum Ausschluss vom Verfahren führen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadtwerke Gießen AG (SWG AG) beabsichtigt auf dem Gelände des Heizkraftwerks in 35392 Gießen, Leihgesterner Weg 127, die Errichtung und den Betrieb einer Absorptionskälteanlage. Die geplante Kälteanlage dient zur Versorgung der Liegenschaften im Bereich der Universität und des Klinikums in Gießen mit Kaltwasser über ein bereits existierendes Kältenetz. Die Anlage ist mit einer Kälteleistung von ca. 3 500 bis 4 000 kW geplant. Durch die neue Kälteerzeugungsanlage soll das bereits bestehende Kälteversorgungssystem der SWG AG ergänzt werden. Die geplante Anlage soll im Gebäude des zentralen Kältewerks erbaut werden. Die Absorptionskälteanlage besteht aus den folgenden Komponenten:
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— 1 Stück Heißwasser-Absorptionskältemaschine (Los 1),
— 1 Stück Nasskühlturmanlage (Los 2),
— Anlagenperipherie und planerischer Leistung (bauseits).
Geschätzter Gesamtwert: 800 000 EUR 💰
Bezeichnung des Loses: Heißwasser-Absorptionskältemaschine
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Lieferung einer Heißwasser-Absorptionskältemaschine gemäß Vergabeunterlagen. Die Heißwasser-Absorptionskältemaschine (AKM) soll dem Ziel dienen, die Spitzen- und Grundlasten der Kälteabnehmer im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Gießen AG abzudecken. Die AKM ist mit einer Kälteleistung von 3 500 bis 4 000 kW geplant. Abzugeben ist ein Angebot für den Erwerb der Anlage.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: 550 000 EUR 💰
Bezeichnung des Loses: Nasskühlturmanlage
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Lieferung einer Nasskühlturmanlage gemäß Vergabeunterlagen. Die geplante zwangsbelüftete Nasskühlturmanlage auf dem Dach des Gebäudes ist mit saugenden Axialventilatoren und einer Rückkühlleistung von ca. 9 000 bis 10 000 kW auszuführen. Abzugeben ist ein Angebot für den Erwerb der Anlage.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: 130 000 EUR 💰
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 35392 Gießen.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Bewerber (bei Bewerbergemeinschaften gelten die nachfolgenden Forderungen für jedes Mitglied) hat mit dem Teilnahmeantrag zum Nachweis seiner Eignung folgende Erklärungen und Nachweise vorzulegen: a) Firmendarstellung mit Organigramm der Unternehmensorganisation, Name und Sitz sowie Rechtsform. b) Auszug aus dem Handelsregister (bei Ablauf der Teilnahmefrist nicht älter als 3 Monate) oder gleichwertige Bescheinigungen des Ursprungs- oder Herkunftslandes. Hinweise: 1. Die Auftraggeberin behält sich vor für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern, Erklärungen und Nachweise, die vom Bewerber entgegen den vorstehenden Forderungen nicht oder nicht vollständig mit dem Teilnahmeantrag vorgelegt werden, einmalig bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber gesetzten Frist nachzufordern. Unvollständige Unterlagen oder Angaben können zum Ausschluss vom Verfahren führen.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Der Bewerber (bei Bewerbergemeinschaften gelten die nachfolgenden Forderungen für jedes Mitglied) hat mit dem Teilnahmeantrag zum Nachweis seiner Eignung folgende Erklärungen und Nachweise vorzulegen: c) Bonitätsnachweis (veröffentlichter Jahresabschluss der letzten 3 Jahre oder Selbstauskunft einer etablierten Auskunftei). d) Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens der letzten 3 Geschäftsjahre (Umsatzentwicklung). e) Angaben zum Umsatz des Unternehmens für die ausgeschriebene Leistung der letzten 3 Geschäftsjahre. f) Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Berufsgenossenschaften, Sozialversicherung (beim Ablauf der Teilnahmefrist nicht älter als 3 Monate) oder gleichwertige Bescheinigungen des Ursprungs- oder Herkunftslandes. Hinweise: 1. Die Auftraggeberin behält sich vor, Erklärungen und Nachweise, die vom Bewerber entgegen den vorstehenden Forderungen nicht oder nicht vollständig mit dem Teilnahmeantrag vorgelegt werden, einmalig bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber gesetzten Frist nachzufordern. Unvollständige Unterlagen oder Angaben können zum Ausschluss vom Verfahren führen.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Der Bewerber (bei Bewerbergemeinschaften gelten die nachfolgenden Forderungen für jedes Mitglied) hat mit dem Teilnahmeantrag zum Nachweis seiner Eignung folgende Erklärungen und Nachweise vorzulegen: g) Auflistung der Produkt- und Leistungspalette des Bewerbers einschließlich Angabe, ob Eigen- oder Fremdfertigung und Angabe der Fertigungsstätten; h) Beschreibung der technischen Ausstattung i) Beschreibung der personellen Ausstattung j) Angaben zum geplanten Personaleinsatz einschließlich Beschreibung der Projektorganisation k) Angaben zur Qualifikation leitender Mitarbeiter des Unternehmens. l) Referenzen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre über Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, auf welche sich die Bewerbung bezieht, unter Benennung des Bauvorhabens, des Auftraggebers und einer Beschreibung der erbrachten Leistungen. m) Beschreibung der Umweltmanagementmaßnahmen des Unternehmens. n) Beschreibung einer leistungsfähigen Qualitätssicherung (QS) sowie des Lieferkettenmanagements. o) Angaben über die Einhaltung europäischer und deutscher Bestimmungen wie z.B. des Geräte- und Produktionssicherheitsgesetzes (GPSG), CE-Kennzeichnung sowie der nationalen Betriebssicherheitsverordnung. p) Eigenerklärung mit folgendem Inhalt: „In meinem/unserem Betrieb werden sämtliche Maßnahmen getroffen, um den gesetzlichen Vorschriften über den Arbeitsschutz jederzeit und in vollem Umfang gerecht zu werden. Das von mir/uns eingesetzte Personal ist für die zur Erfüllung des Auftrags erforderlichen Arbeiten entsprechend den allgemein anerkannten Regeln der Technik qualifiziert und befähigt. Die Qualifikation wird dem Auftraggeber im Auftragsfall nachgewiesen.“ q) Eigenerklärung mit folgendem Inhalt: „Ich werde/wir werden sicherstellen, dass im Auftragsfalle die Gesamtabwicklung des Auftrages einschließlich der erforderlichen Dokumentationen in deutscher Sprache erfolgt und dass bei Lieferung und Installation sowie für den After-Sales-Service ständig ein verantwortlicher Ansprechpartner zur Verfügung steht, der die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrscht.“ r) Eigenerklärung, dass die Auftragsabwicklung nach den gültigen und einschlägigen EN- bzw. DIN-Normen und unter Berücksichtigung der VDE Bestimmungen erfolgt. s) Servicestandorte in Europa, Angaben zur Erreichbarkeit und Präsenz im Bedarfsfall (Zugriffs-, gegebenenfalls Servicefristen). t) Darstellung Organisation After Sales Service. u) Angaben zu Art und Umfang der Dokumentation. Hinweise: 1. Die o. g. Eigenerklärung kann unter der in I.3 genannten URL abgerufen werden. 2. Die Auftraggeberin behält sich vor o bei Zweifeln an der Richtigkeit der Eigenerklärungen Fremdbescheinigungen über das Nichtvorliegen der vorgenannten Ausschlussgründe nachzufordern, für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, die Bestätigung der vorgenannten Eigenerklärungen des Bieters durch entsprechende Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu fordern und Erklärungen und Nachweise, die vom Bewerber entgegen den vorstehenden Forderungen nicht oder nicht vollständig mit dem Teilnahmeantrag vorgelegt werden, einmalig bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber gesetzten Frist nachzufordern. Unvollständige Unterlagen oder Angaben können zum Ausschluss vom Verfahren führen.
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Die unter III.1.3) genannten Hinweise gelten gleichlautend auch für III.1.4).
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Der Bewerber hat mit dem Teilnahmeantrag zum Nachweis seiner Eignung folgende Erklärungen und Nachweise vorzulegen: v) Eigenerklärung über den Nichtausschluss von öffentlichen Auftraggebern: „Hiermit erklären wir, dass in Bezug auf unser Unternehmen keine Ausschlussgründe für die Auftragsvergabe durch öffentliche Auftraggeber vorliegen und dass in Bezug auf unser Unternehmer keine Ausschlussgründe im Sinne des § 123 Abs. 1, 2 und 4 GWB und § 124 Abs. 1 GWB vorliegen.“ w) Eigenerklärung Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz: „Die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz liegen nicht vor.“ x) Eigenerklärung Mindestlohngesetz: „Gegen mich/uns wurde keine rechtskräftige Bußgeldentscheidung wegen einer Ordnungswidrigkeit nach § 21 Abs. 1 oder 2 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz – MiLoG) vom 11. August 2014(Bundesgesetzblatt I S. 1348) mit einer Geldbuße von wenigstens EUR 2.500,00 getroffen.“.
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Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Bürgschaften für Vertragserfüllung und Gewährleistung sowie Haftpflichtversicherung, nähere
Angaben in den Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Nähere Angaben in den Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bei der Bewerbung von Bietergemeinschaften (bzw. Bewerbergemeinschaften) haben diese gemeinsam mit ihrem Teilnahmeantrag eine Aufstellung der Mitglieder der Bietergemeinschaft mit Bezeichnung einer vertretungsberechtigten Person sowie eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung einzureichen, dass ein zu benennender Vertreter sämtliche Mitglieder gegenüber der Vergabestelle vertritt und alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
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Verfahren
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 16:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2017-11-02 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Einkauf / Frau Isolde Maria Oel
Dokumente URL: https://www.had.de/onlinesuche_freeeu.html?SHOWPUB=6051-39 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: Ingenieurbüro Harry Wilhelm
Postanschrift: Dresdener Str. 12
Postort: Biebertal
Postleitzahl: 35444
Kontaktperson: Frau Dipl.-Min. Andrea Eifert
Telefon: +49 6409661390 📞
E-Mail: swg-kaeltehkw@ibwilhelm.de 📧
Land: Gießen, Landkreis 🏙️
Internetadresse: www.ibwilhelm.de 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs werden über die in der Bekanntmachung bekannt gegebenen Informationen hinaus keine weiteren Informationen zum Auftrag an die Teilnehmer erteilt. Anfragen sind schriftlich oder per E-Mail zu stellen. Mündliche oder fernmündliche Anfragen werden nicht entgegengenommen. Der Teilnahmeantrag ist in Papierform in einem verschlossenen Umschlag und als Teilnahmeantrag gekennzeichnet (Text: „Ausschreibung Stadtwerke Gießen AG, Kälteanlage HKW, Teilnahmeantrag – Umschlag bitte nicht öffnen“) bei der in I.3 genannten Stelle fristgerecht (Ziffer IV.2.2) einzureichen (das Datum des Poststempels ist nicht entscheidend). Die Teilnahmeanträge
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(einschließlich aller Unterlagen und Dokumente) sind in deutscher Sprache einzureichen. Elektronisch
(E-Mail, E-Brief, Computer-Fax o. ä.), per Telefon oder per Telefax übermittelte Teilnahmeanträge sind nicht zugelassen und werden nicht berücksichtigt. Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgegeben, ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht. Die Auftraggeberin behält sich vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Wahrheitswidrige Angaben des Bewerbers führen zum Ausschluss des Teilnahmeantrags aus dem Verfahren. Soweit sich der Bewerber zum Nachweis seiner Eignung in Bezug auf die in III.1.1), III.1.2), III.1.3) und III.1.4) dieser Bekanntmachung geforderten Nachweise und Erklärungen auf die Kapazitäten Dritter (z. B. Gesellschafter, verbundene Unternehmen, Nachunternehmer) stützt, sind mit dem Teilnahmeantrag die geforderten -Nachweise und Erklärungen bezogen auf den jeweiligen Dritten sowie der Nachweis zu erbringen, dass dem Bewerber die Mittel des Dritten für den Auftrag zur Verfügung stehen, § 47 Abs. 2 SektVO. Die Auftraggeberin behält sich vor, Erklärungen und Nachweise, die vom Bewerber entgegen den vorstehenden Forderungen nicht oder nicht vollständig mit dem Teilnahmeantrag vorgelegt werden, einmalig bis zum Ablauf einer von der Auftraggeberin gesetzten Frist nachzufordern. Unvollständige Unterlagen oder Angaben können zum Ausschluss vom Verfahren führen.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6151126603 📞
E-Mail: vergabekammer@rpda.hessen.de 📧
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834 📠
Internetadresse: http://www.rp-darmstadt.hessen.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unter anderem unzulässig, soweit (1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Zu den weiteren Anforderungen vgl. §§ 160 ff. GWB.
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Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2017/S 178-365301 (2017-09-12)